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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Seid-Nett am 29. Juni 2009, 16:25

Titel: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: Seid-Nett am 29. Juni 2009, 16:25
Jetzt wird es richtig toll, der NDR „spendiert“ dem Herrn S sein Privatverfahren gegen Höcker. Da fällt mir nichts mehr ein. Mehr dazu unter www.gez-abschaffen.de!
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 29. Juni 2009, 17:44
Die Anzeigen gegen Herrn S wegen der Pflichtanmeldung für Hs neuartiges Rundfunkgerät tragen nicht zufällig die Anschrift des NDR als ladungsfähige Adresse. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine LRA es nicht schätzt, wenn sie im Zusammenhang mit einstellungswürdigen Strafanzeigen erwähnt wird. Insofern war eine gewisse Streithelfer-Rolle des NDR absehbar.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: GEZ noch? am 30. Juni 2009, 20:09
ich könnte mir vorstellen, daß die Mehrheit der Rundfunkgebührenzahler es nicht schätzt, wenn eine Rundfunkanstalt namentlich eines Justiziars eine dämliche und dazu noch rechtlich fragwürdige Zwangsanmeldung durchführt und deswegen noch dämlichere und kostenintensiven Prozesse führt, die aus RUndfunkgebühren finanziert werden. In dieser Angelegenheit geht es doch gar nicht darum, dem erklärten Gegener der Rundfunkgebühr Höcker den Besitz eines Rundfunkempfangsgerätes nachzuweisen. Hier geht es doch nur noch um Rache wegen seiner Äußerungen und seines Kampfes gegen die Rundfunkgebühren. Aber klar, seit hier in diesem Forum ja neuerdings auch die Leute vom SWR für Klarheit sorgen sollte es für Herrn Höcker ja ein Klacks sein, die unsinnige Zwangsanmeldung aus der Welt zu schaffen.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 30. Juni 2009, 20:30
Zitat
sollte es für Herrn H ja ein Klacks sein, die unsinnige Zwangsanmeldung aus der Welt zu schaffen.
Wie sieht es dann mit den Strafanzeigen wegen dieser Zwangsaneldung aus? Eingestellt wurden sie bereits - sind sie bzw. ihre Veröffentlichung dennoch sinnvoll?
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: helm am 02. Juli 2009, 18:57
Zitat
Eingestellt wurden sie bereits - sind sie bzw. ihre Veröffentlichung dennoch sinnvoll?
Ich persönlich finde schon, dass es sinnvoll ist.
Es zeigt sich (einmal mehr), dass man von einer Verwaltung mit jedem Unfug überzogen werden kann, selbst wenn er an völlig haltlose Unterstellungen geknüpft ist ... und den Staatsanwalt interessiert es nicht.
Bis heute ist doch die Frage offen, wer wann welche Datenveränderung im Teilnehmerkonto von Herrn H. vorgenommen hat. - Aus meiner Sicht kann man sich da schon fragen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

@Seid-Nett
100%ige Zustimmung. Man weiß langsam wirklich nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 02. Juli 2009, 20:11
Zitat von: helm
Bis heute ist doch die Frage offen, wer wann welche Datenveränderung im Teilnehmerkonto von Herrn H. vorgenommen hat
Genau unter diesem Gesichtspunkt wäre es aber eine ehrenrührige Unterstellung an Herrn S, die Strafanzeigen gegen ihn zu veröffentlichen. Es steht nämlich nicht zweifelsfrei fest, ob auschließlich er der handelnde Akteur war - und somit ein öffentliches Verdächtigen verdient.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: helm am 02. Juli 2009, 20:31
Zitat
auschließlich er
Naja, selbst wenn er's nicht persönlich oder allein war, hat er keinen Handschlag getan, den ganzen Sachverhalt mal aufzuklären, um dem Unfug ein schnelles Ende zu bereiten. Zudem hat Herr S. Herrn H. wohl mit der Anmeldung "gedroht" (Blog vom 18.08.2007). Ich finde: Ein hinreichender Tatverdacht für Ermittlungen - sieht der Staatsanwalt wohl anders ...
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 02. Juli 2009, 20:38
S hat nur von einer "Anmeldung durch die GEZ" gesprochen, das Wort "Pflichtanmeldung" kam ihm tatsächlich nicht über die Lippen. Umso überraschter war ich über die Offenheit der SWR-Mitarbeiter, die sich diesbzüglich mit aufklärenden Informationen nicht zurückgehalten haben.

