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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 04. Dezember 2014, 21:34

Titel: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: karlsruhe am 04. Dezember 2014, 21:34
Von einem Mitstreiter als Info zugesandt:

Verhandlungen am 10.12.2014 zum Rundfunkbeitrag

Verwaltungsgericht Gießen
35390 Gießen, Marburger Str.4
Sitzungssaal 15

beide Termine

10:00 und 11:30 Uhr
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: grasschaf am 04. Dezember 2014, 23:35
ausgerechnet an diesem tag kommt der händler und holt die restlichen lämmer ab. Werde aber versuchen dies auf den nachmittag zu legen, d.h. komme zum termin.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 04. Dezember 2014, 23:55
oh?! Das haben sie mir nicht gesagt >:(, vielen herzlichen Dank für die Info, ich werde hingehen.

Dankesehr, karlsruhe.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: BM am 05. Dezember 2014, 12:39

Weiß jemand, ob die Kläger Privatpersonen sind oder Firmen?

In Gießen und Marburg zusammen leben fast 40000 Studenten, 
einigen davon wird das Thema auch unter den Nägeln brennen.
Ich vermute, daß sich Bafög-Empfänger von der Rundfunkabgabe befreien lassen können, aber etliche bekommen keine staatlichen Leistungen für das Studium.

Wie kann man die informieren?

Ich habe mir gedacht, durch kopierte DinA4 Zettel, etwa mit dem Text:



Klagen gegen
Rundfunkbeitrag:



2 öffentliche Termine am 10.12.2014
Verwaltungsgericht Gießen
10:00 und 11:30Uhr



nähere Infos bei gez-boykott.de 
 / Beitragsservice /  Kalender

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12194.0.html ]





Diese Zettel werden dann an stark frequentierten Orten (Mensa, Kopierläden, andere Geschäfte, Passagen, Bushaltestellen ...) plakatiert.

In Eigeninitiative!!!

Jeder der sich vom ÖRR drangsaliert fühlt und Widerstand leisten will,
kann zunächst einmal dazu beitragen, die Leute zu vernetzen. 


Wie ist die Meinung dazu?

Wäre eine  derartig marktschreierische Verbreitung eines Gerichtstermins überhaupt legal?
 
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: karlsruhe am 05. Dezember 2014, 16:35
Sehr gute Idee, sollten wir in jeder Stadt machen, in der Verhandlungen stattfinden.

Bitte vorher fragen, ob dieser Zettel auch ausgehängt/ausgelegt werden darf.

Auch nicht einfach irgendwo hinkleben.

Hier ist nur noch der Termin um 11.30 Uhr gültig.

Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Knax am 05. Dezember 2014, 19:07
In Gießen und Marburg zusammen leben fast 40000 Studenten, 
einigen davon wird das Thema auch unter den Nägeln brennen.
Ich vermute, daß sich Bafög-Empfänger von der Rundfunkabgabe befreien lassen können, aber etliche bekommen keine staatlichen Leistungen für das Studium.

Wie kann man die informieren?

In den Mensen der Universitäten essen täglich tausende Studierende. Auf den Tischen in den Mensen liegen gewöhnlich immer irgend welche Flyer zu aktuellen Partys, von irgend welchen studentischen Parteien oder zu irgend welchen politischen oder gesellschaftlichen Vorträgen. Ein Auslegen von Flyern erreicht dort das Maximum an Aufmerksamkeit.

Wäre eine  derartig marktschreierische Verbreitung eines Gerichtstermins überhaupt legal?

Wieso sollte sowas illegal sein? Gerichtsverhandlungen mit der Anwesenheit von Prominenten werden doch auch in größeren Tageszeitungen mit der üblichen Breitenwirkung bekannt gegeben und diskutiert.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: BM am 05. Dezember 2014, 22:22
Hallo Knax,

'kannst schon recht haben mit der Infoflut in der Mensa.
Es war so eine spontane Idee, sozusagen erst heute aus der Taufe gehoben.
Und ich hatte auch nicht daran gedacht auf jeden Mensatisch einen Zettel zu legen.

Wenn Dir andere Kanäle der Infoweitergabe einfallen, vielleicht elektronische - immer heraus damit.


Mir sind gelegentlich kleine Plakate/Zettel aufgefallen, z. B. an Straßenlaternen (ist für unser Anliegen - glaube ich - nicht erlaubt) oder an anderen, auch „unmöglichen“ Orten, wo jemand nach seiner/ihrer verschwundenen Katze fragt, und diese Infos wirken manchmal improvisiert und Mitleid erregend, aber sie können die Info verbreiten.

Das Weitere wird sich finden.

Das wäre sozusagen die mehr subversive Variante des Vorgehens.

Zugegeben habe ich mich bisher noch nicht um „seriöse“ Wege gekümmert, z. B. Zeitungsartikel von Redakteuren, welche der neuen Rundfunkgebührenordnung kritisch gegenüberstehen und die auf den Gerichtstermin hinweisen könnten.



Heute habe ich gleich 14 Zettel mit obiger Aufschrift an 3 Stellen in der Stadt verteilt, dabei mit 3 zufällig vorbeigehenden Leuten kurz das Thema besprochen und werde morgen noch einmal an weiteren Stellen etwas verteilen. 

Ein Student meinte, er sei in der studentischen Rechtsberatung gewesen und die hätten ihm wenig Hoffnung gemacht.

Aber immerhin wollte er einen Zettel in seinem Mietshaus aushängen.
 


 
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: watcherx am 08. Dezember 2014, 10:59
humpf,

da bin ich mal gespannt, ob meine Klage auch an dem Tag dran ist...
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 08. Dezember 2014, 11:08
Dann müsstest Du schon länger eine Terminsladung erhalten haben watcherx, wenn Du nicht der 11.30 Uhr-Termin bist, dann sicher nein.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: watcherx am 08. Dezember 2014, 17:26
okay, Danke fuer die Info!
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: miez1980 am 08. Dezember 2014, 19:00
Sehr gute Idee, sollten wir in jeder Stadt machen, in der Verhandlungen stattfinden.

