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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ToKir am 11. Dezember 2014, 18:10
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Hallo,
zu meiner (natürlich verlorenen) Klage ein schöner Pressebericht in der Gießener Allgemeinen:
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Rundfunkbeitrag-verweigert-Giessener-scheitert-vor-Gericht-_arid,539847_regid,1_puid,1_pageid,113.html (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Rundfunkbeitrag-verweigert-Giessener-scheitert-vor-Gericht-_arid,539847_regid,1_puid,1_pageid,113.html)
Schön, dass so ausführlich berichtet wird!
Es gab daraufhin auch schon ein paar zustimmende Mails an mich.
Besten Gruß,
Th.K.
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Hallo @ToKir, lass Dich nicht entmutigen ;)
Jedes dieser Urteile zeigt nur die hässliche Fratze dieses Systems, und es werden immer mehr !
Irgendwann wird auch das Dümmste Schaf aufwachen... >:D
LG.
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Aber nein kein bißchen - dass so viele Zuschauer da waren und zwei Zeitungen Reporter geschickt haben war schon mehr als erwartet. Und dass dieser Bericht dann so schön die Klagegründe nennt ist doch wunderbar.
Wenn die Urteilsbegründung irgend eine Lücke bietet, werde ich nach Kassel ziehen.
Kostet alles inklusive dann rund einen Tausender - dass ist es mir wert (und kann ich mir erlauben)!
Nur wenn die Urteilsbegründung wasserdicht ist, dann hat es keinen Sinn... mal schauen, was kommt.
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Soso, nun ist der RBStV also plötzlich mit der Verfassung der Bundesrepublik (welche eigentlich???) vereinbar. Woher wissen die das, es ist ja noch gar nicht vor dem Bundesverfassungsgericht abgeurteilt worden :o
Zitat der giessener-allgemeine.de:
Die 5. Kammer unter Vorsitz von Richterin Lu Henkel wies die Klage zurück, weil der Rundfunkbeitrag im Einklang mit der Verfassung der Bundesrepublik stehe und mithin keine Grundrechtsverletzung vorliege.
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servus tokir
schön dich doch hier anzutreffen.
Von den besuchern waren ja schon allein vier hier aus dem forum.
Werde mich wieder melden, wenn meine verhandlung ansteht.
Vielleicht schaffen wir es ja, einen runden tisch aufzurufen, oder zu besetzen oder so.
grassschaf.
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Soso, nun ist der RBStV also plötzlich mit der Verfassung der Bundesrepublik (welche eigentlich???) vereinbar. Woher wissen die das, es ist ja noch gar nicht vor dem Bundesverfassungsgericht abgeurteilt worden :o
Zitat der giessener-allgemeine.de:
Die 5. Kammer unter Vorsitz von Richterin Lu Henkel wies die Klage zurück, weil der Rundfunkbeitrag im Einklang mit der Verfassung der Bundesrepublik stehe und mithin keine Grundrechtsverletzung vorliege.
Was für ein Witz!
Weiß die 5. Kammer nicht, dass sie keine Verfassungswidrigkeit feststellen darf?
In Deutschland stellt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen fest.
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Weiß die 5. Kammer nicht, dass sie keine Verfassungswidrigkeit feststellen darf?
In Deutschland stellt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen fest.
Damit ist der Weg in die nächste Instanz bzw. die Berufung doch wunderbar klar. Eigentlich müsste man schon fast Danke sagen.
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Wenn PersonX im Gericht sitzen wird, dann wird im Protokoll hoffentlich mindestens nicht nur als Randnotiz stehen, Grundgesetz statt Verfassung, weil es ist doch noch keine Verfassung sondern aus Sicht von PersonX maximal eine vorläufige.
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Hallo,
zu meiner (natürlich verlorenen) Klage ein schöner Presseericht in der Gießener Allgemeinen:
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Rundfunkbeitrag-verweigert-Giessener-scheitert-vor-Gericht-_arid,539847_regid,1_puid,1_pageid,113.html (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Rundfunkbeitrag-verweigert-Giessener-scheitert-vor-Gericht-_arid,539847_regid,1_puid,1_pageid,113.html)
Schön, dass so ausführlich berichtet wird!