Allerdings ist nach wie vor sehr zweifelhaft, ob denn eine Pflichtanmeldung überhaupt einen Straftatbestand darstellen könnte. Die Staatsanwälte hatten wohl nicht alle Informationen zur Vorgangsweise bei einer Pflichtanmeldung zur Verfügung.

Die Unterstellung eines Computerbetrugs in der Strafanzeige dürfte jedenfalls zu hoch gegriffen sein, da man Herrn S keine vorsätzliche Bereicherungsabsicht nachweisen kann. Eher übereifriges Pflichtgefühl.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: helm am 02. Juli 2009, 20:58
Zitat
zu hoch gegriffen
schätze auch, dass der Staatsanwalt deswegen eingestellt hat.
Vor dem Hintergrund des Massenverfahrens wäre es auch m. E. durchaus sinnvoll gewesen, sich die Informationen zur Vorgehensweise mal zu beschaffen ... dürfte für den Staatsanwalt schon ne riesen Herausforderung sein, da er mit sowas sicherlich auf "taube Ohren" bei den Kollegen von Herrn S. gestoßen wäre.

Ich persönlich halte nach wie vor den Vorwurf gegen Herrn S. durchaus für berechtigt. - Ist aber nur meine Meinung.

Ach ja, und für Betrug dürfte wohl die die Beschädigung fremden Vermögens ausreichen ...
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 02. Juli 2009, 21:08
Zitat von: helm
Beschädigung fremden Vermögens

Das ist ein objektiver Betrugstatbestand, für eine Verurteilung braucht es jedoch auch subjektive wie Vorsatz und Bereicherungsabsicht.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: helm am 02. Juli 2009, 21:20
und daran scheiterts dann wohl am Ende ... weil nicht nachweisbar ...
Verfahren eingestellt ...

Frage wäre noch gewesen, ob über Unterlassung zum Nachteil was gegangen wär ...
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 02. Juli 2009, 21:27
Also dass der NDR es unterlassen soll, Herrn H das Bereithalten eines neuartigen Rundfunkgeräts zu unterstellen?

So eine Unterlassungsforderung hätte ziemlich sicher mit der eindeutigen Erklärung, eben kein Rundfunkteilnehmer zu sein, einhergehen müssen!
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: helm am 02. Juli 2009, 22:42
Für mich sind und bleiben die Gebührenforderungen und deren Vorgänge dahinter absolut dubios.
Warum sollte es verboten sein, dies mit Strafanzeige auch beim Staatsanwalt kund zu tun (auch namentlich, in aller Öffentlichkeit). Öffentliches Interesse besteht doch wohl schon wegen des Massenverfahrens.
"Abmahnanwälte" sind ja auch namentlich bekannt.

@maxbaumann
Kannst ja mal hierzu Stellung nehmen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1194.0 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1194.0)
Ich weiß nicht, ob es immer ok ist, irgendeine haltlose Geldforderung in die Weltgeschichte zu setzen ...

@maxbaumann
Hätte Herr S nicht prüfen müssen, ob seine Unterstellungen auch korrekt sind? Ist Nichtwissen ein gutes Argument für eine Unterstellung, wenn er nach Untersuchungsgrundsatz zu etwas anderem verpflichtet ist?
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 02. Juli 2009, 23:25
helm, die Editierfunktion hilft Mehrfachposts vermeiden. Ein PM-Hinweis kann mich im Zweifelsfall auf den geupdateten Post aufmerksam machen. Doch das nur nebenbei  ;)

"Dubios" ist sicher ein zulässiges Wort im Zusammenhang mit Pflichtanmeldungen, bezüglich "strafbar" sollte man sich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Es gibt auch außerhalb des ÖRR viele dubiose Machenschaften, die leider "gerade noch" legal sind und so ungestört fortgesetzt werden dürfen. Wer einem Kaffefahrt-Unternehmen oder einem Telefon-Glücksspiel-Verticker voreilig "Betrug" unterstellt, macht sich unter Umständen selber strafbar.

