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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: WoodyWoodpecker am 09. November 2014, 20:50

Titel: Kosten der Klagen
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 09. November 2014, 20:50
Mich würde mal interessieren, mit welchen Verfahrenskosten Person A rechnen muss?

Wer hat bisher welche Verfahrenskosten getragen?
Titel: Re: Kosten der Klagen
Beitrag von: Bürger am 10. November 2014, 03:36
Ungeachtet der Ermittlung der Gerichtskosten, die ansatzweise behandelt werden unter...

Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html

und mit ergänzendem Querverweis auf
Massenverfahren vor dem VG Potsdam 19.08.2014 > Protokoll eines Beobachters
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10862.0.html

Zitat
Verhandlung in Potsdam am 19.8.2014
[...]
Urteilsverkündung:
1,1fache Summe wird zur Begleichung, Streitwert auf bis €300 festgesetzt; bei Feststellungsantrag beträgt der Streiwert €691! [...] bei Feststellungsanträgen wird der 3.5fache Satz, bei Anfechtungsanträgen bis zu €300 festgesetzt [...]

sowie mit Verweis auf die aktualisierte Berichterstattung im Blog von Aldebaran
Wahlzeit: Bestandsaufnahme - ausführliches Protokoll zu Potsdam
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html
Zitat
Bei einer Anfechtungsklage ist mit einem geringeren Streitwert zu rechnen als bei Feststellungsklagen; hier lagen die Kosten bisher bei ca. €651-691. Das ergibt in der ersten Instanz ohne eigenen Anwalt Kosten von €262,68, mit eigenem Anwalt €420,36* zuzüglich Reisekosten. Gesetzt den Fall, man verfolgt den Rechtsweg über drei Instanzen, kämen dabei insgesamt €1537,42* zusammen. Daraus folgt für mich, dass ich meine bisherige Strategie beibehalte: erste Instanz ohne Anwalt, aber mit Beratung zum Verhandlungsergebnis.
*wohl nach Gebührenordnung - nicht jedoch bei in den meisten Fällen vermutlich frei zu vereinbarendem Honorar

...sind alle bisherigen fiktiven Klageführer Personen A-Z herzlich eingeladen, hier ihre fiktiven Verfahrenskosten aufzuschlüsseln - am besten auch mit
- dem zugrundegelegten Streitwert
sowie mit dem Hinweis
- bis zu welcher Instanz und
- ob das fiktive Verfahren abgeschlossen ist oder weitergeführt wird...

Danke :)