Es gab daraufhin auch schon ein paar zustimmende Mails an mich.
Besten Gruß,
Th.K.
Im Fall Kirchhof ging es insgesamt um 25 Euro, da der HR dem Gießener noch acht Euro Säumniszuschlag in Rechnung stellte.
Der letzte Satz irritiert ungemein, wird geradezu ins lächerliche gezogen da es sich nur um 25 Euro handeln soll. Dem Schreiber hätte auffallen sollen, dass die Beitragserhebungen mindestens für 3 Monate zusammengefasst werden.
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Im Fall Kirchhof ging es insgesamt um 25 Euro, da der HR dem Gießener noch acht Euro Säumniszuschlag in Rechnung stellte.
Der letzte Satz irritiert ungemein, wird geradezu ins lächerliche gezogen da es sich nur um 25 Euro handeln soll. Dem Schreiber hätte auffallen sollen, dass die Beitragserhebungen mindestens für 3 Monate zusammengefasst werden.
Hm, wahrscheinlich zahlt der Verfasser des Artikels keinen Rundfunkbeitrag und weiß das daher selbst nicht so genau... oder geht von dem Betrag aus, welcher bis 2012 Rundfunkgebühr hieß und für ein Rundfunkgerät zu zahlen war.
Scherz beiseite, Danke fuer den Bericht!
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Ungereimtheiten könnte man über die Kommentarfunktion unterhalb des Berichts der Gießener Zeitung richtigstellen. ;)
Grüße
Eddie
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Nein, nein - die Zeitung war da korrekt. Es ging wirklich nur um EINEN Monatsbeitrag, nämlich den für Januar 2013!
Nur der war beschieden, und auch nur der war dann Streitwert.
Überhaupt ist das von Hessischen Rundfunk eher fair gewesen, gleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu schicken - in anderen Bundesländern versuchen die Sender anscheinend oft, ohne Bescheide zu agieren und damit den Klageweg zu erschweren.
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Überhaupt ist das von Hessischen Rundfunk eher fair gewesen, gleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu schicken - in anderen Bundesländern versuchen die Sender anscheinend oft, ohne Bescheide zu agieren und damit den Klageweg zu erschweren.
..auch erst einmal Danke für den Bericht!
Fair..? :o
Wohl kaum, denn zu der "damaligen" Zeit hatte der HR auch noch nicht im Entferntesten daran gedacht, dass sich bis JETZT (und auch noch in Zukunft!) so ein Wiederstand entwickeln wird! ;D
Daher auch nun das Ausbleiben der "Fairness" ... HAHAHA
(oder wurde das sarkastisch gemeint?)
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betr. fairness HR:
trotz aller gegnerschaft muss dieses thema verdeutlicht und verinnerlicht werden: hier in hessen scheint es wohl so zu sein (zumindest betrifft es mich und Tokir), dass den jeweiligen VG´s und somit den Klägern seitens des HR zugesichert wurde, dass bis zur endgültigen Entscheidung keine weiteren Beitreibungsmaßnahmen, keine erneuten Zahlungsaufforderungen etc. pp. verfolgt werden , d.h. es herrscht Ruhe.
Danke für die anderen Schreibern für die Hinweise. Auf das Thema "Verfassung" (siehe auch GG § 146) sind die anderen und ich bei der Verhandlung gar nicht gekommen. Hoffentlich denke ich dran, wenn es drauf ankommt.
Bedingt durch hier nicht näher zu erläuternde Umstände sind der Schreiber des Artikels (Chef der Stadtredaktion) und der Kläger untereinander nicht gänzlich unbekannt und es kann somit ein guter Informationsaustausch unterstellt werden.
grasschaf
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Soso, nun ist der RBStV also plötzlich mit der Verfassung der Bundesrepublik (welche eigentlich???) vereinbar. Woher wissen die das, es ist ja noch gar nicht vor dem Bundesverfassungsgericht abgeurteilt worden :o
Zitat der giessener-allgemeine.de:
Die 5. Kammer unter Vorsitz von Richterin Lu Henkel wies die Klage zurück, weil der Rundfunkbeitrag im Einklang mit der Verfassung der Bundesrepublik stehe und mithin keine Grundrechtsverletzung vorliege.
