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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: JensAusBerlin am 16. November 2014, 11:59

Titel: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: JensAusBerlin am 16. November 2014, 11:59
Hallo

Person A ist neu hier. Hat er durch Google gefunden.

So nun zum eigentlichen.

Person A hat am 10.11.2014 einen Festsetzungsbescheid mit Datum vom 01.11.2014 erhalten. Warum der 10 Tage dann braucht, kann A nicht sagen. da war die post wohl nicht schnell genug. Auch egal.

So in diesen wird A nun Aufgefordert den Betrag in Höhe von 223,76 umgehend zu zahlen. Laut der festsetzung ist das der Zeitraum vom 1.10.2013 bis 09-2014 inkl. Säumniszuschlag von 8,-.

Soweit okay.
Es heißt ja nun das das monatlich 17,98 sind.
Nun A's spezielle Frage:
In seiner Wohnung arbeitet A Selbstständig, und laut Preisliste müssen selbstständige, Freiberufler bis zu einer Mitarbeiterzahl von bis zu 8 nur monatlich 5,99 bezahlen.
Wieso wird A aber der höhere beitrag 17,98 berechnet.

Was kann A nun dagegen machen das wenigstens ab 12-2014 die günstigere Gebühr zu zahlen ist.

Vielen Dank

Gruß

Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: faust am 16. November 2014, 16:51
... ich bin mal so frei, auch wenn ich selber neu bin:

Die "Zeitverschiebung" ist beabsichtigt, um den Adressaten unter Druck zu setzen.
Briefe werden wohl gezielt rückdatiert ( Code im Briefkopf auslesen -> korrektes Datum erkennen).
Festsetzungsbescheid enthält rückseitig Rechtsbehelfsbelehrung -> Widerspruch einlegen (Muster hier im Forum).
Dadurch zunächst Zeitgewinn.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: TimoWAF am 16. November 2014, 17:15
Zitat
Person A hat am 10.11.2014 einen Festsetzungsbescheid mit Datum vom 01.11.2014 erhalten. Warum der 10 Tage dann braucht, kann A nicht sagen. da war die post wohl nicht schnell genug. Auch egal.

Leider Standard bei denen, haben das gleiche hier.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: ss32 am 16. November 2014, 17:17
Als Privatmensch muss A für seine Wohnung 17,98 bezahlen. Das gilt für jeden.

Als Unternehmer außerhalb einer Wohnung müsste er (zusätzlich zu seinem privaten Beitrag) 5,99 zahlen.

Weil das Unternehmen in der eigenen Wohnung liegt, spart er die zusätzlichen 5,99.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: Kurt am 16. November 2014, 21:17
Guten Abend,

zur "Beruhigung" für  JensAusBerlin

Mir wurde erzählt daß gestern, 15.11.2014  auch jemand einen "Festsetzungsbescheid" im Briefkasten vorfand.
Datum im Schreiben: 01.11.2014

aha.

Auslesen des Barcodes*** ergibt:
Frankierwert: 0,60 Euro
Einlieferungsdatum: 13.11.2014
Produktschlüssel: 9001
...

Also: ruhig Blut - das hat System bei dem "Service"


Gruß
Kurt


***einfach mal nach barcode tester 4.9 googlen...
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: Bürger am 16. November 2014, 23:04
Noch mal für alle (Barcodetester und QR-Code-Ausleser hin oder her - kann man sich eigentlich sparen)
> Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:

"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende)
Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger ;)

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich ;)

Besser aber eingehend einlesen:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


