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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: menslo am 27. November 2014, 21:47
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Hallo allerseits, wie sollte man sich in der folgenden, fiktiven Situation am besten verhalten?
Person A wohnt mit Person B in einer WG zusammen. Person A ist Hauptmieterin und Person B wohnt zur Untermiete. Da nur eine Person pro Haushalt zahlen muss, hat Person A zu Person B gesagt, sie würde das als Hauptmieterin der Wohnung regeln. Person B hat daraufhin die Briefe der GEZ ignoriert. Person A ist allerdings stark depressiv und hat sich nicht darum gekümmet, die Briefe der GEZ sind immer im Papierkorb gelandet.
Nun ist Person A in einer psychosomatischen Klinik für mehrere Wochen stationär untergebracht. Person B hat nun als Untermietern eine Vollstreckungsankündigung erhalten (die Kosten belaufen sich auf ca. 360€). Ob Person A auch eine entsprechende Ankündigung erhalten hat, ist ungewiss, da Person A wie gesagt in der Klinik ist und ihre Post zu Hause nicht problemlos eingesehen werden kann (auch von Person B als Mitbewohnerin nicht).
Wie sollen sich die beiden nun am besten verhalten?
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Hat Person B den Beitragsservice darüber informiert, dass Person A die "Zahlperson" in dieser "ortsfesten Raumeinheit" ist? Wenn ja, sollte Person B eigentlich raus sein, sofern der Beitragsservice das bestätigt hat. Wer steht denn im Mietvertrag?
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Auch wenn A sich um die Zahlung kümmern wollte, hätte sie nicht dafür sorgen können, dass B vom BS völlig unbehelligt bleibt.
B musste mindestens mitteilen, dass für ihre Wohnung bereits von A gezahlt wird.
Wenn es sich bei der Vollstreckungsankündigung um eine des BS handelt, kann B das noch nachholen. Ansonsten hat B sich durch eigene Dummheit in eine knifflige Situation gebracht.
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B hat scheinbar nicht mitgeteilt das A die Hauptmieterin ist. A ist auch diejenige die im Mietvertrag steht. A hat bislang auch noch keine Beiträge gezahlt.
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A und B sind Gesamtschuldner, das heiß, der "Beitragsservice" kann sich von einem oder dem anderen bedienen.
Wenn C, D, E, und F da wohnen würden, dann kann sich der "Beitragsservice" auch von diesen bedienen.
Und wenn E "befreit" ist, dann auf kosten von A, B, C und D. Befreiung bedeutet, dass der Beitragsservice sich nicht von E
bedient, sondern von den anderen. Sozialstaat auf Kosten von Privatpersonen.
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A und B sind Gesamtschuldner, das heiß, der "Beitragsservice" kann sich von einem oder dem anderen bedienen.
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Wie kommst du denn auf diese widersinnige Idee?
Ich denke/meine fiktiv folgendes:
Schuldner ist einzig und allein die Person, die beim BS für diese Wohnung eingetragen/angegeben ist ! In diesem Fall Person A.
Weitere Personen der Wohnung sollten eigentl. gar kein/e Beitragsnummer/-konto haben. Sollte das dennoch der Fall sein, Löschung beantragen.
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Sophia hat Recht. Gemäß §2 des 15.Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gilt:
§2 im privaten Bereich:
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner [...]
Heißt soviel wie: Wenn eine WG geführt wird (und das beginnt meines Wissens ab 2 Personen), dann kann sich der BS aussuchen welche Person er anschreibt bzw. anbettelt.
BMF hatte übrigends eine ähnliche Situation, siehe hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11864.msg79943.html#msg79943
Gruß BMF
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Sophia hat Recht. Gemäß §2 des 15.Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gilt:
§2 im privaten Bereich:
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner [...]
Dem Bservice wird seine eh schon widersinnige Arbeit mit diesem Absatz immer noch zu leicht gemacht.
