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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: karlsruhe am 28. November 2014, 17:53

Titel: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 28. November 2014, 17:53
Von einem Mitstreiter als Termin zugesandt, danke schön!

Stelle diese Information sehr gerne ein.


Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart

http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Startseite

 Die nächsten Verhandlungen beim VG Stuttgart finden statt am 17.12.2014 ab 10:00 Uhr

( 3 Fälle ).
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: zorniger am 05. Dezember 2014, 11:05
Ich möchte diesen anstehenden Termin nutzen, um Kontakte zu Personen in Stuttgart aufzubauen. Vor kurzem wurde eine Petition für das Bundesland Baden-Württemberg bei OpenPetition gestartet (analog zu den Petitionen in Sachsen, Berlin,usw..). Diese beiden Themen ergänzen sich gegenseitig. Damit meine ich, dass Klagen auf der einen Seite sehr wichtig sind. Auf der anderen Seite ist auch Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Natürlich sind Klagen auch eine Art von Öffentlichkeitsarbeit, aber man erreicht nicht so viele Personen. Hier in Freiburg machen wir am 13.12 einen Stadtstand in der Fussgängerzone. Dabei wollen wir Aufklärungsarbeit leisten und auch Unterschriften für Petitionen gegen den Rundfunkbeitrag sammeln. Meine Frage ist, ob es Möglichkeiten gibt, von Stuttgart aus Unterstützung für die  neue Baden-Württemberger Petition zu bewirken? Ich wäre froh, wenn Ihr Euch bei mir melden würdet. Ein Link zur Petition ist z.B. auf folgender Seite von "Bürger" vorhanden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 10. Dezember 2014, 09:55
Wird nur eine Klage verhandelt oder mehrere?
Kann man bei diesem Termin einfach reinschauen?
Will sich jemand aus dem Forum vor der Anhörung treffen?

Noch eine Frage als Zusatzzahl  :)
Kann evtl. der Kläger in Stuttgart bei der mündlichen Verhandlung beim Gericht direkt anfragen.
Wievielen Widersprüchen wurde durch den SWR stattgegeben und wieviele abgelehnt? Bin sicher, das macht die unfaire Vorgehensweise der Anstalten/Beitragsservice extrem sichtbar.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 16. Dezember 2014, 20:52
Findet der Termin den statt?
Es meldet sich ja irgendwie keiner...
Auf der homepage von VG Stuttgart gibt es keine Info dazu.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: karlsruhe am 16. Dezember 2014, 21:13
Ich habe diese Termine aus einer sehr zuverlässigen Quelle.

Aber es ist auf jeden Fall immer ratsam, am selben Tag nochmal dort anzurufen.

Ich selber war z.B. bei einer Verhandlung beim VG Köln vorort, der Termin stand sogar noch auf
der Liste, aber war dennoch abgesagt.

Hatte den Tag, da ja schön und "warm", spontan für eine Sightseeing-Tour genutzt.

Man sollte es also sportlich sehen, auf jeden Fall versuchen, dabei zu sein, und wenn dann doch nicht, einfach
das Beste daraus machen.

Ich finde, Stuttgart hat eine sehr schöne Fussgängerzone und für Sternengucker, ein sehr schönes Planetarium.

Werde auch selber nicht dabei sein, da ich auch mal noch etwas anderes machen muss, um mal noch ein paar Brötchen zu verdienen :)
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: Inge am 17. Dezember 2014, 07:51
Nach aktueller telefonischer  Auskunft geht es heute um drei Klagen gegen der SWR ab zehn Uhr.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: zorniger am 17. Dezember 2014, 10:49
Es wäre schön, wenn jemand nach den Verhandlungen hier über den Verlauf berichten könnte.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 17. Dezember 2014, 15:54
Hallo zusammen,

ein Vöglein hat etwas von der Verhandlung im Schnabel mitgebracht. Natürlich für alles keine Pistole.

Schwierig ist halt, dass der ganze Sachverhalt mit den Briefen um was es sich genau dreht nur den betroffenen ersichtlich ist.

