gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: jordon am 09. November 2014, 18:37
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Dankeschön.
Hallo,
die GEZ verlangt von Person A über 400 EUR.
Das kam so, A wohnt mit seiner Oma zusammen, die A Pflegt, Sie hat die Pflegestufe und u.a das Merkzeichen RF, somit hat Sie für die Wohnung die ermäßigten Gebühren bezahlt.
Vor einigen Wochen kam Post, das auf A's Namen kein Beitragskonto besteht und A Auskunft geben soll, A gab an, das A mit einer Person in der Wohnung lebt, die schon Beiträge zahlt.
Darauf kam dann die Antwort, das das Konto seiner Oma rückwirkend ab 12/2012 gekündigt wird und auf A's Namen ab 01/3013 ein neure eingerichtet wird.
Geht denn das so einfach, dann hat ja das Merkzeichen RF überhaupt keinen Sinn mehr.
Was kann A denn mit den Schulden machen, A ist im Moment ca. 50 EUR über den Sozialhilfesatz.
Vielleicht könnt Ihr A hier weiterhelfen.
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Die Befreiung wegen RF gilt nur für den Befreiten selbst und seinen Ehepartner.
Das Merkzeichen berechtigt auch zu Freiminuten bei der Telekom.
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Hallo,
was zählt denn beim Beitragsservice alles als Einkommen?
Person A bekommt EM Rente und Kindergeld, zusammen würde es für eine Befreiung nicht reichen.
Das Kindergeld bekommt Person A als ´Kind´ berechtigter ist der Vater von Person A.
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Der BS interessiert sich überhaupt nicht für Einkommen.
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Ich meinte im Zusammenhang mit der Befreiung nach § 4 Abs. 6 RBStV.
Aber her will der Beitragsservice wohl einen Ablehnenden Bescheid der Behörde haben.
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habe ich gefühlte 200 mal schon gepostet: einfach mal Düsseldorfer Tabelle googeln.