Er bekommt vom Meldeamt alle notwendigen Daten über Bewohner einer WG und deren Zeiträume des Bewohnens dieser WG. Eine anteilige Zuordnung des Beitrages wäre also kein Ding der Unmöglichkeit.
Stattdessen wird diese Tatsache der möglichen anteiligen Aufschlüsselung mit dem Passus -Gesamtschuldner- ignoriert und zunichte gemacht.
Die Bewohner einer WG sollen sich doch gefälligst untereinander über die Aufteilung einigen , wer dann den "Gesamtschuldner"Beitrag bezahlt und zu welchen internen Problemen das mitunter in einer WG führen kann , ist dem Bservice völlig egal. Hauptsache er bekommt schön bequem seinen EINEN vollen Beitrag für EINE Wohnung bzw.WG.
Besonders ein WG-Bewohner welchem eine Befreiung zusteht wird somit völlig zu Unrecht benachteiligt.
Seine Befreiung kommt nicht zum Tragen und hat auch für die anderen WG-Bewohner keine mögliche positive Auswirkung in der Verringerung ihres anteiligen Beitrages.
Der Begriff -Gesamtschuldner- beinhaltet doch nur die Fälligkeit eines Gesamtbetrages. Wie dieser zustande kommt , sollte doch dann im Ermessensspielraum der betroffenen WG liegen können.
Alle erforderlichen Daten zum Nachvollzug liegen dem Bservice durch die Übermittlung der Meldeämter vor.
mögliches Beispiel : Bei einer WG mit 5 Bewohnern hätten 3 davon Anspruch auf Befreiung. Die beiden anderen Bewohner wären also "normalerweise" nur mit je einem Fünftel real im Rennen.
Was wäre , wenn dies mit Hinweis auf die 3 Befreiungen hart durchgezogen wird und der Bservice nur den ihm tatsächlich "zustehenden" anteiligen Beitrag von 2/5tel erhält.
Schuldner wären nur diese beiden als Gesamtschuldner und daher auch nur anteilig gesehen.
Der damit zusätzlich verbundene Aufwand für den Bservice zur aufschlüsselnden Berechnung wäre aus sozialrechtlicher Sicht vielleicht sogar durchsetzbar ???
Der Begriff "Gesamtschuldner" ist so eindeutig nun auch wieder nicht...
und belegt nur um so mehr den Schwachsinn von deren Floskel -EINE Wohnung EIN Beitrag-
Bei Wohnungen in Form einer WG erzeugt dies so nur noch mehr Unbehagen und zusätzlichen vermeidbaren Widerstand. Der ÖRR steht sich mit seinem dilletantischem RBStV nur selbst im Weg.
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Dem Bservice wird seine eh schon widersinnige Arbeit mit diesem Absatz immer noch zu leicht gemacht.
Er bekommt vom Meldeamt alle notwendigen Daten über Bewohner einer WG und deren Zeiträume des Bewohnens dieser WG. Eine anteilige Zuordnung des Beitrages wäre also kein Ding der Unmöglichkeit.
Dazu müsste er aber zu jedem Bewohner wissen, ob er zu dieser WG oder zu einer anderen Wohnung gehört.
Und das kann er vom Meldeamt nicht erfahren, denn auch dieses weiß das glücklicherweise nicht.
Besonders ein WG-Bewohner welchem eine Befreiung zusteht wird somit völlig zu Unrecht benachteiligt.
Seine Befreiung kommt nicht zum Tragen und hat auch für die anderen WG-Bewohner keine mögliche positive Auswirkung in der Verringerung ihres anteiligen Beitrages.
Nein, seine Befreiung kommt voll zum Tragen: er zahlt nichts.
Dafür sind seine Mitbewohner gekniffen, weil sie seinen Anteil mitzahlen müssen.
Das wäre übrigens auch noch ein netter Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde: Man wird gegenüber anderen WGs dadurch benachteiligt, dass der Mitbewohner Bafög/ALG II bezieht.
