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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kigili am 08. Dezember 2014, 17:31

Titel: Nach Widerspruchsschreiben nun Mahnung von der Rundfunkanstalt
Beitrag von: Kigili am 08. Dezember 2014, 17:31
Hallo  Zusammen,

fiktiver Fall:
Seit Mitte 2013 hat Person A in mehr oder wenigen regelmäßigen Abständen ein Schreiben von dem ARD ZDF Deutschland Beitragsservice in Köln erhalten, auf die sie allesamt nicht reagiert hat. Irgendwann Mitte 2014 erhielt sie dann den ,,Gebühren-/Beitragsbescheid" des Hessischen Rundfunks mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Schreibens in hellgrauer Farbe. Hierzu hatte Person A fristgemäß widersprochen und das Widerspruchschreiben an den Hessischen Rundfunk, aber nicht an den Beitragsservice per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt. Neben dem Widerspruch war in ihrem Schreiben auch ein Abschnitt erhalten, in dem sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellte. Über drei Monate hatte Person A von der Hessischen Rundfunkanstalt nichts gehört. Am Wochenende sind jetzt gleich zwei Schreiben eingegangen: Eins vom Beitragsservice und ein Zweites von der Hessischen Rundfunkanstalt.

Im Schreiben des Beitragsservice steht unter anderem Folgendes:

Zitat,,...vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Der Hessische Rundfunk hat uns Ihr Schreiben zur Bearbeitung weitergeleitet.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.
Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei. Daher seien Sie nicht verpflichtet Beiträge zu zahlen.
Der Rundunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung....Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen. ....
"

Das Schreiben des Hessischen Rundfunks ist mit ,,Mahnung" in der Betreffzeile aufgeführt. Insbesondere heißt es in dem Schreiben:

Zitat,,... bisher haben sie unsere Forderung nicht beglichen. ... Um Ihnen  weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen nochmals die Gelegenheit, bis zum ... den Mahnbetrag ... auszugleichen.
... Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution.  Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Beitrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu Ihren Lasten. ...
"

Interessant ist, dass in dem Schreiben des Beitragsservices keine konkretisierte Stellungnahme zu den von Person A aufgeführten Punkten in ihrem Widerspruchsschreiben erfolgte und lediglich eine Standardantwort vorlag. Auch hatte Person A kein Schreiben mit dem Betreff ,,Widerspruchsbescheid" vom Hessischen Rundfunk erhalten:

Hier nun meine Fragen:

1. Gilt das Schreiben des Beitragsservice bereits als Widerspruchsbescheid?

2. Sollte Person A zunächst den Widerspruchsbescheid abwarten?

3. Sollte Person A ein Schreiben aufsetzen und bei dem Hessischen Rundfunk auf ihren bereits per Einschreiben mit Rückschein verschicktes Schreiben verweisen und einen Widerspruchsbescheid verlangen? Wenn ja, gibt es eine Vorlage, auf die Person A aufsetzen kann?

4. Person A hat vor, Klage einzureichen und bis zum Verfassungsgericht damit zu gehen. Finanziell kann sie dafür paar Tausend Euro freimachen. Allein aus Prinzip wird Person A schon dies durchziehen! Gibt es einen motivierten Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, der bereits Erfahrung mit Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gesammelt hat? Person A hat stundenlang im Internet gesucht, aber ist nicht wirklich fündig geworden. Das Beratungszentrum der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt hat Person A lediglich auf die Rechtsauskunftstelle Frankfurter Anwaltsverein e.V.  im Amtsgericht verwiesen.

Ich freue mich auf eure Antworten und eure Erfahrungen bzgl. Mahnungen der Rundfunkanstalt. Bitte keine allgemeinen Antworten wie ,,Halte durch, die bluffen nur und möchten Angst machen."

Danke und Grüße

Kigili
Titel: Re: Nach Widerspruchsschreiben nun Mahnung von der Rundfunkanstalt
Beitrag von: Frei am 08. Dezember 2014, 17:48
1 Nein

2. Ja

3. Nein, außer Person A hat es eilig

4. Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
    http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html


Edit "Bürger":
Fiktive Fälle sind hypothetisch zu beschreiben. Vor Erstellung neuer Beiträge ist die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) zu nutzen.

Auf die Schnelle: "Mahnung" ist schon mehrfach ausgiebig behandelt...

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


Bitte generell eingehend einlesen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html