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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: exodus666 am 20. Dezember 2014, 23:00

Titel: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: exodus666 am 20. Dezember 2014, 23:00
Liebe Freunde,

Person X ist mitten im Geschehen und wartet nach nicht beantwortetem Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch den BS nun auf den gelben Brief vom GV bzw. einen Widerspruchsbescheid. Je nach Ablauf wird der nächste Schritt die Klage bzw. der Versuch das Vollstreckungsersuchen beim GV/Stadt anzuzweifeln und zur Rückgabe an den BS zu bewegen. Wenn das nicht funktioniert, wird Eilrechtsschutz beantragt. Die Klage wird am Ende unausweichlich sein. Wie man hier erfährt, wird diese sowieso in der ersten Instanz scheitern. Die Kosten dafür sind für Person X bis hierher noch verkraftbar, die sie gerne gegen dieses Lügenmonstrum aufbringt.

Was passiert dann aber weiter?

1. Wird generell bei ordentlich begründeter Klage Berufung zugelassen?
2. Muss sofort der Streitwert nach dem Verfahren in der 1. Instanz gezahlt werden?
3. Wie geht es für einen denn dann weiter? In den höheren Instanzen gilt ja dann Anwaltszwang. Also einen suchen, der das macht? Kann man sich einer Klage in höherer Instanz anschließen? Welche Kosten kommen auf einen zu?

Am Ende wird man als Einzelner eh nichts erreichen, sondern kann nur die Zahlung verzögern (der Plan von Person X), bis

A. endgültig entschieden ist, ob der Beitrag in der jetzigen Form rechtmäßig ist (und das ist er ja nicht). Das wird dann auf das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof sein
B. sich die Politik damit befasst und es gerecht gestaltet (kommt nicht von den Altparteien, eine Krähe der anderen....)
C. beachtliche Teile der Bevölkerung mit einem Generalstreik nicht mehr zahlen (wird bei den *** Deutschen nicht passieren)

Variante A wird zur Entscheidung ggf. ja noch Jahre brauchen. Wird man so lange die Zahlungen durch Ausschöpfung der Rechtsmittel und vertretbare persönliche Kosten (also im Verhältnis zu den Beiträgen) herauszögern können?

Gruß
Titel: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 20. Januar 2015, 13:17
Person X hat zwar im Forum schon gesucht, aber leider nichts passendes gefunden.

Was ist, wenn Person X die Klage gegen die Rundfunkanstalt verliert? Nicht das es bei Person X der Fall ist, würde ihn (nur für den Fall das) interessieren, wie die weitere Vorgehensweise ist.

Bezahlt dann Person X die durch die Rundfunkanstalt festgesetzten Beträge? Und beginnt mit dem neuen Festsetzungebescheid den gleichen Widerstand (Widerspruch / Klage) von vorn?
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: Bürger am 20. Januar 2015, 20:23
Was ist, wenn Person X die Klage gegen die Rundfunkanstalt verliert? Nicht das es bei Person X der Fall ist, würde ihn (nur für den Fall das) interessieren, wie die weitere Vorgehensweise ist.
Die Frage ist, ob Person X da schon "aufgeben" will, denn i.d.R. wird ja Berufung zugelassen.

Die Feststellung, das die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) verfassungswidrig ist, kann und wird ja ohnehin erst letztinstanzlich durch das BVerfG getroffen werden.

Insofern heißt es eigentlich:
Durchhalten und durch abschlägige, weitestgehend irrelevante unterinstanzliche Urteile nicht aus der Fassung bringen lassen.

Ein "Verlieren" in der 1. Instanz lässt sich mglw. auch "vermeiden"...
...und dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: karlsruhe am 20. Januar 2015, 20:40
Und hier gleich mal direkter:

VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475

Nur nicht unterkriegen lassen ;) >:D
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: exodus666 am 21. Januar 2015, 08:32
Danke das mein Beitrag noch freigeschaltet wurde.

Person X hofft auch auf das aktuell häufig entschiedene "Ruhen des Verfahrens". In dieser Zeit kann man dann auch weitere Argumente zu einer Klage nachreichen und die anderen Prozesse beobachten.