Öffentliche Strafanzeigen sind diesbezüglich nicht viel besser, da sie als öffentliche Vorverurteilung anzusehen sind. All jenen, die von der Strafanzeige erfahren, ist nicht klar, dass eigentlich noch kein Urteil gesprochen wurde und somit die Unschuldsvermutung gilt. Es ist eine Sache, einen Verdacht öffentlich zu äußern, und eine andere, offizielle Schreiben zu diesem Verdacht ungekürzt zu veröffentlichen.


Ich würde die Pflichtanmeldung im Allgemeinen nicht als "haltlos" bezeichnen, da sie in der Regel auf irgendwelchen Verdachtsmomenten aufbaut (Gebührenbeauftragter meint, etwas "gesehen" oder "gehört" zu haben). Dass Pflichtanmeldungen nach dem Zufallsprinzip an unangemeldete Haushalte ausgestellt werden, würde ich nicht zu behaupten wagen. Man darf nicht vergessen, dass sich zwangsangemeldete Rundfunkteilnehmer gern nach außen als "Unschuldslämmer" darstellen, weil sie hoffen, so die Gebührenforderung aus der Welt zu schaffen.


Herr S baute seinen Verdacht vor allem auf Äußerungen des Herrn H auf, die dieser während eines Gerichtsverfahrens zur Gebührenbefreiung tätigte. Was genau Herr H gesagt hat, dass wissen wohl nur noch er und Herr S. Jedenfalls war Herr S so voreingenommen, dass er seine anderen "tatsächlichen Anhaltspunkte" nur noch halbherzig prüfte.

-Dass dies ein Fehler war, zeigt das erstinstanzliche Urteil; ob sein Vorgesetzter dieses eigenmächtige Vorpreschen des Herrn S nach geschlagener Schlacht noch gutheißen wird, ist ebenfalls fraglich.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: helm am 03. Juli 2009, 17:06
Klar gilt die Unschuldsvermutung bei Betrugsvorwürfen.
Bei der Zwangsanmeldung hält man sich hingegen wohl nicht an rechtsstaatliche Gepflogenheiten; sonst hätte man wohl ein Auskunftserzwingungsverfahren eingeleitet, statt einfach irgendwelche Eintragungen im EDV-System vorzunehmen. Auskunftserzwingungsverfahren wäre der rechtsstaatlich korrekte Weg gewesen. Und da bin ich der Auffassung, dass man das dem Staatsanwalt zur Prüfung geben kann - auch wenn's den möglicherweise gar nicht interessiert, weil er keine Chance sieht, irgendwas nachzuweisen.
Leider is Herr S wesentlich "empfindlicher" als die Leute, die täglich mit irgendwelchen haltlosen Unterstellungen des ÖRR konfrontiert werden.
Würde man sich beim ÖRR (einschließlich Herrn S.) an die Gepflogenheiten halten, wär's sicherlich nicht so weit gekommen.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 03. Juli 2009, 18:10
Aber jetzt betrachten wir einmal den Fall, dass ein Auskunftserzwingungsverfahren gestartet wird. Nehmen wir weiters an, der Befragte zeigt sich einsichtig und gibt an, einen Fernseher zu besitzen. Damit steht seine Gebührenpflicht fest - aber ohne Anmeldung können von ihm keine Gebühren über die GEZ eingezogen werden.

Was sollte die LRA in diesem Fall also tun, wenn der Rundfunkteilnehmer schlichtweg die Anmeldung verweigert? Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige würde ihn zwar bestrafen, aber noch keine Gebühren eintreiben. D.h., zu irgendeinem Zeitpunkt braucht es sehr wohl so etwas wie eine "Anmeldung von Amts wegen". Nämlich dann, wenn das Bereithalten von Rundfunkgeräten zwar unstreitig feststeht, der Teilnehmer aber jede Anmeldung verweigert.