---
Richter Hr. Schäbele, Kläger 1 anwesend, Beklagte als GEZ-Tante.

Verhandlung 1

Richter liest vor, dass der Kläger bis 2012 GEZ gezahlt hat, ab 01.01.2013 nicht mehr.

Richter meint beim Eröffnen wörtlich, dass „der Kläger XXX gegen den - furchtbarer Name - ARD ZDF Beitragsservice“ gerichtlich vorgeht ?

Kläger hat auf die Schreiben von GEZ nicht reagiert. Bis irgendwann der Bescheid kam welcher auch die Säumnisszuschläge enthiel. Der Kläger hat fristgerecht gegen Jahresmitte 2013 einen Widerspruch eingelegt. Dabei wurde der Rundfunkbeitrag als Steuer gerügt.

Richter sagte, dass GEZ „wie üblich“ den Widerspruch abgelehnt hat…

Kläger hat zum Jahresende 2013 fristgerecht eine Klage eingereicht. Argumentiert wurde mit: über 90 Sender, negativer Informationsgehalt, sowie informatielle Freiheit.

Der Richter sagte, dass der Kläger damit bei weitem nicht der erste ist, da diese Gründe im Internet sehr verbreitet sind. So hat z.B. die Kammer 3 in Stuttgart mit 5 Richter entschieden, dass der Beitrag rechtens ist. Es wäre dann ja nicht überraschend, dass Einzelrichter das gleiche entscheidet wie die Kammer…

Der Kläger hat vom Gericht vorab schriftlich bekommen, dass es bei der Klage um keinen besonderen Sachverhalt handelt.

Der Einzelrichter muss jetzt über die Klage entscheiden. Bis es eine Entscheidung beim Bundesversassungsgericht gibt wird viel Zeit vergehen. Der Richter hat die erläutert, was passiert wenn es zur Berufung wegen dem Urteil kommt, dass es mehr Kosten für den Kläger bedeuten würde. Und daraufhin das Ruhen des Verfahrens erklärt.

Der Kläger beantragt das Ruhen des Verfahrens.

GEZ will aber die bisher angefallenen und die laufenden Beiträge haben und will deswegen nicht ruhen lassen.

Der Kläger möchte die bisher angeforderte Summe unter Vorbehalt bezahlen, damit die Sache ruhen kann, sieht es aber trotzdem als Zwang an.

Richter protokolliert, dass der Kläger beantragt die Sache ruhen zu lassen. Er erklärt unter Vorbehalt den Beitrag (Rückstand + anstehende Beiträge) zu zahlen. GEZ stimmt zu. Das Ruhen des Verfahrens wird also angeordnet.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 17. Dezember 2014, 15:56
Richter Hr. Schäbele, Kläger 2 leider nicht anwesend, Beklagte als gleiche GEZ-Tante

Verhandlung 2

Richter liest vor, dass der Kläger mit Radio bis Ende 2012 gezahlt hat. Ab 2013 nicht gezahlt. Kläger hat vor 01.01.2013 GEZ sein Ablehnen gesendet. Ohne eines Angebots von GEZ ist es nicht rechtens zu zahlen und hat gleich einen Bescheid angefordert.

Der erste Bescheid von GEZ wurde von dem Kläger nicht beantwortet (Kein Widerspruch der sonstiges). Dann aber im Laufe der Zeit zwei weitere Bescheide erhalten und beides mal widersprochen. Dabei wurde u.a. der Säumnisszuschlag angeprangert.

GEZ hat daraufhin erkärt, dass die Säumnisszuschläge nur ausgestellt werden, wenn der Kläger eben für einen Zeitraum nicht gezahlt hat.

Kläger hat unter anderem bei GEZ eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten angefordert und auch bekommen.

GEZ hat dem Richter die Abgangsvermerke von GEZ über den ersten Bescheid gezeigt.

