gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Saxe.borracho am 05. Dezember 2014, 16:26
-
Hallo,
ich habe mich jetzt mehrere Stunden hier belesen, jedoch ist es für einen Laien doch massiv viel... :-\
Person A hat heute eine normale Briefsendung des örtlichen GV erhalten, welcher in der Zwangsvollstreckungssache des BS handelt.
Person hat bisher alle Briefe des BS im Briefkasten übersehen, was bei 2 Tageszeitungen die mitunter öfter ungelesen entsorgt werden, durchaus passieren kann.
Sollte Person A beim BS einen Beitragsbescheid für Rundfunkgebühren beantragen + eine Aussetzung der Vollstreckung u.bei Erhalt des Bescheids dann in Widerspruch gehen?
Was sollte Person A dem GV mitteilen?
Vielen lieben Dank für eure Bemühungen
-
Person hat bisher alle Briefe des BS im Briefkasten übersehen, was bei 2 Tageszeitungen die mitunter öfter ungelesen entsorgt werden, durchaus passieren kann.
Ich glaube Person A hat ein Problem der anderen Art.
Wer 2 Tageszeitungen abonniert und dann größtenteils ungelesen entsorgen kann , dem sollte doch die unsinnige finanzielle Belastung durch den Rundfunkbeitrag auch nicht sonderlich anheben.
Person A teilt dem GV mit , es handelt sich um ein Zusammenspiel unglücklicher Umstände und zahlt den geforderten rückständigen Betrag.
-
Person A bekommt die Tageszeitungen vom Nachbarn unentgeldlich eingeworfen und kommt aufgrund der Schichtarbeit nicht zum regelmäßigen Lesevergnügen.
-
Das ist nicht zwingend ein Luxusproblem, PersonX bekommt auch immer regelmäßig solche sinnlosen Zeitungen, welche meist kostenfrei sind, die werden auch regelmäßig entsorgt ohne diese weiter zu prüfen, klar kann da auch schon mal ein Brief oder eine Karte verloren gehen.
Den GV wird das nicht weiter interessieren. Für den GV ist die Sache sonnenklar Person A hat, wie der BS behauptet alles erhalten und wird sich wahrscheinlich nur schwer vom Gegenteil überzeugen lassen. Daher doch gleich so einen Brief auf setzen, in welchem Sinngemäß steht, die Grundlagen, auf welcher der GV tätig werden will ist nicht vorhanden, weil Person A bisher keine Bescheide erhalten hat -> das ganze den GV unterschreibe lassen und ab zur Rundfunkanstalt oder falls noch zuständig der BS, natürlich kann auch noch ein Satz rein, bitte senden Sie "Person A" entsprechende Nachweise über die Zustellung, welche über die Zustell Fiktion hinausgehen, aber das müsste gar nicht sein.
Die Antwort wird dann irgendwie sein, wir haben am xx.xx.xxxx Bescheid zur Post geben und bla bla bla --> gilt nach 3 Tagen als zugestellt. -> in diesem Fall muss Person A natürlich auf einen "richtigen" Zustellungsnachweis bestehen und diesen zur Not gerichtlich anfordern, da ist der GV dann aus dem Spiel und verweiset auf das Amtsgericht oder, welches Gericht für Ihn halt zuständig ist.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Wenn Person A, es also richtig macht, dann spielt der GV mit, und Person A erhält neue "Beitragsbescheide", falls nicht geht der Weg in jedem Fall zu Gericht.
FAQ Lite --> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
-
Erst einmal vielen Dank Person X.
Sollte der GV nicht mitspielen, wissen Sie welche Kosten der Gerichtsweg birgt und gibt es zu diesem Verlauf hier schon Fälle/Erfahrungswerte?
Sollte es funktionieren und der GV ist raus, sowie der BS schickt Person A einen neuen Bescheid, legt diese dann Widerspruch ein.
