gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2014 => Thema gestartet von: René am 11. Dezember 2014, 19:21
-
Beitragsbescheid / Festsetzungsbescheid des Beitragsservice, vormals GEZ, erhalten - was tun?
Quelle: Anwalt.de
Zitat:
»Über die GEZ bzw. den Beitragsservice existieren im Internet viele Mythen. Besonders in einschlägigen Foren werden teilweise falsche bzw. nicht zielführende Hinweise von rechtlichen Laien erteilt. Ich möchte Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick geben.
Spätestens dann, wenn Sie einen Beitragsbescheid der GEZ (nunmehr Beitragsservice) erhalten haben, müssen Sie tätig werden. Neuerdings werden die Beitragsbescheide als Festsetzungsbescheide bezeichnet.
Hiergegen haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs bzw. in einigen Bundesländern, in denen das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, nur noch die Möglichkeit der Klage bei einem Verwaltungsgericht. Da die Erhebung einer Klage mit Gerichtskosten verbunden ist, ...«
Mehr auf:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/beitragsbescheid-festsetzungsbescheid-des-beitragsservice-vormals-gez-erhalten-was-tun_065042.html
-
Ein fundierter Artikel, der sogar den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" erwähnt.
Klingt recht vernünftig - kann man wohl weiterempfehlen... ;)
...und bestätigt nun praktisch "offiziell" die wesentlichen, schon bekannten Aspekte wie sie auch im Forum ausgetauscht werden.
Auf dass die Leute es endlich verstehen mögen... ;)
-
- kann man wohl weiterempfehlen...
In der Tat, man sollte sogar.