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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Querdenker am 07. Dezember 2014, 10:35
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Hallo erst mal ich da folgende Frage : wie sieht es mit der Einzugsermächtigung bei einer Zwangsanmeldung aus.. haben die dann auch das Recht abzubuchen . Ich sage schon mal Danke für die Info .. :)
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wenn vorher die Einzugsermächtigung erteilt wurde, ja! wie kommen die denn sonst an die Bankdaten? also hat es vorher die Einwilligung vom "Kunden" gegeben, daher ist es rechtens.
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nein hab ich nicht.. ich habe noch am selben Tag an dem ich die Betätigung der Anmeldung im kasten hatte , denen einen Antrag auf Freistellung geschickt und als beleg dafür das ich die monatlichen Beitrag nicht zahlen kann musste ich denen ja mein SGB II Bescheid zu komm lassen und aus diesen sind ja auch meine Konto Daten zu entnehmen . es geht nicht nur erst genanten sondern auch um die Nachforderung ab 1.1.2013 und ich dachte mir wenn die diese Daten schon haben da könnten die sie auch möglicherweise Selbst bedienen .
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Falls die Ausgagsfrage tatsächlich ernst gemeint war, kurz und knapp: wurde keine Einzugsermächtigung erteilt, können die auch von sich aus nichts abbuchen.
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jub war sie .. ich traue nur jedem alles zu, zu dem muss ich mich in das Thema erst noch eine lesen .. :)
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Können könnten sie schon, aber dürfen dürften sie nicht.
Sollten sie es doch tun, einfach zurückbuchen lassen.