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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: M_a-r_k-u_s am 07. November 2014, 21:48
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Person A's Frage an alle, die schon Post vom Gerichtsvollzieher bekommen haben: Wurde bei euch das Vollstreckungsersuchen in Kopie mitgeliefert? Bei A nämlich nicht...
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Bei Person B ja, aber das Urteil des LG Tübingen wird komplett ignoriert, das Vollstreckungsersuchen trägt immer noch keine Unterschrift, nicht den richtigen Gläubiger usw.
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Person C: das vom GV mitgebrachte Vollstreckungsersuchen ist nicht identisch mit der erhaltenen Zweitausfertigung!
a) andere Telefonnummer (echte Festnetznummer) und nicht die Servicenummer
b) Rückseite voll mit hellgrau bedruckten Rechtsgrundlagen für Vollstreckung, im Gegensatz zu leer.
Mit dem GV konnte in einem konstruktiven Gespräch von Mensch zu Mensch gesprochen werden, eingebrachte Argumente waren:
-auf den Vollstreckungsersuchen ist im Text kein Gläubiger genannt (das wurde zugegeben) - also Gläubiger unklar --> Vollstreckungsersuchen nichtig (Meinung Person C) lediglich links oben steht die zuständige Landesrundfunkanstalt ohne Adresse und rechts oben der BS mit Adresse, Mail u. Tel.Nr.. Mit freundlichen Grüßen...der Intendant (Kein Name), natürlich keine Unterschrift.
- in diesem speziellen Fall werden 2 Beiträge verlangt obwohl nur 1 Wohnung! - Einwand : Versuchter Betrug: (Kommentar GV: irgendwie komisch)
- Frage an GV ob bei Erhalt eines Vollstreckungsersuchens nicht zumindest grundlegende Überprüfungen des Ersuchens durchgeführt werden (schliesslich könnte da jeder daherkommen, auch mit 10 Beiträgen), auch in Bezug auf den vorigen Punkt der ja leicht überprüfbar ist: nein, es wird angenommen dass alles seine Richtigkeit hat (so weit ich mich erinnern kann muss eine Behörde (das ist ja wohl das Amtsgericht) laut welchem? § auch Überprüfungen durchführen. Oder macht das erst später der Richter?)
- ZDF RFSTVertrag verfassungswidrig seit Anfang 2014 (angeblich nicht bekannt, wiederholter Einwand dass eben nur der Job gemacht wird, bzw. "Extras" nicht zu den Aufgaben gehören.
Ergebnis der Sitzung: es wird erstmal so weitergeleitet dass nicht gezahlt wird.
Im Übrigen: vor einem Jahr ist das Gleiche schon mal so ähnlich abgelaufen, vom GV bis jetzt nichts mehr gehört. ( Es geht um Beitrag seit Anfang 2013)
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Person D.
Das Vollstreckungsersuchen wurde nicht mitgeliefert. Die Vollstreckung wurde nicht abgewickelt, weil Person D nicht erreichbar war. In einem Telefongespräch brachte Person D zu Recht vor, dass Widersprüche noch nicht beantwortet wären. Das Verfahren wurde um 1 1/2 monate - 19.12.2014 - ausgesetzt. In der Zeit reichte Person D Klage beim LVGH NRW ein, die deswegen zurückgewiesen wurde, weil Bürgerinnen und Bürger aus NRW generell kein Klagerecht vor dem LVGH in Münster zustehe. Person D wurde an das BVerfG Karlsruhe verwiesen um dort mit der Ablehnung des LVGHs Verfassungsbeschwerde einzulegen.. ( Ohne eine einzige Klage vor einem Verrwaltungsgericht!!)
MfG
kandric
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Person A hat ebenfalls keines erhalten!!
Geht man richtig der Annahme, dass dieses auf Verlangen ausgehändigt werden, oder sogar schon beim Anschreiben beiliegen muss?
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Herr K hat auch keins bekommen, zumindest nicht bei der Zahlungsaufforderung. Eine Kopie hat er aber nun angefordert, mit Berufung auf Paragraphen. Siehe:
Höh? Vollstreckungsankündigung vom "Vollstreckungsinnendienst"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11989.msg81834.html#msg81834
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Bei Person G war auch nichts mit dabei...hat G jetzt auch erst mal angefordert...
Wie ist dass dann eigentlich mit der Zahlungsfrist bzw. der Ladung zur Abgabe der VA. ?
mfg
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Habt ihn nun was bekommen?! Bei A hier das gleiche Problem...man soll vorbeikommen, dann dürfte man einen "Blick" drauf werfen... >:(
Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14146.msg98052.html#msg98052
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Dann geh doch hin und lass es kopieren; ich denke man muss es dir aushändigen, schon allein um das fachkundig prüfen zu lassen. Ich habe das Ding auf Nachfrage dann auch bekommen. Seit einem Jahr weder einen Beitragsbescheid bekommen, noch vom GV was gehört - und das ohne korrupte Gerichte anzurufen.