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Sophia hat Recht. Gemäß §2 des 15.Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gilt:
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(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner [...]
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11864.msg79943.html#msg79943
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So einfach geht das nicht. Der Fall von BMF ist auch nur ähnlich, und trifft hier insofern nicht zu, weil in diesem Fall Person A ja zugestanden hat, die Beiträge zu übernehmen, was im Fall von BMF ja nicht vorweg geklärt und beim BS angezeigt war (und was dort letztendlich auch zu den Problemen geführt hat).
Hier muß man ersteinmal differenzieren, wer ist denn Beitragsschuldner?
Achtung: es gilt zu unterscheiden zwischen Mietwohnung mit Untervermietung und Wohngemeinschaft (WG)!
Beitragsschuldner einer Wohnung ist zunächst die Person, welche als Hauptmieter Inhaber der Wohnung ist, es sei denn, die Bewohner entscheiden sich anders.
Zitat:
"Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung bezahlen.
Wer das ist, entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die eventuell noch angemeldet sind, können sich dann abmelden.
Abmelden können sich WG-Bewohner per Formular oder formlosem Schreiben beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln. Dabei müssen sie die eigene Beitragsnummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Beitragsnummer des entsprechenden Beitragszahlers angeben."
Sehen wir uns das doch mal genauer an :
"§2 im privaten Bereich:
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner [...]"
Satz 1 ist klar.
Satz 2: hier steht 'es wird vermutet'. Liest man nun dazu Punkt 2, ergibt sich daraus, dass der Hauptmieter als Inhaber der Wohnung und (in diesem Fall) als alleiniger Beitragsschuldner anzusehen ist, weil:
Person A hat ein Beitragskonto (?) und hat sich entsprechend als Beitragsschuldner dieser Wohung erklärt.
Deswegen findet Satz 3 meiner Meinung nach hier keine Anwendung ! Auch wenn Person A z.Zt. wegen Abwesenheit die Beiträge nicht begleicht.
Satz 3 findet m.M.n. dann Anwendung, wenn eben gegenüber des BS/LRA nicht eindeutig bezeichnet ist, wer Beitragsschulder einer Wohnung ist. Insbesondere bei Partnerschaften, eheähnl. Lebensgemeinschaften sowie Ehen usw....
Man muß das auch aus Sicht des BS sehen (wie Kurt im Fall von BMF richtig erklärt hat):
Der BS bekommt nur Daten, wer unter welcher Adresse wohnt. Ist es z.B ein 8-Mietparteien-Haus mit 20 Bewohnern, so sind zunächst alle 20 Bewohner potentielle Beitragsschuldner. Der Bs hat dazu ggf. noch Informationen bzgl. Ehen und ähnliches aus dem alten Datenbestand der GEZ :o. Dann kommen noch die freiwillig Angemeldeten mit den Lebenspartnern hinzu. Dann könnten aber immer noch 12 potentielle Beitragsschuldner übrig bleiben.
Die Restlichen werden dann logischerweise alle primäre Beitragsschuldner angeschrieben und so behandelt.
Soweit meine Interpretation als Laie.
Meine Beurteilung für diesen Fall, bzw. welche Maßnahmen ICH jetzt ergreifen würde:
Person B sollte dem BS und der LRA (parallel) mitteilen:
- dass sie Untermieterin (und nicht alleinige Bewohenrin einer Wohung) ist.
- Person A mit Namen als alleinige Beitragsschuldnerin und Hauptmieterin verifizieren.
- Die derzeitige Siutuation von Person A (Oberflächlich: langer Krankenhausaufenthalt) schildern.
Des Weiteren: Widerspruch bei der LRA mit Antrag auf Aussetzung.
Kontakt mit dem örtl. Vollstreckungsorgan suchen und dort die Sachlage ebenfals erörtern.
