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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Hans_Wurst am 09. Dezember 2014, 21:40

Titel: Inhaber einer Wohnung - was bei 2 vertraglichen Mietern?
Beitrag von: Hans_Wurst am 09. Dezember 2014, 21:40
Der Nachbar von Hans Wurst arbeitet zur Zeit an einer Klage wegen Untätigkeit.

Bei der Suche nach Argumenten, kam er auf folgende Aussage:

"Der Kläger ist als Inhaber einer Wohnung gem. § 2 Abs. 1 RBStV rundfunkbeitragspflichtig."

Wen der Nachbar von Hans Wurst aber zusammen mit seiner Ehefrau wohnt (die übrigens kein Beitragskonto hat), kann er diese Aussage bei einer Klage irgendwie als Schlupfloch nutzen? Z.B. sind beide zusammen als Mieter im Mietvertrag angegeben. Müsste der Bescheid also auch formal korrekt an beide Personen adressiert sein?

Gedanken dazu, die ich an den Nachbar von Hans Wurst weiterleiten kann?
Titel: Re: Inhaber einer Wohnung - was bei 2 vertraglichen Mietern?
Beitrag von: PersonX am 09. Dezember 2014, 22:19
Nein, das Rundfunkvertragsteil räumt sich das Recht ein, einen beliebigen Inhaber zu nehmen und von Ihm alles zu fordern. Wie der geforderte Inhaber das mit den anderen Inhabern dann händelt ist egal.