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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 06. Dezember 2014, 17:18
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WDR untersagt Veröffentlichung des Antwortschreibens
Liebe Mitglieder, Nutzer und interessierte Besucher,
zu unserer Programmbeschwerde vom 18. Oktober 2014 zur Sendung Mittagsmagazin - Ukraine lässt russischen Konvoi nicht passieren teilt der Intendant des WDR, Herr Buhrow zuständigkeitshalber mit, dass unserer Beschwerde aus einer Reihe von Gründen nicht abgeholfen werde.
Im gleichen Schreiben teilt er mit Verweis auf WDR-Gesetz § 10 (2) mit, dass eine Veröffentlichung dieses Antwortschreibens untersagt werde. (Gesetz im Anhang)
Eine Prüfung der entsprechenden Untersagung wird vorgenommen.
weiterlesen auf:
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=30&t=173&p=1332#p1332
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§ 10(2) Über Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen, der Jugendschutzbestimmungen (§ 6) oder der Werbevorschriften (§ 6a) behauptet wird, entscheidet die Intendantin oder der Intendant innerhalb eines Monats durch schriftlichen Bescheid. Wird der Programmbeschwerde nicht oder innerhalb der Frist nach Satz 1 nicht abgeholfen, so kann die Beschwerdeführerin oder der Be-schwerdeführer innerhalb eines weiteren Monats den Rundfunkrat anrufen. Im Be-schwerdebescheid hat die Intendantin oder der Intendant auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Programmbeschwerden nach Satz 1 sind nur innerhalb von drei Mo-naten nach Ausstrahlung der Sendung zulässig.
Ich kann da kein Verbot der Veröffentlichung erkennen! Ist eventuell der § falsch zitiert worden?
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Ich kann da kein Verbot der Veröffentlichung erkennen! Ist eventuell der § falsch zitiert worden?
Wie in allen bzw. vielen Verfahren.
Da wird von denen was behauptet, was nicht annähernd den Gesetzten entspricht.
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Sie finden schon einen Richter, der das irgendwie bestätigt/begründet.
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WDR Gesetz? Wer oder was ist das? Von wem verabschiedet?
Wenn ein Privatunternehmen sich einfach ein Gesetz machen lassen kann, wieso nicht auch wir?
AntiGEZ Gesetz. Inhalt könnte lauten, das jeder ein Recht darauf hat keine Zwangsgebühren für örR zu bezahlen.
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WDR ist kein Unternehmen, sondern Anstalt des öffentlichen Rechts.
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Ich kann da kein Verbot der Veröffentlichung erkennen! Ist eventuell der § falsch zitiert worden?
So ging's mir auch und die Frage habe ich mir auch gestellt.
Weiter: ist eine Zugängigmachung für Vereinsmitglieder eine Veröffentlichung? Immerhin schreibt Maren Müller ja in ihrer Funktion als Vorsitzende des Vereins...
Ich denke ernsthaft über eine Mitgliedschaft nach.
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Ich kann da kein Verbot der Veröffentlichung erkennen! Ist eventuell der § falsch zitiert worden?
Weiter: ist eine Zugängigmachung für Vereinsmitglieder eine Veröffentlichung? Immerhin schreibt Maren Müller ja in ihrer Funktion als Vorsitzende des Vereins...
Ich denke ernsthaft über eine Mitgliedschaft nach.
Ich auch..