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Dazu müsste er aber zu jedem Bewohner wissen, ob er zu dieser WG oder zu einer anderen Wohnung gehört.
Und das kann er vom Meldeamt nicht erfahren, denn auch dieses weiß das glücklicherweise nicht.
Stimmt auch wieder , eröffnet allerdings diverse Vertuschungsmöglichkeiten , welche der ÖRR selbst ins Leben gerufen hat.
Bei mehreren WGs und "herkömmlichen" Wohnungen unter der gleichen Hausnummer könnte sich dann theoretisch jeder jedem zuordnen , dass zumindest erst mal so behaupten und auf den Beweis des Gegenteils bestehen. Kontrolle ist so nicht möglich , das Chaos für den Bservice wäre perfekt.
Nein, seine Befreiung kommt voll zum Tragen: er zahlt nichts.
Dafür sind seine Mitbewohner gekniffen, weil sie seinen Anteil mitzahlen müssen.
Das kann man sehen wie man will , es bleibt total widersinnig und ist ein unhaltbarer Zustand.
Solange die gekniffenen Mitbewohner sich das gefallen lassen und ihren befreiten Wohnungsgenossen rundfunktechnisch gern mit "durchfüttern"....
Der Bservice hat als einzige Zuordnungsmöglichkeit eine Hausnummer , hinter der sich alles mögliche verbergen kann .
EINE WOHNUNG (WG) = EIN BEITRAG mutiert zum fatalen Affenzirkus.
"Gerechter" ist dadurch nichts geworden , eher das Gegenteil ist der Fall.
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Die Sache ist einfach.
Die Inhaber sind gegenüber "Beitragsservice" Gesamtschuldner. Der "Beitragsservice" kann sich von jedem bedienen, wie er will, um an "sein Geld" zu kommen.
Da spielt keine Rolle, ob sie eine Ordnungswidrigkeit begehen und sich beim BS oder Anmeldeamt melden oder nicht, wer Mieter, Vermieter, Untermieter oder Dauergast sei: per Gesetz sind Gesamtschuldner gegenüber BS. Man kann wie man will, sich von ihnen zu wehren versuchen, mit legalen oder illegalen Mitteln, sich bei den Eltern, Großeltern oder Tante melden: Tatsache bleibt, dass nach dem Gesetz sie Gesamtschuldner sind.
Was die Inhaber unter sich machen, ob sie sich streiten oder nicht, ob sie untereinander etwas abgemacht haben oder nicht, ob sie sich kennen und verständigen können oder nicht, ist dem BS egal.
Wer etwas anderes meint, soll genauer lesen.
Warum diese -- Entschuldigung! -- blöde Diskussion über Sachen, die wir seit langem wissen?
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Der Bservice hat als einzige Zuordnungsmöglichkeit eine Hausnummer , hinter der sich alles mögliche verbergen kann .
Also zumindest im Falle von Person B ist sie sich ziemlich sicher, dass in ihrem Datensatz beim EMA auch die genaue Wohneinheit im Haus enthalten ist:
Person B wurde vor einiger Zeit an einem schönen sonnigen Wochenendmorgen auf dem Bürgersteig von drei Zivilpolizisten angehalten und kontrolliert. Grund war, weil B mit dem Fahrrad an ihnen vorbeiwollte. B erhielt daraufhin etwas später Post mit der sie aufgefordert wurde 5 € Bußgeld zu entrichten. Soweit sich B erinnern kann war im Adressfeld auch die genaue Wohneinheit mit angegeben.
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Der Bservice hat als einzige Zuordnungsmöglichkeit eine Hausnummer , hinter der sich alles mögliche verbergen kann .
Also zumindest im Falle von Person B ist sie sich ziemlich sicher, dass in ihrem Datensatz beim EMA auch die genaue Wohneinheit im Haus enthalten ist:
Im Prinzip gibt es solche Daten auch, die werden ja sogar im RBStV genannt.