Person X will eigentlich nicht aufgeben. Problem ist in der nächsten Instanz dann aber der Anwaltszwang. Wenn man die Rechnungen von teilweise über 1000€ sieht, die hier im Forum gepostet wurden, kann Person X sich das dann nicht mehr leisten.
Person X ist sowieso der Ansicht, dass es ab der 2. Instanz auf Grund des Anwalts sinnvoll ist Sammelklage zu erheben, um sich die Kosten zu teilen. Sowas wäre dann für jedes Bundesland zu organisieren. Ist sowas möglich?
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. Januar 2015, 08:58
In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Sammelklage nicht.
Möglich ist aber das Folgende:

Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei Anwalt in Norderstedt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.0.html
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 21. Januar 2015, 10:07
Wie schaut es mit der Sprungrevision aus? Die dürfte es wohl nur geben, wenn das Verwaltungsgericht den Ausführungen von Person X zustimmt und die Rundfunkanstalt dann die Sprungrevision nach dem Urteil beantragt (wie im Tübinger Urteil). Dann würde man um die Kosten beim OVG herumkommen. Ich glaube auch die Rundfunkanstalten bauen darauf, dass sich der ein oder andere diese Kosten nicht leisten kann. Ich denke eines der Grundprobleme ist, das die Richter nicht verpflichtet sind die Gründe des Klägers komplett widerlegen zu müssen, sondern kopieren ja teilweise Urteile von anderen Gerichten. Deswegen werden so viele Urteile beim Verwaltungsgericht in der Massenabfertigung abgewiesen.

Je mehr ich mich in diese Thematik tiefgründiger eingelesen habe, umso mehr wurde mir bewusst, das man für die Rundfunkanstalten in Hinblick auf die Gesetzmäßigkeiten einen Sonderstatus erfunden hat. Es ist mir deshalb oft nicht möglich anhand von der normalen Gesetzgebung zu argumentieren, weil am Ende dann steht, mit Ausnahme der öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten.  >:(  Zudem kann absolut nicht nachvollzogen werden, dass Unterschiede zwischen öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Veranstaltern gemacht werden. Beide dienen der Meinungs- und Informationsfreiheit nach §5 GG. Der Oberwitz ist, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundrechtsträger angesehen wird, sie ANGEBLICH dem grundrechtlichen Schutzbereich der Rundfunkfreiheit dergestalt zugeordnet seien, dass sie in diesem Bereich das Grundrecht schützen und verteidigen. Normalerweise können öffentlich - rechtliche Anstalten keine Grundrechtsträger sein, da sie vom Staat ins Leben gerufen wurden und die Träger der Grundrechte (also alle Bürger) diesen als Schutz vor dem Staat nutzen können. Sprich die privaten Veranstalter sind eher Träger des Grundrechts und dienen der Meinungs- und Informationsfreiheit nach §5 GG, wie die öffentlich - rechtlichen Rundfunkanstalten die staatlich finanziert werden. Nur eines der vielen Beispiele, wie für diese Institution alles auf den Kopf gestellt wird, nur um diese zu rechtfertigen....
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. Januar 2015, 10:24
Diese Entscheidungen, insbesondere des BVerfG, sind teilweise schon sehr alt. Wie das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen richtig festgestellt hat ist die Medienlandschaft heute komplett anders. Vielleicht gibt es den ein oder anderen Richter am BVerfG, der nicht nur seine Kollegen von vor vierzig Jahren zitiert, sondern selbst einen internetfähigen Rechner "zum Empfang bereit hält", obwohl das ja beitragsmäßig nicht mehr relevant ist.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 21. Januar 2015, 11:35
Was mir die ganze Zeit nicht in den Kopf geht, wieso die Rundfunkfreiheit besonders durch eine Institution deren Finanzierung (fast) allen Bürgern auferlegt wird, geschützt werden soll, im Gegensatz dazu die Pressefreiheit aber nicht? Beide Freiheiten werden gleichrangig im Grundgesetz genannt, sollten sie dann auch nicht gleich behandelt werden?
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. Januar 2015, 12:36
Genau das sagt das Gutachten ja auch. Als die "Rundfunkprivillegierung" beschlossen wurde gab es 2 oder 3 Sender. Das ist heute komplett anders. Das müssen nur die Richter mal verstehen, die 32 Professoren die das Gutachten verfasst haben wissen es bereits.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 21. Januar 2015, 12:48
Ich fürchte, auch die Richter verstehen das, warum Sie das nicht in Ihren Urteilen berücksichtigen, muss andere Gründe haben.
Sicherlich verstehen dies auch nicht wenige Profiteure dieses nicht mehr zeitgemäßen ZwangsPayTV in unglaublichen Dimensionen.
Wenn Du z.B. als "Intendant" wie Tom Buhrow über 30000 (dreißigtausend) Euro (im Monat :-) kassieren würdest plus einer zu erwartenden Rente, das es einem "Beitragsschuldner" schwindlig würde, würdest Du Deinen Verstand möglicherweise auch abschalten und Du würdest verdrängen, wie die täglichen 20 Millionen erpresst werden, von denen auch Du bedient wirst. Das gilt dann auch für indirekte Profiteure...
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 21. Januar 2015, 12:53
[...] für mehrere Hunderttausend Euro im Monat plus einer zu erwartenden Rente in unglaublicher Höhe, wäre Dein Verstand möglicherweise auch ausgeschaltet...