Social Media nutzen... Habs mal auf Twitter...
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: BM am 09. Dezember 2014, 11:01
Wenn es Leute gibt im Bereich Gießen und Marburg, welche selber betroffen sind oder die an dem Thema interessiert sind und die morgen gerade Zeit haben, sollte man alles dransetzen die auch zu erreichen.

Wenn ich es richtig verstanden habe,  ist nur noch der zweite Termin um 11:30  gültig?

Ich selber bin nicht bei facebook oder Twitter angemeldet und kenne deren Multiplikatorwirkung nicht.
Kann man anläßlich dieser Gerichtsververhandlung noch etwas machen, etwa im Sinne einer Vernetzung von Betroffenen im Bereich Mittelhessen?

Es haben in Gießen sicher schon einige Verhandlungen stattgefunden, aber dies ist nun mal die erste, von der ich Kenntnis erhalten habe.

Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 09. Dezember 2014, 11:44
Wenn ich es richtig verstanden habe,  ist nur noch der zweite Termin um 11:30  gültig?
Ja, das enspricht meinem Kenntnisstand.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: grasschaf am 09. Dezember 2014, 23:31
gut zu wissen, das gibt mir etwas zeitliche luft - werde da sein - werde aber nicht lange Zeit haben.
Ich gehe davon aus, dass andere <Zuschauer> sich zu erkennen geben.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 10. Dezember 2014, 14:41
Der 11.30 Uhr-Termin vor dem Verwaltungsgericht Gießen hat stattgefunden. Es waren auch Personen aus dem Forum anwesend. Insgesamt waren nicht so viele Zuschauer da. Es war, wie die Berichterstatterin mitteilte, der erste Termin zum RBStV vor dem VG Gießen.
Der Kläger war eine Privatperson. Er kannte sich offensichtlich hervorragend aus mit den Problematiken im Zusammenhang mit dem RBStV. Geltend gemacht waren offenbar hauptsächlich die Punkte Steuer, Grundrechtsverletzungen, fehlende Definition Grundversorgungsauftrag örR.
Der hr hatte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bereits ausgesetzt.
Die Vorsitzende Richterin und Berichterstatterin hat u.a. darauf hingewiesen, dass bereits zahlreiche erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsentscheidungen und die beiden Entscheidungen der Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern vorliegen. Sie hat weiter darauf hingewiesen, dass über die Frage der Auftragsdefinition nicht an dieser Stelle entschieden werden könne.
Der Kläger hat auch eine Vorlage an das BVerfG angeregt.

Die Entscheidung wird heute noch verkündet und muss gesondert in Erfahrung gebracht werden.

Der Vertreter des hr konnte leider nicht sagen, wieviele Verfahren gegen den hr wegen des RBStV rechtshängig sind. Auskunft dazu könne der SWR erteilen.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Knax am 10. Dezember 2014, 14:49
Hallo zusammen,

ich komme gerade aus der Verhandlung am Verwaltungsgericht Gießen und möchte den Teilnehmern des Forums hiervon berichten.

Beginn des mündlichen Termins war um 11.30 Uhr. Meinem Gefühl nach dauerte die Verhandlung insgesamt zwischen 30 und 40 Minuten. Streitgegenständlich war ein einziger nicht gezahlter Rundfunkbeitrag inklusive Säumnisgebühr. Der Kläger war nicht anwaltlich vertreten, dennoch kannte er sich gut mit der Materie und der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung aus. Im Wesentlichen führte er an, der Rundfunkbeitrag sei eine Steuer. Er selbst äußerte bereits von sich aus, dass er seine Erfolgsaussichten als gering einstufe, am liebsten sei ihm eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht, dann würde er sich ein paar Instanzen sparen. Er machte durchaus den Eindruck, sich weiter durch die Instanzen klagen zu wollen.

Dem Kläger auf der einen Seite und dem Vertreter des Hessischen Rundfunks (einem Rechtsassesor) auf der anderen Seite saßen fünf Richter (vier Richterinnen, ein Richter) gegenüber.

Im Auditorium befanden sich zirka 15 Zuschauer, davon waren 4 Mitglieder des GEZ-BOYKOTT-Forums vor Ort, die sich wahrscheinlich nie dort getroffen hätten, gäbe es dieses Forum nicht. Der Kläger kannte das Forum bisher nicht. Wir haben ihm nach der Verhandlung angeraten, mal reinzuschauen.

Insgesamt wurde nach dem Verlesen der Argumente aus der Klage und aus der Klageerwiderung nicht groß diskutiert. Die Vorsitzende wies auf die Vielzahl der negativen Urteile hin, die bereits zu diesem Thema ergangen sind. Sie machte nicht den Eindruck, dass sie sich besonders eingehend mit der Thematik befasst hätte. Sie erwähnte insbesondere auch den negativen Ausgang der Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz, ohne sich jedoch inhaltlich mit diesen Urteilen auseinanderzusetzen. Inhaltliche Aspekte wurden nur äußerst oberflächlich angesprochen, eine längere Diskussion zu den Streitpunkten fand nicht statt, vom Austausch kontroverser Argumente oder einer hitzigen Debatte ganz zu schweigen. Einhellige Meinung der Zuschauer war, dass das Gericht sich keine große Mühe machen wird und die Klage im Wesentlichen mit Copy&Paste abweisen wird.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Lefty am 10. Dezember 2014, 20:18
Dem Kläger auf der einen Seite und dem Vertreter des Hessischen Rundfunks (einem Rechtsassesor) auf der anderen Seite saßen fünf Richter (vier Richterinnen, ein Richter) gegenüber.
Der Kläger hatte hier wenigstens eine Gerichtsshow für seine 105 Euro. Zum Termin am 15.12., 10.00 Uhr, in Regensburg, schickt der BR nicht mal mehr einen Vertreter, weil die Entscheidung in seinem Sinne offenbar schon feststeht. Trotzdem wird es besonders für die Studierenden interessant. Es schadet nicht, wenn die zukünftige Elite unseres Landes mal mitbekommt, wie der Rechtsstaat funktioniert.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: PersonX am 10. Dezember 2014, 20:35
Deutschland ist doch kein Rechtsstaat.

