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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Funkstille am 18. Dezember 2014, 08:53
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"Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die viele Millionen Haushalte und Gewerbebetriebe monatlich mit einem Betrag in überschaubarer Höhe belastet. Der Beitrag muss wegen der Vielzahl der Steuerschuldner, der Häufigkeit der (monatlichen) Erhebung und der Geringfügigkeit des jeweils erhobenen Betrages einfach und praktikabel ausgestaltet werden." Kirchhof Gutachten
Der Beitragsserice möchte die Beiträge dreimonatlich am liebsten einziehen, ansonsten aber mit ihrem zugestellten Überweisungs Vordruck überwiesen haben.
Projekt "Gut ist, was Arbeit schafft"
Zahlungen
a) Niemals per Einzugsermächtigung oder per Vordruck
a) Niemals alle 3 Monate
Was passiert, wenn ich jeden Monat 17,99 überweise? Bekomme ich da noch 3 Monaten eine Gutschrift?
Funktioniert aber wahrscheinlich noch automatisch. Genau wie Zahlungverzug mit Mahnung
c) Überweisungsträger
In dem Vordruck befindet sich die Referenznummer, die die Zahlung dem Beitragskonto maschinell zuordnen kann.
Was passiert wenn die Angaben Referenznummer und Beitragskontonummer fehlen
Was passiert, wenn man sich bei der Referenznummer verschreibt?
Angaben, die vorhanden sein sollten Vorname, Name, Strasse, Hausnumer und Ort
Vielleicht macht man zusätzlich auch mal einen Fehler beim Schreiben des Namens,
kann ja keiner verlangen, dass man fehlerfrei schreibt.
Wenn sie es per Hand nicht zuordnen können, kommt eine Mahnung,
dann schickt man ihnen eine Kopie der Überweisung.
Bei der entsprechenden Menge Fehler werden zumindestens einige Arbeitsplätze geschaffen.
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Tenor nicht zielführend
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Hallo,
der Arbeitaufwand der Beteiligten durch Einlegen von Widerspruch mit anschliessender Klage ist natürlich höher.
Ausserdem sind auch Menschen involviert, die nicht beim Beitragsservice arbeiten.
Grüsse
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mit Sicherheit steigt der Arbeitsaufwand, jedoch ist das dennoch nicht zielführend, weil es das grundsätzliche Problem nicht löst.
Ziel sollte es sein, das kein Geld, und damit auch kein nicht direkt zuordenbares Geld, übertragen wird.
Sollte also eine Person A zahlen wollen, da tut Sie das laut der Satzung etc.
A) auf eigenes Risiko
B) geht das Geld nicht oder nicht rechtzeitig laut deren Bestimmung ein ist das immer das verschulden von Person A bis Z
C) sollte Geld sich nicht zuordnen lassen, wegen Fehlern bei den Nummer oder den Beträgen, dann geht das regelmäßig auch zu Lasten der Personen, welche das so handhaben, im Zweifel könnten durch regelmäßigen erhöhten Bearbeitsaufwand zusätzlich Kosten seitens der LRA gelten gemacht werden, das wäre zumindest denkbar.
-> Geld welches nicht zuordenbar ist, sollte dort bei den LRA an sich auf ein Sonderkonto -> und im Zweifel zurück geben werden, an das Konto von wo es her gekommen ist, wenn es sich nicht innerhalb einer Frist von vielleicht 30 Tagen zu ordnen läßt, aber wahrscheinlich passiert das nicht.