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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: ChrisTobi am 24. November 2014, 17:13

Titel: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: ChrisTobi am 24. November 2014, 17:13
Hi,

ich bin neu hier und denke,  dass dieses Thema unter diesen unzähligen Threads bestimmt schon einmal aufkam. Ich frage trotzdem nochmal:
Wäre es nicht eine Möglichkeit, darauf zu klagen, dass die Sender der Öffentlich-Rechtlichen im eigenen Haushalt verschlüsselt werden und nur gegen Zahlung empfangen werden können, wobei man das Ganze dann auf andere Pay-TV Sender bezieht, wie Sky etc. Technisch ist das ja kein Problem. Ein Argument, welches ich von der GEZ persönlich zu hören bekam, war nämlich die Unmöglichkeit, die Nutzung ihres Angebots zu kontrollieren, daher müsse jeder  zahlen.

Lieber Gruß
Tobi
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: Karlson am 24. November 2014, 17:51
Natürlich ist dies möglich. Nur nicht gewollt. Die dvb t2 Receiver die man demnächst braucht werden einen Slot dafür haben, weil die Privaten dies gefordert haben.

Aber mal ehrlich, wer würde den freiwillig für Volksmusik, Soaps usw. zahlen? Mir wäre dies nicht einmal Fussball wert.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: ChrisTobi am 24. November 2014, 17:58
Danke für die Antwort.
Genau darum geht es ja. Die, die diesen Mist gucken wollen, sollen zahlen, allen anderen wird es verschlüsselt. Und nicht wie jetzt, jeder muss zahlen, ob er ARD etc guckt, oder nicht. Die Radio Sender können die sich auch sonst wohin schieben 
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. November 2014, 20:07
Wäre es nicht eine Möglichkeit, darauf zu klagen, dass die Sender der Öffentlich-Rechtlichen im eigenen Haushalt verschlüsselt

Nein. Das ist keine Möglichkeit, das geht nicht, weil es Aufgabe der Politik und nicht der Gerichte ist.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: mickschecker am 24. November 2014, 22:02
Nein. Das ist keine Möglichkeit, das geht nicht, weil es Aufgabe der Politik und nicht der Gerichte ist.
Das geht nicht oder besser lässt man so nicht gehen , weil man es so nicht haben will.
Es wäre geschäftsschädigend :D
Genauso wie beim Rundfunkbeitrag überhaupt :
Wenn es dagegen geht , sind die Aufgaben getrennt , beide heben die gebundenen Hände .
Geht es um die Fürsprechung ist irgendwie keine Aufgabentrennung mehr erkennbar , seltsam :D
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: H2O am 24. November 2014, 22:12
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn z.B. jugendgefährdende Inhalte von Kindern tagsüber von den ÖR Plattformen zeitversetzt gestreamt werden können, ist das m.E. schon relevant. Deswegen hatte man zumindest früher solche Filme auf die Nachtstunden verlegt (und weil Verschlüsselung damals tatsächlich schwierig war). Ein Gericht könnte mit dem richtigen Antrag ev schon zu der Auffassung kommen, dass zumindest tagsüber solche Inhalte verschlüsselt werden müssen.

Wenn man schon den ganzen "Quatsch" ins frei verfügbare Internet einstellen muss, dann braucht man sich nicht wundern, wenn man für seine Inhalte zur Rechenschaft gezogen wird bzw. eine Verschlüssellungspflicht auferlegt wird.

Oder liege ich hier falsch?
Titel: Verschlüsselung
Beitrag von: Thejo am 20. November 2015, 15:06
Eine Frage wäre, wie kann Verschlüsselung der ÖRR als "Druckmittel" gegen diese Beitrug-Willkür genutzt werden?

Wenn Astra bis Nordafrika empfangbar sein soll, warum muss der deutsche Bürger dafür aufkommen?
Ähnliches gilt für die "neuen" Web-Inhalte, die vermutlich auch weltweit frei zugänglich sind. Mir ist klar, dass die ÖRR sich auf's Äußerste dagegen wehren werden, weil sie davon ausgehen müssen, das aus 8,5 Mrd ganz plötzlich deutlich weniger werden würde. Aber wie sich dadurch die Medienlandschaft verändern würde, ware mir der Versuch wert...
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: unGEZahlt am 20. November 2015, 16:58
ChrisTobis Thema von Nov. 14 habe ich auch ganz verpasst.
Ist, wie ich finde, sicher recht wichtig.

