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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: cfrey am 15. Dezember 2014, 15:07
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Hey Leute! :)
Nachdem Herr X auf kein Schreiben reagiert hat (auch keine Formulare zur Befreiung von GEZ Gebühren ausgefüllt
oder auf automatische Anmeldungen reagiert)/oder nicht erhalten hat, kam folgender Brief (siehe Anhang):
Herr X war sowohl eine Zeit lang Bafög Bezieher (2012-2014) (und somit berechtigt sich von den GEZ Gebühren zu befreien)
als auch seit Juli 2014 bis jetzt erwerbslos und im Streit mit dem Jobcenter um Hartz 4, der bis jetzt noch andauert (und
daher solange nicht berechtigt sich von den Gebühren zu befreien).
Wie müsste Herr X rein vorgehen um keine finanziellen Nachteile zu erleiden?
LG
CFrey
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Das Ding ist "verfristet", viele Chancen sehe ich in diesem theoretischem Konstrukt nicht :-[
Was für Schreiben genau sind denn bisher eingegangen?
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Das Konto ganz schnell zum Pfändungsschutzkonto umwandeln! Bevor die pfänden.
Wenn Du eh nix hast, vielleicht Vermögensauskunft abgeben?
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Danke für eure Antworten!
Das Ding ist "verfristet", viele Chancen sehe ich in diesem theoretischem Konstrukt nicht
Wenn der Beitragsservice (Hotline) rein hypothetisch zwar "nichts versprechen" könnte, aber Herrn X
auffordert Unterlagen zuzusenden die belegen, dass er sich in der besagten Zeit hätte von
der Beitragspflicht befreien können, würdest du/würdet ihr ihm dazu raten dem nachzukommen?
Was für Schreiben genau sind denn bisher eingegangen?
Herr X hat alle bisherigen Schreiben ignoriert, darunter waren wohl auch
die automatische rückwirkende Anmeldung und diverse Zahlungsaufforderungen.
Das Konto ganz schnell zum Pfändungsschutzkonto umwandeln! Bevor die pfänden.
Danke für den Tipp mit dem P-Konto.
Was würde eine Vermögensauskunft bewirken und wie/in welcher Form müsste Herr X diese geben?
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Wie müsste Herr X rein vorgehen um keine finanziellen Nachteile zu erleiden?
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Fitkiv würde ich folgendes versuchen:
Rückwirkenden und vorläufigen Antrag (Brief jeweils zum Bs und LRA) auf Befreiung stellen. Ein paar Zeilen dazu mit Info, warum rückwirkend und vorläufig (Streit mit dem Jobcenter).
Weitere Kopie an die Vollzugsbehörde, mit der Bitte um Aufschub.
Obs klappt und was bringt ...k.A.
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Zur Befreiung sagt der BS:
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn. Dazu müssen Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
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Wieder so ein Fall von rechtswidriger Vollstreckung, Person X sollte außerdem das Vollstreckungsersuchen zwecks Prüfung anfordern und danach mal ganz dumm Fragen wie man gegen eine solch offensichtlich rechtswridrige Vollstreckung vorgehen kann. Es ist wichtig die Ausführenden Organe so mit Arbeit vollzumüllen, daß Sie auf den Kosten sitzenbleiben!