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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 10. Dezember 2014, 22:57
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(http://www.thueringer-allgemeine.de/zgt-portal-theme/images/custom/ta_header_logo.png)
"Beitragsservice - Auf sämtlichen Kanälen besetzt"
Elena Rauch über eine sehr lange Leitung beim Gebührenservice.
Unser Leser Herr K. aus Oldisleben hatte nach dem Tod seiner Mutter traurige Pflichten zu erledigen. Darunter auch die Abmeldung der Rundfunkgebühren. Zumindest hat er das seit Ende August dieses Jahres vergeblich versucht. Ein Schreiben an den Beitragsservice blieb unbeantwortet.
weiterlesen auf:
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Leser-Telefon-Auf-saemtlichen-Kanaelen-besetzt-1422207052
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Auch hier nochmal der Hinweis, alle Bekannten und Betroffenen darüber aufzuklären, dass sie keineswegs die kostenpflichtigen und offenbar überlasteten 018er-Nummern anrufen müssen, sondern die
0221 5061 xxxx
nutzen können. Statt der xxxx eine beliebige vierstellige Zahl (bis vielleicht 3500) eingeben und da, wo man rauskommt (Sachbearbeiter) sein Anliegen vortragen und sich bei Unzuständigkeit eben von dort weiterverbinden lassen.
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Dies wäre eh das allerletzte , auch noch kostenpflichtig anzurufen.
Meine Großmutter hatte immer einen passenden Spruch parat .
So wie zum Beispiel diesen hier genau den Punkt treffenden :
"Gehe nicht zu deinem Fürscht wenn du nicht gerufen wirscht"
Einen direkten Kontakt , telefonisch , würde ich eh tunlichst vermeiden.
Mit Gangstern redet und verhandelt man nicht.
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Auch hier nochmal der Hinweis, alle Bekannten und Betroffenen darüber aufzuklären, dass sie keineswegs die kostenpflichtigen und offenbar überlasteten 018er-Nummern anrufen müssen, sondern die
0221 5061 xxxx
nutzen können. Statt der xxxx eine beliebige vierstellige Zahl (bis vielleicht 3500) eingeben und da, wo man rauskommt (Sachbearbeiter) sein Anliegen vortragen und sich bei Unzuständigkeit eben von dort weiterverbinden lassen.
Tja, dann wird es aber sehr schwierig.
Diese Nummer funktioniert auch nicht, habe es mehrmals probiert.
Die Service-Nummer ist die einzige Verbindung zum Service
Aber hier noch außerhalb des Telefonkontaktes die persönlichen Erfahrungen einiger Mitstreiter in München beim
BR und die hautnahe Erfahrung des Service an die potentiellen "Zwangs-" Kunden
Bei unserer Aktion: Widerspruch zur Niederschrift in München,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76552.html#msg76552
hatten ja einige Mitstreiter noch Glück, in das „Allerheiligste“ zur Niederschrift
eingelassen zu werden und ihren Widerspruch auch diktieren zu dürfen.
Danach wurde folgendes Informationsblatt bei der Pforte des BR an „Zwangskunden“ des
Beitragsservice, die gerne ihren Widerspruch zur Niederschrift tätigen wollten, ausgehändigt:
Informationsblatt der Abteilung Beitragsservice
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln ist für alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag Ihr Ansprechpartner. Dies betrifft Anmeldungen, Beitragsberechnungen, Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht und allgemeine Fragen. Sie erreichen den Beitragsservice telefonisch unter der 018 5999 555 (….Kosten werden aufgeführt.....) oder per E-Mail unter beitragsservice@br.de.
Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Bürgerinnen und Bürger unter www.rundfunkbeitrag.de.
Bitte beachten Sie, dass der Bayerische Rundfunk in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag nicht auf Parteiverkehr eingerichtet ist und somit persönliche Gespräche nicht möglich sind!!!
(Stand: September 2014)
(Dieses Informationsblatt erhielten wir am Dienstag, 23.9.14 an der Pforte des BR, Rundfunkplatz, in München)
Auch wurde uns von den Mitarbeitern an der Pforte mitgeteilt, dass der BR nur ein Briefkasten mit dieser Adresse sei und alles nur nach Köln geschickt wird.
Am Freitag, 26.09.14 wurden noch 3 Mitstreiter in das „Allerheiligste“ des Beitragsservices beim BR eingelassen und ein Mitsteiter mit 2 Zeugen durfte noch seinen Widerspruch zur Niederschrift tätigen, für den 2. Mitstreiter, der an diesem Tag auch noch seinen Widerspruch diktieren wollte, war angeblich keine Zeit mehr und er bekam stattdessen einen Termin für den Dienstag, 2.10.14 um 8.30 Uhr.
Gesagt, getan, dieser Mitstreiter erschien dann pünktlich am Dienstag, 2.10.14 um 8.30 Uhr und wurde mit seinem Zeugen eingelassen.
( was aber, wenn die Widerspruchsfrist durch diese Verzögerung nun schon überschritten ist?)
Kurzes Hin und Her, dann machte der Abteilungsleiter des Beitragsservice Herr M. von seinem Hausrecht Gebrauch (so die Formulierung des Herrn M.) und verwies den Mitstreiter und dessen Zeugen des Raumes, des „Allerheiligsten“. Ihm sei es egal, auch wenn auf dem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung steht. Ein vom Zeugen kurzfristig angefertigtes Protokoll zu dieser Situtation weigerte sich Herr M. zu unterschreiben und auch die anwesende Person, die für die Aufnahme der Niederschrift wohl vorgesehen war, durfte dieses Protokoll nicht unterschreiben.
Das zum Thema Service.
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Die Aussage bleibt unklar. Was soll an der Nummer nicht funktionieren?