Wer keinen Fehler findet darf keinen behalten.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: grasschaf am 10. Dezember 2014, 20:51
möchte auch von meiner seite einen kurzen eindruck wiedergeben:
das gremium bestand aus drei hauptamtl. richtern und zwei laienrichtern (beisitzer), wobei ich den eindruck hatte, dass eine richterin den argumenten des klägers durchaus positiv gegenüberstand. Es wird sich zeigen, was die beratung danach hervorgebracht hat.
es waren genau 12 besucher, wobei wenigstens zwei pressevertreter der örtlichen bzw.landkreis-presse vertreten waren.
was mich sehr nachdenklich machte, das hatte ich ja auch dann nach ende der <veranstaltung> dargestellt, dass hier <beitragsservice> als beklagte dargestellt wurde - so kams zumindest rüber. Das dieses formaljuristische thema - siehe urteil tübingen - hier überhaupt keine rolle gespielt hat, macht mich stutzig.
Wenn mein termin ist, werde ich das wohl vertiefen müssen. Denn der anfang der ganzen geschichte macht ja eine nicht rechtsfähige oder klagefähige organisation.
aber gut.
Es war eine wohltat, andere forumsmitglieder zu sehen, leider war die zeit nicht so bemessen, dass man sich hätte mehr austauschen können, denn wie der jetzige kläger in einem gespräch darlegte, geht es ja nicht nur im den beitrag, sondern um grundsätzliche andere sachen. Wie war!
Vielleicht lässt sich ein ausgiebiger gedankenaustausch noch nachholen.

Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 10. Dezember 2014, 21:20
Es war eine wohltat, andere forumsmitglieder zu sehen, leider war die zeit nicht so bemessen, dass man sich hätte mehr austauschen können

Das fand ich auch und wir haben noch eine ganze Weile im Gerichtssaal gestanden und uns unterhalten, schade dass Du nicht mehr dabei sein konntest grasschaf.

Wenn Dein Termin anberaumt werden sollte, wäre ich gerne wieder dabei und es wäre schön, wenn Du das hier bekanntgeben könntest.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: grasschaf am 10. Dezember 2014, 21:29
kommunikation wird durchgeführt. ehrensache.
händler hat doch die lämmer nicht mitgenommen, weil hier unstimmigkeiten auftraten (hat jetzt mit hier nichts zu tun). jetzt stehe ich da....
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: karlsruhe am 10. Dezember 2014, 21:43
Liebe Forumsmitglieder, die ihr euch dort getroffen habt.

Wie wäre es mit einem Runden Tisch? :)

Könnte man sich in Ruhe nochmal über alles austauschen.

Auch die Planung von Aktionen wäre ja nicht schlecht

Wäre bei der Planung und Organisation gerne behilflich sein.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: BM am 10. Dezember 2014, 22:15
'wollte auch noch kurz meinen Eindruck hinzufügen.   

Ich saß zum ersten Mal als Zuschauer in solch einer Verhandlung und fand den Verlauf ruhig und sachlich.

Die vorsitzende Richterin las zunächst die Klagebegründung des Privatklägers vor und dies nahm den weitaus größten Teil der Veranstaltung ein. 
Der Kläger hatte eine lange Liste der in Frage kommenden Rechtsverletzungen überzeugend zusammengestellt und es waren zu einem Großteil meine eigenen Klagegründe...
Es sind die hier vielfach diskutierten Grundgesetzartikel 2, 3, 4 und 5  und der Kläger konnte in der anschließenden Anhörung (nennt man das so?) noch mündlich ein paar Akzente setzen: Stichworte
Causa Brender, staatsferne Berichterstattung ist nicht gegeben, Berichterstattung über die Ukraine ist sehr tendenziös, es gibt noch keine höchstrichterliche Entscheidung darüber, was unter einer Grundversorgung und unter einer Minimalversorgung zu verstehen ist, ...

Es war eine überraschend harmonische Unterhaltung, und der Kläger hat obendrein auch noch dem Hessischen Rundfunk ein Lob gezollt, daß dieser sich durchaus respektvoll (das war nicht das benutzte Wort, aber sinngemäß) ihm gegenüber verhalten hätte. 
In diese Unterhaltung hat sich auch noch der Vertreter des Hessischen Rundfunks eingeklinkt und zu meiner Schande oder eben als Laie bin ich hier überfordert, die "Konfliktlinie" zu nennen.




Die Richterin verwies darauf, daß es bereits jede Menge Urteile gibt, die nicht im Sinne der Kläger sind.
Die Frage der Grundversorgung sei nicht justiziabel, insbesondere nicht auf einer unteren Instanz.

Die Frage der Richterin an den Kläger: "Wollen Sie es bei einer Anfechtungsklage (was ist eine Anfechtungsklage?) belassen?" beantwortete er, soweit ich es richtig notiert hatte, mit nein, er wünscht eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht.
Er beantragt, den Bescheid (über einen Monatsbeitrag, um dann exemplarisch von allen weiteren Bescheiden befreit zu sein?)  aufzuheben.

Diese meine Angaben über den Wortwechsel sind ohne Gewähr.

Die Richterin diktierte ausführlich den Ablauf der (kurzen) Verhandlung in ihren Voicerecorder.

Anschließend zog sich das Gericht  zur Urteilsfindung zurück.

Eine Stunde warten wollte niemand, auch der Kläger nicht, der fest überzeugt war, daß seine Klage keine Aussicht auf Erfolg haben würde. 
Sechs Leute und der Kläger unterhielten sich noch kurz über den Hergang und tauschten Email-Adressen aus. Wir wollen in Verbindung bleiben.

Zwei Zeitungsredakteure aus Gießen und Wetzlar waren übrigens auch unter den Zuschauern und vielleicht kann man deren Sichtweise später hier ins Forum stellen.

Ich persönlich nehme Folgendes mit:
Der Kläger war bestens präpariert, hatte die richtigen Argumente vorgetragen und machte sich keine Hoffnungen, daß er Recht bekommt.

Konsequenz: Es bringt das gleiche Resultat, egal, ob ich die hier bekannten Klagegründe laienhaft aufliste oder ob ein "Profi" souverän die ganze Skala der Grundgesetzverletzungen mit bestens belegten Kommentaren vorträgt. 






Bei einem anschließenden Gespräch in einer anderen Abteilung des Verwaltungsgerichtes erfuhr ich von einer der Richterinnen, daß die Klage abgewiesen wurde.

