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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: tokiomotel am 20. Dezember 2014, 20:21

Titel: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: tokiomotel am 20. Dezember 2014, 20:21
Diese Linie der Argumentation und des Einbringens in Klagen gegen den Rundfunkbeitrag findet meiner Meinung nach zu wenig Beachtung und verschenkt vorhandenes Potential im Kampf gegen diesen monströsen Selbstbedienungsladen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12391.msg83257.html#msg83257

Hierzu passt auch treffend das folgende Zitat von Moderator Uwe :

"Während Millionen von Menschen (versteckte Armut) teilwiese nicht wissen, wie das Geld zum Leben reichen soll, aber Rundfunkbeiträge bei den Betroffenen bis über die Zwangsvollstreckung mit allen Konsequenzen beigetrieben wird, drängt sich hier einem der Verdacht der Selbstbedienungsmentalität unter dem Schutzmantel des Gesetzgebers auf."

Betriebliche Zusatzrenten gibt es natürlich auch woanders.
Nur sind diese dort durchaus gerechtfertigt , weil diese von den Mitarbeitern aus dem laufenden Betrieb heraus ständig mit erarbeitet werden und somit an dieser Leistung des Arbeitgebers völlig zurecht beteiligt sind.
Beim ÖRR ist dies keineswegs der Fall , dort wird vom erzwungenen Beitrag einfach nur rotzfrech abgezweigt !
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: 907 am 20. Dezember 2014, 21:16
Betriebliche Zusatzrenten(ÖRR) --> Ein Vertrag(Landesrecht) zu Lasten Dritter
Betriebliche Zusatzrenten(xy Unternehmen) --->Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer(Arbeitsvertrag)

Es gibt auch "Vertrag zugunsten Dritter"
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: Isso am 20. Dezember 2014, 21:17
Betriebliche Zusatzrenten gibt es natürlich auch woanders.
Nur sind diese dort durchaus gerechtfertigt , weil diese von den Mitarbeitern aus dem laufenden Betrieb heraus ständig mit erarbeitet werden und somit an dieser Leistung des Arbeitgebers völlig zurecht beteiligt sind.
Beim ÖRR ist dies keineswegs der Fall , dort wird vom erzwungenen Beitrag einfach nur rotzfrech abgezweigt !

Hier wäre interessant zu wissen, ob deren Betriebsrente ausschließlich aus der Zwangssteuer finanziert wird und wenn nicht, wie hoch der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil ist bei Einzahlung in die Betriebsrentenkasse? Ich meine, der Arbeitgeber kann seine Zugabe selbst bestimmen, dass weiß ich...aber wie funktioniert das bei der GEZ? Ist bekannt, wie hoch bei denen die prozentuale Zuzahlung von AN und AG ist?

Sollte man dieses Argument bei Klageerhebung nutzen wollen, brauch man definitiv etwas handfestes, oder nicht?
 
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: Isso am 20. Dezember 2014, 21:20
Betriebliche Zusatzrenten(ÖRR) --> Ein Vertrag(Landesrecht) zu Lasten Dritter

Hast du da einen LINK, wo man sich das durchlesen kann?
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: tokiomotel am 20. Dezember 2014, 21:45
Gegen dieses Argument und zugleich dem Vorwurf der Erschleichung von Pensionsansprüchen kommt als Antwort nur ein einziger nichtssagender Textbaustein , ... sinngemäß dass dies von der KEF so genehmigt worden sei . Nur wer oder was ist denn KEF , etwa ein mehr ernst zu nehmender Verein ?
Da weiß man doch alles , KEF als Gegenargument und Begründung , lächerlich...
Seit meinem letztem Widerspruch auf einen "noch" Beitragsbescheid im Juli ! warte ich ´vergeblich´ auf einen schon längst fälligen weiteren "jetzt" Festsetzungsbescheid . Haben die etwa schon aufgegeben oder kommt die böse Überraschung erst noch.
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: Isso am 20. Dezember 2014, 21:56
Du wirst lachen...ich warte auch und das schon seit März  ::)

1. Widerspruch = März
2. Widerspruch = Juli, glaube ich
3. Widerspruch (Auf Festsetzungsbescheid) = September

... außer belanglose "Infoschreiben" habe ich nichts erhalten.

Daher interessiert mich ja das "Ding" mit den Pensionsansprüchen (für meine Klage), denn sollten die AN wirklich keinen Anteil zur Betriebsrente zahlen, wäre das in meinen Augen Zweckentfremdung von Mitgliedsgeldern, oder wie siehst du das???
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: tokiomotel am 20. Dezember 2014, 22:14
Ja , schon sehr merkwürdig , aber nichts genau weiß man nicht .
Und will man das gemeine Fußvolk wohl auch nicht wissen lassen.
Selbst wenn die AN anteilig mit ins Boot geholt werden , so ist der Anteil des AG trotzdem noch lange nicht gerechtfertigt. Diesen zweigt er sich dann immer noch rotzfrech und zweckentfremdend vom Rundfunkbeitrag ab. Die zur Zahlung Gezwungenen lässt man dabei in gutem Glauben , dass der Beitrag vollständig für den eigentlichen Zweck der Bereitstellung von örRundfunk verwendet wird.
Die wenigsten ahnen auch nur das Geringste von diesem Missbrauch .
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: 907 am 20. Dezember 2014, 22:17
Zitat
(1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Zitat
(2) Die §§ 7 bis 15 gelten nicht für den Bund, die Länder, die Gemeinden sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen das Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solche juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert.
quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html (http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html)

Kannst du mal das Ganze angucken, vielleicht findest du irgendwas
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: Isso am 20. Dezember 2014, 22:50
Darauf bin ich echt noch nicht gekommen, aber man lernt ja nie aus  ;D
Danke.
Ich lese es mir morgen in aller Ruhe durch. Ich werde auch meine Freundin noch einmal diesbezüglich fragen. Sie ist Staatsanwältin a. D. und weiß bestimmt, ob es sich lohnt, ein solches Argument in die Klage einzubeziehen.