wahrscheinlich könnte ich das Wort abschaffen nicht mal mehr schreiben.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 21. Januar 2015, 13:27
Genau das sagt das Gutachten ja auch. Als die "Rundfunkprivillegierung" beschlossen wurde gab es 2 oder 3 Sender. Das ist heute komplett anders. Das müssen nur die Richter mal verstehen, die 32 Professoren die das Gutachten verfasst haben wissen es bereits.

Ich fürchte, auch die Richter verstehen das, warum Sie das nicht in Ihren Urteilen berücksichtigen, muss andere Gründe haben.

Vielleicht weil es noch andere individuell - vorteilsabschöpfende Individuen gibt, die an der Gesamtveranstaltung Rundfunk verdienen. Ist schon hart, dass (fast) alle Bürger für ein Grundrecht Geld bezahlen sollen, die einigen wenigen finanzielle Vorteile verschafft.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 21. Januar 2015, 13:40
Wenn Dein Bruder (Person K) für sehr viel Geld aus dem "20 Millionen Euro Täglich Topf" (ich gehe mal davon aus, das er das nicht gratis erledigen würde) ein passendes Gutachten und Gesetze konstruiert hätte, die aus Unrecht Recht machen (sollen) würde das erklären, warum Du als Richter dann Klagen gegen diese Gesetze rigoros und unter Missachtung der heutigen Realität pauschal abschmettern würdest. Würde dann auch die etwas "auffälligen" Begründungen für die beinahe pauschalen Klageabweisungen erklären... (ist natürlich nur Theorie, Ähnlichkeiten mit evtl. real existierenden Brüdern K wären rein zufällig :-)
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: exodus666 am 21. Januar 2015, 14:24
Nachdem ich heute einen Prozess in München besucht hatte, bin ich sehr ernüchtert.
Verhandlung VG München, 21.01.2015, 11.15 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12713.0.html

Der Kläger will noch den Prozess im dem obrigen Beitrag noch kurz zusammenfassen. Eventuell stellt er auch die Urteilsbegründung mit ein.
Ich denke in Bayern wird jeder der was bewegen will durch die Instanzen gehen müssen. Das Gericht hatte sich heute einfach auf das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" berufen und an das sie gebunden sind (Rundfunkbeitrag ist mit der Bayrischen Verfassung vereinbar).  Damit war es erledigt. Und so wird es dann bei jedem laufen in der ersten Instanz. Bayern = Abweisung der Klage

Ich hatte mir Hoffnung gemacht, dass die Klage auf Grund der anderen im Forum geschilderten Fälle wenigstens ruhend gestellt wird. Aber das wird im Raum München wohl nicht der Fall werden.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: Kurt am 21. Januar 2015, 15:52
Wenn Dein Bruder (Person K) für sehr viel Geld aus dem "20 Millionen Euro Täglich Topf" (ich gehe mal davon aus, das er das nicht gratis erledigen würde) ein passendes Gutachten und Gesetze konstruiert hätte, die aus Unrecht Recht machen (sollen) würde das erklären, warum Du als Richter dann Klagen gegen diese Gesetze rigoros und unter Missachtung der heutigen Realität pauschal abschmettern würdest. Würde dann auch die etwas "auffälligen" Begründungen für die beinahe pauschalen Klageabweisungen erklären... (ist natürlich nur Theorie, Ähnlichkeiten mit evtl. real existierenden Brüdern K wären rein zufällig :-)
und wenn dann auch noch die Ehefrau dieses besagten Bruders die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ist...
http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1214536/?LISTPAGE=1214448 (http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1214536/?LISTPAGE=1214448)
bzw.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof (http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof)
 8)