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Wie ein richtiges Vollstreckungsersuchen aussehen soll:
Datum: 20.01.2017
Gericht: Amtsgericht Remscheid
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 13 M 2846/16
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/ag_remscheid/j2017/13_M_2846_16_Beschluss_20170120.html
Rz. 3
[...] Das Vollstreckungsersuchen ist mit Original-Unterschrift und Dienstsiegel versehen.
Rz. 11-12
Insbesondere ersetzt das Vollstreckungsersuchen, d.h. die schriftliche Erklärung der Vollstreckungsbehörde über die Vollstreckbarkeit, die Höhe und den Grund der Forderung die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines sonstigen Vollstreckungstitels gemäß § 802a Absatz 2 ZPO. Dieses Vollstreckungsersuchen muss mit Unterschrift und Dienstsiegel versehen sein.
Diese Voraussetzungen sind allesamt gegeben. Neben Dienstsiegel und Unterschrift ist insbesondere die zu vollstreckende Forderung nach Grund und Höhe hinreichend konkretisiert. Der ebenfalls unterschriebenen und gesiegelten Anlage des Vollstreckungsersuchens ist zu entnehmen, dass hier eine Forderung der Landesrundfunkanstalt, des WDR, auf Zahlung von Rundfunkbeiträgen vollstreckt wird. Für den Schuldner war und ist das ersichtlich aus den Angaben in der Rubrik: „Gläubiger: WDR – ARD …“
Vollstreckungsersuchen mit Unterschrift und Dienstsiegel. Anlage des Vollstreckungsersuchens ebenfalls mit Unterschrift und Dienstsiegel.
Dann zur Unterschrift: man muss herausfinden, welche Person es war. Danach fragt man die LRA, ob diese Person, die unterschrieben hat, die Vollmacht für Vollstreckungsersuchen besitzt.
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Aktenzeichen: 13 M 2846/16
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/ag_remscheid/j2017/13_M_2846_16_Beschluss_20170120.html
Gläubigerin des hiesigen Zwangsvollstreckungsverfahrens ist, wie aus dem Rubrum ersichtlich die Stadt Remscheid als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vollstreckt eine öffentlich-rechtliche Geldforderung nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetztes NRW (VwVG NRW), vorliegend gemäß § 1 Abs. 1, 2 VwVG NRW eine öffentlich-rechtliche Geldforderung einer unter Landesaufsicht stehenden Körperschaft, nämlich der Landesrundfunkanstalt, des WDR Köln auf Zahlung von Rundfunkbeiträgen.
Gläubigerin? Dürfte doch der WDR sein?
Die LRA eine Körperschaft? Dann wäre es eine LRK.
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@gerechte Lösung
Rz. 13 gibt Antwort
An dieser Stelle muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass vorliegend die Person des Gläubigers der zugrunde liegenden Forderung und die des Vollstreckungsgläubigers gemäß § 4a VwVG NRW auseinanderfallen. Danach ist Vollstreckungsgläubigerin die Stadt Remscheid, während Gläubiger der Beitragsforderung der WDR ist. Nur die Vollstreckungsgläubigerin muss für den Schuldner hinreichend erkennbar sein. Das ist aufgrund des von der Stadt Remscheid verwendeten Briefkopfes definitiv der Fall.
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@boykott2015
Ich muss mal zugestehen, dass ich da noch nicht so richtig mitkomme.
Mir ist das ein wenig suspekt.
Mir war so, wie wenn es nur einen Gläubiger geben kann?
Die Stadt Remscheid wäre m.E. dann die Vollstreckungsbehörde? oder nicht?
Die Vollstreckungsbehörde beschäftigt wohl auch eigene Vollziehungsbeamte?
Wer da schreibt, dass die LRA eine Körperschaft ist, zu dem habe ich mal so gesehen nicht das richtige Vertrauen bezüglich ordentlicher Angaben. Ich zweifle das an, was die da schreiben.
Edit "DumbTV": @alle
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Bei wem hat der GV das Vollstreckungsersuchen in Kopie mitgeschickt?
Die Frage wer der Gläubiger ist wurde im Forum bereits thematisiert. Dazu auch die Forumssuche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen. Bei noch weiteren offenen Punkten bitte einen passenden eigenständigen Thread dazu eröffnen!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Angenommen Person A hat eine Kopie des Vollstreckungsersuchen erhalten und rein hypothetisch ist dort kein eindeutiger Name noch eine Unterschrift zu finden - was würde dies denn in Fantasien für Person A bedeuten?