Dann stellt der Richter die Frage wie es nun mit den Säumnissen und dem Streitwert umzugehen ist. Der Richter müsse ja jetzt auch entscheiden, ob man festlegt, dass der Kläger den ersten Bescheid erhalten hat oder eben nicht. Aber es ist auf jeden Fall falsch, dass GEZ auf die Anfrage des Kläger ganz am Anfang keinen Bescheid zugesendet hat!

GEZ meinte, dass es wegen dem riesigen Aufwand zu teuer wäre im Voraus an jeden Bescheide zu versenden!

Der Richter sagt es nicht richtig ist, dass GEZ von dem Kläger einen Säumnisszuschlag verlangt, damit er (Kläger) eine Klage erheben kann. Wenn der Kläger nun vor Gericht verliert, dann muss er zu den Gerichtskosten auch noch diese 8€ an GEZ zahlen. Dadurch bekommt der Kläger einen Nachteil. Der Richter fragte was passieren wird, wenn das BundVerfGericht erklärt, dass der RBStV bzw. Beiträge nicht gelten, ob GEZ dann alle Säumnisszuschläge sofort zurückzahlt.

GEZ antwortete, dass eben die Gerichte auch entscheiden sollen was in diesem Fall mit Säumnisszuschläge sein soll und nicht wir (GEZ).

Richter sagte, dass wenn der (jetzige) RBStV aufgehoben wird, dann gilt er in der Version 12. (Aktuell ist ja der 15…) D.h. alle Beitragszahler die Einsprüche erhoben haben, wurden nicht über die Rückforderung informiert. GEZ  erschwert durch die Säumnisszuschläge faktisch den Zugang zum Recht!

Richter protokolliert, er hebe die Festsetzung von den Säumnisszuschlägen in Bescheid XXX auf. Einen Bescheid YYY hebt ganz auf.

GEZ will daraufhin einen neuen Bescheid ausstellen.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 17. Dezember 2014, 15:57
Richter Hr. Schäbele, Kläger 3 anwesend, Beklagte als gleiche GEZ-Tante

Verhandlung 3

Richter liest vor, dass der Kläger seit Jahren mit TV+Radio bis Ende 2012 gezahlt hat. Dann nicht mehr.

Kläger sagt, dass GEZ verfassungswidrig ist, ich zahle nicht. GEZ hat ihm nur formlose Antworten gesendet und Zahlungserinnerungen. Er wird nur nach einem Urteil zahlen. Das GEZ ist doch verfassungswidriges Pay-TV, da gehört Dekoder hin.

GEZ hat insgesamt 3 Bescheide an den Kläger gesendet.

Der Kläger hat erst Anfang 2014 Widerspruch erhoben.

Der Kläger wollte die Post in so einem Zustand (wie zugestellt) nicht mehr annehmen. Es kam der Brief (von dem Kläger) geöffnet zurück. und GEZ behauptet nichts bekommen zu haben. Und im nächsten Schreiben vom GEZ geht es um genau das, was in seinem Brief (des Klägers) stand.

GEZ schaut weg, der Richter zuckt mit Achseln.

Richter stellt fest, dass es ein Fristproblem gibt, weil der Kläger seinen Widerspruch auf Bescheide zu spät verfasst hat. Kläger hätte schneller reagieren müssen.

Protokollteil fehlt hier leider, aber die Klage wurde abgelehnt…
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: zorniger am 17. Dezember 2014, 16:17
Vielen Dank für diese ausführlichen Berichte!  In Verhandlung 1 wurde das Verfahren auf ruhend gestellt, das ist immerhin etwas. Aber dummerweise muss der Kläger die Beiträge (unter  Vorbehalt) zahlen. Ich frage mich, ob man das hätte verhindern können?!

