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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: eckes56 am 03. Dezember 2014, 23:21
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Morgen findet meine Verhandlung gegen den WDR am Verwaltungsgericht Köln statt. Schade, dass ich dieses Forum erst heute Abend entdeckt habe. Meine Klagebegründung, die ich morgen vortragen möchte ist geschrieben und fast volle 10 Seiten. Tendenziell habe ich viele Anregungen in diesem Forum bereits eingebracht. Doch würde ich die Eine und Andere Formulierung übernehmen.
Es geht morgen in den Ring, um 10:00 Saal 101 1.OG. Ist eine öffentliche Verhandlung.
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es sind da morgen noch weitere, siehe hier, viel Erfolg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12166.0.html
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Viel erfolg auch mrinerseits
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Wie sieht's denn gerade in Köln aus? Mittlerweile dürften doch die ersten Klagen abgeschmettert worden sein.
Es gibt ja bekanntlich dieses "Universalurteil", das alle Verwaltungsgerichte verwenden. Darin werden sogar Aspekte behandelt, die gar nicht Gegenstand der Klage waren. Die Textbausteine stammen aus Landtagsdrucksachen.
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Es gibt ja bekanntlich dieses "Universalurteil", das alle Verwaltungsgerichte verwenden. Darin werden sogar Aspekte behandelt, die gar nicht Gegenstand der Klage waren. Die Textbausteine stammen aus Landtagsdrucksachen.
Aber nicht direkt aus Landtagsdrucksachen, sondern über die Verfassungsgerichte von Rheinland Pfalz und Bayern. Und ursprünglich auch nicht aus Landtagsdrucksachen, sondern aus dem Büro von Hermann Eicher, aber auch nicht direkt, sondern über die Staatskanzleien der Länder in den Landtag.
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Vieeeel Erfolg! ich drücke allen die Daumen!
denn ich bin bald dran, ich bin dabei meine Klage an WDR am Verwaltungsgericht Köln vorzubereiten!
Dieses forum ist einfach spitze! hat mir Mut gegeben!
Zusammen sind wir stark.
mit bestem Gruß
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Meine Klagebegründung, die ich morgen vortragen möchte ist geschrieben und fast volle 10 Seiten. Tendenziell habe ich viele Anregungen in diesem Forum bereits eingebracht. Doch würde ich die Eine und Andere Formulierung übernehmen.
Hat das Gericht es gestattet, so viel Text in der Verhandlung vorzutragen?
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Die Verhandlung ist vorbei. Und es ist ein Sieg nach Punkten. Alle Gebühren- bzw. Beitragsbescheide wurden für nichtig erklärt. Aus den Fängen des Beitragsservice bin ich leider noch nicht, aber die weiterführende Klage beim Landesgericht wird zugelassen.
Eine sehr faire Richterschaft die mich ausführlich meinen Standpunkt und meine Beweisführung hat vortragen lassen. Natürlich nicht alle 10 Seiten … aber alle 10 Seiten wurden vom Gericht angenommen und dürfen inhaltlich bei der Urteilsfindung in Betracht gezogen werden.
Ein sehr schöner Tag.
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Mein aufrichtiger Glückwunsch !!!
Dies darf ich bestimmt im Namen aller Foristen sagen: Unser aller aufrichtiger Glückwunsch !!!
Aber bitte sage uns:
Alle Gebühren- bzw. Beitragsbescheide wurden für nichtig erklärt.
Was haben denn da die Richter gesagt, was war denn in den Bescheiden derart falsch, dass sie
für nichtig erklärt wurden ?
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Den Bescheiden habe ich seinerzeit Widersprochen. Der WDR hat auf meine Widersprüche nicht reagiert, siehe § 80 VwGO und § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels. Es muss vom WDR einen Widerspruchsbescheid geben - in allen Fällen - kommt dieser nicht, so ist das Verfahren erst mal gestoppt und es darf keine Vollstreckungsbeihilfe bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In allen diesen Punkten wurde mir Recht gegeben.