Nachdem ich heute einen Prozess in München besucht hatte, bin ich sehr ernüchtert.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12713.0.html

Der Kläger will noch den Prozess im dem obrigen Beitrag noch kurz zusammenfassen. Eventuell stellt er auch die Urteilsbegründung mit ein.
Ich denke in Bayern wird jeder der was bewegen will durch die Instanzen gehen müssen. Das Gericht hatte sich heute einfach auf das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" berufen und an das sie gebunden sind (Rundfunkbeitrag ist mit der Bayrischen Verfassung vereinbar).  Damit war es erledigt. Und so wird es dann bei jedem laufen in der ersten Instanz. Bayern = Abweisung der Klage

Ich hatte mir Hoffnung gemacht, dass die Klage auf Grund der anderen im Forum geschilderten Fälle wenigstens ruhend gestellt wird. Aber das wird im Raum München wohl nicht der Fall werden.
Das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" basiert auf besagtem Gutachten (von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben!) > von Paul Kirchhof erstellt - Bruder des Richters >:D
Gruß
Kurt
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 21. Januar 2015, 16:09
Irgendwo müssen doch die (Spenden)Gelder von den Rundfunkanstalten hin. Niemand prüft wirklich genau die Ausgaben nach. Vielleicht musste das System ja nicht nur aufgrund der immer geringeren Anmeldungen umgestellt werden, sondern weil die Schmiergelder immer mehr wurden.  ::)

Dieser Gedankengang existiert natürlich nur in meiner Phantasie und kann bestimmt nicht in die Realität übertragen werden.  ;D
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: exodus666 am 21. Januar 2015, 19:20
Zitat
Das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" basiert auf besagtem Gutachten (von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben!) > von Paul Kirchhof erstellt - Bruder des Richters >:D
Gruß

Interessant. Das Bayern bei der Spetzlwirtschaft natürlich wieder mal ganz vorne dabei ist, war ja wieder mal klar. Alles das reinste Verbrechen am Bürger.

Da das Urteil allerdings rechtsgültig ist,  wird sich wie gesagt wahrscheinlich in Bayern einfach jedes VG Gericht darauf berufen und alles in der ersten Instanz mit dieser Begründung abbügeln. Ist eine bequeme Variante für das Gericht. Die Richterin sagte heute noch zum Kläger, dass er dies auch beim OVG erwarten könnte. Also wenn man nicht bis zum Bundesverfassungsgericht klagt - mit den entsprechenden Anwaltskosten von x-tausend € - alles verschwendete Zeit.

Einzige Möglichkeit ist zu versuchen die Klage in der ersten Instanz als ruhend gestellt zu bekommen. Da kann man in einer Klage nur auf die Möglichkeit dieser Option hinweisen, da dies organisatorisch ja eigentlich einfacher wäre. Viele Klagen immer wieder mit voller Richterbesetzung ist ja vom Verwaltungsaufwand Blödsinn insofern keine höchstrichterliche Entscheidung da ist. Ruhend stellen ist doch auch aus Sicht der VGs viel weniger aufwendig. Aber wenn die angewiesen sind alles abzubügeln, bringt das auch nichts.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: Kurt am 21. Januar 2015, 19:56
OT (offtopic)
Sorry!
Habe da etwas durcheinandergewirbelt - Ferdinand Kirchhof war da nicht beteiligt:
...
die Richterinnen und Richter
Dr. Huber,
Ruderisch,
Dr. Heßler,
Dr. Allesch,
Dr. Münzenberg,
Lorbacher,
Schmitz,
Dr. Wagner,
Dr. Muthig
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. März 2014
in der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2014
...

Gruß
Kurt
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: Bürger am 21. Januar 2015, 22:15
Ich denke in Bayern wird jeder der was bewegen will durch die Instanzen gehen müssen. Das Gericht hatte sich heute einfach auf das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" berufen und an das sie gebunden sind (Rundfunkbeitrag ist mit der Bayrischen Verfassung vereinbar).  Damit war es erledigt. Und so wird es dann bei jedem laufen in der ersten Instanz. Bayern = Abweisung der Klage

...betrifft zwar vorrangig nur Bayern (und evtl. auch Rh.-Pf. wegen des Urteils des dortigen VerfGH), aber:

Wenn alle Verwaltungsgerichtsebenen in Bayern an die Entscheidung des BayVerfGH "gebunden" sind,
so führt das doch den Instanzenweg ad absurdum...