Zwingen kann man niemanden zu einer Anmeldung (also einer eigenhändig unterschriebenen), der RfGStV kennt keine entsprechende Regelung. Gäbe es also überhaupt keine Pflichtanmeldungen, hätte die LRA keinerlei Handhabe, einen Teilnehmer in den Gebühreneinzug "einzuschleusen".

Also: Ungeachtet der Mittel der Auskunftserzwingung oder der OWi-Anzeige muss (aus Sicht des Gesetzgebers!) die LRA das Mittel der Pflichtanmeldung zur Verfügung haben. Wann genau sie es einsetzen soll und darf, darüber lässt sich jedoch sehr wohl diskutieren.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: helm am 04. Juli 2009, 09:03
Zitat
gibt an, einen Fernseher zu besitzen
In dem Fall hätte er es wenigstens nach RfGStV schriftlich angezeigt. Ohne Zutun des Betroffenen auf Basis irgendeiner mündlichen Überlieferung im Datenschrottplatz rumzuwürgen ist imho jedenfalls nicht die feine englische Art.
... Und wenn jemand nicht zahlen will bzw. nicht zahlen kann oder ganz einfach so nicht zahlt, dann hat aus meiner Sicht der ÖRR halt Pech gehabt - gibt nix. Für mich besteht da kein Grund mit irgendwelchen Tricks gegen die zahlende Kundschaft vorzugehen ...
Bei so einer Vorgehensweise kann man sich beim ÖRR nämlich sicher sein, dass beim nächsten mal die Gräben bereits ausgehoben sind, wenn die nächste Geldforderung kommt.
(Vergl. Kirchgeld: Ihr wollt Geld, ich will das nicht bezahlen ... - dann trete ich halt aus, wenn's darauf ankommt.)
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 04. Juli 2009, 14:56
Zitat von: helm
Vergl. Kirchgeld: Ihr wollt Geld, ich will das nicht bezahlen ... - dann trete ich halt aus, wenn's darauf ankommt.

Das sehe ich genauso. Beim Kirchenaustritt muss man jedoch gewisse Nachteile in Kauf nehmen, etwa ein vermindertes Ansehen in gewissen gesellschaftlichen Kreisen, oder die Unmöglichkeit einer klassischen kirchlichen Heirat.

Ähnlich ist es bei den Rundfunkgebühren: Wer diese nicht zahlen will, sollte auch so fair sein, auf den Fernseher zu verzichten. Das hat natürlich den Nachteil, dass man sich beispielsweise auf RTL keine Reportagen über die GEZ mehr ansehen kann. Wer mit diesem Nachteil leben kann, der soll auch durch die Einsparung der Fernsehgebühren belohnt werden. 

Wo kein Fernseher, da keine Gebührenpflicht, daran kann auch eine Pflichtanmeldung nichts ändern. Wer jedoch sowohl die Fernsehgebühr einsparen als auch RTL sehen will, ist moralisch gesehen im Unrecht: Für sich selber die Vorteile heraussuchen und anderen die Nachteile überlassen, ist eines mündigen Staatsbürgers nicht würdig. Wegen solcher Personen wurde das Konstrukt der Pflichtanmeldung geschaffen und entsprechend hält sich auch mein Mitleid mit den Opfern dieser "Zwangsameldung" in Grenzen.

Wer unverschuldet und unrechtmässig pflichtangemeldet wird, nun, der soll die LRA vor dem Verwaltungsgericht mit aller Schärfe und kühler Berechnung in die Schranken weisen.