Aus der "Kalten" heraus würde ich sagen, dass eine Betriebsrente in dem Maße (wie es die GEZ handhabt) gegenüber der Beitragszahler nicht zu rechtfertigen ist. Zumal ich nicht glaube, dass dann der AN-Anteil zur Betriebsrente annähernd dem AG-Anteil gleicht. Momentan würde ich sagen, es ist Mißbrauch von Mitgliedsgeldern. Aber wie gesagt, ich lese mir alles noch einmal in Ruhe durch.

Gibt es hier im Forum niemanden, der Ahnung von Betriebsrenten und den dazugehörigen Gesetzen hat???
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: 907 am 20. Dezember 2014, 22:59
Da Rundfunkwellen nicht an Ländergrenzen enden, müssen sich die Bundesländer auf gemeinsame Regelungen einigen. Die Regelungen werden sodann in sog. Staatsverträgen geregelt. Die jeweiligen Landesparlamente übernehmen diesen Staatsvertrag dann durch ein Transformationsgesetz in ein eigenes Landesgesetz. Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, der RBStV, ist somit ein ganz normales Gesetz und kein Vertrag zu Lasten Dritter.
Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung.
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: mickschecker am 20. Dezember 2014, 23:02
Dazu muss man sicher nicht viel Ahnung von Gesetzen haben .
Betriebsrenten dürfen nicht von erpressten Geldern finanziert werden.
Sollte ich früher oder später doch klagen "müssen" , wird dies mit Sicherheit meine wichtigste Klagebegründung werden . Auf die Urteilsbegründung bin ich jetzt schon gespannt....
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: Isso am 20. Dezember 2014, 23:14
Meines Erachtens stehen Bundesgesetze über irgendwelchen Verträgen. Und auch wenn die Länder dem RBStV zugestimmt haben, ist die Einhaltung der darüber stehenden Gesetze einzuhalten. Die Reihenfolge wäre: GG, Bundesgesetze, Landesgesetze und erst dann kommen Staatsverträge. Der RBStV bricht aber dermaßen viele über ihm stehende Gesetze, dass mir echt übel wird. Und das Ding mit den Betriebsrenten ist wirklich nur eine von vielen Frechheiten die sich die GEZ herausnimmt.
Man kann echt schlechte Laune bekommen, wenn man darüber nachdenkt  :o

Betriebsrenten dürfen nicht von erpressten Geldern finanziert werden.
Sollte ich früher oder später doch klagen "müssen" , wird dies mit Sicherheit meine wichtigste Klagebegründung werden . Auf die Urteilsbegründung bin ich jetzt schon gespannt....

Der Mist ist ja, dass noch niemand (und schon gar nicht die Gerichte) von erpressten Geldern spricht. IRONIE AN: Es ist eine Demokratieabgabe :IRONIE AUS
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: mickschecker am 20. Dezember 2014, 23:15
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag.
Solange auch nur ein Cent ganz offensichtlich missbräuchlich verwendet wird ,
entsteht für mich keine Zahlungspflicht !
Wenn ich diesen Beitrag freiwillig bezahlen könnte wäre das etwas ganz anderes.
Solch ein zum Gesetz erhobenes Pamphlet darf nicht akzeptiert werden.
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: mickschecker am 20. Dezember 2014, 23:27
Der Mist ist ja, dass noch niemand (und schon gar nicht die Gerichte) von erpressten Geldern spricht. IRONIE AN: Es ist eine Demokratieabgabe :IRONIE AUS
Ja , die Demokratie wurde abgegeben , sie ist in der Gosse gelandet.
Daher antworte ich auf jeden Bescheid auch nur noch im Jargon der Gosse.
Das Blatt Papier wird vorher zurecht geknittert , dann handschriftlich fast unleserlich mit meinem Widerspruch im wohl besser verständlichen rohen Umgangsdeutsch beschmiert und ab die Post.
Schlechter als andere bin ich damit bisher auch nicht gefahren...
Titel: Re: Vergessenes Argument , vergessene Klagebegründung - wie seht ihr das ?
Beitrag von: Isso am 20. Dezember 2014, 23:35
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag.
Solange auch nur ein Cent ganz offensichtlich missbräuchlich verwendet wird ,
entsteht für mich keine Zahlungspflicht !
Wenn ich diesen Beitrag freiwillig bezahlen könnte wäre das etwas ganz anderes.
Solch ein zum Gesetz erhobenes Pamphlet darf nicht akzeptiert werden.

Das Problem ist ja, wenn deren Betriebsrente mit was auch immer für einem Gesetz konform ist, brauch man es gar nicht erst vor Gericht anbringen.  :(
In meinen Augen ist es auch kompletter Wahnsinn, aber man muss zu jedem Argument was DIE bringen, einen Gegenargument auf bundesgesetzlicher Ebene setzen.


Ja , die Demokratie wurde abgegeben , sie ist in der Gosse gelandet.
Da hast du so etwas von Recht.