Ein zweiter Formfehler war die Berechnung eines Fahrzeuges in dem Rundfunkbeitrag (Zahnarztpraxis), der 1. Privat genutzt wird und 2. zwischendurch abgemeldet wurde. Somit waren alle Zahlungsaufforderungen, Bescheide und Mahnungen nichtig!
Also liebe Mitstreiter, immer den Beitragsbescheiden formell widersprechen, wenn der Widerspruchsbescheid ausbleibt … gewonnen.
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Das klingt doch schon Mal sehr gut,ein erster Lichtschein am Horizont.Das heißt für alle Gegner des Beitrages,Widersprüche über Widersprüche,die sollen darin ersticken und nicht mehr wissen,wo sie anfangen sollen,dann nimmt das Chaos seinen Lauf.
Wie tausendfach hier geschrieben,keinen Termin versäumen und dagegen vorgehen.
Glückwunsch.
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Also liebe Mitstreiter, immer den Beitragsbescheiden formell widersprechen, wenn der Widerspruchsbescheid ausbleibt … gewonnen.
also hast du eine Untätigkeitsklage eingereicht oder wie ist es zu Klage gekommen? Es wäre nett, wenn du die Vorgeschichte erzählst ;)
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§ 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels
Was für ein Rechtsgeschäft ermangelte denn welcher gesetzlich vorgeschriebenen Form?
Ich glaub, du bist ein Fake.
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Da ich selber schon bei "vielen" Verhandlungen, vorallem in Köln, dabei war, fehlt mir allein der Glaube.
Was genau hast Du mit diesen 10 Seiten vorgetragen, was genau wurde dann beschlossen, Berufung, Revision, wie weiter?
Bitte etwas genauer.
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Da ich selber schon bei "vielen" Verhandlungen, vorallem in Köln, dabei war, fehlt mir allein der Glaube.
Was genau hast Du mit diesen 10 Seiten vorgetragen, was genau wurde dann beschlossen, Berufung, Revision, wie weiter?
Bitte etwas genauer.
Meine Klage richtete sich gegen die seitens des WDR nicht formell richtig behandelten Widersprüche und dem falsch berechneten Rundfunkbeitrag. Weiter dem grundsätzlichen Verstoßes gegen das GG, der Betrachtung des RBStV als das was er ist: ein Vertrag, der Gleichstellung des Rundfunkbeitrages zu einer Steuer, und den ständigen Verstößen der Rundfunkanstalten gegen ihren eigenen RBStV.
Da das Verwaltungsgericht die weiteren Punkte nicht bearbeiten kann, eben ein Verwaltungsgericht, wurden nur die formellen Verstöße in Bezug auf meine Widersprüche und der falsch aufgestellten Bescheide verhandelt. In allen diesen Punkten wird mir Recht zugesprochen. Das Urteil muss erst noch geschrieben werden und erst dann kann ich genau sagen was geht. Solange muss ich mit dem gesprochenen Protokolltext leben, in dem gerade geschriebenes aufgenommen wurde. Keine Berufung, keine Revision. Für die weiteren Punkte hat der Richter den Weg zur 2. Instanz freigehalten.
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Und, wie lautet die Formulierung für die 2. Instanz (Berufung?)
Wird ja der "Gerichtsschreiberin" diktiert, formuliert und wiederholt.
Und der Kläger wird ja auch gefragt, ob er mit der Formulierung so einverstanden ist, die da lautet?
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Und, wie lautet die Formulierung für die 2. Instanz (Berufung?)
Wird ja der "Gerichtsschreiberin" diktiert, formuliert und wiederholt.
Und der Kläger wird ja auch gefragt, ob er mit der Formulierung so einverstanden ist, die da lautet?
Diese Information gab mir der Richter außerhalb des Protokolls, weil das Urteilen über die weiteren Punkte (siehe Beitrag von mir) nicht beim Verwaltungsgericht behandelt werden, somit meine Klage nicht vollumfänglich beurteilt ist.
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Und, wie lautet die Formulierung für die 2. Instanz (Berufung?)
Wird ja der "Gerichtsschreiberin" diktiert, formuliert und wiederholt.
Und der Kläger wird ja auch gefragt, ob er mit der Formulierung so einverstanden ist, die da lautet?
