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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: phil18 am 12. Dezember 2014, 00:13
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Einen wunderschönen guten Abend an alle,
am Montag, den 08.12. flatterte ein Festsetzungbescheid in den Briefkasten, verfasst am 01.12.2014. Davor kam 9 Monate nur bla bla ohne Rechtsbehelfbelehrung. Seit gestern hat Person A hier in diesem tollen Forum gestöbert und ist begeistert. Die Dissertation von Anna Terschüren hat ihr übriges bewirkt. Widerspruch erheben ist angesagt!
Hiermit möchte A alle User dieses Forums herzlich Grüßen und freut sich darauf zukünftig Erfahrungen austauschen zu können.
Einen schönen Abend und viele Grüße aus Berlin
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Widerspruch erheben ist angesagt!
So sieht's aus! - Herzlich wilkommen im Widerstand :laugh:
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Ich überlege gerade ob ein Widerspruch eher die Schriftgröße 24 oder 6 haben sollte. Bei 24 wären es dann 26 Seiten =0. Bei 6 vielleicht nur mit Lupe lesbar ich tendiere zu 6 oder 5.
Mit freundlichen Grüßen :o
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8 oder 10 sollte es zum gut lesen schon haben, wird angestrebt, dass der Widerspruch schlechter zu lesen ist, wäre Handschrift eine Option
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am Montag, den 08.12. flatterte ein Festsetzungbescheid in den Briefkasten, verfasst am 01.12.2014.
Bei einer Frist von 4 Wochen wird's aber langsam Zeit für den Einschreibebrief.
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Und das neue Gutachten vom BMF mit reinlegen
http://online-boykott.de/ablage/20141215-gutachten-medien/2014-12-15-gutachten-medien.pdf
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Vielen Dank, Widerspruch von Person A ist rechtzeitig per Einschreiben eingetroffen. Bis jetzt keine Reaktion auf Widerspruch, nichtmal Bestätigung etc. Vor kurzem kam neuer Bescheid. Person A erhebt erneut Widerspruch mit Verweis auf den letzten.
Das Gutachten hat Person A nicht mit reingelegt, war zeitlich zu knapp und evtl. die Portokosten in die Höhe getrieben?!