gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: ThisIsSparta! am 07. Dezember 2014, 21:57
-
Hallo Welt!
Meiner einer legt ein weiteres Körnchen Sand auf die Gerechtigkeitswaage für die Abschaffung von dem GEZ-Mist.
Stuttgart VG Klage +1 >:D
Diese Geschichte mit GEZ ist einfach eine Erfahrung die man machen muss.
Ob man nun ein Bier kauft und es verschüttelt oder das Auto/Fahrrad plötzlich kaputt geht etc... Das Geld muss ausgegeben werden.
Ich bin nicht gerade reich, aber die Kosten für alle Gerichtsstufen + Anwalt sehe ich eben als unvermeidbar und deswegen sinnvoll ausgegeben.
So nun noch eine Frage.
Gibt es eine Möglichkeit die Rundfunkanstalt zu zwingen die Anzahl der genehmigten Anträgen auf Befreiung zu nennen? Z.B. aus religiösen Gründen oder was auch immer?
Eventuell bei der Klagebegründung anfragen oder in der mündlichen Verhandlung (erste Instanz des Verwaltungsgerichts)?
Mein Gedanke fußt gerade auf dem Verdacht, dass nur durch die Möglichkeit eines Antrags auf Befreiung von der Zahlung eben nicht ausreichend ist. Diverse Richter haben diese Möglichkeit als Gegengewicht zur Zahlungspflicht genannt. Aber wenn eben die Anträge einfach massig von den Anstalten abgelehnt werden, dann gibt es defacto kein Entkommen. So fehlt ja auch eine unvoreingenommene Stelle welche die Anträge adäquat bewertet.
Für den Verhandlungstermin in Stuggi lade ich alle ein, sobald dieser bekannt gegeben wird und öffentlich ist! Let's party!! ;D
Das bekommen wir schon hin!
-
Ja das ist möglich.
Mittel der Wahl
auf Bundesebene
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz
auf Landesebene
https://fragdenstaat.de/
und die Grundlagen dazu hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit#L.C3.A4nderebene
-
Eine solche Anfrage sollte am besten an das jeweilige Landesparlament gerichtet werden
nach dem Modell des Abgeordnetenhaus Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9732.msg67208.html
Dann kann das Landesparlament einmal die Statistik offenlegen von
* Widersprüche gegen den neuen Rundfunkbeitrag allgemein
* Anzahl der abgelehnten Widersprüche
* Anzahl der stattgegebenen Widersprüche (Befreiungen?)
* Anzahl der anhängigen Klagen
-
Danke für die Info!
Ich habe die Berliner Anfrage gelesen. Aber bisher ist mir immer noch unklar wieviele Anträge auf Befreiung genehmigt wurden. In der o.g. Stellungnahme wird nur von den Klagezahlen erzählt.
So wie ich es verstehe versuchen die Hampelpolitiker in Ba-Wü das Gesetz der Informationsfreiheit zu kastrieren. Ist ja noch gar nicht verabschiedet auf Landesebene...
-
Hat evtl. jemand einen Premium-Account und kann diese Grafik entschlüsseln?
hier klicken (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/310245/umfrage/von-der-rundfunkbeitragspflicht-befreite-personen/)
Trotzdem ist bei der obigen Statistik von Personen die Rede und nicht von Haushalten...
-
Hmm, das ist ja ein feine Sache mit diesem Auskunftsersuchen. Was mich umtreibt ist die Frage, wieviele Nur-Radioanmeldungen es bei der GEZ es in 2012 gab. Diese Zahl könnte sehr helfen, das immer wieder angeführte "Argument" zu widerlegen, dass in 90+x % aller Wohnungen ein TV steht. Wenn man die Anzahl der "Nur Radioanmeldungen in 2012" + Anzahl der "keine Anmeldungen in 2012" durch die 40 Mio Haushalte teilt, würde es mich sehr wundern, wenn da etwas kleiner 10% rauskommt.....
-
wenn ich mir erlauben darf:
die statistische aufbereitung muss nicht zwingend sein, der text darunter sagt doch alles, oder?
Im Jahr 2013 wurden laut Geschäftsbericht knapp 14,22 Millionen Mahnmaßnahmen (ohne Vollstreckungen) in die Wege geleitet
Laut ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice waren mehr als 123.000 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 2013 von der Beitragspflicht befreit. Insgesamt wurden in Deutschland knapp 2,5 Millionen von der Rundfunkbeitragspflicht befreite Personen gezählt.
graschaf