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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 907 am 09. November 2014, 23:38
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fiktive Person X möchte folgendes wissen:
Wie viele Jugendliche mit eigenem Einkommen gibt es in Deutschland?
Wie viele davon leben im Hotel Mama?
Person X braucht es gegen dieses Argument:
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen steuerpflichtig. Demgegenüber zahlen aber nur volljährige Wohnungsinhaber einen Rundfunkbeitrag, und zwar einen gemeinsamen Beitrag pro Wohnung.
Alle volljährigen Personen die eine Wohnung bewohnen sind Beitragsschuldner. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.
Wenn fast alle Jugendliche mit eigenem Einkommen im Hotel Mama wohnen, dann belastet der Rundfunkbeitrag auch indirekt diese Gruppe.
Das wäre dann die Allgemeinheit der Steuerzahler.
F. Kirchhof, Grundriss des Abgabenrechts, Rdnr. 11, charakterisiert die Sonderlasten dadurch, dass sie nur von einem Teil der „leistungsfähigen Steuerbürger“ zu zahlen sind. Der Schuldner einer Sonderlast ist lediglich im Regelfall zugleich Steuerpflichtiger.
Und das wäre dann die Missachtung grundlegender Prinzipien der Finanzverfassung.
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Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen steuerpflichtig. Demgegenüber zahlen aber nur volljährige Wohnungsinhaber einen Rundfunkbeitrag, und zwar einen gemeinsamen Beitrag pro Wohnung.
Dieses Argument kann man mit "BVerfGE 91, 186 - Kohlepfennig"- Urteil widerlegen.
Da steht "Die Ausgleichsabgabe belastet private Haushalte ebenso wie gewerbliche Verbraucher, die private ebenso wie die öffentliche Hand. .....
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Der Kreis der Stromverbraucher ist somit nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf."
Strom wird meistens pro Haushalt bezahlt = Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt bezahlt.
Stromrechnung bezahlen nahe zu 100% nur volljährige Steuerpflichtige.
Den Rundfunkbeitrag bezahlen auch nur volljährige Steuerpflichtige
Jugendliche mit eigenem Einkommen sind für Argument "Der Rundfunkbeitrag belastet die Allgemeinheit der Steuerzahler." irrelevant.
Die meisten Jugendliche mit eigenem Einkommen haben keine eigene Wohnung.
Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen nichtsteuerliche Abgaben - über die Einnahmenerzielung hinaus oder an deren Stelle - einer besonderen sachlichen Rechtfertigung. Sie müssen sich zudem ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird, deutlich unterscheiden.
siehe u.a. auch unter
Parallelen: Rundfunkbeitrag und Kohlepfennig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4557.0.html