In Verhandlung 2 hat der Kläger zumindest temporär gewonnen. Das heisst, die Gez muss die Gerichtskosten bezahlen, oder nicht? Natürlich ist die Gesamtsituation für den Kläger noch unverändert, weil die Gez einen neuen Beitragsbescheid sendet. Ein ganz kleiner Teilerfolg ist, dass der Kläger keine Säumisgebühren bezahlen muss, oder nicht? Eigentlich sollte es ja selbstverständlich sein, dass man eine Klagemöglichkeit nicht erst mit Säumnisgebühren erkaufen muss.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 17. Dezember 2014, 16:40
Die zweite Verhandlung bedeutet in meinen Augen, dass es von 01.01.2013 bis heute per Gerichtsentscheidung keinen gültigen Bescheid gibt. D.h. der Kläger muss keine Beiträge zahlen. Wenn der SWR einen neuen ausstellt, muss eben erneut ein Widerspruch eingelegt werden  ;)

Um genaueres zu sagen muss natürlich der schriftliche Beschluss her. Wenn das jemand aus Stuttgart per Aktenzeichen/Pressemitteilung verfolgen könnte, wäre das super.

In der ersten Verhandlung ist das auch gut gelaufen im Sinne der Verfahrensruhe. Aber hier sehe ich kritisch den Punkt mit Verjährung. Seit der Einführung 01.01.2013 sind schon zwei Jahre vergangen. Wenn jemand von Anfang an unter Vorbehalt zahlt, kann man die Kohle nicht mehr zurückholen nach 3 Jahren oder? Ist es möglich so eine Verjährung durch den Richter zu verlängern?
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: zorniger am 17. Dezember 2014, 16:59
Ich bin kein Jurist, aber meine, dass der Kläger seine unter Vorbehalt gezahlten Beträge zurückbekommen muss, wenn das Bundesverfassungsgericht positiv entscheiden sollte. Meine Vorstellungen von Verjährung sind so: Wenn eine Angelegenheit eine ganze Zeitdauer nicht angetastet wird, also kein Verfahren eingeleitet wird, dann verjährt sie nach der Verjährungsfrist. Aber hier ist ja ein Verfahren abgelaufen. Also sollte Verjährung ausgeschlossen sein. Aber ich bin kein Jurist?!

Es wäre mir trotzdem lieber, wenn die Beiträge nicht vorgeschossen werden müssten. Dann haben die Landesrundfunkanstalten weniger Geld zur aktuellen Verfügung.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: PersonX am 17. Dezember 2014, 17:29
Aber hier sehe ich kritisch den Punkt mit Verjährung. Seit der Einführung 01.01.2013 sind schon zwei Jahre vergangen. Wenn jemand von Anfang an unter Vorbehalt zahlt, kann man die Kohle nicht mehr zurückholen nach 3 Jahren oder? Ist es möglich so eine Verjährung durch den Richter zu verlängern?


Zitat
Hemmung der Verjährung

Unterbrechung der Verjährungszeit, die nach Ende der Hemmung weiterläuft.
Der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt ist, wird in die für einen Anspruch laufende Verjährungszeit nicht einbezogen.

Quelle
http://www.rechtslexikon-online.de/Hemmung_der_Verjaehrung.html


Eine jede Person A tut gut daran sich vor einer Verhandlung mit diesem Punkt zu befassen, so könnte im Vorfeld also bei der Verhandlung geprüft werden ob und wie das dann läuft. Gegebenfalls sollte, wenn der Punkt zu Person As Ungunsten ausgehen würde halt nicht in so eine Art "Voraus" Zahlung einwilligen.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: itsfivetotwelve am 17. Dezember 2014, 17:46
Ist doch ein Erfolg, wenn immer mehr ruhende Verfahren verhängt werden. Das zeigt doch, daß die Richter der VG so langsam begreifen, wie rechtlich angreifbar doch der Rundfunkbeitrag ist. Die Zahl der ruhenden Verfahren steigt auf jedenfall von Monat zu Monat.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: Eddie am 17. Dezember 2014, 17:47
Vielen Dank für die Berichterstattung @ ThisIsSparta!

E hätte auch gerne teilgenommen, aber leider ist es vor Weihnachten immer etwas hektisch und alles muss fertig werden.

Ist schon bekannt wann die nächsten Verhandlungen in S stattfinden?