Ich habe meine Ausführungen bewusst auf die Fernsehgebühr beschränkt; auf den internetfähigen PC zu verzichten würde gerade mir niemals einfallen.  ;) Die Radiogebühr von ca. 5 Euro/Monat rechtfertigt meiner Meinung aber nicht einen größeren Clinch mit GEZ und LRA. Die eigene Zeit ist da im Zweifelsfall sinnvoller in Mehrarbeit zum Ausgleich dieser 5 Euro investiert.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: helm am 04. Juli 2009, 16:23
Zitat
Wer unverschuldet und unrechtmässig pflichtangemeldet wird, nun, der soll die LRA vor dem Verwaltungsgericht mit aller Schärfe und kühler Berechnung in die Schranken weisen.
Kannst du meinethalben so sehen ... Zwangsanmeldung ist für mich jedoch alles andere als eine "würdige" Vorgehensweise. Da braucht man sich bei der Rundfunkgebührenabwicklung auch nicht über entsprechende "unfaire" Reaktionen zu wundern.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ...  ;)
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: Deali am 10. Juli 2009, 20:57
Wer unverschuldet und unrechtmässig pflichtangemeldet wird, nun, der soll die LRA vor dem Verwaltungsgericht mit aller Schärfe und kühler Berechnung in die Schranken weisen.

Genau das hat Höcker gemacht! Beim ersten Mal gewonnen. Der NDR geht in Berufung. Die Vermutungen des Herrn Sickman sind einfach lachhaft! Und wegen so einem Käse zwei oder mehr Prozesse. Man sollte den Lutz Marmor aufmischen, aber keiner traut sich, GEZ ist halt schlimmer als Mafia

Deali
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 11. Juli 2009, 22:10
Zitat von: Deali
GEZ ist halt schlimmer als Mafia

Spricht denn da jemand aus Erfahrung?  ;) Die Mafia wird sich üblicherweise nicht mit 17 Euro monatlich abspeisen lassen, und ob sie gar Gerichtsurteile akzeptiert, wage ich zu bezweifeln!
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: Deali am 12. Juli 2009, 00:09
Zitat von: Deali
GEZ ist halt schlimmer als Mafia

Spricht denn da jemand aus Erfahrung?  ;) Die Mafia wird sich üblicherweise nicht mit 17 Euro monatlich abspeisen lassen, und ob sie gar Gerichtsurteile akzeptiert, wage ich zu bezweifeln!

Die verbeißt sich aber nicht so in ihre Opfer wie der NDR. Bei meinem Kater entferne ich die Zecke und dann ist es gut!  :)
Aber bei den ÖRR hilft echt nur grundsätzlich ein Hausverbot auszusprechen! Sollte dann doch ein Klinkenputzer das Grundstück betreten dann gleich Strafanzeige!

Hier der Musterbrief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erteile ich allen Ihren Mitarbeitern ein unbefristetes Hausverbot für mein befriedetes Besitztum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort.
Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin das der Verstoß gegen ein Hausverbot den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden kann.
Bei Zuwiderhandlung werde ich sofort Anzeige erstatten.
 
Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Datum

Und ab mit Einschreiben, Rückschein an die zuständige LRA. Und nie mehr Ärger!!!

Gruß

Deali 8)
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 12. Juli 2009, 00:52
Nein, nein - so einfach ist das auch wieder nicht  ;D Die Gebührenbeauftragten sind keine Mitarbeiter der LRA, sondern eben "Beauftragte", also Erfüllungsgehilfen von außerhalb.

Das Hausverbot schließt im Übrigen das Betreten des eigenen Grundstückes ein, die versuchte Kontaktaufnahme durch Klingeln und Anfragen wird damit üblicherweise nicht in Verbindung gebracht.
Ganz wichtig auch: Anzeigen bringt man bei Polizei oder Staatsanwalt ein, aber man droht nicht damit. Kein Staatsanwalt gibt sich gerne als Marionette einer privaten Fehde und wehrt lieber mit einem großzügigen Einstellungsbescheid ab.

Wer "keinen Ärger" will, kann genausogut die Radio/PC-Gebühr bezahlen und den Fernseher auf dem Elektromüll entsorgen.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: Deali am 12. Juli 2009, 02:24
Nein, nein - so einfach ist das auch wieder nicht  ;D Die Gebührenbeauftragten sind keine Mitarbeiter der LRA, sondern eben "Beauftragte", also Erfüllungsgehilfen von außerhalb.