Diese Frage hatte ich mir schon mal bei einem vorhergehenden Urteil des VG Augsburg gestellt:

Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11824.msg79644.html#msg79644
Zitat
32 Das Gericht schließt sich den in den oben genannten Entscheidungen dargelegten Rechtsauffassungen auch insoweit an.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach Art. 29 Abs. 1 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs für alle anderen Verfassungsorgane sowie für Gerichte und Behörden bindend sind.
Das entsprechende Vorbringen des Klägers verhilft daher der Klage nicht zum Erfolg.
Wenn das von vornherein klar ist, müsste es da nicht eine "Abkürzung" des Verfahrens geben?
Zumindest in Bayern (und Rheinland-Pfalz) wo es diese Urteile der Landes-Verfassungsgerichtshöfe gibt.
Was soll dann die "Ausschöpfung" des Rechtswegs?!?

Verkommt hier der Instanzenweg zu einem noch kafkaeskeren Alibiverfahren als es schon das Widerspruchsverfahren ist?!?

Begreife ich nicht.
Hier wäre eine verlässliche juristische Auskunft interessant...
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: exodus666 am 21. Januar 2015, 22:28
Das sind äußerst interessante Hinweise.
Im Grunde genommen ist dies ja dann so. Wozu dann noch Instanzen.

Würde dies dann Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht bedeuten?

Ich zitiere hier aber mal aus Wikipedia

Zitat
Eine Sprungrevision ist nach § 566 Abs. 1 ZPO konkret möglich („statthaft“), wenn
 1.   die Berufung statthaft wäre
 2.   der Gegner einwilligt und
 3.   das Revisionsgericht die Sprungrevision zulässt.

1. und 3. wären ggf. möglich, 2. wird der Gegner (also Rundfunk) sicher nicht zulassen
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: Bürger am 21. Januar 2015, 22:51
1. und 3. wären ggf. möglich, 2. wird der Gegner (also Rundfunk) sicher nicht zulassen

...auch wenn die "Sprungrevision" vielleicht nur eine Option in diesem Zusammenhang wäre:
Dass der "Gegner" regelmäßig nicht zustimmt, ist schon allseits bekannt und u.a. auch schon von Rossmann so eingeschätzt:

Rossmann, wie geht es denen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12297.msg86004.html#msg86004

rossmann.de, Pressemitteilung 24.10.2014
NDR versucht, das Verfahren maximal in die Länge zu ziehen
Urteil in erster Instanz keine Überraschung
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen.html

Zitat
"[...] Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen. Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird. Er hat sich im Verfahren vor dem VG Hannover einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht verweigert, obwohl offenkundig ist, dass eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Ende des Instanzenzuges unvermeidlich ist. Das legt den Schluss nahe, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor allem darum geht, möglichst noch über Jahre hinweg viele hundert Millionen Euro zusätzlich einzunehmen – und auszugeben. [...]"
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 22. Januar 2015, 10:46
Zitat
Da das Urteil allerdings rechtsgültig ist,  wird sich wie gesagt wahrscheinlich in Bayern einfach jedes VG Gericht darauf berufen und alles in der ersten Instanz mit dieser Begründung abbügeln. Ist eine bequeme Variante für das Gericht.

Aber doch nur, wenn die gleichen oder ähnliche Begründungen kommen. Sollte Person X Begründungen nennen, die nicht in diesen Verfahren abgeurteilt wurden, könnten sich die Richter auch nicht darauf berufen, oder?
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: exodus666 am 22. Januar 2015, 11:22
Zitat
Aber doch nur, wenn die gleichen oder ähnliche Begründungen kommen. Sollte ich Begründungen nennen, die nicht in diesen Verfahren abgeurteilt wurden, könnten sich die Richter auch nicht darauf berufen, oder?

