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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Herbert am 07. November 2014, 21:40
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Liebe Gemeinde,
ich habe mir einen rein hypothetischen Fall ersonnen der von vorne bis hinten ausgedacht ist:
Angenommen: Jemand zieht zum Jahreswechsel 2013/2014 um.
Angenommen: Die Gebührenberechnung beginnt nach dem Umzug. Die Zeit davor ist scheinbar vergessen. Auch die Bescheide beginnen bei 3.2014.
Angenommen: Plötzlich kommt ein Brief: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" mit Ihr Kontostand vom 2.5.14 = 323,64
Angenommen: Jetzt ist plötzlich das ganze Jahr 2013 in der alten Wohnung mit dabei!!!
Wie ist die Lage einzuschätzen?
Könnte in dem erdachten Fall demnächst noch ein BESCHEID kommen, der sich auf das Jahr 2013 in der alten Wohnung bezieht?
Wie kann dann reagiert werden?
Bitte entschuldigt... A hat gesehen, dass schon ähnliche Fragen da waren, aber A hat keinen Überblick.
Bitte beruhigt ihn etwas, sonst bringt sich selbst dieser rein hypothetische Fall um den Schlaf.
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Offensichtlich sind erst jetzt die Meldedaten für die alte Wohnung beim BS angekommen.
Ein Bescheid wird sicher kommen, wenn man nicht bezahlt. Reaktion wie bei jedem Bescheid.
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Liebe Freunde fiktiver Fälle,
ich habe mir mal wieder etwas ausgedacht (wie schon zu befürchten war):
- Person A zieht um am 1.2014 und erhält Beitragsbescheide nur für die Zeit am neuen Wohnsitz:
- Person A Widerspricht auf Beitragsbescheid vom 6.2014, bis heute kein Widerspruchsbescheid
- Person A Widerspricht auf Beitragsbescheid vom 9.2014, bis heute kein Widerspruchsbescheid
- Nur erhält Person A einen Beitragsbescheid für das Jahr 2013 am alten Wohnsitz.
Welcher Widerspruch hätte in diesem fiktiven Fall am ehesten Erfolg?
- "In der von Ihnen angegebenen Zeit habe ich hier gar nicht gewohnt!" ende der Ansage
- "In der angegebenen Zeit habe ich in einer WG gewohnt und kann ihnen die Daten des Beitragszahlers leider nicht mehr geben weil ich sie vergessen habe. Die Person ist ausgewandert."
- "In der angegebenen Zeit habe ich in einer WG gewohnt und kann ihnen die Daten des Beitragszahlers aus Datenschutzgründen nicht geben."
- "Akzeptieren, dass es halt ein anderer Wohnsitz war und den altbewährten Widerspruch aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html noch mal abschicken.
Der war ja scheinbar nicht schlecht, da bisher noch keine Antwort gekommen ist? Oder dauert das in anderen fiktiven Fällen auch ein Jahr?" - Gibt es noch eine andere bessere Variante?
Bitte entschuldigt, wenn die Problematik schon längst ausdiskutiert ist. Ich steh das ohne Rückmeldung von euch allein nicht durch. :-[
PS: Ist das gut oder schlecht einzuschätzen, dass in diesem fiktiven Fall seit einem Jahr kein Widerspruchsbescheid gekommen ist.
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Welche/r Widerspruch[sbegründung] hätte in diesem fiktiven Fall am ehesten Erfolg?
- "In der von Ihnen angegebenen Zeit habe ich hier gar nicht gewohnt!" ende der Ansage
- "In der angegebenen Zeit habe ich in einer WG gewohnt und kann ihnen die Daten des Beitragszahlers leider nicht mehr geben weil ich sie vergessen habe. Die Person ist ausgewandert."
- "In der angegebenen Zeit habe ich in einer WG gewohnt und kann ihnen die Daten des Beitragszahlers aus Datenschutzgründen nicht geben."
- "Akzeptieren, dass es halt ein anderer Wohnsitz war und den altbewährten Widerspruch aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html noch mal abschicken. ...
- Gibt es noch eine andere bessere Variante?
