gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Dark Fader am 03. Dezember 2014, 16:13

Titel: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: Dark Fader am 03. Dezember 2014, 16:13
Hallo zusammen.

Sitze an meiner Klagebegründung und an den Anträgen und studiere seit Wochen dieses Forum.

Frage:
gibt es Informationen über irgendwelche erfolgreichen Klagen ?

Wenn mir nicht die Zeit wegrennen würde, würde ich nicht fragen.

Danke..

Claus
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: odenil am 03. Dezember 2014, 17:54
Bisher ist alles abgebügelt worden.
Ich halte die Klage trotzdem für den richtigen Weg.

Die Hoffnung ruht auf den höheren Instanzen, da muss sich einfach etwas tun.
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: TVfrei am 03. Dezember 2014, 21:21
Die erfolgsversprechenderen Klagebegründungen dürften sich allgemein auf den abgaberechtlichen Status des "Beitrags" richten (d.h. der jetzige Rundfunkbeitrag erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben für die Klassifizierung als Beitrag) sowie auf diverse Grundrechtsverletzungen, vor allem Eingriff in die Handlungsfreiheit. In Zweifel zu ziehen wäre außerdem die Wahrung des Gleichheitsgrundatzes, des Datenschutzes, der Unverletzbarkeit der Wohnung etc. Außerdem ist laut einigen Rechtsgutachten wie dem von Degenhart oder dem Aufsatz von Exner und Seifarth in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" der gesetzliche Typisierungsrahmen deutlich überschritten.

Siehe die Argumente zur Übersicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11185.msg76124.html#msg76124

Mehr zum Thema: Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: PersonX am 03. Dezember 2014, 22:27
Jede Klage trägt zum Erfolg bei, selbst wenn diese in der ersten Instanz durch Rechtsbeugung negativ beschieden wird. Je mehr Klagen anfallen und dokumentiert werden, je stärker die Gericht unter der Last brechen desto schneller wird es sich ändern. Will Person A diesen "Beitrag" nicht bis zum Lebensende jedes Mal aufs neue bekämpfen bleibt nur, weitere Personen aufklären, selbst Klage einreichen anderen ein Beispiel sein.
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: Roggi am 03. Dezember 2014, 22:58
Alle Klagen waren bisher erfolgreich, weil sie noch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschmettert wurden.

(http://consellting.de/wp-content/uploads/2013/05/consellting_allesgut1.jpg)
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: Dark Fader am 03. Dezember 2014, 23:21
Meine Klagebegründung stützt sich überwiegend auf das Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Urteil aus Tübingen.

weiterhin auf die Frage, was eine Grundversorgung ist. Recherchen danach bleiben erfolglos.

Ich erwarte nicht wirklich ein 100% Ergebnis, allerdings schon, dass die Zahlungspflicht erst ab dem ersten Bescheid beginnt.
Die Säumniszuschlägesollten auf jeden Fall gekippt werden.

Grüsse
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: eckes56 am 03. Dezember 2014, 23:28
Meine Klagebegründung stütz sich auf 5 Säulen. Wobei die Verletzung vieler § des VwVfG und der VwGO, sowie die Verletzung unserer Rechte aus dem Grundgesetz den Hauptfokus bilden. Lediglich erwähnt habe ich die Betrachtung das der Rundfunkbeitrag einer Steuer gleichzusetzen ist. Greife hier allerdings den RBStV direkt an, nicht wie Fa. R in Bayern das Zustimmungsgesetz zum RBStV.

Das Tübinger Urteil spielt eine große Rolle, da hier die Mißachtungen des VwVfG und des VwVG aufgedeckt wurden.
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: Dark Fader am 04. Dezember 2014, 10:49
Hallo Eckes56,
das hört sich genau so wie meine Klagebegründung an.
Kannst du die mir zukommen lassen?

Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: Dark Fader am 04. Dezember 2014, 15:20
Hallo,
bei meinen Recherchen fiel mir folgendes auf:

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB folgerichtig auch nicht vorgesehen. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich. ( § 311 Abs. 1 BGB, soweit nicht das Gesetz was anderes vorschreibt )

Nach § 311 Abs. 1 BGB muss demnach der Rundfunkbeitrag eine Steuer sein, sonst ist er schlicht illegal mangels Vertrag und Unterschrift, da ein Gesetz was anderes vorschreibt.

So steht es dann auch in meiner Begründung.

gr
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: ss32 am 04. Dezember 2014, 17:48
Was wäre für euch eigentlich ein Erfolg in Karlsruhe?

Ich hoffe, es rechnet niemand damit, dass dem örR die Finanzgrundlage entzogen wird.
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: Bürger am 04. Dezember 2014, 17:58
Das Mindeste wäre wie z.B. auch beim Urteil zum ZDF-Staatsvertrag
ZDF Staatsvertrag - Mehrere Regelungen verfassungswidrig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8809.msg61987.html#msg61987

und gem. der "Voraussicht" des Prof. Koblenzers:
Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: ss32 am 04. Dezember 2014, 20:05
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Wie soll das denn gehen, Weitergeltungsanordnung und Rückzahlung?

Dass ein weiter gültiges Gesetz für die Kläger nicht angewendet würde, habe ich noch nie mitbekommen.
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: dimon am 06. Dezember 2014, 14:49
Ich möchte realistisch bleiben und noch ein Mal betonen, dass eine Klage in Deutschland gegen Rundfunkbeitrag nie einen Erfolg haben kann.
Solange die Politiker in den Aufsichtsräten der öR sitzen und die Finanzierung befürworten oder auch die Politik allgemein den Beitrag für rechtmäßig hält wird sich nie was ändern.
Eventuell hätten wir vor dem EuGH ne Chance ;)

PS: überlegt mal selber, wer lässt denn zu, dass pansieonierte Mitarbeiter der öR und das ganze System an sich auf ein mal ohne Finanzierung dasteht.
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: mickschecker am 06. Dezember 2014, 15:15
PS: überlegt mal selber, wer lässt denn zu, dass pansieonierte Mitarbeiter der öR und das ganze System an sich auf ein mal ohne Finanzierung dasteht.
Vor allem pensionierte Mitarbeiter des ÖRR interessieren mich herzlich wenig. Wie komme ich denn dazu , diese mit einem nicht geringen Anteil aus dem von mir geforderten Rundfunkbeitrag zweckentfremdend deren Rente noch unverhältnismäßig hoch aufzumotzen.
Das allein schon ist Grund genug für jeden , ab sofort weitere Zahlungen einzustellen.
Wenn vermehrt auf dieser Linie argumentiert wird , sollten die Herrschaften doch schon irgendwie in Erklärungsnot geraten. Für wie dämlich halten die uns denn ?
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: dimon am 06. Dezember 2014, 15:17
Klar, ich bin ja auch deiner Meinung, allerdings urteile ich aus der Sicht der Richter/Politiker
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: Dark Fader am 06. Dezember 2014, 15:38
Ich möchte realistisch bleiben und noch ein Mal betonen, dass eine Klage in Deutschland gegen Rundfunkbeitrag nie einen Erfolg haben kann.
Solange die Politiker in den Aufsichtsräten der öR sitzen und die Finanzierung befürworten oder auch die Politik allgemein den Beitrag für rechtmäßig hält wird sich nie was ändern.
Eventuell hätten wir vor dem EuGH ne Chance ;)

PS: überlegt mal selber, wer lässt denn zu, dass pansieonierte Mitarbeiter der öR und das ganze System an sich auf ein mal ohne Finanzierung dasteht.

Denke, wir brauchen einen guten Rechtsvertreter, der hemmungslos diesen Weg geht, auch vor die Haager Gerichte.
Die Mitarbeiter interessieren mich nen Kehricht. Den Bochumer Opelianern hilft auch keiner.