Das Hausverbot schließt im Übrigen das Betreten des eigenen Grundstückes ein, die versuchte Kontaktaufnahme durch Klingeln und Anfragen wird damit üblicherweise nicht in Verbindung gebracht.
Ganz wichtig auch: Anzeigen bringt man bei Polizei oder Staatsanwalt ein, aber man droht nicht damit. Kein Staatsanwalt gibt sich gerne als Marionette einer privaten Fehde und wehrt lieber mit einem großzügigen Einstellungsbescheid ab.

allen Ihren Mitarbeitern und Beauftragten ein unbefristetes Hausverbot für mein befriedetes Besitztum


so Moritz,
das befriedetes Besitztum beginnt an der Grundstücksgrenze, es muss sich also niemand der von den LRA den Auftrag bekommen hat an irgendeinen Klingelknopf wagen.

Und:
Die Generalstaatsanwaltschaften unterstehen dem Landesjustizministerium ist also Weisungen unterstellt...

Also, ein Prozess gegen eine LRA, die Staatsanwälte fordern das ultimative Urteil, die Politik pfeift den Staatsanwalt zurück, das Verfahren endet sofort!

Und das ist im Sinne von Max...

Ich habe Busch anders in Erinnerung...

Deali
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: maxbaumann am 12. Juli 2009, 14:30
Mir bleiben immer noch Zweifel, dass man ein Hausverbot gegen ganze Personengruppen im Voraus aussprechen kann. Außerdem gibt es auch bei Hausfriedensbruch das "geringe Verschulden", das bei reinem Klingeln und Ausfragen sicherlich gegeben sein dürfte. Damit möchte ich nur zum Ausdruck bringen, dass nicht jede Strafanzeige automatisch in einem Urteil enden muss.  ;)

Zitat von: Deali
Also, ein Prozess gegen eine LRA, die Staatsanwälte fordern das ultimative Urteil, die Politik pfeift den Staatsanwalt zurück

Wer sagt denn, dass man wegen der Rundfunkgebühren gleich den gesamten ÖRR kriminalisieren muss? Sowohl Staatsanwälte als auch LRAs arbeiten grundätzlich nach politischen Vorgaben - aber die Politik entimmt ihren Auftrag dem Willen der Wähler!  ;) D.h., man muss zur Abschaffung der GEZ nicht den Umweg über das Strafrecht machen, sondern kann dies durch gewöhnliche Präferenz einer Partei ebenso erreichen.
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: Deali am 12. Juli 2009, 20:54
D.h., man muss zur Abschaffung der GEZ nicht den Umweg über das Strafrecht machen, sondern kann dies durch gewöhnliche Präferenz einer Partei ebenso erreichen.
Danke für die Info ;D
In dem Zusammenhang kann man ja gleich auch alle Steuern abschaffen, und die Bundeswehr! Ein toller Vorschlag, Max!

Ich bin der festen Überzeugung das man die G(roße) E(kelige) Z(ecke) nicht loßwerden kann! Es bleibt nur die Abmeldung! Und es zahlen nur noch die Dummen! :-*

Deali 8)
Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: syna am 13. Juli 2009, 23:10
Ich bin der festen Überzeugung das man die G(roße) E(kelige) Z(ecke) nicht loßwerden kann! Es bleibt nur die Abmeldung! Und es zahlen nur noch die Dummen! :-*

Kurz- oder mittelfristig mag das so sein.

Wenn man aber intelligent argumentiert und Leute und Parteien für das Thema sensiblisiert, dann müsste das doch zu ändern sein. Ich weiß noch, wie einst Ernst Albrecht in Niedersachsen den Rundfunkstaatsvertrag in Zweifel zog und damit das ganze Gebührensystem geändert werden sollte (seine Motivation wäre allerdings auch zu hinterfragen).

In der Rubrik "Alternativen" gibts gute Vorschläge - die könnte man vorbringen und die Leute damit konfrontieren.

Syna.

Titel: Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Beitrag von: oolicks_rNb am 30. Oktober 2009, 07:31
Aber klar, seit hier in diesem Forum ja neuerdings auch die Leute vom SWR für Klarheit sorgen sollte es für Herrn Höcker ja ein Klacks sein, die unsinnige Zwangsanmeldung aus der Welt zu schaffen.  r geht es doch nur noch um Rache wegen seiner Äußerungen und seines Kampfes gegen die Rundfunkgebühren.






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