Was für ein Witz!
Weiß die 5. Kammer nicht, dass sie keine Verfassungswidrigkeit feststellen darf?
In Deutschland stellt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen fest.
Auch ein Verwaltungsgericht muss die Verfassungswidrigkeit formeller Gesetze prüfen, wenn diese Frage sich stellt. Es hat nur keine diesbezügliche Verwerfungskompetenz. Hält es ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist der Weg der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG zu beschreiten, wobei dann das Bundesverfassungsgericht bzw. das jeweilige Landesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden. Das hat das VG hier nicht getan, da es die dem Rundfunkbeitrag zugrunde liegenden Normen für verfassungsgemäß hält.
Leider ist bislang kein Verwaltungsgericht zur Überzeugung gelangt, diese Normen seien verfassungswidrig.
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Ich empfinde dieses letzte "es geht um 25 Euro" ebenfalls als störend irritierend, die Sache scheinbar ins "Lächerliche" ziehen wollend!
Es geht nämlich nicht um 25,- (bzw knapp 18,-) pro Monat, sondern um 17,98 x 50- oder 60 Milllionen!
Es geht um rund 20 Millionen PRO TAG!
Es geht um 8 bis 10 MILLIARDEN pro Jahr, nicht wahr?
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Mit DEM Familiennamen hättest Du den Fall eigentlich gewinnen müssen.... ;)
Gratulation zum Teilerfolg und nochmals danke für den Hinweis auf das Gebaren der Sendeanstalten in anderen Bundesländern. Das größte Geschenk für mich zu Weihnachten wäre ein Beitragsbescheid.......
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Weiss vielleicht jemand wann der Kläger seinen ersten Bescheid erhalten hat?
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1.6.13 erster Bescheid
2.1.14 Widerspruchsbescheid
Besten Gruß,
Th.K.
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Danke!
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Im Zusammenhang mit diesem Urteil und wenn man es nicht besser wüsste,könnte man glatt meinen das es sich dabei
Zitat:"Allerdings ist eine Berufung beim "VGH" in Kassel möglich."
nur um den Volksgerichtshof handeln kann.
Sind wir wieder soweit? >:D
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Was für ein Witz!
Weiß die 5. Kammer nicht, dass sie keine Verfassungswidrigkeit feststellen darf?
In Deutschland stellt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen fest.
Auch ein Verwaltungsgericht muss die Verfassungswidrigkeit formeller Gesetze prüfen, wenn diese Frage sich stellt. Es hat nur keine diesbezügliche Verwerfungskompetenz. Hält es ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist der Weg der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG zu beschreiten, wobei dann das Bundesverfassungsgericht bzw. das jeweilige Landesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden. Das hat das VG hier nicht getan, da es die dem Rundfunkbeitrag zugrunde liegenden Normen für verfassungsgemäß hält.
Leider ist bislang kein Verwaltungsgericht zur Überzeugung gelangt, diese Normen seien verfassungswidrig.
Danke für die Info!
auch hier hat es heute als Erwiderung auf die eingereichte Klage 18 Seiten "Standard-Begründung" vom HR (2-fache Ausfertigung?! - inkl. einer ganzen Menge Tippfehler in den Baukastentexten) "geschneit", wo durch den HR auf der Verfassungsmäßigkeit mit der Aufzählung einer fast einseitigen Liste von VG-Urteilen beharrt wird.
Außerdem reden bzw. schreiben die ganz viel von Autos, aber auf die konkreten Inhalte der Klage geht diese Baukasten-Begründung des HR gar nicht ein...
Von einer übersandten 79-seitigen Akte schreiben die HR-Schreiberlinge auch, die ist aber wohl beim Gericht liegengeblieben. Vielleicht war der Umschlag zu eng.