 
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Lefty am 10. Dezember 2014, 22:31
Bei einem anschließenden Gespräch in einer anderen Abteilung des Verwaltungsgerichtes erfuhr ich von einer der Richterinnen, daß die Klage abgewiesen wurde.
Toller Erfolg für den ÖRR im Rahmen seiner Sympathie-Offensive. So steigt die Akzeptanz beim Bürger.
Sie müssen nur aufpassen, dass sie sich nicht zu Tode siegen.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: grasschaf am 11. Dezember 2014, 12:00
heute morgen in der presse (Giessener Allgemeinen):
Klage abgewiesen.
Der Rundfunkbeitrag stehe im Einklang mit der Verfassung der BRD und mithin keine Grundrechtsverletzung. Eine Berufung ist lediglich beim VGH in Kassel möglich.
Durch die Klageabweisung sei eine Vorlage beim Bundesverfassusngsgericht nicht möglich.

zum thema runder tisch:
bin ich dabei, nur momentan habe ich andere sorgen.
grasschaf
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: ThisIsSparta! am 23. Dezember 2014, 15:03
Es wäre natürlich interessant wie die Klagebegründung war. Kann evtl jemand wiedergeben?

Ging es nur um Steuer + Gleichbehandlungsgrundsatz was mit dem Typisierungsblabla des Gerichts abgewiesen wurde?
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: grasschaf am 12. Januar 2015, 22:08
ich erlaube mir:
der kläger in der vorgenannten sache hat wohl alle diejenigen per mail kontaktiert, die nach der verhandlung ihm die kontaktdaten zur verfügung gestellt haben. Darin wird ein treffen der hiesigen beitragss........gegener angedacht.
Da ich davon ausgehe, dass auch andere mitstreiter aus dem gebiet GI/MR/WZ hier mitlesen wird dieser sachverhalt - ohne mit dem kläger rücksprache gehalten zu haben - hier mitgeteilt. Ich unterstelle der einfachheit halber mal, dass dies so in ordnung geht.
Also schon mal vorbereiten, dass es bald einen termin und lokalität gibt, um sich zu treffen (nein - nicht zwischen die augen...).

Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Viktor7 am 12. Januar 2015, 22:53
http://www.vg-giessen.justiz.hessen.de/irj/VG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Giessen_Internet/sub/786/78610348-5fd8-1a41-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

VG-Gießen:
Zitat
Er werde nämlich als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.

Bei einer finanziell aufgedrängten unterwünschten Leistung kann man nicht von einer Gegenleistung sprechen, sie wird gegen den Willen aufgedrängt. So etwas nennt man zu Recht Nötigung und das Urteil eine Gefälligkeit. Vielleicht braucht das VG Gericht unerwünschte Paketlieferungen mit anschließenden Rechnungen um seine eigene Logik zu überdenken?
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 12. Januar 2015, 23:23
Zitat
"Der Vertreter des hr konnte leider nicht sagen, wieviele Verfahren gegen den hr wegen des RBStV rechtshängig sind. Auskunft dazu könne der SWR erteilen."

Ich habe nach dem Gerichtstermin beim SWR per Mail um Auskunfterteilung über die Anzahl der rechtshängigen Verfahren aller Anstalten gebeten -> keine Antwort.

Etwas später habe ich den hr angemailt und unter Bezugnahme auf die Mitteilung des hr-Vertreters um Vermittlung einer Auskunft durch den SWR gebeten -> keine Antwort.

Die Gießener Allgemeine, die den Artikel über den Gerichtstermin gebracht hatte, hat auf meine diesbezügliche Anregung auch nicht reagiert.

Keiner der großen Zeitungsverlage, die ich diesbezüglich angemailt hatte, hat reagiert - außer dass ich jetzt haufenweise Werbemails erhalte.

Als sei die Zahl ein Tabuthema.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Bürger am 13. Januar 2015, 01:44
...um solche Zahlen ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren, könnte man z.B. über einen gewillten Abgeordneten eine "kleine Anfrage" lancieren ;) in Anlehnung an diese

Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin-Widersprüche gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9732.0.html
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: ThisIsSparta! am 13. Januar 2015, 12:46
Das wurde in Stuttgart beim SWR in einer Verhandlung angefragt. Die Zahl von 600 wurde Ende Dezember genannt.

Für den HR und andere Anstalten kann man doch genau so machen. In der nächsten mündlichen Verhandlung beim Richter anfragen und argumentieren, dass diese Angabe für die Auseinandersetzung von Bedeutung ist. Ist sie ja auch schließlich...
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 13. Januar 2015, 13:16
Vielen herzlichen Dank für den Tipp und den Link Bürger, ich werde das versuchen, ich werde den Abgeordneten der FDP diesbezüglich anmailen.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: BM am 15. Januar 2015, 20:29
Es ist doch zu unterscheiden zwischen den Zahlen der Widersprüche und den vom HR nach eigenem taktischen Kalkül angestrengten "rechtshängigen Verfahren".

Wenn sich der HR ziert und die Zahlen nicht transparent macht, könnte dies ein gutes Zeichen sein, nämlich ein Indiz dafür, daß es mehr Widerstand gibt als vom HR zugegeben.

Wenn die Zahlen gering wären, gäbe es keinen Anlaß, sie unter Verschuß zu halten. Vielmehr hätte der HR dann ein Interesse daran, eine verschwindend geringe Zahl von "Undemokraten" oder "Böswilligen" der Bevölkerung zu präsentieren.
Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

Außerdem dosiert der HR die Klagen, bzw.  er sortiert, gegen welche  Gebührenverweigerer er in welcher Reihenfolge vorgehen will. 
Er entscheidet welche Verfahrenszahlen er der Öffentlichkeit zumuten kann.