Die Richterin hatte auch kurz noch die Gründe des Klägers zusammengefasst wo der Grund "die Gebühr sei eine Steuer" neben weiteren Argumenten stand (also Religionsfreiheit, Inforfreiheit usw.). Darauf ist sie in der mündlichen kurzen Urteilsbegründung gar nicht weiter eingegangen. Der Kern der Abweisung war der Verweis auf das BVerfG Urteil. Damit war diese Instanz fein aus dem Schneider. Für die anderen Gründe wird es dann sicher in der schriftlichen Urteilsbegründung noch Ausführungen geben. Werden natürlich alle wie auch immer abgelehnt werden.

Man muss sich einfach klar sein, dass die erste Instanz egal welche Gründe man aufführt niemals einer Klage stattgeben werden (wenn man tatsählich von der Einkommenssituation her zahlen müsste). Wird ein kleines Verwaltungsgericht einen Präsenzfall schaffen und z.B. einen Verstoß gegen Grundrechte festellen und die Gebührenbescheid aufheben? Auf gar keinen Fall. Kann man komplett vergessen.

Wenn jemand etwas erreichen will, muss er durch die Instanzen gehen oder auf darauf hoffen bzw. darauf hinarbeiten, dass sein Verfahren ruhend gestellt wird. Ohne die Rechtslage eindeutig zu überblicken, ist nach meiner Meinung eine Klage in Bayern aussichtslos. Kostet 105€. Das Ergebnis steht schon vorher fest = Abweisung und Eröffnung der nächsten Instanz. Sprungrevison o.Ä. wird die Anstalt nicht mitmachen.

Man könnte natürlich interessehalber mal eine Zwangsvollsteckung über sich ergehen lassen und schauen wie weit die gehen. Ich bin mir aber über die Konsequenzen nicht ganz bewusst. Mal für ne Woche in den Knast gehen.  ;D Warmes Essen und ne Weile Ruhe um ein paar gute Bücher zu lesen und auszuschlafen. Aber so weit kommt es nicht. Die Pfänden einfach dein Konto oder der Gerichtsvollzieher kommt nach Hause und das wars. Am Ende stehen für einen Kosten und man hat gar nichts erreicht. Die Anstalt lacht sich ins Fäustchen. Hat ja alles eh nichts gekostet. Zahlt ja der Bürger.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: InesgegenGEZ am 22. Januar 2015, 12:11
Zitat
Man muss sich einfach klar sein, dass die erste Instanz egal welche Gründe man aufführt niemals einer Klage stattgeben werden

Ich würde das nicht so klar äußern, wenn man einen Grund hat, der noch nicht behandelt wurde und man diesen anhand der eigenen Situation darstellen kann, glaube ich nicht das der Richter dann sagt, es tut mir leid, was der örR aus ihnen gemacht hat, aber dann haben sie halt Pech.

Zitat
Man könnte natürlich interessehalber mal eine Zwangsvollsteckung über sich ergehen lassen und schauen wie weit die gehen.

Hier ergibt sich für mich eine Grundsatzfrage:

Artikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nun entscheidet der Staat, wir brauchen eine unabhägige Institution, die aufgrund ihrer staatsferne zu uns, nach dem Artikel 5 (1) GG die Meinungs- und Informationsfreiheit schützt und verteidigt. Das alleine ist ja schon ein Widerspruch in sich. Die privaten Rundfunkveranstalter (die hat der Staat nicht ins Leben gerufen) sind unabhängiger vom Staat, wie es die Öffentlichen Rundfunkanstalten je sein werden.

Auf jeden Fall sollen die Rundfunkanstalten UNSER Recht der Meinungs- und Informationsfreiheit, sprich das grundgesetzgebende Recht der Bürger Deutschlands schützen und verteidigen vor dem Staat.

Wie kann es aber im Einklang mit dem Grundgesetz sein, dass die Rundfunkanstalten über den Staat (mit staatlichen Mitteln) uns Bürger in den Knast bringen können, um UNSERE Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen?
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 22. Januar 2015, 12:40
Was versteht Ihr daran nicht? Schon im dritten Reich hat man die Bürger eingesperrt um sie zu schützen, vor was auch immer. In der DDR hat man das auch gemacht. In Russland hat man das schon immer so gemacht. In China wird das jeden Tag so gemacht. In Kolumbien auch. Die Italiener würden das gerne auch so machen. Warum soll Deutschland das ausgerechnet nicht so machen?
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: PersonX am 22. Januar 2015, 13:29
PersonX markiert die Frage mal als OFF, die Antwort könnte entsprechend verlagert werden, und gehört so gesehen nicht zum eigentlichen Thema.