Claus
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: milev am 06. Dezember 2014, 18:33
Zitat
Denke, wir brauchen einen guten Rechtsvertreter, der hemmungslos diesen Weg geht, auch vor die Haager Gerichte.

Volle Zustimmung!
Habe vor ein Paar Monaten mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Ich kenne ihn bereits aus der Vergangenheit. Der Mann ist ernst und seriös. Der hat mir sofort abgesagt, genauer gesagt null Chancen auf Erfolg in Aussicht gestellt. Ich nehme an, dies war nicht wirklich die Aussichtslosigkeit gesetzlich gesehen, sondern die Unwiligkeit vom gegebenen RA sich mit dem GEZ anzulegen.
Mir scheint es aber, dass es in jedem Kreis die Querdenker geben könnte, auch in dem von Rechtsanwälten. So einen RA zu finden ist einen Versuch wert.
Ich weiss nicht was die Moderatoren davon halten, aber so ein Thema gehört meines Erachtens nach in einen separaten Thread.
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: Carina am 06. Dezember 2014, 19:30
Solange die Politiker in den Aufsichtsräten der öR sitzen und die Finanzierung befürworten oder auch die Politik allgemein den Beitrag für rechtmäßig hält wird sich nie was ändern.
PS: überlegt mal selber, wer lässt denn zu, dass pansieonierte Mitarbeiter der öR und das ganze System an sich auf ein mal ohne Finanzierung dasteht.
Ich denke schon das sich was ändert. Nur nicht so radikal, wie wir es uns wünschen würden, d.h. der ÖRR wird nicht plötzlich ohne Finanzierung dastehen. Der Weg um das evtl. durchzusetzen (EuGH) wird nicht zugelassen. Es bleibt für den ÖRR also immer Zeit die jetztige Finanzierung anzupassen, falls es zu brenzlig werden sollte. Nachjustierung wird das wohl genannt. Ich sehe es als einen Sieg an, wenn man den Zwangsbeitrag aufgibt und daraus einen Nutzerbeitrag macht. Wenn es die Möglichkeit gibt sich nicht an der Finanzierung zu beteiligen, dann wird das System automatisch schrumpfen.

Ansonsten sehe ich die schwindende Akzeptanz für den ÖRR in der heutigen Mulimedienwelt als das große Problem für die Rechtfertigung eines so extrem teuren Apparates, der vornehmlich Unterhaltung bietet. Das System ÖRR muß sowieso abgespeckt werden, wenn es sich in Zukunft nicht komplett lächerlich machen will.

Wenn es einen Weg gibt, die schwindende Akzeptanz und Nichtnutzung zu blegen, dann würde es sicher sehr schnell gehen.
Staatlich verordnete Unterhaltung contra Sanierung der Kindergärten und Schulen in Deutschland wäre mal eine nette Umfrage.
Man müßte die Bürger fragen:
Was ist wichtiger: "Soko"-"Traumschiff"-"Verbotene Liebe", oder bessere Voraussetzungen für die Betreuung und Bildung unserer Kinder?
Titel: Re: Erfolgreiche Klagen ?
Beitrag von: mickschecker am 06. Dezember 2014, 20:03
Man müßte die Bürger fragen:
Was ist wichtiger: "Soko"-"Traumschiff"-"Verbotene Liebe", oder bessere Voraussetzungen für die Betreuung und Bildung unserer Kinder?
Ergänzung:
Man müsste die Bürger auch fragen:
Was ist euch wichtiger ? , die vielfach vernachlässigte eigene Altersvorsorge endlich mit dem provozierenden Betrag von monatlich 17,98€ in Angriff zu nehmen oder besser eine schmarotzende selbst ernannte Elite zu einer unter Zwang finanzierten üppigen Edelzusatzrente zu verhelfen !