gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kläger-007 am 20. November 2014, 17:53

Titel: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: Kläger-007 am 20. November 2014, 17:53
Hallo

folgende fiktive Fall:

Person A hat gegen RB(Radio Bremen) geklagt.
Person A bekommt Post von VG Bremen:

Beschluss
In der Verwaltungssache

Person A Kläger,
 gegen
 Radio Bremen, Beklagte
Prozessbevollmächtiger
Person B, Norddeutscher Rundfunk, Justitiariat

Ist es rechtens dass der Prozessbevollmächtigter von NDR ist?

Paar Tage später bekommt Person A post von VG Bremen, dort steht:
In der Verwaltungsrechtssache
Person A
gegen
Radio Bremen
erhalten Sie die Durchschrift des Schriftsatzes vom xx.11.2019 mit der Gelegenheit zur Antragsrücknahme mit Stellungsnahme bis zum 26. November 2019.
Dann folgt die Stellungsnahme(10 seiten) von NDR Justitiariat.

Person A hat aber schon mehrere weitere Begründungen an VG geschickt.
Das bedeutet dass die Stellungsnahme nicht komplett ist.

Welche Optionen stehen Person A zur Verfügung?
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: ss32 am 20. November 2014, 18:30
erhalten Sie die Durchschrift des Schriftsatzes vom xx.11.2019 mit der Gelegenheit zur Antragsrücknahme mit Stellungsnahme bis zum 26. November 2019.

Stehen die fetten Wörter wirklich so da drin? Sinn ergibt eigentlich nur eins von beiden.
Und das erste eigentlich auch nicht bei einem Schriftsatz.
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: leonardodavinci am 20. November 2014, 18:51
Wenn das alles tatsächlich wörtlich so da steht, würde ich mir auch bis 2019 Zeit lassen.

Ist es möglich, die Stellungnahme des NDR-Justiziariats anonymisiert einzustellen?
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: PersonX am 20. November 2014, 19:37
Zitat
mit Stellungsnahme bis zum 26. November 2019.
Schreibfehler? Falls nicht einfach mal abwarten.
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: Kläger-007 am 20. November 2014, 20:34
Stehen die fetten Wörter wirklich so da drin? Sinn ergibt eigentlich nur eins von beiden.
Und das erste eigentlich auch nicht bei einem Schriftsatz.

Hier ist ein scan davon
(http://abload.de/img/xx567tfe6a.jpg)

Zitat
mit Stellungsnahme bis zum 26. November 2019.
Schreibfehler? Falls nicht einfach mal abwarten.

fiktive Fall, die Jahreszahlen sind unwichtig
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: Manso am 21. November 2014, 00:22
Da dies der erste mir bekannte Fall dieser Art ist, bitte wie von leonardodavince vorgeschlagen, das Schreiben komplett anonymisiert einstellen.

Wenn hier wirklich ein Angebot auf Antragsrücknahme gemacht wurde, würde ich im Gegensatz prüfen, ob hier nicht vorsätzlich Rechtsbeugung begangen wird, sofern hier berechtigte Grundrechtsverstöße gerügt wurden.
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: Kläger-007 am 21. November 2014, 13:27
Ich kann Euch nicht so schnell antworten, weil ich keinen PC oder Empfangsgeräte in meiner Wohnung besitze.
Ich muss den PC meines Bruders,der hier in der Nähe wohnt benutzen.

anonymisierte Dokumente von Person A

http://abload.de/img/1scan2sieqn.jpg
http://abload.de/img/1scan3rze98.jpg
http://abload.de/img/1scan4sofx1.jpg
http://abload.de/img/1scan5eee23.jpg
http://abload.de/img/1scan6phiqb.jpg
http://abload.de/img/1scan7ipepz.jpg
http://abload.de/img/1scan8nwcy7.jpg
http://abload.de/img/1scan9fcfmw.jpg
http://abload.de/img/1scan1062d4j.jpg

Gehört Radio Bremen zu NDR? Warum ist die Stellungsnahme von NDR Justitiariat?
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: ss32 am 21. November 2014, 18:26
Hier ist ein scan davon
(http://abload.de/img/xx567tfe6a.jpg)


Ich habe den Verdacht, dass sich der Verfasser des Textes einfach verschrieben hat. Vielleicht stand in der Vorlage noch "Antragsrücknahme" und er hat es zu löschen vergessen.
Der Schriftsatz regt ja auch nicht die Rücknahme an.
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: Kläger-007 am 25. November 2014, 18:26
Person A hat weitere Fragen
Gilt "2." schon als Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung?(sieh Bild 1)
(http://abload.de/img/aufnahme290jd0r.jpg)

Person A hat einen Brief von VG Bremen erhalten, dort steht folgendes
erste Seite http://abload.de/img/1scan101i3l.jpg
letzte Seite http://abload.de/img/1scan2cac4g.jpg

ps: Auf Seite 1 steht: "Antragsgegnerin". Normal?
Titel: Re: Gegen RB geklagt / Stellungsnahme von NDR
Beitrag von: volkuhl am 25. November 2014, 19:24
AntragsgegnerIN ist DIE Anstalt des öff. Rechts, Radio Bremen