Diese Information gab mir der Richter außerhalb des Protokolls, weil das Urteilen über die weiteren Punkte (siehe Beitrag von mir) nicht beim Verwaltungsgericht behandelt werden, somit meine Klage nicht vollumfänglich beurteilt ist.
Welcher der in Köln üblichen 5 Richter war das?
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Das waren die Richter:
Becker, Schumacher, Billiger, Lülsdorf, Müller-Belle. Vorsitz hatte Richter Becker
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Also liebe Mitstreiter, immer den Beitragsbescheiden formell widersprechen, wenn der Widerspruchsbescheid ausbleibt … gewonnen.
Es wäre ja zu schön um wahr zu sein , ganz so einfach kann es doch nun auch nicht sein...
Ein Widerspruchsbescheid bleibt "rein zufällig" solange aus , bis er "hochoffiziell" nachweislich zugestellt wurde.
Das scheint nach wie vor ein hartnäckiger "Knabberpunkt" zu sein und das ist gut so. |-
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Es ist sicherlich kein Sieg gegen den RBStV, sondern gegen den BS. Damit das in Zukunft nicht passiert, wird BS also von nun an formvollendete, rechtsichere Widerspruchsbescheide versenden und erst danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören bei Bedarf auch Widerspruchsbescheide, die per Einschreiben versendet werden. Das ist aber ein "Knabberpunkt", der nicht von jedem zu bewältigen ist. Also nur was für "Erfahrene Gerichtsvollzieher in die Augen blicker".
@eckes56: Wäre es möglich, einen kurzen, aber aussagekräftigen Text hier zu posten, weil das Problem der Zwangsvollstreckungsandrohungen seitens des BS inzwischen als penetrant zu bezeichnen ist und die richtige Strategie dagegen noch nicht zweifelsfrei gefunden wurde. Die Argumente deiner Klage gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahme würden schon weiterhelfen, damit bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Mitstreiter dieses Forums abgewendet werden können.
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gut zu hören, dass die Richter hier schon mal etwas genauer die formelle Umsetzung des Verwaltungsakts betrachteten. Hattest Du auch mit dem Tübinger Urteil argumentiert und wenn ja wie wurde es kommentiert?
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Selbstverständlich habe ich auf das Tübinger Urteil verwiesen. Es wurde von der Richterschaft stillschweigend zur Kenntnis genommen. Da in meinem Fall die Vollstreckung seitens des WDR aufgrund meiner Klage bereits vorher zurückgezogen wurde, kam das Tübinger Urteil nicht groß in die Verhandlung mit ein. Ich denke aber, da in diesem Urteil die unkorrekte formelle Art des SDR angeprangert und verurteilt wurde, war es für mich hilfreich.
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Es ist sicherlich kein Sieg gegen den RBStV, sondern gegen den BS.
Das ist vollkommen richtig, ABER
jeder noch so kleine Sieg bedeutet Sand im Getriebe. Und wir alle wissen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis dann so ein Getrebe
kaputt geht......
Deswegen ist jeder noch so kleine Widerstand, jeder noch so kleine Sieg als Erfolg zu werten, und macht auf jeden fall Mut, es dem
Gleichgesinnten nachzutun.
An dieser Stelle: Herzlichen Glückwunsch !
Der ganze Ärger mit dem RBStV und dem BS erinnert mich irgendwie ganz stark an die Dialiergeschichten, die so im Jahre 2000-2003
passiert sind:
Am Anfang haben fast alle Kläger ausnahmslos ihre Klagen verloren, der angebliche Vertrag und die Kosten durch den Dialer waren zu
bezahlen.
Zuerst kamen ganz vereinzelt Urteile, die plötzlich eine Zahlungspflicht verneinten, bis irgendwann dass Eis gebrochen war, und es etliche
Urteile gab, die eine Erstattungspflicht von Kosten, entstanden durch einen angeblichen Dialer verneinten.
Heute redet fast keiner mehr über einen Dialer, geschweige denn wird er egen eines Dialers verklagt.
So sehe ich das mit den Kosten, gefordert durch den BS, genauso.... irgendwann wird es kippen, und keiner wird mehr durch irgendwelche
Bescheide belästigt werden.
