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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Zeitungsbezahler am 23. Dezember 2014, 17:47

Titel: Gibt es weitere Staatsverträge zu Lasten externer Dritter?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. Dezember 2014, 17:47
Gibt es eigentlich irgendwo in Deutschland außer dem Rundfunkstaatsvertrag-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch einen weitern Staatsvertrag zu Lasten externer Dritter?

Also normalerweise verpflichtet sich "der Staat" in Form seiner Vertreter (Regierung, Parlament) dazu, etwas mit einem zweiten (Körperschaft, Stiftung, Verein, anderer Staat oder anderes Bundesland) zu tun, also Kohle rausrücken, besondere Rechte zum (ein- oder beiderseitigen) Vorteil einräumen, einen Freundschaftsbeweis zu formulieren.

Wenn das Geld kostete, so kam dieses Geld bisher doch immer aus dem jeweiligen Landes- oder Bundeshaushalt (also aus Steuern oder Abgaben, aus staatseigenen Gewinnen), unterliegt sozusagen dem Parlamentsvorbehalt (wenn man das Geld nicht hat, kann eine Seite ja den Vertrag kündigen, wenn regelmäßige Zahlung vereinbart war).

Wurde jetzt erstmalig in diesem Rahmen über das Geld Dritter verfügt, oder gibt es bereits Beispiele, wo das zu Lasten eines anderen Topfes geht-ohne konkrete Gegenleistung?

Ich meine jetzt nicht über ein direktes Gesetz (Beispiel IHK-Gesetz).
Titel: Re: Gibt es weitere Staatsverträge zu Lasten externer Dritter?
Beitrag von: 907 am 23. Dezember 2014, 20:03
Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in diesen Staatsverträgen geregelt. Beispiele für solche Verträge sind der Rundfunkstaatsvertrag und der Glücksspielstaatsvertrag. Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Transformationsgesetz) genannt) in ein Landesgesetz zu übernehmen. Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.
Quelle: wikipedia

Ich finde es nicht richtig wenn überall auf Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und nicht auf Landesgesetz hingewiesen wird
Titel: Re: Gibt es weitere Staatsverträge zu Lasten externer Dritter?
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 23. Dezember 2014, 20:39
Zu diesem Thema hatte ich einen Thread eröffnet, der allerdings immer noch nicht freigeschaltet wurde (seit 08.12.):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12242.msg82288.html
Ev. liegt es auch daran, dass ich die Vorgehensweise eines Moderators (u.a. zu diesem Thema) kritisiert habe.

Ein wichtiger Punkt in meinem Text:
Zitat
Diese Problematik (Vertrag / Rechtsgeschäft zu Lasten Dritter) wird auch im Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) behandelt:

§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Wikipedia: Grundlegend geregelt ist diese Form des Verwaltungshandelns in §§ 54 bis § 62 VwVfG
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Vertrag


Und jetzt denkt einmal darüber nach, wieso alles genauso abläuft!
Titel: Re: Gibt es weitere Staatsverträge zu Lasten externer Dritter?
Beitrag von: seppl am 24. Dezember 2014, 00:08
@ La Volpe da Firenze:
Soweit ich verstanden habe, haben Staatsverträge innerhalb Deutschland nichts mit völkerrechtlichen Staatsverträgen zu tun. (s. auch Wikipedia)
Es sind auch keine Verträge zwischen den Landesrundfunkanstalten und den Ländern, sondern nur zwischen den Bundesländern, in denen die LRAs verwaltet werden.
Die Verträge werden von den demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der Länder im Namen der Landesbevölkerung unterzeichnet. Die Zustimmung Dritter ist also bereits im Vorwege indirekt über Wahlen erfolgt.
So wird meiner Meinung nach argumentiert oder könnte argumentiert werden.
Titel: Re: Gibt es weitere Staatsverträge zu Lasten externer Dritter?
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 25. Dezember 2014, 14:05
Danke für Deine Gedanken.
@ La Volpe da Firenze:
Die Zustimmung Dritter ist also bereits im Vorwege indirekt über Wahlen erfolgt.
So wird meiner Meinung nach argumentiert oder könnte argumentiert werden.
Das wäre allerdings ein äußerst schwaches Argument.
Zudem kann man nur direkt einem Vertrag, und niemals indirekt, zustimmen.

Weiteres zu dem Thema unter
Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg83771.html#msg83771