gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: leonardodavinci am 19. November 2014, 14:25
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(http://i.imgur.com/JubHoaM.jpg)
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Ich habe mal gehört, dass die meisten wegen Schwarzfahren in Gefängnis sitzen. Wie gerne würde ich ganz andere Leute, die viel mehr schaden, da sehen.
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Ist die Unterstreichung bei "Bitte bringen Sie mit ..." bereits vorhanden im Orginal?
Gefordert ist, soweit PersonX das beurteilen kann, lediglich das Erscheinen, ob dann eine Auskunft erfolgt muss jeder für sich selbst entscheiden.
Zumindest könnte Person A den Zeitpunkt der Verhaftung, wenn Person A zumindest diesen "Termin" realisiert beschleunigen und vielleicht ist es dann nicht so um 8:00 Uhr früh.
Person A könnte mit folgendem Satz auf den Lippen dahin gehen, wenn die Haft kein weiters Problem da stellt.
Eine Abgabe der Vermögensauskunft in diesem Verfahren, welches die allgemeinen Grundrechte verletzt, um etwas zu finanzieren, was demokratisch nachweisbar in dieser Form nicht benötigt wird, ist persönlich nicht möglich, weil es der allgemeinen freiheitlichen Selbstbestimmung zuwider läuft und kommt daher auch zukünftig nicht in Betracht, in diesem Fall wird einer Haft deshalb der Vorzug erteilt um das allgemeine Grundrecht zu schützen.
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Nur die schwarzen und das rote Rechteck sind hinzugefügt.
Die Botschaft ist klar: Offenbare für den Rundfunk deine gesamten Vermögensumstände (alternativ Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und weitere Maßnahmen wie Pfändung) oder ab in die JVA. 2014 = 1984?
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Darf man im Knast noch seinen Chef anrufen, um Urlaub zu nehmen?
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Auch hier zeigt sich: Es muss in jedem Fall gegen die Vollstreckungsgrundlagen (Vollstreckungsersuchen, zugestellte Bescheide etc.) vorgegangen werden.
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In Deutschland geht man ins Gefängnis, wenn man nicht für ein TV/Radioprogramm zahlt, das man nicht nutzt; im Endeffekt Knast, weil man eine Wohnung hat...:o Ich fange als bislang immer braver Staatsbürger an, diesen Staat zu hassen. Auch wird mir mittlerweile schlecht, wenn ich irgendwo genötigt bin, ÖRR zu hören oder zu sehen (z.B. Fitnessstudio). >:(
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So lange es die Bürger dieses Landes nicht begreifen,was hier alles falsch läuft,wird sich wenig ändern.Ich wünschte mir,die Menschen hätten so viel Arsch in der Hose,wie vor 25 Jahren in Leipzig.Beginn mit Montagsdemos gegen diese unsinnige Politik.
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Wer sein Humor dann wieder findet darf Ihn behalten.
Schneinbar fällt der Beitrag für die Raumeinheit im Knast nicht zusätzlich für die Dauer dort an.
Einen echten finanziellen Vorteil haben Gefangene im offenen Vollzug, die weiterhin über ein Einkommen verfügen: Sie brauchen keine Gebühren mehr zahlen. Ausgenommen seien allerdings Gefangene, die während ihrer Haftdauer weiterhin eine Wohnung unterhalten.
Quelle für die Annahme siehe hier
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/gez-abgabe-strafgefangene-von-rundfunkgebuehr-befreit-a-882477.html
PersonX würde dann, wenn es mal soweit kommt halt anstreben ein dauerhafter Freigänger zu werden, dass sollte ja wohl möglich sein, muss noch einen Anwalt suchen, welcher da die Regelungen genauer erläutern kann und dass kann ja nicht so schlim werden. ;-)
PersonX unterhält keine Wohnung, sondern lebt in dieser.
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Das Problem ist, dass Person A, ein ganz normaler Schuldner gegenüber einer x-beliebigen Sache ist. Es spielt keine Rolle, worum es geht und warum man zahlungsunwillig ist. Man kann nur im Nachhinein dagegen vorgehn und ob das Erfolgversprechend ist???
(Unschuldig verurteilt, wenns um den BS und diese Zwangsabgabe geht. Schuldig und mit recht verurteilt, wenn es um die Nichtzahlung, einer Sache geht.) Ich finde es wirklich skandalös!