Aber das kann eigentlich nur dann eingetragen werden, wenn man es bei seiner Anmeldung auch angibt.
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Hallo,
Ich denke dass sich der Themenersteller mit Person A bereits aus dem Staub gemacht hat!?
....wenn man in Betracht zieht, dass man sich im Forum "gez-boykott" befindet und ein ungültiger, verfassungswidriger Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zetiert wird, um sich mit diesem Problem zu beschäftigen?!
wie wir alle wissen, kann sogar der vollstrecker nicht tätigwerden, ohne eine vorherige prüfung der rechtmässigkeit einer Vollstreckung durchzuführen!
Oder sind mittlerweile urteile der uns allen bekannten Klagen gefallen und hat uns alle in ein tiefes Loch fallen lassen..?
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....wenn man in Betracht zieht, dass man sich im Forum "gez-boykott" befindet und ein ungültiger, verfassungswidriger Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zetiert wird, um sich mit diesem Problem zu beschäftigen?!
"Die Sache ist einfach" schrieb ich. "Einfach. Für alle." schreibt der Gegner. Ja einfach. Sinn der Umstellung war auch das
ganze "besser verständlich" (O-Ton "Beitragsservice") zu machen, weil wir alle blöde Kühe sind.
Sie wollen Geld, wir müssen ihnen Geld geben. Einfacher geht es nicht. Und wenn ich es nicht kann, holen sie es vom Mitbewohner. Das ist Gesetz, weil der Gegner Einfluss auf alle Staatsgewalten hat. Auch die Vollstrecker müssen machen, was sie wollen. Es ist nicht Arbeit der Vollstrecker die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern "einfach" vollstrecken.
Einfach. Leicht verständlich. So funktioniert die Bundesrepublik Deutschland. Wenigstens, wenn es um diese privilegierte Anstalten geht.
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... Auch die Vollstrecker müssen machen, was sie wollen. Es ist nicht Arbeit der Vollstrecker die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern "einfach" vollstrecken.
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Sorry, aber das ist ausgemachter Blödsinn.
1. Wenn sich herausstellt, dass das Vollstreckungsersuchen nichtig oder unrechtmäßig ist, kann das Vollstreckungsorgen die Vollstreckung niederlegen. Im Fall der Nichtigkeit muß es das sogar.
2. Ist es sehr wohl Aufgabe des Vollstreckungsorgens, den Verwaltungsakt (Vollstreckungsersuchen) auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Sie tun es nur einfach icht, weil der Beitragservice
a. ihnen vorlügt, es wäre alls rechtmäßig, und die sich darauf verlassen !
b. die nicht autom. die Unterlagen erhalten, um eine ordnungsgemäße Prüfung durchführen zu können.
Es fängt doch schon damit an, dass der BS das Vollstreckungsersuchen stellt, wozu sie aber nicht berechtigt sind.....
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... Auch die Vollstrecker müssen machen, was sie wollen. Es ist nicht Arbeit der Vollstrecker die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern "einfach" vollstrecken.
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Sorry, aber das ist ausgemachter Blödsinn.
1. Wenn sich herausstellt, dass das Vollstreckungsersuchen nichtig oder unrechtmäßig ist, kann das Vollstreckungsorgen die Vollstreckung niederlegen. Im Fall der Nichtigkeit muß es das sogar.
2. Ist es sehr wohl Aufgabe des Vollstreckungsorgens, den Verwaltungsakt (Vollstreckungsersuchen) auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Sie tun es nur einfach icht, weil der Beitragservice
a. ihnen vorlügt, es wäre alls rechtmäßig, und die sich darauf verlassen !
b. die nicht autom. die Unterlagen erhalten, um eine ordnungsgemäße Prüfung durchführen zu können.
Es fängt doch schon damit an, dass der BS das Vollstreckungsersuchen stellt, wozu sie aber nicht berechtigt sind.....