Nur der Weg dahin ist ersteinmal steinig und schwer, und wird seine Opfer fordern.... Aber am Ende wird der Sieg, in form von nicht zu
zahlenden Beiträgen, stehen.
Da bin ich mir ganz sicher.
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[...] Damit das in Zukunft nicht passiert, wird BS also von nun an formvollendete, rechtsichere Widerspruchsbescheide versenden und erst danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Das stimmt nicht. Es genügt die Zustellung des Bescheids, denn es gibt keine aufschiebende Wirkung.
Solange eckes56 nicht deutlich und nachvollziehbar den Fall schildert, würde ich abraten, seine Story ernst zu nehmen.
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Der ganze Ärger mit dem RBStV und dem BS erinnert mich irgendwie ganz stark an die Dialiergeschichten, die so im Jahre 2000-2003
passiert sind:
Am Anfang haben fast alle Kläger ausnahmslos ihre Klagen verloren, der angebliche Vertrag und die Kosten durch den Dialer waren zu
bezahlen.
Zuerst kamen ganz vereinzelt Urteile, die plötzlich eine Zahlungspflicht verneinten, bis irgendwann dass Eis gebrochen war, und es etliche
Urteile gab, die eine Erstattungspflicht von Kosten, entstanden durch einen angeblichen Dialer verneinten.
Heute redet fast keiner mehr über einen Dialer, geschweige denn wird er egen eines Dialers verklagt.
So sehe ich das mit den Kosten, gefordert durch den BS, genauso.... irgendwann wird es kippen, und keiner wird mehr durch irgendwelche
Bescheide belästigt werden.
Nur der Weg dahin ist ersteinmal steinig und schwer, und wird seine Opfer fordern.... Aber am Ende wird der Sieg, in form von nicht zu
zahlenden Beiträgen, stehen.
Da bin ich mir ganz sicher.
Es wäre zu wünschen, aber dein Vergleich hinkt leider, die "Dialergeschichte" war nie gesetzlich abgesegnet so wie der RBStV ...
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Es ist sicherlich kein Sieg gegen den RBStV, sondern gegen den BS. Damit das in Zukunft nicht passiert, wird BS also von nun an formvollendete, rechtsichere Widerspruchsbescheide versenden und erst danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören bei Bedarf auch Widerspruchsbescheide, die per Einschreiben versendet werden. Das ist aber ein "Knabberpunkt", der nicht von jedem zu bewältigen ist. Also nur was für "Erfahrene Gerichtsvollzieher in die Augen blicker".
@eckes56: Wäre es möglich, einen kurzen, aber aussagekräftigen Text hier zu posten, weil das Problem der Zwangsvollstreckungsandrohungen seitens des BS inzwischen als penetrant zu bezeichnen ist und die richtige Strategie dagegen noch nicht zweifelsfrei gefunden wurde. Die Argumente deiner Klage gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahme würden schon weiterhelfen, damit bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Mitstreiter dieses Forums abgewendet werden können.
Ich gebe Dir absolut recht, dass ich keinen Sieg gegen den RBStV errungen habe, eine Schlacht wurde gegen den Beitragsservice gewonnen … mehr nicht, aber auch nicht weniger. Wieder etwas mehr Sand im Getriebe.
Die Zwangsvollstreckung war nicht Hauptbestandteil der Verhandlung, da der WDR die Vollstreckung mit Eingang der Klage zurück gezogen hat. Von anderen Fällen weiss ich, dass sie das immer tun. Also mein erster Tipp: Wenn die Vollstreckungsankündigung in Haus flattert … Klage vorm Verwaltungsgericht.