So etwas nennt man "Herrschaftswissen", wenn aus taktischen, machtpolitischen Gründen die genauen Zahlen dem Gegner bzw. dem dummen Volk vorenthalten werden.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 28. Januar 2015, 00:01
Die Entscheidung VG Gießen ist veröffentlicht

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/20u6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE150000233&documentnumber=5&numberofresults=13710&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/20u6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE150000233&documentnumber=5&numberofresults=13710&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint)
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Knax am 28. Januar 2015, 13:34
Die Entscheidung VG Gießen ist veröffentlicht

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/20u6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE150000233&documentnumber=5&numberofresults=13710&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/20u6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE150000233&documentnumber=5&numberofresults=13710&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint)

Ich habe mir die Entscheidung gestern abend durchgelesen - und ich war schockiert. Ich wollte erstmal eine Nacht darüber schlafen, um den Schock zu verarbeiten. Allerdings muss ich sagen, dass ich noch immer schockiert bin.

Ich bin schockiert...

... über die Ignoranz des Gerichts.
Dass beispielsweise das VG Freiburg erhebliche Zweifel sieht, ob der Rundfunkbeitrag den Vorzugslasten zuzuordnen ist (VG Freiburg v. 02.04.2014, Az. 2 K 1446/13) oder dass das LG Tübingen urteilt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag erst mit wirksamem Bescheid fällig wird (LG Tübingen v. 19.05.2014, Az. 5 T 81/14) und damit der Säumniszuschlag zu Unrecht erhoben wird, wird mit keinem einzigen Wort erwähnt.

... über die Einseitigkeit des Gerichts.
Die Entscheidung stützt sich im Kern auf die Entscheidungen aus Rheinland-Pfalz und Bayern. Bei der Lektüre der Entscheidung ist deutlich spürbar, mit welcher Kraftanstrengung und mit welcher Macht jedweder Klagepunkt abgebügelt wird.

... über die Kritiklosigkeit des Gerichts.
Die Entscheidungen aus Rheinland-Pfalz und Bayern werden vollkommen unkritisch übernommen und sogar wortwörtlich in die eigene Entscheidung eingefügt. Eine kritische Auseinandersetzung mit diesen beiden Entscheidungen unterbleibt vollständig. Eigene Überlegungen finden sich in der Entscheidung nicht, sondern lediglich Bezüge zu anderen Entscheidungen.

... über die Hybris des Gerichts.
Noch nicht einmal die Berufung wird zugelassen, weil der Angelegenheit keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird.

Ohne Zweifel ist diese Entscheidung eines der größten Schand-Urteile, die zu diesem Thema ergangen sind.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: ThisIsSparta! am 28. Januar 2015, 14:28
So wie es bereits geschrieben wurde... In Stuttgart wurde X-fach durch Richter wiederholt, dass sie etwas faul sind sich auf die Urteile von Bayr. und Rh-Pfalz stützen und nichts mehr wissen wollen, es sei denn ein super-mega Argument kommt, dass die Erde rund ist und keine Scheibe.

Und hier ist der Trick, es werden zuerst alle Klage abgewischt, welche mit den bereits durch Obergerichte gefällten Urteilen ohne zu schauen abgebügelt werden können. Dann wird nur ein Teil der Kläger in nächste Instanz gehen.

Die richtig guten Klagen mit Erfolgsaussichten gegen Rundfunk werden von den Anstalten durch das Hinhalten des Widerspruchsbescheides bzw. die richterliche Ruheanordnung des Verfahrens (auch vor der mündlichen Verhandlung) nach hinten geschoben...

Aber das von Knax klingt schon so, dass eine Anhörungsrüge gestellt werden kann! Wenn der Kläger einen Anwalt hat, könnte man prüfen innerhlab der Frist solchen Antrag zu stellen.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: BM am 28. Januar 2015, 15:56

Da hat sich jemand - für mich überraschend - viel Mühe gemacht.


Da es das erste dieser Art war, soll es vielleicht exemplarisch sein und einen Grundsatzcharakter haben für alle weiteren Verfahren beim Verw.Gericht in Gießen?

Als Laie bin ich überfordert, die juristische Ausdeutung verschiedener Formulierungen  nachzuvollziehen.
Beim ersten Überfliegen hatte ich auch gleich den Eindruck, die Verfasserin/der Verfasser (wer immer das geschrieben hat?) ist noch voll im alten „Denken“ verwurzelt und hat sich mit eigenen Ansichten schwergetan und letztlich mit dem quantitativen Abarbeiten von Juristenfloskeln begnügt.
 
Nach dem Motto: Die Juristerei ist hierarchisch aufgebaut und wer sich an der Rechtsauffassung höherer Instanzen orientiert, kann eigentlich nichts falsch machen.

Vielleicht können wir uns mit rechtskundigem Beistand zusammensetzen und versuchen die Kryptizismen zu entschlüsseln und die Unstimmigkeiten aufzudecken.
Das müßte gehen.


Das Urteil ist jedenfalls eine mit Sorgfalt erbrachte Fleißleistung.

Gerade mal einen Rechtschreibfehler habe ich entdeckt.  Sozusagen ein kleiner Trost, - der hat mir die Hoffnung gegeben, daß nicht alles in Erz gemeißelt ist.



Hallo  thisissparta,

 'sehe ich auch so:

„Die richtig guten Klagen mit Erfolgsaussichten gegen Rundfunk werden von den Anstalten durch das Hinhalten des Widerspruchsbescheides bzw. die richterliche Ruheanordnung des Verfahrens (auch vor der mündlichen Verhandlung) nach hinten geschoben... „
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: InesgegenGEZ am 28. Januar 2015, 16:21
Uijuijui das Urteil ist echt heftig, vor allem diese Ansicht:

Zitat
   
Der Bescheid ist formell rechtmäßig.