...da schließe ich mich an!
Daher wäre es auch sinnvoll sich dem eigentlichen Thema (verfassungswidriger und ungültiger Rundfunkbeitragsstaatsverrag) zu widmen, bzw. dem Themenersteller und auch den anderen Ratsuchenden zu erklären, dass hier zurecht Hilfe angeboten wird um seine Rechte zu schützen und durchzusetzen!
Einige geben ja schon nach den ersten Informationsbriefen von einem rechtsunfähigen (!) Beitragsservice auf, auf Grund der (angeblich) zu erwartenen Resultaten... ::) anstatt mit der Masse an Verweigerer weiter zu machen!
Hier sind nicht nur Wenige die keine Lust mehr haben, nicht entscheiden zu dürfen wo man sich informieren darf oder ein Unternehmen zu finanzieren, welche ssogar u.a. ein Rentensystem für ihhren Wohlstand erfunden haben..
Ich bin der Meinung: auf die Urteile abwarten und bis dahin die Zahlungen einzustellen bzw. zu verweigern und unwissende Vollstrecker ruhig kommen lassen ("in unserem unsouveränen Staat" -> DenHaag 2012")!
EDIT> da der Vollstrecker offensichtlich die beantragte Zwangsvollstreckung nicht einer Prüfung unterzog, hat sich das Problem wohl auch für den Themenersteller erledigt! Sofern Urteile der diesbezgl. Klagen noch nicht gefällt wurden!
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Warum diese -- Entschuldigung! -- blöde Diskussion über Sachen, die wir seit langem wissen?
Warum ? Die Sache ist einfach.
Diese deiner Meinung nach blöde Diskussion hast du doch selbst erst mit den mehreren folgenden Beiträgen ins Rollen gebracht.
Und wenn E "befreit" ist, dann auf kosten von A, B, C und D. Befreiung bedeutet, dass der Beitragsservice sich nicht von E
bedient, sondern von den anderen. Sozialstaat auf Kosten von Privatpersonen.
Du konntest dir wieder mal einen neidischen Seitenhieb auf die vom Beitrag Befreiten nicht ersparen.
Dabei hatte der Eingangspost des Threaderstellers nicht den geringsten Anhaltspunkt , um den Aspekt der Beitragsbefreiung überhaupt anzuschneiden.
Die über Hartz4 Befreiten waren dies auch schon vor 2013. Diese können nichts dafür , dass du als eingeschworener Nichtnutzer ab 2013 deren Rundfunkkonsum mit finanzieren sollst.
Vorher hat es dich doch sicher auch nicht interessiert. Auch nicht , dass viele Nichtnutzer jahrelang trotzdem für nass gezahlt haben.
Beschwere dich doch dort wo es hingehört , aber ziehe bitte nicht ständig die Hartz4-Befreiten mit in deine Argumentationen hinein.
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Du konntest dir wieder mal einen neidischen Seitenhieb auf die vom Beitrag Befreiten nicht ersparen.
Hat nicht mit Neid oder Seitenhieb zu tun, auch nicht etwas gegen die Befreiung an sich, sondern damit, die Widersprüche des Systems zu zeigen.
Ich habe es auch mit der Befreiung von Behinderten gemacht, das hat ebenso nichts mit Neid zu tun. Und selbstverständlich bin ich für die Wiederherstellung des Nachteilausgleichs.
Der Verfasser des Ausgangspost soll es wahrnehmen: hat ein Problem, dasselbe Problem, das wir alle hier haben. Es sei, er findet eine Lösung mit dem Hauptmieter. Die GEZ kann auch den Hauptmieter befreien, dann ist es alleiniges Problem des Untermieters. Und warum soll der Hauptmieter den Rundfunkkonsum des Untermieter zahlen? Weil Rundfunkkonsum mit Wohnung zu tun hat?!