Danke & Grüße
Eddie

Edit: gerade gesehen - http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12301.0.html
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: Micha am 17. Dezember 2014, 18:11
Die zweite Verhandlung bedeutet in meinen Augen, dass es von 01.01.2013 bis heute per Gerichtsentscheidung keinen gültigen Bescheid gibt. D.h. der Kläger muss keine Beiträge zahlen. Wenn der SWR einen neuen ausstellt, muss eben erneut ein Widerspruch eingelegt werden  ;)

Um genaueres zu sagen muss natürlich der schriftliche Beschluss her. Wenn das jemand aus Stuttgart per Aktenzeichen/Pressemitteilung verfolgen könnte, wäre das super.


Vielen Dank an user Sparta für die umfassende Berichterstattung!
Ich versuche hier nochmal eine Klarstellung des heute verhandelten 2. Falles, dessen Aktenzeichen laut Aushang ist: 3 K 1033/14
Der leider nicht anwesende Kläger war ganz schlau und hat schon ganz zu Anfang des Jahres 2013 einen offiziellen FESTSETZUNGSBESCHEID vom SWR gefordert, also noch bevor dieser einen Gebühren-Beitrags-Bescheid erlassen hätte, welcher dann mit Säumniszuschlag versehen worden wäre. Laut Richter habe der SWR darauf geantwortet "das dürfen wir nicht". Der Richter führte weiter aus: "das stimmt nicht, es KANN ein ein solcher Bescheid ausgestellt werden rechtzeitig bevor jemand in Säumnis gerät, es MUSS aber NICHT". In DIESEM FALL (der Kläger hat den Bescheid rechtzeitig angefordert) bedeute die "erzwungene Versäumnis" eine Erschwerung des Zugangs zum Rechtsweg, welche gegen Treu & Glauben verstoße. Daraufhin hat die SWR-Vertreterin gesagt, sie würden solche Bescheide nicht erlassen wegen der damit verbundenen Kosten.

Dieser Aspekt führte dann dazu, daß der Säumniszuschlag für das zur Diskussion stehende 1. Quartal 2013 annulliert wurde.

Darüber hinaus konnte der Richter nicht erkennen, daß der Kläger den 1. Bescheid überhaupt erhalten hatte, weil der Kläger auf diesen nicht reagiert hatte - im Gegensatz zum 2. und 3. Bescheid - , und da auch der SWR im Widerspruchsbescheid nicht auf den 1. Bescheid Bezug genommen hatte, sondern nur auf den 2. und 3. Bescheid. Daraufhin erklärte die SWR-Vertreterin, den 1. Bescheid aufzuheben und dem Kläger einen neuen (Ersatz-)bescheid für das 1. Q. 2013 zuzustellen.

Somit wurde der 1. Bescheid aufgehoben, der Säumniszuschlag für diesen auch, und der Kläger bekommt den Bescheid erneut zugestellt, mit neuer Widerspruchsfrist.
Daß auch der 2. und 3. Bescheid aufgehoben wurde habe ich nicht herausgehört. Ich meine daß diese weiter Bestand haben, und da der Kläger nicht anwesend war, konnte auch kein Ruhen des Verfahrens angeordnet werden.

M.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: zorniger am 17. Dezember 2014, 18:45
Danke für diese Mitteilung @Micha. Das bedeutet also, dass in Verhandlung 2 der Kläger nur deshalb für den ersten Beitragsbescheid keine Säumnisgebühr bezahlen musste, weil er gleich einen Festsetzungsbescheid angefordert hatte. Dann kann man nur noch einen ganz kleinen Teilerfolg sehen (durch die Abwehr dieser Säumnisgebühr). Aber besser als gar nichts.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 17. Dezember 2014, 20:40
Ok, danke für den Hinweis mit der Hemmung und Verjährung...

