gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: sommersonne am 14. November 2014, 12:12
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Hallo,
Zwangsvollstreckung durch den OGV.
Die Schreiben wurden angehangen. Person A fragt sich, inwieweit die Anwendung des Tübinger Urteils noch möglich ist, auch unter Beachtung, dass es um Sachsen geht.
Hat wer bereits Erfahrung hier in Sachsen sammeln können damit?
Welche Punkte würden denn sonst noch Sinn machen im Gespräch mit dem OGV.
Könnte Person A sich hieran orientieren?
Die wollen Vollstrecken. Reicht das so?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10950.0.html
Der Ablauf bei Person A war Beitragsbescheid / Widerspruch / abwarten.
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Allgemein...
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Sachsen...
Die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums liefert u.a. mit Suchbegriffen und -kombinationen wie "Vollstreckung Sachsen", "Obergerichtsvollzieher Sachsen" einen Thread, in dem dieses Thema bereits ausgiebig behandelt wird:
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.0.html
Wenn sich dort etwas neues tut, wird dies ergänzt.
Da dieses Thema also im Forum schon an anderer Stelle mehrfach behandelt ist und bereits ein Thread speziell zu Sachsen existiert, auf dessen Aktualisierung wir warten, bleibt zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums dieser Thread hier geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.