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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: rundfunkverweigerer am 11. November 2014, 22:13
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Hi,
der hypothetische Mr. X hat auf seine beiden Widersprüche einen Widerspruchsbescheid erhalten, allerdings nicht vom Sender, sondern vom Gebührenservice. Ansonsten fängt er tatsächlich mit Seitenzahl "2" an und das Datum bei "Ihre Nachricht vom" stimmt mit keinem der beiden Widersprüche überein. Ist das so überhaupt gültig?
Mr. X geht davon aus, dass die dort erwähnten Urteile der Landesverfassungsgerichte für ihn keine Rolle spielen , da es sich um Firmenklagen handelt.
Ansonsten, hat sich seit Februar irgend etwas fundamental geändert? Mr. X war nämlich ziemlich im Stress und ist deshalb nicht auf dem neuesten Stand. Ach ja, gab es nicht irgendwo einen Klagegründe-Thread?
PS: Ich wollte eigentlich den Widerspruchsbescheid als Anhang hochladen, aber es funktioniert nicht.
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hi
das klingt nicht nach einem echten Widerspruchsbescheid sondern nach formloser Mitteilung = Meinung des Bs, ein echter Widerspruchsbescheid ist auch eindeutig als solcher betitelt.
vielleicht lässt es sich ja doch noch hochladen.
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Für Klagebegründungen gibt es unter anderen den folgenden sehr guten Thread: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.msg68839.html#msg68839.
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Ein Widerspruchsbescheid ist als solcher gekennzeichnet, indem das Wort in der Betreffzeile erwähnt wird. Außerdem muss auf einer der Seiten eine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden sein, die auf die Klagemöglichkeit hinweist und auch in der Regel das zuständige Gericht angibt, vor dem die Klage erhoben werden kann.
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hi
das klingt nicht nach einem echten Widerspruchsbescheid sondern nach formloser Mitteilung = Meinung des Bs, ein echter Widerspruchsbescheid ist auch eindeutig als solcher betitelt.
vielleicht lässt es sich ja doch noch hochladen.
Es ist ein echter Widerspruchsbescheid, keine formlose Mitteilung.
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Ein Widerspruchsbescheid ist als solcher gekennzeichnet, indem das Wort in der Betreffzeile erwähnt wird. Außerdem muss auf einer der Seiten eine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden sein, die auf die Klagemöglichkeit hinweist und auch in der Regel das zuständige Gericht angibt, vor dem die Klage erhoben werden kann.
Genauso ist es auch: Mit "Widerspruchsbescheid" überschrieben und eine der 5 Seiten des Dokuments enthält Rechtsbehelfsbelehrung, zuständiges Amtsgericht etc. Dennoch enthält es die von mir beschriebenen Merkwürdigkeiten.
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Für Klagebegründungen gibt es unter anderen den folgenden sehr guten Thread: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.msg68839.html#msg68839.
Danke, das ist schon mal ein Anfang.
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zuständiges Amtsgericht? wohl eher Verwaltungsgericht, oder?