gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Couscous am 17. November 2014, 17:02
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Hallo Leute,
ich hatte im August 2013 Klage gegen den SWR erhoben, mit dem Ziel, die Beitragsnbescheide aufheben zu lassen. Seit Januar 2013 zahle ich keine Gebühr/Beitrag mehr, vorher den ermässigten Satz für das Radio/Internet.
Letzte Woche erreichte mich das angehängte Schreiben vom VG Karlsruhe, in dem mir nahegelegt wird, ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen, bis die Sache vor dem VGH BW entschieden ist. Soweit ich erkennen kann, wäre das sinnvoll und vernünftig und hätte für mich keine Nachteile.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Gruss, Couscous
Edit: Schreiben konnte nicht angehängt werden, da PDF grösser als 300 kB.
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Hallo,
es gibt schon zu diesem Thema einen Beitrag, schau hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.0.html
Grüße noTV
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Bitte meinen Beitrag an dieses Thema anhängen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.15.html
Mein Schreiben ist identisch mit dem aus Antwort 18.
Gruss, Couscous
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Gibt es denn ein laufendes Verfahren vor dem VGH BW?
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Wahrscheinlich hier:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.2.2015, 2 S 2436/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13730.msg92265/topicseen.html#msg92265