Zitat
Warum soll Deutschland das ausgerechnet nicht so machen?
Wird in Deutschland auch gemacht, die Begündung ist aber dann eine andere, Tenor dabei, die Personen werden zum Schutz der anderen Bürger entsprechend verwahrt (Suchwort Sicherheitsverwahrung). Um einen Bürger vor sich selbst zu schützen, kann dieser auch jetzt relativ gesehen unfreiwillig nur in eine geschlossene eingewiesen werden. Im Normalfall sollte das aber nur mit einem Richter möglich sein, die Vergangeheit zeigt aber, dass es auch dabei Probleme gab, welche es sicherlich aktuell auch noch gibt.

Gibt es eine größere Gruppe von Beteiligten Personen, welche zusammen arbeiten (also alle in dieser Kette (von Angehörigen über Arzt bis zu den Richtern etc. ), dann könnte diese Gruppe auch eine völlig unbescholtene Person entsprechend einweisen lassen. Zumindest kann so ein Fall aktuell nicht ausgeschlossen werden.

Flächendeckend und auf Massen ist diese Art aber nicht anwendbar.

Link wie das allgemein laufen würde/könnte
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/1627369


Edit "Bürger":
Ab hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern des Themas, das da lautet:
"Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?"
Danke :police: ;)
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: exodus666 am 22. Januar 2015, 14:03
Zitat
Man muss sich einfach klar sein, dass die erste Instanz egal welche Gründe man aufführt niemals einer Klage stattgeben werden

Ich würde das nicht so klar äußern, wenn man einen Grund hat, der noch nicht behandelt wurde und man diesen anhand der eigenen Situation darstellen kann, glaube ich nicht das der Richter dann sagt, es tut mir leid, was der örR aus ihnen gemacht hat, aber dann haben sie halt Pech.

Hatte ich geschrieben: Wenn man tatsächlich nicht zahlen müsste (z.B. H4 o.Ä.), ist eine Klage sinnvoll.

Man muss meiner Meinung klar unterscheiden zwischen 1. dem reinen Verwaltungsprozess und 2. den tatsächlichen stichhaltigen Gründen gegen das System. Und 2. wird nicht in der ersten Instanz entschieden werden, auch wenn die Gründe alle richtig sind.

Der Verwaltungsprozess sieht nun grob so aus und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun, da kann man tausend Argumente finden: Bescheid > Widerspruch > Ablehnung > Klage 1. Instanz > Abweisung > Zahlen oder weitere Verweigerung > Zwangsvollstreckung oder nächste Instanz

Ich frage mich da, was die Klage eines Einzeln bewirken soll, der nicht in die nächsten Instanzen will oder es sich wie meine Person einfach gar nicht leisten kann. Und dann noch die Zeit neben Beruf und Familie. OVG würde ja noch machbar sein, danach warten aber Unsummen an Anwaltskosten.

Der Widerstand kann nur funktionieren, wenn man sich auf ein/zwei Klagen durch die Instanzen pro Bundesland konzentriet, welche sämtliche personenunabhängige Fakten zusammentragen (das muss koordiniert sein). Für den Einzelnen kann nur versucht werden den oben genannten Verwaltungsprozess vor der Zwangsvollstreckung aufzuhalten und die Zwangszahlungen damit erstmal auszusetzen. Und dies wird mit überschaubarem finanziellen Aufwand nur gehen, wenn die erste Instanz das Verfahren für ruhend bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht erklärt.

Die zentrale Frage muss also lauten:

Wie klage ich so, dass das Verfahren für ruhend erklärt wird ?
     