Ein Argument, welches ich von der GEZ persönlich zu hören bekam, war nämlich die Unmöglichkeit, die Nutzung ihres Angebots zu kontrollieren....

Das ist eine glatte Lüge!

Mit dem damaligen, auf den US-Markt ausgerichteten, Bezahlsender "German TV" von ARDZDF + DW
hatten sie sehr wohl die Möglichkeit der Kontrollnutzung.

Bei der Deutschen Welle haben sie das auch zugegeben
Zitat
"...notwendige Zahl .....nicht .... erreicht..."
Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13620.msg92801.html#msg92801



Persönlich denke ich auch,
dass eine ARDZDFDR-Umstellung auf Verschlüsselungsfernsehen
ein sehr viel gerechteres Mittel ist,
um Nichtzahlungswillige dann mit Abbruch der öffentl.-rechtl. Empfangsmöglichkeit zu strafen.
( Die Strafe nähmen wir natürlich sofort gerne an...  ;D )


Jedenfalls besser als die geplanten, kommenden wahrscheinlich mehrfach millionen-x stattfindenden Kontodiebstähle, Lohnpfändungen, "Ventilwächter" und was es dann da sonst noch so alles für Vollstreckungs-Perversitäten gibt...

Verschlüsselung wäre natürlich gerechter.

Markus
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: LeckGEZ am 20. November 2015, 17:01
An dem Tag wo die Verschlüsselung im ÖRR aktiviert wird fällt die Nutzerschar von 20 Mio auf 200 Tausend. Mehr würden sich nicht die Mühe machen eine Karte zum Entschlüsseln bei freiwilliger Anmeldung zu erwerben.

Aber den Gedanken mit der Verschlüsselung finde ich gut. Es muss nur eine Einwegverschlüsselung sein.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: Thejo am 20. November 2015, 17:25
Verschlüsselung ist vor allem "modern". D.h. der ÖRR kann sich nicht wirklich mehr rausreden, bei wieviel Satelliten und Kabel sendern, die es alternativ geben soll?! Was zusätzlich die sog. "Not" zur Grundversorgung in Frage stellt. Es gibt zur Verschlüsselung der ÖRR im Web Berichte von 2006.
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/digital-tv-ard-verschluesseln-gez-abschaffen-a-429962.html

Und wenn eine "Korrektur wegen Marktversagen" vom Staat (und Volke?) als nötig angesehen wird, brauch diese mit Sicherheit nicht 8,5 Mrd pro Jahr. Dieses neue ÖR-Image sollte einen gewaltigen Hub nach oben bekommen.

Müssen die nicht eh via Sat. schon wegen der Sportrechte verschlüsseln? D.h. die Technik wird da sein und sollen die Empfänger nicht mit Smartkarten funktionieren? (ich hab, da ich kein TV konsumiere, davon keine Ahnung). D.h. wenn die Empfänger-Hardware von Hause aus clever aufgebaut ist, müssten die ÖRR-Abonenten dann nicht in Extrageräte investieren. :laugh: voll gut!


Nebenrechnung: 200T Abonennten bei €20,- Gebühr => 48 Mio./Jahr. Der Rest des ÖRR wird privatisiert...
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: pinguin am 20. November 2015, 18:58
Der Punkt "Grundversorgung" hat sich doch mit Umstellung auf DVB-T2 sowieso erledigt. Wer sich kein DVB-T2 geeignetes, neuartiges Rundfunkverarbeitungsgerät zulegt, kann auch nicht mehr "grundversorgt" werden. Eine allgemeine Bürgerpflicht, sich "grundversorgen" zu lassen, hat es nicht, also auch keine Pflicht, sich ein geeignetes, neuartiges Rundfunkverarbeitungsgerät zu beschaffen.

Wenn aber die technische Möglichkeit entfällt, die Wohnung selber nicht in den Zustand versetzt wird, das DVB-T2-Signal verarbeiten zu können, hat es dann auch leider, leider keine Möglichkeit mehr, überhaupt Rundfunk zu empfangen.