Für den Fall das Gericht oder die Beklagten hätten mit der Vollstreckung argumentiert, so war ich vorbereitet. Zum Einen das Tübinger Urteil und zum Anderen der §2 (1) VwVfG NRW (Fn14) Ausschluss des WDR vom VwVfg in NRW. Mitstreiter in anderen Bundesländern, schaut bitte selber nach ob der §2 oder der bei Euch passende den Ausschluss der jeweiligen Landesrundfunkanstalt vorsieht. Leider hatte ich zu spät bei der Vollstreckungsbehörde den Antrag auf eine Kopie des Vollstreckungungsersuchen gestellt. Da musste ich erfahren, dass bei uns dieser Vollstreckungsersuch rein elektronisch übermittelt wird. Ich habe erhebliche Zweifel, dass das elektronische Vollstreckungsersuchen des WDR formell rechtlich den Anforderungen des VwVfG und des VwVG genügt. Hier greift dann § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels.
Sollte die Landesrundfunkanstalt tatsächlich mit Widerspruchsbescheide agieren und ein Vollstreckungsersuchen stellen, hilft eine Begründung zu den fehlenden Unterschriften § 126 (1) BGB, § 34 (3) VwVfG, § 37 (3) VwVfG, § 44 (2) VwVfG. Hier greift dann erneut § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels.
Zur Aussage Sophia.Orthoi möchte ich nicht äußern, außer mit dem Wissen, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Ich habe mir in nächtelangen Internetsitzungen die ganzen Paragraphen und Deutungen zusammengesucht. Hatte viele hilfreiche Vorlagen, wofür ich überaus dankbar bin, und habe aber alles angezweifelt und selber nachgeprüft und alle, wirklich alle Vorgehensweisen unserer Mitstreiter sehr ernst genommen. Vielleicht solltest Du einmal selbst anfangen die rechtlichen Zusammenhänge zu ergründen und dann versteht Du auch warum es so viele Wege gibt gegen den BS vorzugehen. Der eine Weg bringt mehr Sand und der andere Weg weniger Sand in das Getriebe des BS. Ich zwinge hier keinen meinen Weg zu gehen oder gar mir zu glauben … das Urteil kommt bald und das spricht für sich selbst.
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… das Urteil kommt bald und das spricht für sich selbst.
Gut. Das Urteil ist sicher nachvollziehbarer. Wirst Du es hier zur Verfügung stellen?
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Selbstverständlich … dafür ist ja dieses Forum. Wir müssen uns untereinander helfen nicht behindern. Und wenn meine Klageschrift und mein Urteil anderen helfen kann, stelle ich dies altruistisch zur Verfügung.
Achtet bitte darauf nicht blind zu kopieren, sondern seit kritisch. Jede Situation ist irgendwie anders und jeder muss prüfen, was er von anderen übernimmt und was nicht. Auch wäre ich dankbar für jedwede Kritik an meiner Klageschrift, es kann dann nur besser werden.
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Hallo eckes56,lass Dich nicht von irgendwelchen Miessmachern beirren,auf alle Fälle bist Du einer der Ersten,die einen Teilerfolg erzielen konnte und alle können einen Teil davon übernehmen.
Dafür hat sich Deine Mühe gelohnt.
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Das stimmt nicht. Es genügt die Zustellung des Bescheids, denn es gibt keine aufschiebende Wirkung.
Es kommt drauf an , was man hier unter Zustellung verstehen soll. Eine gewöhnliche 0815 Zustellung hat den gleichen wertlosen Status wie ein lose überall ausliegendes Flugblatt.
Sollte hier eine nachweisbare Zustellung gemeint sein , dann ist diese eh so selten wie ein Osterhase zu Weihnachten und hat keine verallgemeinernde Bedeutung.
Zudem halte ich die Floskel "keine aufschiebende Wirkung" genauso für ein Märchen wie die lächerliche Androhung von 1000€ Ordnungsgeld .
Ich habe bisher keine besonderen Maßnahmen wie irgendwelche Anträge ergriffen und "genehmige" mir nun schon seit über 2 Jahren eine fast unbehelligte "aufschiebende Wirkung".
Lediglich das Ansinnen einer GVin schlägt zu Buche , wurde aber locker abgewimmelt.
Ich frage mich , warum andere mitunter schon nach viel kürzerer Zeit die seltsamsten Verrenkungen veranstalten.
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ein jeder Fall wird wahrscheinlich auch davon abhängig, welcher Bearbeiter beim BS oder bei der Rundfunkanstalt es in die Hände bekommt anders abgearbeitet,
auch kann es sein, dass sich die Akten stapeln, dann kann es passieren das nach LIFO stat nach FIFO gearbeitet wird.