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Die Widersprüche waren in anderer Form auch schon vor 2013 vorhanden , nur haben diese dich damals noch nicht wirklich interessiert. Weil die neuen Widersprüche ab 2013 dich erst dann betroffen haben und es für DICH somit persönlich ungerecht geworden ist.
Dass vorher viele zahlende Nichtnutzer die Doofen waren ist für dich wohl halt deren persönliches Pech gewesen....
Nur das dieses persönliche Pech DU jetzt leider hast.
Sorry , aber eine gerechte Lösung für alle wird es unter Zwang niemals geben können.
Irgendein sich dann heraus kristallisierender Personenkreis wird immer der Dumme sein.
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Dass vorher viele zahlende Nichtnutzer die Doofen waren ist für dich wohl halt deren persönliches Pech gewesen....
Sicher gibt es viele Beispiele himmelschreiendes Unrechts, die Dir egal sind, weil Du unbeteiligt bist.
Rundfunk lag (und liegt) mir fern. Ich bin jetzt betroffen und soll mich mit Rundfunkgesetzgebung beschäftigen.
Wie viel Zeit verbringst Du am Tag mit Sachen, die Dich nicht betreffen?
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Dass vorher viele zahlende Nichtnutzer die Doofen waren ist für dich wohl halt deren persönliches Pech gewesen....
Ich bin jetzt betroffen und soll mich mit Rundfunkgesetzgebung beschäftigen.
Damit hast du dich doch auch schon vor 2013 gründlich genug zu beschäftigen gewusst und konntest so deine Vorteile daraus ziehen.
Viele andere haben das aus Unkenntnis eben versäumt und sind so unwissentlich über Jahre hinweg benachteiligt worden.
Ich empfinde die Regelung ab 2013 als etwas wie ausgleichende Gerechtigkeit.
Erst die neue Regelung ab 2013 hat viele stutzig gemacht , was bisher schief gelaufen war.
Normalerweise wäre diese schon viel früher fällig gewesen...
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- Vor 2013 hatte jeder die Wahl, ob man sich auf eine Kommunikation mit der GEZ einlässt oder nicht.
Hat man sich angemeldet oder breitschlagen lassen sich anzumelden, so war man selbst Schuld.
- Ab 2013 wird man nun vom BS zwangsangemeldet, auch gegen den eigenen Willen. Das ist die Grund-
lage dafür, dass Bescheide in's Haus flattern. Das ist für mein Empfinden etwas grundlegend anderes
und zumindest vom Standpunkt her, dass die örR-Finanzierung nicht notwendig ist, ganz und gar nicht
ausgleichende Gerechtigkeit!
Ich will damit sagen: Dein Spruch von wegen 'ausgleichender Gerechtigkeit' geht in Richtung BS-Argumentationskette :-\
Naja, aber ob so oder so ist das alles OT
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- Vor 2013 hatte jeder die Wahl, ob man sich auf eine Kommunikation mit der GEZ einlässt oder nicht.
Hat man sich angemeldet oder breitschlagen lassen sich anzumelden, so war man selbst Schuld.
Stimmt , und genau deswegen war dies ein unhaltbarer Zustand. Die Gleichgültigen und Nicht Informierten über Ausstiegsmöglichkeiten waren die Dummen. Für die Schlauen oder die sich dafür hielten war keine nachhaltige Kontrolle möglich. Die Schnüffler konnte man schließlich mit etwas Geschick an der Nase herum führen. Den ehrlichen Nichtnutzern sind damals Unmengen an unehrlichen Trittbrettfahrern gefolgt.Ich will damit sagen: Dein Spruch von wegen 'ausgleichender Gerechtigkeit' geht in Richtung BS-Argumentationskette :-\
Auch wenn ich mir hiermit keine Freunde mache , so falsch war die Regelung ab 2013 nun auch wieder nicht. Besser und gerechter ist es dadurch natürlich auch nicht geworden.