Aber A muss es so sehen. 3 Tage Haft bedeutet, dass Du dem Staat € 360,- gekostet hast und in der Zeit, ist man auch von der "GEZ" befreit. >:D (Muss man sicherlich einen Freistellungsantrag stellen)
Dann hat A seine € 279,- zwar dennoch los aber unterm Strich ist es faktisch 0!
Ach ich stell mir gerade vor, wenn 100000 und mehr Leute, wegen dieser Sache in den Knast müssten! Was dann los wäre! Dann müsste selbst ARD und ZDF drüber berichten und sich vor ihrer Zielgruppe erklären!
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Irgendwie passt hier doch etwas nicht. Es war doch immer die Rede davon , die gehen den bequemeren Weg über Lohn/Kontopfändung. Wenn da nichts zu holen ist , wo dann ? Eine Vermögensauskunft bringt doch dann auch bloß kein besseres Ergebnis.
Kann die Haftandrohung nicht vielleicht doch bloß heiße Luft sein ?
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Ich sag mal ganz frech: Das ist eine Inkasso-Fake-Drohung. Der Brief ist 100%ig nicht in einem gelben Gerichtsumschlag mit handschriftlicher Eintragung des Einwurf-/ Übergabedatums angekommen.
Diese stümperhafte Groß- und Kleinschreibung wie im vorliegenden Brief würde kein Gericht oder ernstzunehmende vergleichbare Anstalt anwenden!
Typisch Inkassounternehmen. Warum noch eine 2. Haftandrohung? Weil das Gutmenschen sind? Bei Gericht gibts Haft oder nicht Haft. Und wenn sie einen zu ungelegener Zeit aus dem Bett holen wollen, kündigen sie das bestimmt nicht vorher an.
Netterweise schreiben sie ja noch darunter, dass es keine weitere Benachrichtigung mehr gibt. Warum? Weil sie dann mit ihren "rechtlichen" Möglichkeiten am Ende sind und das Unternehmen "Fiese Drohung" gescheitert ist.
...und es klappt immer wieder. Würde mich wundern, wenn ich mit dieser Beurteilung falsch liege.
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Oh, das kann auch sein! Was / Wer steht denn im Absender drin! Ein eingetragener GV oder wirklich irgendeine Inkasso?
Wenn man so Briefchen noch nie erhalten hat, schaut man wohl weniger auf die Formatierung.
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Original per PM.
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Wenn es ein Fake wäre, dann würde die Person oben bei Angabe der Absenderadresse eine falsche Anagbe machen und dann auch unterschreiben, würde das dann nicht so etwas wie Amtsanmassung sein?
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Es spricht alles gegen Fake. Die angegebenen Kontaktdaten und Bankverbindungen habe ich überprüft, sind korrekt. Siegel des Amtsgerichts und Unterschrift (Paraphe) sind vorhanden. Das Aktenzeichen stimmt mit dem des Haftbefehls überein. Das ist für mich bis auf weiteres plausibel genug.
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Und wie weiter ?
Man stellt hier etwas in den Raum und belässt es ganz cool dabei.
Wäre vielleicht alles glaubwürdiger , wenn man näheres dazu preisgeben könnte.
Woher hat man dieses Schreiben , ist man gar selbst betroffen und was soll das ganze jetzt ?
Es bleibt auch weiterhin nur eine Drohung , nichts genaues weiß man so auch weiterhin nicht.
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PersonX hat es nochmals gelesen, scheinbar und wenn es so stimmt wie Angegeben, dann wurde der Haftbefehl bereits ausgestellt, aber noch nicht vollstreckt.
Dann ist es für eine Person A doch relativ leicht in den Knast zu gehen. Der Weg führt direkt ohne den Termin wahr zu nehmen zur nächst gelegenen Dienststelle der örtlichen Polizei.
Damit diese nicht lage suchen müssen in Ihrem System am besten gleich das Aktenzeichen mitbringen, und den folgenden Satz. Ich stelle mich. Oder halt ähnlich. Folgen müsste ja nach dem Satz die Prüfung ob der Haftbefehl vorliegt und wenn das so wäre direkt die Inhaftierung.
Dieser Vorgang könnte sollte der Haftbefehl noch nicht vorliegen jeden Morgen aufs neue bei der örtlichen Polizei ausgeführt werden.
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Rein vom Layout her scheint mir das Schreiben authentisch zu sein. Die von meiner GVin sehen ähnlich aus. Die GVs sind Freiberufler und schustern ihre Schreiben daher vermutlich selbst zusammen.