Pech für die Akte, welche immer oben drauf kommt, diese ist dann schneller wieder im Umlauf.
Auch kommt es wahrscheinlich auf den Grad der Schreibweise des Widerspruchs an, wie schnell ein Mitarbeiter diesen verarbeitet. So kann es dazu führen, dass der eine seine Klage schneller erheben muss, als andere
Beispiel Widerspruch Formfrei http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html 2x eingelegt
Status, nach einer Mitteilung auf den ersten Widerspruch und noch 2 oder 3 Mahnungen ist bisher offen, auch sind keine weiteren Beitragsbescheide mehr gekommen, Ursache dafür aber noch unklar
2 Jahre sind ja noch keine Zeit, je mehr Widersprüche sich dort auftürmen um so stärker steigt die Wartezeit auf einen Widerspruchsbescheid. Wer sehr schnell dabei war, also bereits Mai 2013 einen Bescheid hatte, dürfte ganz weit vor mit der Klage liegen.
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.....und zum Anderen der §2 (1) VwVfG NRW (Fn14) Ausschluss des WDR vom VwVfg in NRW.
...Ich habe erhebliche Zweifel, dass das elektronische Vollstreckungsersuchen des WDR formell rechtlich den Anforderungen des VwVfG und des VwVG genügt. ....
Sollte die Landesrundfunkanstalt tatsächlich mit Widerspruchsbescheide agieren und ein Vollstreckungsersuchen stellen, hilft eine Begründung zu den fehlenden Unterschriften § 126 (1) BGB, § 34 (3) VwVfG, § 37 (3) VwVfG, § 44 (2) VwVfG. Hier greift dann erneut § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels.
....
Zunächst einmal Gw zum errungenen Sieg. 'Mein Kumpel ' stand ja selber ganz kurz vor einer (wahrscheinlich fast gleichen) Klage, ist dann allergdings ohne Klage zum Erfolg gekommen. ;D
Aber, widersprichst du dir oben nicht selber? Zum einen stellst du ja selber heraus, dass das VwVfG nicht für BS/LRA zutrifft [§2 (1) VwVfG NRW (Fn14)], anschließend zitierst du §§ aus dem VwVfg. *kopfkratz*
Auf deine Klageschrift und vor allem die Urteilsbgründung bin ich jetzt aber mal gespannt.
Etwas (wohl unabsichtlich) widersprüchlich sind deine bisherigen Angaben nämlich schon. Vielleicht ist der Eindruck aber nur der Unvollstädigkeit geschuldet :)
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Hallo eckes56,lass Dich nicht von irgendwelchen Miessmachern beirren,auf alle Fälle bist Du einer der Ersten,die einen Teilerfolg erzielen konnte und alle können einen Teil davon übernehmen.
Dafür hat sich Deine Mühe gelohnt.
Danke …
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Wenn ich mal Nachfrage darf:
Warum wurde der Beitrag von eckes56 mit der Klagebegründung entfernt?
Ich finde es immer wieder schade, dass in einem Forum wie diesem, immer wieder Beiträge kommentarlos gelöscht, Threads ohne wirklichen Grund geschlossen werden.
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Wenn ich mal Nachfrage darf:
Warum wurde der Beitrag von eckes56 mit der Klagebegründung entfernt?
Ich finde es immer wieder schade, dass in einem Forum wie diesem, immer wieder Beiträge kommentarlos gelöscht, Threads ohne wirklichen Grund geschlossen werden.
Es wurde entfernt, da dort noch Namen zu lesen sind.
eckes56 muss das noch bearbeiten und dann wird es neu
eingestellt.
Wir können nicht über jeden gelöschten Beitrag, der solche
Fehler hat oder eine verbotene Seite beinhaltet, das
komplette Forum informieren.
Gruß Uwe
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Wenn ich mal Nachfrage darf:
Warum wurde der Beitrag von eckes56 mit der Klagebegründung entfernt?
Ich finde es immer wieder schade, dass in einem Forum wie diesem, immer wieder Beiträge kommentarlos gelöscht, Threads ohne wirklichen Grund geschlossen werden.
Es wurde entfernt, da dort noch Namen zu lesen sind.
eckes56 muss das noch bearbeiten und dann wird es neu
eingestellt.
Wir können nicht über jeden gelöschten Beitrag, der solche
Fehler hat oder eine verbotene Seite beinhaltet, das
komplette Forum informieren.
Gruß Uwe
Ok, ist jetzt anonym ! Kritik erwünscht …
(Anm. Moderator seppl: Habe nachträglich noch die Anschrift in der Kopfzeile entfernt)
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Nach dem Lesen bzw. Überfliegen der Klage ist PersonX auf das schriftliche Urteil gespannt, und auch auf welche Punkte sich der Richter weder eingelassen hat, und welche direkt verworfen wurden, bzw. wie die Antworten zu einigen Punkten ausgesehen haben.
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Ok, ist jetzt anonym ! Kritik erwünscht …
....
Danke fürs uploaden. Hab mir die Klageschrift jetzt mal durchgelesen.
Ganz ehrlich und spontan?
Vorweg: Ich freue mich wirklich für dich, dass deiner Klage stattgegeben wurde und (wahrschenlich nur in Teilen) positiv entschieden wurde. Und dafür, dass du den Weg der Klage beschritten hast, bekommst du meinen Respekt, aber:
Gefühlte 70% deiner Begründungen könnte selbst ich als Laie (mit etwas erweiterem Wissen) mehr oder weniger direkt widerlegen oder aber wegen Fehler abschmettern..
Einige Punkte stimmen natürlich schon, und bei einigen Punkten bin ich mir selber etwas unsicher. Aber im großen und ganzen sträuben sich mir bei _der_ Klageschrift die Haare zu Berge.
Aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Warten wir also ersteinmal die Urteilsbegründung ab.
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Danke für Deine Kritik, wenn Du mir jetzt noch die aus Deiner Sicht 70% Begründungen nennst (gerne nur die Beweis Nummer), die widerlegbar sind, kann ich meine nächste Klage inhaltlich verbessern.
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Das könnte und würde ich sogar, auch wenn es viel Arbeit ist. Aber nur die BeweisNr. anzugeben, ohne dass ich das begründe oder ggf korrigiere, würde dir m.M.n. nicht viel weiter helfen.
Deswegen auch mein letzter Satz im obigen Beitrag: erstmal die Urteilsbegründung abwarten. Vielleicht liege ich ja auch in einigen Punkten falsch, oder bestenfalls hat das Gericht falsch begründete Punkte trotzdem angenommen, aber selbständig inhaltlich korrigiert. (Soll ja auch fleissige Richter geben, siehe LG Tübingen). Somit wären einige Punkte dann bereits erledigt.
Daher mein Vorschlag: abwarten, freu dich über deinen Sieg, und wenn die Urteilbegründung da ist, meld dich. Dann sehen wir weiter.
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Aber im großen und ganzen sträuben sich mir bei _der_ Klageschrift die Haare zu Berge.
Und deswegen halte ich es für völlig ausgeschlossen, dass der Klage auch nur teilweise stattgegeben wurde.
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Also ich finde die Anklage völlig in Ordnung und gut begründet. Der Kläger hat es auf eigene Art und Weise formuliert, so wie es halt ein ganz normaler Bürger die Zwangsfinanzierung mit eigenen Augen sieht.
Wir haben Klagen mit Anwälten verloren, wir haben Klagen ohne Anwälte verloren, die Anwälte haben im eigenen Namen geklagt und auch verloren.
Vielleicht wird diese Klage die Richter etwas bewegen. Klar, einige Anklagepunkte sind aus juristischer Sicht nicht zu vertreten, jedoch aus menschlicher Sicht absolut nachvollziehbar.
Es muß doch in Deutschland einen Richter geben, der diese Zwangsabgabe wenigstens teiweise für verfassungswidrig erklärt.
