gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: IhateTV am 16. November 2014, 09:40
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Wie wir wissen, kostet eine Klage in erster Instanz 105€
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
Was ist, wenn Mrs X. die Klage verlieren sollte, muss Sie dann noch die Anwaltsgebühren des Gegeners bezahlen?
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Siehe hier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11903.msg80256.html#msg80256
Für immer gleiche Antwortbausteine benötigen die offenbar keinen Anwalt. Zumindest nicht auf der Ebene des VG.
Sofern es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, sind daher lediglich die Reisekosten eines Vertreters (einer Vertreterin) der LRA zu zahlen.
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Hallo Unerhört, ich hatte diesen Thread im Vorfeld gelesen, nur ist dort leider nicht auf das Thema Anwalt eingegangen worden. Frage ist aber jetzt geklärt.
Dann gibt es bald eine Klage mehr. Hoffentlich ersaufen die Gerichte bald an klagen und es tut sich was!
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Sind das definitiv nur 105 bei schriftlicher Verhandlung und ohne weiteren Kosten bei verlorener Klage ? Weil A ja bis jetzt in den hier veröffentlichen Urteilen und Kostenauszügen immer von höheren Beträgen gelesen hat.
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Wo und was hat A denn da gelesen?
In Urteilen stehen keine Kosten, nur der Streitwert.
Vor dem VG sind es für das Gericht definitiv nur die 105,00 Euro für die Klagezulassung.
Solltest du Antrag auf vorläufigen Rechtschutz stellen, kostet das noch einmal etwa 50,00 Euro, wenn er abgewiesen wird (wovon A ausgehen darf).
Die Kosten der LRA im Falle einer verlorenen Klage vor dem VG sind oben bereits angeführt.
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Wo und was hat A denn da gelesen?
In Urteilen stehen keine Kosten, nur der Streitwert.
Das war in einer der Klagen wo das Gericht den Streitwert auf 5000 euro festgelegt wurde, und somit auch die Verfahrensgebühren zu einem höheren dreistelligen Betrag führten. Vielleicht bringt A da auch grad was durcheinander.
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Davon hat B auch mal gelesen, aber in der Regel wird der Streitwert niedriger sein und die Kosten damit auf 105,00 Euro festgesetzt, die C ja VORAB an das Gericht bezahlt. Hat C diese schon überwiesen bzw. wurden diese nach Eingang der Klage beim VG in Rechnung gestellt, sollte es wohl dabei bleiben.
http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/
Berechnungsbeispiele:
Für eine Klage beim Verwaltungsgericht mit dem Auffangstreitwert von 5.000 Euro ist eine Verfahrensgebühr von 3 x 146 Euro = 438 Euro zu zahlen, für eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro eine Gebühr von 3 x 241 Euro = 723 Euro. Die geringste mögliche Gebühr – bei einem Streitwert bis zu 500 Euro – beträgt 3 x 35 = 105 Euro.
Dieser Streitwert ist in unseren Fällen ja wohl (noch) die Regel.
Dazu kommen dann wie erwähnt nur noch die Kosten für den vorläufigen Rechtschutz (Anmerkung von B: Kann C sich sparen, da er sowieso abgelehnt wird, andererseits die LRA bzw. der BS während des laufenden Verfahrens keine weiteren Rechnungen mehr schicken) und die Reisekosten eines Vertreters bzw. einer Vertreterin der LRA, falls es zu einem mündlichen Verfahren kommt. Diese beliefen sich bei Person B auf um die 110,00 Euro und wurden sogar noch auf die anderen an dem Tag verhandelten Verfahren aufgeteilt.
B weist aber darauf hin, daß wir vom Fall der Person B sprechen; sollte jemand bislang andere Erfahrungen gemacht haben, bitte hier zu Wort melden.
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