Gemäß § 10 Abs. 5 RBStV werden rückständige Rundfunkbeiträge durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Indem der Beklagte im Briefkopf des angefochtenen Bescheides benannt ist, ist er als die den Bescheid erlassende Stelle zu erkennen (VG München, Beschluss vom 23.07.2014 - M 6b S 14.1728 -). Bei dem im Briefkopf neben dem Beklagten zusätzlich angeführten Beitragsservice ARD/ZDF/ Deutschlandradio handelt es sich um eine nichtrechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten gemeinsam betreiben. Diese Verfahrensweise ist durch § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV i.V.m. § 2 der Satzung des Hessischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge vom 24.08.2012 (Staatsanzeiger 2012, S. 1434 gedeckt. Gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV nimmt jede Landesrundfunkanstalt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Auf dieser Grundlage hat der Beitragsservice erkennbar für den Beklagten gehandelt. Wenngleich im Briefkopf des Widerspruchsbescheides der Beklagte nicht ausdrücklich, sondern allein der Beitragsservice genannt ist, so ergibt sich dennoch ausreichend erkennbar aus dem Betreff „Widerspruchsbescheid des Hessischen Rundfunks“ und den Unterschriften, die ausdrücklich unter „Hessischer Rundfunk / Im Auftrag“ zeichnen, dass es sich um einen Widerspruchsbescheid des Hessischen Rundfunks handelt. Soweit die gemeinsame nichtrechtsfähige Stelle derartige Aufgaben einer Landesrundfunkanstalt wahrnimmt, ist sie rechtlich Bestandteil der jeweiligen Rundfunkanstalt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22.05.2013 - 27 L 64.13 - zum Abgleich von Daten nach § 14 Abs. 9 Satz 1 RBStV, m.w.N.).

Das Gericht geht davon aus, das der Empfänger dieses Bescheides enormes Hintergrundwissen über die Rundfunkanstalten mit seinem Beitragsservice hatte. Wenn ich allerdings so gut wie nie mit diesem Verein etwas zu tun hatte, dann kann ich nicht wissen, ob der Beitragsservice die Behörde ist oder die Rundfunkanstalt oder ob überhaupt eine der beiden genannten Institutionen überhaupt eine ist. Ich denke es ist auch nicht Pflicht den RBStV auswendig wie das Grundgesetz zu kennen! Weiterhin verwirrt es den Empfänger, wenn der Bescheid vom Beitragsservice kommt, Beitragsservice und Rundfunkanstalt im Kopf stehen und dann am Ende MfG Rundfunkanstalt steht. Da blickt doch niemand durch, der sich nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt hat.

Zitat
Gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV nimmt jede Landesrundfunkanstalt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr.
Der Beitragsservice ist aber öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und keine Verwaltungsgemeinschaft. Also dürfte der Beitragsservice die Aufgaben nicht wahrnehmen, weil seine "Rechtsform" nicht im RBStV genannt wird.

Wieso steht im RBStV drinnen das der Beitragsservice Festsetzungsbescheide im Namen der Rundfunkanstalten erlassen darf, aber nichts von Widerspruchsbescheiden? Ich denke weniger, dass im § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV mit Aufgaben Verwaltungsakte gemeint sind, sonst hätte man im § 10 Abs. 5 RBStV nicht extra die Festsetzungsbescheide erwähnen brauchen.

Dieses Urteil passt hinten und vorne nicht. Bin bloß grad zu wütend um mich genau damit zu befassen!  >:(
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Roggi am 28. Januar 2015, 17:04
Wenn der BS nur ermächtigt ist, Festsetzungsbescheide zu erstellen, ist der Widerspruchsbescheid wegen Formfehler zurückzuweisen. Wenn das Gericht auf solchen Sachen rumreitet, kann man doch mitmachen.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: ThisIsSparta! am 28. Januar 2015, 17:27
Zitat
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, ist die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung die „Gebührenfinanzierung“, die es erlaubt, unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anzubieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (BVerfG, Urteil vom 22.02.1994 - 1 BvL 30/88 -). Damit ist die Rundfunkfinanzierung allerdings nicht auf das Modell der (gerätebezogenen) Gebühr eingeengt, sondern lediglich der verfassungsrechtliche Rahmen für eine vorrangige Finanzierung durch so genannte Vorzugslasten umschrieben, die eine staatsferne (anders als bei der Steuer) und zugleich quotenunabhängige Deckung des Finanzbedarfs durch diejenigen sicherstellt, denen der Rundfunk zugute kommt (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014, a. a. O.)

Das finde ich gerade lustig: es wird erst auf die "Gebührenfinanzierung" durch BVerfGE hingewiesen und dann plötzlich zum Beitrag gegen die Vorzugslast umgebogen, weil halt eben nicht nur auf die gerätebezogene Gebührt eingeschränkt ist. Dabei wird das Wort des "Beitrag" selbst vorsorglich vermieden. Auch der letzte Satz ist eine Unterstellung. Denn der Rundfunk kommt nur den tatsächlichen Nutzern zugute. Vor allem aber ist die Problematik in der Ausgestaltung der Finanzierung, dass eben die Form einer Steuer nur anders beschimpft wird und plötzlich legitim sein soll.

Es stellt sich auch die Fragen warum das Urteil vom LG Tübingen hier (mit Absicht?) nicht behandelt wurde...
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: InesgegenGEZ am 28. Januar 2015, 17:48
Zitat
Es stellt sich auch die Fragen warum das Urteil vom LG Tübingen hier (mit Absicht?) nicht behandelt wurde...

Dann könnte man dem Kläger ja womöglich zu seinem Recht verhelfen.  :o

Die Richter vergessen manchmal von wem sie bezahlt werden. Nicht vom Staat, sondern von uns, um Recht zu sprechen und nicht um Unrechtes zu Recht zu machen.


Der Hinweis von dir ist nicht schlecht. Denn eigentlich ist es fraglich sich auf Urteile zu beziehen, die sich mit der Thematik Rundfunkgebühr befassten. Denn der Kläger klagte gegen den Rundfunkbeitrag. Wäre das nicht überspitzt gesagt genauso, wenn ich mich auf ein Urteil aus der ehemaligen DDR berufe, die es nicht mehr gibt, genauso wie es die Rundfunkgebühr nicht mehr gibt???  ::)
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Micha am 28. Januar 2015, 18:11
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer.

Genau, denn folgende Argumentation haben wir ja nicht berücksichtigt:

Zitat von:
Author=Terschüren S. 77
Denn der Abgabepflichtige muß die Finanzierungsverantwortlichkeit für eine Leistung besitzen, wenn er dafür mit einer Vorzugslast belastet wird. Dies bedingt auch, daß der zur Finanzierung Herangezogene den Vorteilen der Leistung deutlich näher steht als die Allgemeinheit. (BVerwG 95, 188 (202 f.))