Neben den eigentlichen Gründen für die Ungerichtigkeit des System, müsste man also Gründe vorbringen, welche dafür sprechen, dass das Verfahren erstmal ruhen muss.
Nun ist es leider in Bayern scheinbar so, dass es hierfür seitens der 1. Instanz durch das Urteil des BVerfG viel einfacher ist die Klage abzuweisen. Es gibt ja ein schönes oberinstanzliches Urteil auf das man sich bequem berufen kann. Scheinbar ist der Leidensdruck in den ersten Instanzen durch z.B. eine Schwämme an Klagen nicht so hoch, dass immer noch aufwendige mündliche Verhandlungen mit voller Richterbesetzung (drei + 2 Schöffen!!!!) geführt werden. Für eine schnelle Ruhendstellung und damit Einsparung wertvoller Ressourcen besteht offensichtlich kein Grund bzw. keine Anweisung.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: willnich am 24. Januar 2015, 16:34
Person B ist in Bayern nun in der 2. Instanz und nach dem ersten Schriftwechsel vom OVG gefragt worden, ob das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ausgesetzt werden soll, oder ob sie selber weitergehen will. In diesem Fall soll der Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt werden, weil das dann schneller und billiger ist.
D.h. B wird auch die 2. Instanz "verlieren", weil das Gericht an die Rechtsprechung des BayVerfGH gebunden ist und erst danach wird es spannend, da B sich für Variante 2 entschieden hat.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: PersonX am 24. Januar 2015, 17:11
Ich frage mich da, was die Klage eines Einzeln bewirken soll [...]
-> Anzeigen das es so nicht geht. Je größer die Klageanzahl desto besser, das es im Fall, wenn es bei nur bei einer VG bleibt für den Einzelnen nichts bringt ist ein Fehler im System, normal müsste ganz viele erste VG sofort gestoppt und dieses Thema direkt nach oben -> weil grundsätzlich -> der Fehler -> genau das passiert nicht. Daraus entsteht sogar ein Volkswirtschaftlicher Schaden, welchen die Politiker zu verantworten haben, weil es wäre möglich gewesen, diesen "Vertrag" zu nächst auf genau diese Punkte gegen über dem Grundgesetz prüfen zu lassen -> in einem einzelnen Verfahren -> das ist aber nicht passiert -> so ist jeder Einzelne gezwungen zu klagen -> weil es keine Möglichkeit besteht solche grundsätzlichen Klagen direkt von Anfang zusammen zu fassen. Das ist ebenso ein Fehler, welcher durch die Politik beseitigt werden könnte, warum das nicht passiert? -> Einzelne Klagen lassen sich leichter zum Ungunsten des Klagenden ändern.
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: exodus666 am 24. Januar 2015, 20:13
Person B ist in Bayern nun in der 2. Instanz und nach dem ersten Schriftwechsel vom OVG gefragt worden, ob das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ausgesetzt werden soll, oder ob sie selber weitergehen will. In diesem Fall soll der Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt werden, weil das dann schneller und billiger ist.
D.h. B wird auch die 2. Instanz "verlieren", weil das Gericht an die Rechtsprechung des BayVerfGH gebunden ist und erst danach wird es spannend, da B sich für Variante 2 entschieden hat.

Hat  Person B einen Anwalt gefunden, der sie in der Sache vertritt? Ist ja Pflicht. Kostenpunkt?

Aber wenn das OVG anbietet, dass das Verfahren ausgesetz werden soll, wäre das doch erstmal positiv. Würde B dann trotzdem zahlen müssen?
Will Person B bis vor Verfassungsgericht?

Anm. Moderator seppl: Ich habe diesen und einige posts davor anonymisiert, weil der Thread darauf hinsteuert, zur persönlichen Beratung zu werden. Bitte  darauf achten!
Titel: Re: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?
Beitrag von: rotapple am 25. Februar 2015, 11:31
Ich schieb das mal wieder nach oben, da das das ist, was Person Y momentan beschäftigt. Person Y hat zwar nicht selbst geklagt, aber ein etwas älterer fiktiver Bekannter von Person Y, der kein Internet hat, für den Person Y hier im Forum aber schon länger unterwegs ist. Das Verfahren in erster Instanz wurde in Koblenz vor kurzem verloren, aber der Bekannte von Person Y möchte gerne weitergehen, hätte also bis Anfang Februar Zeit, Einspruch einzulegen, und dann noch vier weitere Wochen, um die Begründung vorzulegen. Person Y hat schon unendlich viele Stunden damit verbracht, hier zu lesen und hofft nun, keine Frage zu stellen, die schon längst geklärt ist.
1. Ab wann braucht man in der zweiten Instanz einen Anwalt? Schon für die Begründung?
2. Kann man auch einen Antrag auf Fristverlängerung für die Begründung beantragen?
3. Kann man zusammen mit dem Widerspruch auch nochmal einen Antrag auf ein Ruhenlassen stellen? (Das hat der Bekannte von Person Y zwar vorher schon mal gemacht, es wurde jedoch einfach ohne großen Kommentar vom Gericht abgelehnt)