Und wie schon ss32 richtig bemerkt:
Die Wohnungsabgabe von 17,98€/mtl. gilt prinzipiell erst mal für alle.
Nicht etwa "Selbstständige/ Freiberufler", sondern *Betriebsstätten* mit bis zu 5(?) MItarbeitern zahlen einen Drittelbeitrag.
Eine Betriebsstätte in der eigenen Wohnung gilt zwar als mit den 17,98€/mtl. abgegolten, jedoch wird dann meines Wissens schon für das erste KFZ ein Drittelbeitrag fällig, wohingegen bei Betriebsstätten außer Haus das erste Fahrzeug schon mit dem Drittelbeitrag abgegolten ist.
Einem Selbständigen/ Freiberufler wird meines Wissens zudem regelmäßig unterstellt, dass sein ("privcates") Fahrzeug in jedem Falle (auch) dienstlich genutzt würde - insofern wird dann für viele Selbstständige/ Freiberufler, deren Betriebsstätte in der Wohnung liegt, nicht selten doch noch der (zusätzliche) Drittelbeitrag für das ("privat-betriebliche") KFZ fällig.

Einfach. Gegen alle.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: JensAusBerlin am 16. November 2014, 23:34
hallo

okay alles klar dann zahle ich monatlich die 17,98 und nicht noch extra die 5,99

dann past es ja.
Okay werde dann den Betrag in dem Bescheid bezahlen und die sache ist geklärt und dann eben alle 3 Monate diese gebühr, und ich hab keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect.

Gruß
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: TVfrei am 17. November 2014, 00:04
Eine Selbständige Person sollte eigentlich nicht zahlen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung besteht. Jeder Widerspruch zählt und stärkt den gemeinsamen Widerstand gegen ein zwanghaftes System. Von der geschürten Angst vor Vollstreckungsmaßnahmen sollte man sich erstmal nicht einschüchtern lassen. Falls oder bis es überhaupt soweit kommen sollte, dürfte noch viel Wasser die Spree hinunter fließen.

Nur wer überhaupt erstmal einen Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt hat, kann bei späterer Entscheidung Rückzahlungen geltend machen.

Deshalb heisst die Devise: INFORMIEREN UND MITMACHEN

Gib GEZ keine Chance!
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: dimon am 17. November 2014, 00:26
und ich hab keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect.

das ist der Trumpf des Beitragsservices aus Köln. Was für ein Service >:D
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: Bürger am 17. November 2014, 02:18
okay alles klar dann zahle ich monatlich die 17,98 und nicht noch extra die 5,99
dann past es ja.
Okay werde dann den Betrag in dem Bescheid bezahlen und die sache ist geklärt und dann eben alle 3 Monate diese gebühr, und ich hab keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect.
Ich würde sagen: Falsche Einstellung und falsches Forum...?
"keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect." gibt es übrigens auch, wenn man gegen diesen grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatswvertrg" klagt, da wird das nämlich bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt... ;)
Nur so mal als Denkaufgabe:
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: JensAusBerlin am 17. November 2014, 05:52
Hallo

also nochmal, ich kann es mir nicht erlauben in eine zwangvollstreckung, Zahlungsrückstand ect erlauben zu geraten,
Denn sobald eine derartige Vollstreckung durchgeführt wird, wird dies auch der schufa als negativ bekanntgegeben, und was das als selbstständigen bedeutet sollte jeder hier wissen.

Also demnach die gebühr die nun mal rechtens ist bezahlen, und gut ist.
Dieses habe ich soben auch überwiesen.

Gruß
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: Bürger am 17. November 2014, 07:52
Also demnach die gebühr die nun mal rechtens ist bezahlen, und gut ist.
Bitte?!?
Also, dass diese "gebühr die nun mal rechtens" sei, ist eben überhaupt nicht richtig, sonst gäbe es weder die Debatte, noch dieses Forum - noch diese mittlerweile
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE  [gesammelte Werke]

die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

also nochmal, ich kann es mir nicht erlauben in eine zwangvollstreckung, Zahlungsrückstand ect erlauben zu geraten [...]
Auch diese Furcht gründet auf einer falschen Annahme, denn der offizielle, reguläre Rechtsweg von
- Widerspruch gegen den Beitragsbescheid (incl. Antrag auf Aussetzung der Volllziehung)
und anschließende
- Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbscheid
schützt bis zum Ende des Klageverfahrens vor Zahlung/ Zwangsvollstreckung.