Am Ende steht doch allerdings vermutlich d.selbe Resultat? Es erfolgt eine erneute Abmahnung, erneut GV etc. ...
-
nein, falls allgemein ein GV nicht freiwillig aufgibt, dann hilft nur die "Vollstreckungserinnerung", dazu gibt es im Forum bereits Themen -> was das am Ende kosten könnte weiß PersonX nicht ->> die Klage, welche hier dann zu führen wäre würde wahrscheinlich die Vollstreckungsabwehrklage sein -> Kosten unbekannt.
In dem Anderenfall, falls der BS/Rundfunkanstalt nachweisbar Bescheide zustellt und gegen diese jeweils ein Widerspruch pro Bescheid eingelegt wird, dann kann es eine ganze Weile dauern bis überhaupt Klage zu eröffnen ist, diese richtets sich im einfachen Fall nach dem Streitwert -> Einfach meint Anfechtungsklage, also der Bescheid wird angefochten -> Gerichtskosten allgemein gering
alternativ Feststellungsklage -> Streitwert steigt auf irgendwas vielleicht 5000,-€ danach würde dann sich die Gebühr richten, also schön auf die Klageart achten.
-
.... Daher doch gleich so einen Brief auf setzen, in welchem Sinngemäß steht, die Grundlagen, auf welcher der GV tätig werden will ist nicht vorhanden, weil Person A bisher keine Bescheide erhalten hat -> das ganze den GV unterschreibe lassen und ab zur Rundfunkanstalt....
hmmm, warum sollte ein GV das unterzeichnen (also von sich aus)? Das werden wohl, wenn überhaupt jemand, nur die allerwenigsten machen.
Es sei denn als Begründung steht im Zusatz: Durch die Unterschrift des GV wird ausschleißlich bestätigt, dass dieser das Schreiben gelesen hat. Das aber erscheint mir letztendlich Nutzlos.
-
genau darum geht es, der GV sollte halt gegenüber Person A bestätigen, das er verstanden hat, dass bei Person A keine Bescheide zugegangen sind und deshalb die Angelegenheit zurück gibt, braucht Person A aber vielleicht auch nicht ...
-
Und der BS lügt dem GV vor, dass alle Bescheide und Mahnungen fristgerecht zugestellt und somit rechtskräftig wurden. Widersprüche (und daraus noch offene Verfahren) werden natürlich verschwiegen.... Wem glaubt der GV nun eher, wenn man bedenkt, dass er ja schon aufgrund der Lüge tätig wurde? Man darf ja auch nicht vergessen: die GV (bzw. deren Vorgesetzte) wurden in 'Seminaren' vom BS 'gebrieft'.
Verstehe mich nicht falsch:
Deine Idee is ja nicht verkehrt, ich bezweifle aber, dass ein GV da irgendwas unterschreiben wird.
Das Problem ist halt, es gibt GV's, die interessiert nicht was der vermeindl. Schuldner vorzutragen und für Begründungen hat.
Es gibt natürlich auch GV's, die ein offenes Ohr haben. Das hängt letzendlich aber wohl auch immer vom Auftreten und der Kommunikation gegenüber dem GV ab....
-
Auftreten ordentlich sachlich und angemessen erscheinen.
Das Anliegen bestimmt vortragen, die möglichen Einwände des GV sind völlig zu ignorieren. Entscheidend ist -> wer fragt führt das Gespräch.
Die Frage, welche zu stellen ist, "Können Sie mir jetzt hier die Zustellung der Bescheide gerichtsfest nachweisen, oder müssen Sie sich dazu zuerst an die Landesrundfunkanstalt wenden und die Unterlagen anfordern."
In Abhängigkeit der Antwort, würde dann entsprechend weiter verfahren. Im Normalfall kann der GV das ja nicht, weil dieser ja nur die Behauptungen hat. Möchte der GV keine weitere Arbeit, dann gibt er das zurück. Falls nicht bleibt ehr nur der Weg über das jeweilige Gericht.