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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Lefty am 26. November 2014, 19:27
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Verhandlung vor dem VG Regensburg
15.12.2014, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 2
RO 3 K 14.1527
Student vs. LRA
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Der BR hat dem Kläger mitteilen lassen, dass er keinen Vertreter zur Verhandlung schicken wird. Das heißt, er ist sich völlig sicher, wie die Entscheidung ausfallen wird. Diese Ignoranz ist eine neue Stufe der Missachtung des Bürgers, der 105 Euro für eine Verhandlung zahlt und dann nicht die volle Show bekommt. Wo bleibt denn da der Bildungs- und Unterhaltungsanspruch des ÖRR?
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...Wo bleibt denn da der Bildungs- und Unterhaltungsanspruch des ÖRR?
:) >:D :)
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Blöde Frage: Im Privatrecht gibt es in solch einem Fall ein Versäumnisurteil, wenn der Beklagte sich nicht verteidigt. Ist das im Verwaltungsrecht anders?
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Eine absolut nicht blöde Frage. Leider kommt im Verwaltungsprozess der Erlass eines Versäumnisurteils nicht in Betracht. Da das Gericht hier den Sachverhalt von sich aus untersuchen muss, ist ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten (= Vorbringen des Klägers unwidersprochen zugrundegelegt) nicht zulässig.
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Ich möchte noch mal an diesen Termin erinnern und besonders die Studierenden hierzu einladen. Hier soll offensichtlich im Schnellverfahren abgeurteilt werden. Der Beklagte hält es nicht mal für nötig, einen Vertreter zu entsenden, weil er zu 100% sicher sein kann, dass der Richter in seinem Sinne entscheiden wird.
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Wenigstens sparst du dir dann die Anreisekosten des Vertreters der LRA, was auch nochmal ~100€ wären (habe ich in irgendeinem anderen Post hier mal gelesen).
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Wie ist es gelaufen?
Gruß
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Wie ist es gelaufen?
Wie zu erwarten war: Der Kläger hat seine Argumente in einem Statement vorgebracht. Der Richter erwiderte, dass er hinter die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes nicht zurück könne. Das Interesse an der Verhandlung war gering, denn es waren nur vier Zuhörer anwesend.
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Revision?
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Revision?
Da muss man mal das Urteil abwarten. Ist aber auch egal, denn auch wenn die Klage abgeschmettert wird, so hat man doch moralisch gewonnen.
Jeder spürt ja, dass da Unrecht geschieht und das Volk beginnt auch schon, sich zu wehren. Pegida wird immer nur auf Anti-Islam-Protest reduziert. Es ist aber mehr und zwar Symptom einer zerbrochenen Beziehung zwischen Polit-Elite und Volk. Und der sogenannte "Rundfunkbeitrag" ist auch nur ein Beispiel dafür, wie die Polit-Elite sich zum Beutezug gegen das Volk verschworen hat.
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So, hier ist jetzt auch das Urteil:
https://www.dropbox.com/s/quemp6b3e34ddz8/Urteil_VG.pdf?n=91684331
Es steht wieder "Im Namen des Volkes" darüber. Ehrlicherweise müßte es doch heißen "Im Namen der Rundfunkanstalten".