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das wäre ein Richter, welcher selbst bereits alles oder vieles erreicht hat und dennoch jung genug im Kopf ist, sich der Sache bewußt ist und keine Arbeit scheut, damit fallen wahrscheinlich 99% raus, mal sehen an welchem VG das 1% sein wird
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Diesem vermurksten RBStV ist nur mit Paragraphen beizukommen. Irgendwo steht geschrieben, wer wofür bezahlen muss, irgendwo steht geschrieben, wer nicht bezahlen muss, irgendwo steht geschrieben, wer das bestimmen darf und wer nicht. Dann kommen die Gesetze und Bestimmungen, wie bei der Geldeintreibung vorzugehen ist. Eckes56 hat einige Paragraphen rausgesucht, um die Ungerechtigkeit zu beweisen, die Gegenpartei hat in der Klageerwiderung sicherlich die Möglichkeit gehabt, die Vorwürfe zu entkräften. Wenn denen das nicht gelungen ist, wird es vor dem Richter auch nicht gelungen sein. Hier geht es nicht um die Meinung, dass der RBStV und deren Beitragserhebung ungerecht ist, hier geht es um den Beweis. Einige Punkte sind schon von anderen Gerichten abgeurteilt worden, es sind einige Argumente dabei, die nicht zu entkräften sind. Auch wenn der RBStV damit nicht insgesamt kippt, etwas mehr Gerechtigkeit sollte aber möglich sein, wenn es um die Belange der Bürger geht. Warum sollte ein Richter nicht erkennen, das die Verwaltungsakte nicht der deutschen Rechtsnorm entsprechen und dagegen einschreiten? Hier geht es um Pressefreiheit, das sollte bedeuten, die dürfen in gewissen Grenzen ihre Programme machen. Warum deren Finanzierung mit miesen Tricks und Verwaltungsakten aus der Grauzone der Gesetze durchgesetzt werden muss, ist doch wirklich fraglich. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hier ist ein Kläger, der hoffentlich an einen vernünftigen Richter gekommen ist, um einige schlechte Gewohnheiten der örR zu beseitigen.
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Einige Punkte dürften hilfreich für Klagebegründungen sein, danke für die Anregungen!
Gerade das Herumreiten auf Formalien halte ich für zielführend.
Wie schon von einigen Foristen an anderer Stelle geschrieben und als Bedenken geäußert, würde dies "nur" zu einer Aufhebung der bisherigen Bescheide führen und zur Folge haben, danach einen eventuell "korrekten" Bescheid zu bekommen.
Aber den Zeitgewinn hatte man allemal, auf gehts dann zur nächsten Runde.
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Gerade das Herumreiten auf Formalien halte ich für zielführend.
Genau!
Im Grunde genommen gibt es zwei Ansätze der Gegenwehr: Formale Fehler von RFA/BS einerseits und inhaltliche bzw. verfassungsrechtliche Mängel des RBStV andererseits.
Person PG hatte ja hier einen ähnlichen Formalien-Fall (Nicht-Erstellen der Widerspruchsbescheide), bei dem das VG dem BR die Gerichtskosten und PGs Auslagen auferlegt hatte:
Verwaltungsgericht fordert *umgehend* Begründung der (Untätigkeits)-klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12604.msg84828.html#msg84828
Jetzt ist PG aber auch auf die Urteilsbegründung für @eckes56 gespannt.
PG vermutet, dass die Begründung darin liegen wird, dass der Vollstreckungsauftrag und seine elektronische Übermittlung fehlerhaft waren. Zum einen, weil wohl die RFA als Vollstreckungsauftraggeber durch den BS nicht vollständig genannt war, zum anderen, weil die elektronische Übermittlung solcher individueller Einzelaufträge nicht zulässig ist (siehe Tübinger Urteil).
Stimmt's?
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und inhaltliche bzw. verfassungsrechtliche Mängel des RBStV andererseits.
Der RBStV genügt dafür u. U. nicht; es hat auch einen RStV und einen RFStV. Es sollten also alle 3 zur näheren Untersuchung herangezogen werden und auch der aktuell gültige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
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@ecke56 - gibt es ein Ergebnis von dem Du berichten kannst?
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@ecke56 - gibt es ein Ergebnis von dem Du berichten kannst?