Aha, ...
Zitat
Die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelte externe Kontrolle durch die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wahrt die Rechte der Beitragspflichtigen.

siehe hierzu Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen, welcher dies sicher bestätigen wird...:
Zitat
FN36. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Gegenwehr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkan-stalten gegen die an sich grundsätzlich zulässige Rechnungshofkontrolle, etwa durch Rechtsgutachten: Fritz Ossenbühl, Rundfunkfreiheit und Rechnungsprüfung, 1984; Hans D. Jarass, Reichweite der Rech-nungsprüfung bei Rundfunkanstalten, 1992.

Beachtenswert ist m. E. einzig die Aussage zur Zulässigkeit Typisierung in der Frage des "ob" oder des "wie". Dies weiter herauszuarbeiten wird die Aufgabe von Prof. Koblenzer sein im Berufungsverfahren Freiburg.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 28. Januar 2015, 21:01
Nach Überwindung des ersten Ärgers über solcherart ... "Rechtsprechung" bin ich dem Kläger und dem VG Gießen wirklich dankbar, denn das schärft den Verstand und weist den richtigen Weg.

Endlich habe ich mich überwunden und werde jetzt die EU-Beschwerde konkret angehen.

Und dank den Bezugnahmen des VG Gießen habe ich das Urteil Rheinland-Pfalz nochmals gründlichst gelesen. Ich muss schon sagen, das VG Gießen hat sehr geschickt für den Beklagten sprechende Gesichtspunkte aus dem Urteil Rheinland-Pfalz so eingebaut, dass die Klageabweisung auf den ersten Blick fast plausibel erscheint.

Man könnte aber auch so argumentieren:

Zitat
Es wird geltend gemacht, dass die Bestimmung des Kreises der privaten Finanzierungsverantwortlichen nach § 2 Abs. 1 RBStV als Beitragspflichtige nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag knüpft die Abgabenpflicht gemäß § 2 Abs. 1 RBStV an das Innehaben einer Wohnung im privaten Bereich an. Ausweislich der Gesetzesmaterialien soll hierdurch die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, abgegolten werden.

Damit sind im privaten Bereich grundsätzlich alle volljährigen Personen Beitragsschuldner, die nicht obdachlos oder in einer der in § 3 Abs. 2 RBStV genannten Einrichtungen untergebracht sind und die keine Sozialleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 RBStV beziehen.
 
 
Nunmehr wird die Beitragspflichtigkeit auf einen Beitrag pro Haushalt begrenzt, was zu einer Ungleichbehandlung der gleichermaßen verpflichteten volljährigen Wohnsitzinhaber ohne Sozialleistungsanspruch führt.
 
 
Etwaige Gleichheitsverstöße sind unbeachtlich, solange sie nicht sehr intensiv sind und nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe betreffen.
 
Bei gründlicher gesetzgeberischer Befassung mit den tatsächlichen Grundlagen und einer situationsgerechten Ausschöpfung der dem Gesetzgeber zugänglichen Erkenntnisquellen hätte nicht in Ansehung der Voranstellung einer Erkenntnis eines Neuregelungserfordernisses aufgrund zunehmender Medienkonvergenz und angeblicher mobiler Rundfunknutzung durch Handys (deren statistische Anzahl explizit mit 90% genannt wird) sowie Tablets und leicht beweglicher Computer wie Notebooks (deren statistische Ausstattung ebenfalls explizit genannt wird) systematisch sinnwidrig eine Begrenzung der Beitragspflichtigkeit (grundsätzlich aller volljährigen Personen mit Wohnsitz und ohne Sozialleistungen) auf einen Haushaltsbeitrag erfolgen dürfen.
 
Damit wird wesentlich Gleiches (alle volljährigen Wohnsitzinhaber ohne Sozialleistungen haben die Möglichkeit eines behaupteten Vorteiles aufgrund Rundfunkempfanges) ungleich behandelt (innerhalb einer Wohnung müssen alle Bewohner dennoch nur einen Beitrag leisten).
 
Es ist insoweit auch nicht eine Typisierung möglich. Denn der Gleichheitsverstoß ist intensiv (ein Singlehaushalt muss ebensoviel zahlen wie eine fünfköpfige Familie) und betrifft eine sehr große Gruppe (in Hessen gibt es 1/3 Single-Haushalte, die Tendenz ist steigend).
 
Eine Verwaltungsvereinfachung ist mit der Begrenzung auf einen Beitrag pro Haushalt nicht gegeben. Denn abgefragt werden bei den Einwohnermeldeämtern alle Gemeldeten. Tatsächlich wird die Beitragserhebung dadurch verkompliziert, dass die Bewohner einer Wohnung untereinander sich einigen müssen, wer den Beitrag bzw. welchen Anteil zu zahlen hat und dadurch, dass seitens des die Beiträge eintreibenden "Beitragsservice" kontrolliert werden muss, ob alle für eine Wohnadresse gemeldeten potentiellen Beitragsschuldner erfasst sind; dies insbesondere bei Mehrfamilienhäusern; bei studentischen Wohngemeinschaften muss überprüft werden, ob abgeschlossene Wohneinheiten vorliegen. Vereinfachungsgesichtspunkte sprechen jedenfalls nicht für die Ungleichbehandlung.
 
Auch Verständlichkeitsgesichtspunkte sprechen nicht für, sondern vielmehr gegen die Ungleichbehandlung. Ein Pro-Kopf-Beitrag wäre verständlicher wie der "Haushaltsbeitrag". Denn bei natürlicher Betrachtungsweise ist es unverständlich, warum "ein Haushalt" zahlen soll, wohingegen ein solcher für sich nicht beitragspflichtig sein kann, sondern nur die dort wohnenden natürlichen Personen.
Es wird auch nicht vermeintlich ein abgabenrechtlicher Belastungsgrund verdeutlicht, wenn einerseits zunehmende "Medienkonvergenz" und mithin mobile Rundfunknutzungsmöglichkeit "überall" als Neuregelungserfordernis vorangestellt wird, andererseits jedoch eine Beitragspflicht auf eine Wohnung bezogen wird, und zwar auf die Wohnung als solche, die aus Sicht der Beitragspflichtigen sozusagen selbst einen Beitrag schuldet.
Dieses Unverständnis wird noch ganz deutlich verstärkt dadurch, dass für eine Zweit-Wohnung, welche regelmäßig zeitweise unbewohnt ist, ein eigener Beitrag geschuldet ist. Denn ein beitragspflichtiger Zweitwohnsitzinhaber kann naturgemäß nur an einem Ort (in einer der Wohnungen) gleichzeitig Rundfunkempfang konsumieren.
Gänzlich ad absurdum geführt wird die inkonsequente Haushaltsabgabe, wenn sogar für einen Ferienwohnsitz und/oder eine Gartenlaube ein eigener Beitrag geschuldet wird.
 