Der Hauptgrund für die heutigen, europarechtlich illegalen Rundfunkforderungen, nämlich die Möglichkeit der Nutzung, fällt dann definitv weg.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: volkuhl am 20. November 2015, 19:08
...
Wer sich kein DVB-T2 geeignetes, neuartiges Rundfunkverarbeitungsgerät zulegt, kann auch nicht mehr "grundversorgt" werden.
...
Das trifft auch schon mit "alter" Technik zu! Eine Wohnung kann nunmal definitiv keinen Rundfunk empfangen.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: anne-mariechen am 20. November 2015, 19:10
Wenn aber die technische Möglichkeit entfällt, die Wohnung selber nicht in den Zustand versetzt wird, das DVB-T2-Signal verarbeiten zu können, hat es dann auch leider, leider keine Möglichkeit mehr, überhaupt Rundfunk zu empfangen.

Der Hauptgrund für die heutigen, europarechtlich illegalen Rundfunkforderungen, nämlich die Möglichkeit der Nutzung, fällt dann definitv weg.

Nein fällt nicht weg, weil jedes Land in Europa immer noch selbst Gesetze umsetzen kann. Natürlich sollte diese Gesetze die EU-Richtlinien nicht verletzen. Und wenn Sie es trotzdem tun?
Wo kein Kläger ...... usw. Und in D gilt eben die Einheit Wohnung als Berechnungsgrundlage und nicht DVB-T2-Signal.
In Österreich wird nach Geräten berechnet und wenn dort ein PC keine Empfängsmöglichkeit hat muss man dort nicht bezahlen.

Außerdem steht im 19. RÄStV drin, dass der D-Rundfunk bezüglich des verstoßes gegen das Wettbewerbsfähigkeit nach dem EU-Recht eine Klausel in Brüssel haben will.

Die Absicht ist ein Wunsch und beim Rundfunk heißt der Wunsch, wir haben das Recht auf unserer Seite.

Übrigens gibt es im EU-Recht für alle Bürger keine Recht auf eine Wohnung wie hier in Deutschland ..... schon gewußt?
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: anne-mariechen am 20. November 2015, 19:13
Das trifft auch schon mit "alter" Technik zu! Eine Wohnung kann nunmal definitiv keinen Rundfunk empfangen.

Doch kann Sie, weil die Wohnung als Einheit definiert wurde. Auf dem Gehweg und dem Rasen vor dem Haus kann man auch wie in einer Wohnung Rundfunk empfangen nur weshalb wird das nicht berechnet? Weil es keine berechenbare Einheit ist. Wäre auf dem FS-Bescheid die Einheit nicht angegeben wäre der VA wohl nichtig.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: volkuhl am 20. November 2015, 19:21
Nein, kann sie nicht. Du kannst allenfalls IN der Wohnung Rundfunk empfangen - mit entsprechender Technik.
...und ob irgendjemand meine Wohnung als "Einheit" definiert, oder als Bockwurst ist dabei völlig unerheblich. Ohne Empfänger keinen Empfang.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: anne-mariechen am 20. November 2015, 19:38
Nein, kann sie nicht. Du kannst allenfalls IN der Wohnung Rundfunk empfangen - mit entsprechender Technik.
...und ob irgendjemand meine Wohnung als "Einheit" definiert, oder als Bockwurst ist dabei völlig unerheblich. Ohne Empfänger keinen Empfang.

Es ist doch unerheblich mit welcher Technik ich in der Wohnung Rundfunk empfange. Wenn das die Bockwurst kann auch egal. Die Bockwurst ist nicht die Berechnungsgrundlage.

Beispiel aus dem Handelsrecht ---> Rechnung das muss drinstehen ---> http://www.steuerberater-gaby-muenchen.de/wp-content/uploads/2013/03/Rechnung-das-muss-drinstehen.pdf
Merkblatt unter der Nr. 7 Bezeichnung der erbrachten Leistung

Sie müssen die von Ihnen erbrachte Leistung in der Rechnung bezeichnen: Bei einer Warenlieferung müssen Sie die Menge und Art, d. h. die handelsübliche Bezeichnung, der gelieferten Waren angeben.

Bei einer sonstigen Leistung (Dienstleistung) müssen Sie den Umfang und die Art Ihrer Leistung konkret bezeichnen. Allgemeine Beschreibungen wie „Beratung“ oder „Handwerkerarbeiten“ reichen nicht aus.

Ist eine Leistungsbeschreibung in der Rechnung zu umfangreich, können Sie stattdessen in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen, z. B. auf den zugrunde liegenden Vertrag, verweisen, in dem die Leistung genau beschrieben wird. Wurde so im RBStV umgesetzt denn dort wurde die Einheit Wohnung definiert.

Und bei der Verschlüsselung muss es noch die Möglichkeit geben an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit empfangen wurde.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: pinguin am 20. November 2015, 19:58
Übrigens gibt es im EU-Recht für alle Bürger keine Recht auf eine Wohnung wie hier in Deutschland ..... schon gewußt?
Wäre ich mir an Deiner Stelle nicht ganz so sicher, weil ...

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012P/TXT&from=EN
Zitat
Artikel 7

Achtung des Privat- und Familienlebens

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
Und dann berücksichtige, daß kein nationales EU-Mitgliedsland EU-Recht auslegen darf.

Zudem sagt Deine Aussage eindeutig, daß Du eher pro ÖRR eingestellt bist.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: Shuzi am 20. November 2015, 22:40
Inwieweit die sich die Verschlüsselung als separater Klagepunkt in einer Klage eignet ist fraglich. Sicherlich lässt sich das Thema aber gut in eine Klage einbringen, da es einige Klagepunkte berührt bzw.  überflüssig machen würde, sofern eine Verschlüsselung zur Anwendung käme.

Laut EU-Verordnung stellt eine Verschlüsselung kein Hindernis dar

Punkt 5
Nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates der europäischen Kommission gelten Rundfunkveranstaltungen als frei empfangbar, auch wenn sie verschlüsselt sind:
[…]

Im gleichen Beitrag wird auch auf das Wettbewerbsrecht eingegangen.

So wie sich der örR derzeit verhält will er sich anscheinend dem Wettbewerb nicht stellen, da er seine Einnahmen mittels Nötigung und Zwang generiert und nicht über adäquate Angebote. Er bedient sich hier seiner Stellung als Behörde um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedem Wohnungsinhaber anzudrohen und auch gegen diesen durchzusetzen, sofern dieser nicht für etwas zahlt, was er gar nicht will.
Andere Wettbewerber haben diese Möglichkeit nicht. Das ist höchst wettbewerbsverzerrend.
Durch eine Verschlüsselung wäre auf einfache Weise die Möglichkeit gegeben diesen Mißstand zu beheben, da nur noch diejenigen zur Zahlung herangezogen würden, die örR auch nutzen möchten.

Als Klagepunkte die mittels Verschlüsselung überflüssig wären fallen mir spontan ein:


Es gibt sicherlich noch weitere Klagepunkte die hier gern noch weitergeführt werden können.
Titel: Re: Klage auf Verschlüsselung
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 23. November 2015, 14:29
Sicherlich könnte man die Verschlüsselungsoption in einer Klagebegründung erwähnen, dennoch dürfte das Gericht kein Urteil fällen, in dem die Verschlüsselung gefordert wird, selbst das Bundesverfassungsgericht müßte eine offene Entscheidung fällen, in der die Technik außen vor bleibt.

Insofern hat der Poster recht, wenn er die Verschlüsselung nur politisch durchsetzbar erkennt, natürlich hätte es seinen Reiz, nur das Erste, das ZDF und das jeweilige regionale Dritte als "Grundversorgung" unverschlüsselt einzuspeisen und sich auf zwei, drei unverschlüsselte regionale ÖRR-Radiosender zu konzentrieren, aber das würde das gesamte bisherige Bereicherungsmodell infragestellen - deshalb ist es politisch auch nicht gewollt!

Der "Mehrwert" durch Spartenprogramme ÖRRer Natur, die dann verschlüsselt wären, für den dann per Jahresabo o.ä. bezahlt werden müßte, würde nie und nimmer die Einnahmen bringen, die bisher vereinnahmt wurden.

Nicht umsonst heißt es, "der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des ÖRR", statt der Rundfunkbeitrag dient zur Grundversorgung der Bevölkerung mit ÖRR Programmen und Angeboten.