Bei laufendem Klageverfahren werden seitens der Landesrundfunkanstalten die "Mahnmaßnahmen" bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Man hat also bis zum Ende (in Jahren?) Ruhe vor jeglicher Zwangsvollstreckung...
...muss aber bis dahin (mind. bis zur letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) natürlich auch durchhalten.

Dass dem Einzelnen dabei u.U. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059


Ich glaube, hier sollte sich jemand noch dringend und eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen... ;)


Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist tatsächlich Geschmackssache.


Nochmal zur Klarstellung:
Es geht hier nicht (nur) um 18€/mtl, sondern um unser aller essenzielle Grundrechte.
Dessen sollte sich jeder bewusst sein...
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: JensAusBerlin am 17. November 2014, 21:21
Hallo

sorry nee das ist mir alles so unsicher.

Ich zahle lieber die gebühren und habe dafür ruhe.
Habe keine Lust wegen so einen relativ kleinen Betrag durch nichtzahlung in der Schufa zu landen, denn dies würde bei einer Zwangsvollstreckung der Schufa gemeldet werden

Gruß
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: dimon am 17. November 2014, 21:37
Sorry fürs offene Worte, aber du bist hier im falschen Forum.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: ss32 am 17. November 2014, 22:53
"keinen stress mit irgendwelchen Vollstreckungsandrohungen ect." gibt es übrigens auch, wenn man gegen diesen grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatswvertrg" klagt, da wird das nämlich bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt... ;)

Das stimmt leider nicht.

Die Vollstreckung wird auch gern schon angeleiert, bevor man klagen kann. Und ob sie während des Verfahrens auch weiterhin freiwillig ausgesetzt wird, ist auch nicht sicher.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: Bürger am 18. November 2014, 00:12
Die Vollstreckung wird auch gern schon angeleiert, bevor man klagen kann. Und ob sie während des Verfahrens auch weiterhin freiwillig ausgesetzt wird, ist auch nicht sicher.
Richtig, sie wird mitunter "angeleiert" - insbesondere gern bei gleichzeitig über Monate hinausgezögertem Widerspruchsbescheid. Es hat sich aber abgezeichnet, dass hier ein vorheriger Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" mglw. auch schon vorbeugend/ "positiv wirken kann.

Ungeachtet dessen habe ich nun dank web-Suche mit der Begriffskombination
Zitat
"Mahnmaßnahmen ausgesetzt" Beitragsservice
augenscheinlich tatsächlich doch noch den Beitrag gefunden, in welchem ich meine, erstmals eine ziemlich offizielle Äußerung gelesen zu haben:

Klage beim VG hat gewirkt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9749.0.html

Person A hatte gegen jeden Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, ohne jemals einen Widerspruchsbescheid bekommen zu haben. Nachdem dann eine Vollstreckungsankündigung von einer Gerichtsvollzieherin im traditionellen Posteingang zu verzeichnen war, hat A Klage beim VG Giessen eingereicht, mit den überall zu findenden Möglichkeiten der Begründung.
Dies ist jetzt dabei herausgekommen:
Zitat
Die Antragsgegnerin bestätigt, dass das Teilnehmerkonto des Antragsstellers von Mahn- und Sollmaßnahmen ausgesetzt ist, d.h. der Antragsteller bekommt weder Rechnungen noch finden Vollstreckungsmaßnahmen statt. Das betroffene Teilnehmerkonto wird hierdurch über die eigentliche Aussetzung der Vollziehung eines im Streit befangenen Beitragsbescheides hinaus komplett "eingefroren", d.h. es erfolgt überdies auch keine Rechnungsstellung von aktuellen Beiträgen sowie keine Beitreibung bereits mit Beitragsbescheiden festgesetzter Beiträge. Zudem werden jegliche Mahnmaßnahmen ausgesetzt.
Zugleich erklärt die Beklagte unter Anerkennung der Kostentragungspflicht das Verfahren für erledigt.
Soweit der Originaltext des hess. Rundfunks. [...]