Der Inhalt verwundert mich aber etwas. Normalerweise sollte zur Abgabe der EV geladen werden. Wenn man dann dort nicht erscheint bzw. erscheint und die Abgabe verweigert, dann erst kann auf Antrag der Rundfunkanstalt ein Haftbefehl beantragt werden bzw. der Antrag wird gleich mit dem Vollstreckungsersuchen mitgeschickt, mit der Bitte der GV möge diesen bei Verweigerung der EV an das Vollstreckungsgericht weiterleiten. Erst auf diesen Antrag hin kann es einen Haftbefehl geben.
Wenn der Haftbefehl ausgestellt ist, soll der Schuldner davon in Kenntnis gesetzt werden mit der Angabe eines Termins, wann er sich wo zum Haftantritt zu melden hat. Erscheint er da nicht, wird man zwangsweise von den Ordnungshütern abgeholt. So mein Kenntnisstand zu diesem Prozedere, was sich mit dem Dokument nicht wirklich ein Einklang bringen lässt.
Edit "Bürger":
Thread befindet sich in Prüfung und wird daher mindestens vorübergehend geschlossen.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis.
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@ "leonardodavinci":
Laut der 2. Seite des Haftbefehls vom 19.03.2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg80763.html#msg80763
die Du hier im Forum übrigens NICHT veröffentlicht hast, wurde der Haftbefehl bei Verhaftung übergeben (Fristbeginn der Beschwerde). Und nun kommt ein Schreiben mit einer erneuten Haftandrohung am 04.11.2014 ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12024.msg80983.html#msg80983 ???
Das ist nicht schlüssig! Gab es nun nun schon eine Erzwingungshaft oder nicht?
Dein von Dir unkommentiertes Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg80792.html#msg80792
ist auch nicht nachvollziehbar. Dort wird scheinbar über eine Verhaftung gesprochen, die nicht Deine war. Warum? Und woher kommt das Zitat?
Mit der Bitte um Klärung!
Ich bitte alle anderen Forumsmitglieder bitte bis zur Klärung hier keine weiteren Kommentare abzugeben, da der Wahrheitsgehalt des Threads erst überprüft werden muss.
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Dass der Haftbefehl übergeben wurde, ist nicht Aussage der 2. Seite. Dort wird nur festgestellt, dass die Notfrist zur Beschwerde ab Übergabe des Haftbefehls beginnt. Ein Beschluss des Amtsgerichts, der überhaupt erst den Haftbefehl erteilt, kann ja auch niemals gleichzeitig dessen Übergabe enthalten. Da bitte nochmal genau lesen.
Das "unkommentierte Zitat" betraf einen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat und in den ersten Reaktionen von Bürger auch ersichtlich wurde, verworrenen Fall, der wohl auf einen Fake hindeutet. Der Fall soll sich in Berlin ereignet haben, hat also nichts mit dem Haftbefehl aus Bayern zu tun.
Im Übrigen stelle ich hier auch nur Dokumente bereit. Ich poste Scans, wenn sie mir real erscheinen, ihre Echtheit mindestens aber sehr wahrscheinlich ist.
Was den Bayernfall angeht, so nehme ich mittlerweile an, dass durch die mehrmalige Haftandrohung und -setzung ein Druck erzeugt werden sollte, der den Betroffenen zum Einlenken bewegt. Jemanden tatsächlich wegen Rundfunkbeiträgen in Gewahrsam nehmen zu lassen, ist offenbar doch noch ein zu heißes Eisen.
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Der Thread wird vorerst geschlossen.
Authentizität, Herkunft und Zusammenhänge der Dokumente sind absolut unklar.
Wie sich herausstellt, wurden sie - ohne Quellenangabe - dem Internet entnommen.
Moderator seppl
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...da wir nach wie vor um möglichst bestätigte Informationen sowie generell eine Entwirrung der bisherigen Verwirrung bemüht sind, bleibt dieser Thread vorerst weiterhin geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.
Um nicht unnötig Panik zu schieben, sondern sachlich informiert zu sein,
hier zwischenzeitlich ein sehr verständlicher, allgemeiner Artikel mit
sehr anschaulicher Grafik...
...aus juristisch-sachlicher Quelle:
BITTE LESEN + ANSCHAUEN! ;)
Haftbefehl zur Erzwingungshaft wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft
http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher