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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: IhateTV am 09. November 2014, 21:34

Titel: Widerspruchsbescheid - was passiert, wenn Person A darauf nicht reagiert?
Beitrag von: IhateTV am 09. November 2014, 21:34
Mrs X ist leider schon einen Schritt weiter wie der Leidensgenosse in diesem (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11424.15.html) Thread.
Mrs X hat letzte Woche diesen Schrieb bekommen.
Man beachte, das Dokument fängt mit Seite 2 an. Es ist unterschrieben von zwei Personen und enthält
die Rechtshilfebelehrung.

seite2 (http://imgur.com/cRH67FO)
seite3 (http://imgur.com/PmhJcRk)
seite4 (http://imgur.com/3fEwSnh)
seite5 (http://i.imgur.com/bEVdLsV.jpg)
seite6 (http://i.imgur.com/6Dv1IEz)
Titel: Re: Widerspruchsbescheid - was passiert, wenn Person A darauf nicht reagiert?
Beitrag von: IhateTV am 13. November 2014, 20:51
Was passiert, wenn Mrs x nicht klage einreicht und auch nicht zahlt?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid - was passiert, wenn Person A darauf nicht reagiert?
Beitrag von: ss32 am 14. November 2014, 16:06
Der Bescheid wird bestandskräftig und die Forderung zwangsvollstreckt.