Ich will damit sagen: Eine Zwangsabgabe zwingt alle in den gleichen Topf und muss daher für alle gleichermaßen gelten . Sie darf nicht durch unkontrollierbare Schlupflöcher verwässert werden.
Dem Übel kann und muss anders begegnet werden als das Argument Nichtnutzung ständig überzustrapazieren.
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Dem Übel kann und muss anders begegnet werden als das Argument Nichtnutzung ständig überzustrapazieren.
Die Lösung ist einfach, einfach abschaffen, was nicht vorhanden ist, kann nicht Genutzt werden, somit wird der gleiche Vorteil den die Nichtzahler vor 2013 bereits hatten auch auf die Gruppe der übertragen, welche vor 2013 zahlten, es werden halt alle gleich behandelt mit nicht zahlen. Kein Nachteil erkennbar. Die Lösung sollte somit sofort und unverzüglich realisiert werden.
Einhergehend damit kann das was dadurch wegfallen würde sofern es für einige Personen wichtig war und bleibt als ABO für diese Personen neu erschaffen werden. Dann würden nur diese zahlen, welche sich aktiv und freiwillig anmelden, natürlich setzt das voraus, das es das neue System entsprechend schaft diese ABO inhalte technisch so auszusenden, dass diese auch nur die ABO Kunden erhalten.
1x Radio und 1x TV Sender für eine Grundversorgung (Wetter, Katastrophemeldungen, allgemeine wichtige Informationen zum Staat, sowie kommentarlose Nachrichten) sollte aus Steuergelder umgesetzt werden und frei emfangbar bleiben. Keine Shows keine Unterhaltung, dafür stikte Kostenüberprüfbarkeit.
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Die Lösung ist einfach, einfach abschaffen, was nicht vorhanden ist, kann nicht Genutzt werden
...den Beitrag abschaffen?
Na, nun so einfach ist das auch wieder nicht! Wer soll denn die extrem hohen Pensionen der ausgeschiedenen bezahlen? Wer soll denn die hohen Gagen der Nimmersatten bezahlen? Da hatte damals doch keiner dran gedacht, dass sich mittlerweile ein solcher Widerstand der Abgezockten entwickelt!
Und nun steht man vor der Erkenntnis des Delämmers dass ein Beitrag nicht mehr zeitgemäß ist und man Mühe hat weiter an das Geld der Bevölkerung zu kommen! Dennoch bricht das Kartenhaus langsam aber sicher zusammen und man versucht verzweifelt zu retten was zu retten ist!
1x Radio und 1x TV Sender für eine Grundversorgung (Wetter, Katastrophemeldungen, allgemeine wichtige Informationen zum Staat, sowie kommentarlose Nachrichten) sollte aus Steuergelder umgesetzt werden und frei emfangbar bleiben.
...jetzt gehts aber los!??
Aus Steuergeldern denen die Renten und Honorare / Gagen bezahlen? Wofür denn? Für Propaganda? Für Irreführung? Falschmeldungen? Kriegshetze? Für den Kleber? Hallo?
Wer bezahlt denn meine Rente? Ich bin in den 60ern geboren und 2025 beziehe ich nach min. 45 Jahre Renteneinzahlung Hatz4-Niveau... :-\
Die sollen gefälligst sich selber finanzieren mit ihren Werbeeinnahmen! Das machen die privaten doch auch! Und das funzt sogar mit zweistellig Millionenbeträgen...
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1x Radio über Steuergelder gibt es doch bereits.
1x TV, welches nicht einmal 24h senden müsste kann an sich nicht soviel Kosten verursachen, das dieses nicht möglich wäre. Jedoch muss es halt dauerhaft stark begrenzt bleiben und alle Geldfüsse offen liegen, wie das überhaupt bei alle öffentlichen Sachen sein sollte. Alle Bürger sollten, sofern Sie wissen wollen was mit Ihren Steuern passiert sehen können, wie diese verwendet werden.