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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: STicK am 21. Dezember 2014, 08:44

Titel: Folgendes Szenario
Beitrag von: STicK am 21. Dezember 2014, 08:44
Hallo,

betroffene Person wohnt mindestens seit dem 01.01.13 in Ihrer Wohnung. Nun gab es vor ca. 2-3 Monaten die ersten Briefe in denen nachgefragt wurde und vor ca. 2 Wochen mittlerweile 2 Briefe mit vereinbarter Ratenzahlung. Alle Briefe wurden erstmal konsequent ignoriert.

Betroffene Person hat sich mittlerweile auf der Gemeinden/Stadt und somit auch aus der BunRep Deutschland abgemeldet. Zum Anfang nächsten Jahres erfolgt dann der Umzug in ein anderes europäisches Land, wo zwischenzeitlich schon alle Anmeldebestätigungen eingeholt wurden.

Nun die Fragen...

Wird es die "alte GEZ" irgendwann aufgeben? Denn die Briefe kommen ja nun mit "unbekannt" verzogen zurück.

Was passiert bei einer erneuten Einreise nach Deutschland und einer Kontrolle von Person A? Werden diese beitragsschulden hinterlegt?

Dank und Gruß
Titel: Re: Folgendes Szenario
Beitrag von: Propaganda³ am 21. Dezember 2014, 15:10
Zum Anfang nächsten Jahres erfolgt dann der Umzug in ein anderes europäisches Land, wo zwischenzeitlich schon alle Anmeldebestätigungen eingeholt wurden.

Vom Regen in die Traufe - Das ist jetzt ziemlich offtopic aber ich kann mir nicht verkneifen darauf hinzuweisen, daß es immer besser ist einfach nur Tourist zu spielen und sich nirgendwo anzumelden. Kein Datenbankeintrag -> Kein Behördenterror -> So einfach ist das.
Geht natürlich nur wenn man nicht vorhat dort offiziell zu arbeiten...


Nun die Fragen...

Wird es die "alte GEZ" irgendwann aufgeben? Denn die Briefe kommen ja nun mit "unbekannt" verzogen zurück.

Sehr wahrscheinlich

Was passiert bei einer erneuten Einreise nach Deutschland und einer Kontrolle von Person A?

Vermutlich nix

Werden diese beitragsschulden hinterlegt?

Theoretisch schon, in der Praxis sollte aber nichts passieren. Anders ist das z.B. mit Forderungen vom Finanzamt, da zieht man dann schon ganz andere Nummern durch.

Dank und Gruß


Man kann sich jetzt den Spaß machen, den deutschen Behörden seine neue Anschrift mitzuteilen, und die EU-Vollstreckungshilfe abwarten. ;)
Titel: Re: Folgendes Szenario
Beitrag von: STicK am 21. Dezember 2014, 15:45
Zur Offtopic:

Ja A hat tatsächlich vor in diesem Land zu Leben und zu Arbeiten ;)... Betreibt den ganzen Aufwand also nicht zum Spaß an der Freude...


Zu den Antworten:

Erst einmal vielen Dank für die Meinung. Existieren noch andere Meinungen?

A hat keine Lust auf eine böse Überraschung bei der nächsten Einreise.

Gruß sTicK
Titel: Re: Folgendes Szenario
Beitrag von: ss32 am 21. Dezember 2014, 21:29
Solange A in Deutschland nicht postalisch erreichbar ist, können ihm auch keine Bescheide bekanntgegeben werden. Ohne Bescheid keine Zwangsvollstreckung.

Bleibt er lang genug weg, verjähren die Beiträge. Kommt er bald wieder, wird er an seiner neuen Adresse damit behelligt.
Titel: Re: Folgendes Szenario
Beitrag von: STicK am 21. Dezember 2014, 21:36
Laut Paragraph 199 bgb also nach 3 Jahren?!
Titel: Re: Folgendes Szenario
Beitrag von: ss32 am 21. Dezember 2014, 21:56
Im Prinzip ja.
Es könnte allerdings ein Bescheid erlassen werden, der auch ohne Bekanntgabe die Verjährung verhindert.
Titel: Re: Folgendes Szenario
Beitrag von: STicK am 21. Dezember 2014, 21:59
Würde man in der Sauna ein Gespräch belauschen wäre der Rat vermutlich folgender...?!
Titel: Re: Folgendes Szenario
Beitrag von: Calimero am 21. Dezember 2014, 22:17
Würde man in der Sauna ein Gespräch belauschen wäre der Rat vermutlich folgender...?!
...dass man dazu keinen Rat geben kann, da niemand weiß, ob und wann eine verjährungshemmende Maßnahme erfolgt wäre.

Lediglich zum Theama 'Einreise': da ist nix zu befürchten. Aber eben das, was 'ss32' geschrieben hatte: "Kommt er bald wieder, wird er an seiner neuen Adresse damit behelligt."