Mir sind bisher - auch aus persönlicher Erfahrung - nur solcherlei Fälle bekannt.
Fälle, in denen trotz laufenden Klageverfahrens Forderungen (Bescheide)/ Mahnungen/ Zwangsvollstreckungen o.ä. erfolgten, sind mir hingegen nicht bekannt.

Wer gegenteilige Fälle kennt, möge diese hier bitte gern möglichst nachweislich dokumentieren.


*Interessant bis pikant: Hier werden "Beiträge" und "Teilnehmerkonto" wild durcheinandergewurstelt.
Eigentlich hieß es früher, zu "Gebühren"-Zeiten = "Teilnehmerkonto" - und nach neuem Duktus eigentlich "Beitragskonto".
Da für mich kein Anlass für Zweifel an einer korrekten Widergabe des Textes bestehen, muss man sich schon wundern...
Titel: Re: Festsetzungsbescheid 10.11.2014 erhalten > Drittelbetrag für Selbständige?
Beitrag von: ss32 am 18. November 2014, 17:38
Die Vollstreckung wird auch gern schon angeleiert, bevor man klagen kann. Und ob sie während des Verfahrens auch weiterhin freiwillig ausgesetzt wird, ist auch nicht sicher.
Richtig, sie wird mitunter "angeleiert" - insbesondere gern bei gleichzeitig über Monate hinausgezögertem Widerspruchsbescheid. Es hat sich aber abgezeichnet, dass hier ein vorheriger Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" mglw. auch schon vorbeugend/ "positiv wirken kann.

Nach dem, was hier in letzter Zeit zu lesen war, wird diesen Anträge grundsätzlich nicht (mehr) stattgegeben.

Person A hatte gegen jeden Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, ohne jemals einen Widerspruchsbescheid bekommen zu haben. Nachdem dann eine Vollstreckungsankündigung von einer Gerichtsvollzieherin im traditionellen Posteingang zu verzeichnen war, hat A Klage beim VG Giessen eingereicht, mit den überall zu findenden Möglichkeiten der Begründung.
Dies ist jetzt dabei herausgekommen:
Zitat
Die Antragsgegnerin bestätigt, dass das Teilnehmerkonto des Antragsstellers von Mahn- und Sollmaßnahmen ausgesetzt ist, d.h. der Antragsteller bekommt weder Rechnungen noch finden Vollstreckungsmaßnahmen statt. Das betroffene Teilnehmerkonto wird hierdurch über die eigentliche Aussetzung der Vollziehung eines im Streit befangenen Beitragsbescheides hinaus komplett "eingefroren", d.h. es erfolgt überdies auch keine Rechnungsstellung von aktuellen Beiträgen sowie keine Beitreibung bereits mit Beitragsbescheiden festgesetzter Beiträge. Zudem werden jegliche Mahnmaßnahmen ausgesetzt.
Zugleich erklärt die Beklagte unter Anerkennung der Kostentragungspflicht das Verfahren für erledigt.
Soweit der Originaltext des hess. Rundfunks. [...]

Mir sind bisher - auch aus persönlicher Erfahrung - nur solcherlei Fälle bekannt.
Fälle, in denen trotz laufenden Klageverfahrens Forderungen (Bescheide)/ Mahnungen/ Zwangsvollstreckungen o.ä. erfolgten, sind mir hingegen nicht bekannt.

Wer gegenteilige Fälle kennt, möge diese hier bitte gern möglichst nachweislich dokumentieren.

Damit ist aber nicht garantiert, dass die sich dauerhaft so verhalten werden.

Änderungen hat es ja schon vielfach gegeben. (Zahl der Infoschreiben, Beitragsbescheid wird Widerspruchsbescheid, Säumniszuschlag wird inzwischen knallhart durchgezogen, keine Aussetzung der Vollziehung mehr)


Alles in allem kein Grund, Stressfreiheit zu versprechen. Zumal Widerspruch und Klage selbst auch schon Stress für einen Laien sind.