Ich sehe trotzdem den heutigen Termin so:
1. Verhandlung
GEZ 1 : Kläger 1
2. Verhandlung
GEZ 0 : Kläger 1
3.Verhandlung
GEZ 1 : Kläger 0

Insgesamt also 2 zu 2  (#)

Der Punkt mit den gekillten Säumniszuschlägen ist ein voller Erfolg für alle Leute die Bescheide mit Säumnisangabe erhalten haben. Oder ist es nicht so?
Wenn jetzt ein neuer Bescheid von GEZ erstellt wird, ist er dann rückwirkend oder ab dem Ausstellungsdatum? D.h. die Zahlungsforderungen sind dann ab dem nächsten Bescheid gültig?
Und ausserdem ist es doch im Tübinger-Urteil genauso gesagt worden, dass alle Forderungen des GEZ vor dem Bekanntmachen durch einen Bescheid nichtig sind?
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: Micha am 17. Dezember 2014, 21:46
nein die Säumnisgebühren mussten nur in dem einen Fall zurückgenommen werden weil der Kläger vor deren Festsetzung einen Bescheid gefordert hatte welcher abgelehnt wurde. Auf die üblichen Fälle wo das nicht so erfolgt ist kann dies nicht  übertragen werden. Inwieweit das Tübinger Urteil (welches in Revision ging) hier hilft kann ich im Moment nicht sagen.

Der neue Bescheid wird rückwirkend sein!
M.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 18. Dezember 2014, 07:21
Und warum kann das Zurücknehmen nicht auf die üblichen Fälle übertragen werden? Wurde das so vom Richter gesagt? Welches rechtliche Schriftstück soll diese Übertragung verhindern?

Mal eine andere Frage... Welche Festsetzungsverjährung gibt es eigentlich bei den Beitragsbescheiden? Die ist doch ausschlaggebend für die Möglichkeit einer rückwirkenden Erstellung von Bescheiden.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: Carina am 18. Dezember 2014, 07:59
Zitat
Der Richter (Schäbele) fragte was passieren wird, wenn das BundVerfGericht erklärt, dass der RBStV bzw. Beiträge nicht gelten...
Richter sagte, dass wenn der (jetzige) RBStV aufgehoben wird, dann gilt er in der Version 12.
Ist doch schön, das auch ein Richter diese Möglichkeit in Erwägung zieht.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: abacap am 18. Dezember 2014, 09:13
Das finde ich auch krass....anscheinend ist dieser sich auch nicht so sicher, ob das hier alles so mit rechten Dingen zugeht. Meines Erachtens nach finde gerade diese Aussage gut, aber gleichzeitig auch etwas beängstigend. Weil eines sind wir uns doch sicher: sollte der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form vom Bundesverfassungsgericht für Verfassungswidrig erklärt werden sind die Mrd. gezahlter Beiträge weg.....
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 18. Dezember 2014, 10:46
Genau das werden sich wohl die Verfassungsrichter denken...

Aber alle Beiträge die man unter Vorbehalt gezahlt bzw. einen Widerspruch/Klage erhoben hat müssten ja trotzdem erstattet werden.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: Inge am 18. Dezember 2014, 11:47
@abacap:
für wen weg? für die örR oder für die Bürger?
Es wären wohl nicht alle Mrd. weg für den Staatsfunk, denn dann käme eine Weitergeltung der alten geräteabhängigen Gebührenerhebung zum Tragen.
Die neue Steuer ersetzt die frühere Regelung. (Korrektur erwünscht, denn ich hab den Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch nicht komplett durchbuchstabiert)
Die Zahler, die nun mit der neuen Regelung besser davon kommen, könnten sich ernüchtert die Augen reiben.
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: abacap am 18. Dezember 2014, 12:54
Das bisher (seid dem 01.01.13 gezahlte) Zwangsgeld. Das wird doch nicht zurückgezahlt.....
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: ThisIsSparta! am 18. Dezember 2014, 13:27
Bei dem aktuellen Stuttgarter Termin haben wir wohl erfahren, dass es nun über 600 Klagen beim SWR nun eingegangen sind.

Da können doch die Kläger auch in anderen Bundesländer die Anzahl anfragen  :D
Titel: Re: Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
Beitrag von: hubertvogel am 23. Januar 2015, 15:13
nach Aussage von Richter Schnäbele / VG Stuttgart , 3. Kammer auf Nachfrage am 21.01.2015
ist eine Verjährung bei ruhenden Verfahren ausgesetzt.