Im Gegensatz zu der getroffenen Regelung in Form einer "Haushaltsabgabe" wäre es konsequent denklogisch und tatsächlich allgemeinverständlich und unausweichlich gewesen, wenn es dabei geblieben wäre, dass jeder volljährige Wohnsitzinhaber ohne Sozialleistungsanspruch einen Rundfunkbeitrag schuldete.
 
Auch das gesetzgeberische Ziel einer Verbesserung der Akzeptanz der Rundfunkfinanzierung ist nicht erreicht und kann als Intention nicht die vorliegende gleichheitswidrige Behandlung rechtfertigen. Tatsächlich nämlich verstehen nur die wenigsten Rechtsunkundigen die Methodik, die hinter dem RBStV steht. Unterstützt wurde dies anlässlich der Neuregelung zum 01.01.2013 mit der Bewerbung der Rundfunkanstalten: "Für die meisten ändert sich nichts". Damit wurde keine Aufklärung betrieben, dass tatsächlich in gesetzlicher Sicht eine ganz wesentliche Änderung vollzogen wurde, welche grundrechtsrelevant ist. Bewusste Aufklärungsmängel sind eher Täuschung und vermögen wirkliche Akzeptanz nicht zu fördern.
 
 
Soweit seitens des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz im Urteil vom 13.05.2014 Az. VGH B 35/12, gleichheitsrechtliche Bedenken innerhalb des nicht privaten Bereiches geäußert werden, wenn für alle Betriebsstätten ein einheitlicher Beitrag zu zahlen wäre, weil dann ein Einzelhändler ebenso viel gezahlt hätte wie ein Großunternehmen, so muss dies konsequent ebenso im privaten Bereich gelten, wenn ein Single ebenso viel zahlen muss wie eine Großfamilie.
 
 
Ergebnis zu 1.:
Mithin ist die Regelung § 2 RBStV nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: ThisIsSparta! am 28. Januar 2015, 22:28
Respekt  :)
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: watcherx am 15. Mai 2015, 10:06
Die Entscheidung VG Gießen ist veröffentlicht

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/20u6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE150000233&documentnumber=5&numberofresults=13710&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/20u6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE150000233&documentnumber=5&numberofresults=13710&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint)

... über die Hybris des Gerichts.
Noch nicht einmal die Berufung wird zugelassen, weil der Angelegenheit keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird.

Ohne Zweifel ist diese Entscheidung eines der größten Schand-Urteile, die zu diesem Thema ergangen sind.

Ich hab heute früh beim VG Giessen angerufen, da ich auch auf das Urteil verwiesen worden bin. Die freundliche Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ein Antrag auf Berufung zugelassen worden wäre, und zwar im Text der Rechtsbehelfsbelehrung. Welche offenbar nicht im Online-Urteil mit veröffentlicht wurde.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Knax am 15. Mai 2015, 10:17
Ich hab heute früh beim VG Giessen angerufen, da ich auch auf das Urteil verwiesen worden bin. Die freundliche Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ein Antrag auf Berufung zugelassen worden wäre, und zwar im Text der Rechtsbehelfsbelehrung. Welche offenbar nicht im Online-Urteil mit veröffentlicht wurde.

Vielen Dank für den Hinweis. Das ist ja alles sehr verwirrend, schließlich steht im Urteil folgendes Zitat:

Zitat von: VG Gießen v. 10.12.2014, 5 K 237/14.GI, Tz. 40
Die Berufung wird nicht zugelassen, da die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 VwGO nicht vorliegen (§ 124a Abs. 1 VwGO). Das Gericht misst der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (mehr) zu, nachdem der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.05.2014, a. a. O.) und der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 15.05.2014, a. a. O.) die allgemeine Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz durch den Rundfunkbeitrag (im privaten Bereich) nicht als verletzt angesehen und insbesondere einen Beitrag im abgaberechtlichen Sinne anstelle einer Steuer angenommen haben. Diese Rechtsfragen sind nach Auffassung des Gerichts nunmehr ausreichend geklärt.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: Greyhound am 15. Mai 2015, 10:36
Gemäß § 124a Abs. 1 Satz 3 VwGO ist das Verwaltungsgericht nicht befugt zu einer Nichtzulassung der Berufung.

Was die Sachbearbeiterin des Verwaltungsgerichtes gemeint haben könnte:
Nach § 124a Abs. 4 VwGO kann, wenn die Berufung nicht in dem Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen wird, die Zulassung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beantragt werden. Über diesen Antrag entscheidet das Oberverwaltungsgericht, § 124a Abs. 5 Satz 1 VwGO.

Dieser Rechtsbehelf zur Hemmung der Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils steht dem Kläger zu und darauf ist in der Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: H2O am 15. Mai 2015, 11:20
GEZ da also auch schon los mit der "selektiven Informationsweitergabe". Zufall oder kann man sich auf die vollständige Weitergabe von Informationen bei den Gerichten auch schon nicht mehr verlassen? Das was hier weggelassen wurde - Berufung zugelassen - ist wirklich signifikant wichtig und stellt das Urteil in ein etwas anderes Licht.

Denn ein Urteil bzw. dessen Referenzierung mit zugelassener Berufung (man muss es halt wissen) kann aus diesem Grund schnell entkräftet weden.
Titel: Re: Termine, Verhandlungen, VG Gießen, 10.12.14
Beitrag von: watcherx am 15. Mai 2015, 13:48
Joar, ich hatte da angerufen um rauszufinden, ob das Urteil für mich dann auch juristisch das "Ende der Fahnenstange" bedeuten würde, wenn ich die Klage aufrecht erhalten statt zurückziehen würde. Daraufhin rückte die Sachbearbeiterin mit der Info aus der Rechtshilfsbelehrung raus.

Ab jetzt gehts auch bei mir mit Anwalt weiter.