PS: Ist das gut oder schlecht einzuschätzen, dass in diesem fiktiven Fall seit einem Jahr kein Widerspruchsbescheid gekommen ist.
hallo herbert,
zunächst einmal: die Meldung in einer Wohnung begründet automatisch die Rundfunkbeitragspflicht (lt. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), weshalb es wohl ok. wäre, wenn der BS/GEZ für alte Zeiträume in alten Wohnungen Beiträge fordern würde, wenn es nach dem aktuellen RBStV geht. Verjährt wäre ja auch noch nichts. Ich frage mich allerdings, ob vor einer Festsetzung nicht erstmal eine "Information" oder freundliche Zahlungsaufforderung + Begründung nötig wäre (im Sinne einer Anhörung?).
Wie du wohl vermutest, muss nur eine Person pro Wohnung bezahlen. Wenn diese freiwählbare Person befreit wird, ist die Sache damit für alle erledigt.
Wie man so einen Widerspruch begründet, wäre deiner weiteren Phantasie überlassen (vielleicht 2) und 3) zusammenfassen? und darauf hinweisen, dass man bisher keinerlei Informationen vorliegen hatte?). Deine Vorschläge fände ich lustig und um so besser, wenn sie tatsächlich zutreffen würden. Jedoch sollte so ein Widerspruch meiner Meinung nach schon trotzdem ungefähr so aussehen, wie der "altbewährte". Nur halt, dass deine (lustigen) Begründungen als erstes dazu kommen könnten. Man könnte auch zunächst nur eine solche persönliche Begründung verwenden, und gegebenenfalls später die übrigen (altbewährten) nachreichen. Wichtig wäre aber in jedem Fall, gleich einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen.
Wenn ein Widerspruch mal länger unbeantwortet/unbearbeitet bei der Behörde (welcher übrigens? aber das nur am Rande) liegt, wäre das doch sehr positiv zu sehen. Damit hätte eine fiktive Person ziemlich lange Ruhe gehabt. In anderen Fällen könnte es leider vorkommen, dass Personen bereits nach 2 Wochen einen Widerspruchsbescheid erhalten (und dieser auch noch einigermaßen ordentlich zugestellt würde). In dem von dir erdachten Fall könnte man sich also eher freuen. Da mit dem Widerspruch gleichzeitig Vollstreckungsschutz beantragt worden wäre (§ 80 IV VwGO), bestünde auch erstmal keine Gefahr von Vollstreckungen, wenn dieser Antrag begründet worden wäre mit unbilliger Härte und nicht überwiegendem öffentlichen Interesse. Ein Blick in den Gesetzestext könnte sehr hilfreich sein...
C.
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Wie du wohl vermutest, muss nur eine Person pro Wohnung bezahlen. Wenn diese freiwählbare Person befreit wird, ist die Sache damit für alle erledigt.
Das stimmt so nicht! Dies gilt nur für Singlewohnungen, verheiratete/verpartnerte Paare und WGs in denen alle Personen einen Befreiungsgrund haben. In allen anderen WGs werden die Personen zur Beitragszahlung herangezogen, die nicht befreit sind.
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Liebe Freunde fiktiver Fälle,
ich habe mir mal wieder etwas ausgedacht (wie schon zu befürchten war):
- Person A zieht um am 1.2014 und erhält Beitragsbescheide nur für die Zeit am neuen Wohnsitz:
- Person A Widerspricht auf Beitragsbescheid vom 6.2014, bis heute kein Widerspruchsbescheid
- Person A Widerspricht auf Beitragsbescheid vom 9.2014, bis heute kein Widerspruchsbescheid
- Nur erhält Person A einen Beitragsbescheid für das Jahr 2013 am alten Wohnsitz.
Welcher Widerspruch hätte in diesem fiktiven Fall am ehesten Erfolg?
- "In der von Ihnen angegebenen Zeit habe ich hier gar nicht gewohnt!" ende der Ansage
- "In der angegebenen Zeit habe ich in einer WG gewohnt und kann ihnen die Daten des Beitragszahlers leider nicht mehr geben weil ich sie vergessen habe. Die Person ist ausgewandert."
- "In der angegebenen Zeit habe ich in einer WG gewohnt und kann ihnen die Daten des Beitragszahlers aus Datenschutzgründen nicht geben."
- "Akzeptieren, dass es halt ein anderer Wohnsitz war und den altbewährten Widerspruch aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html noch mal abschicken.
Der war ja scheinbar nicht schlecht, da bisher noch keine Antwort gekommen ist? Oder dauert das in anderen fiktiven Fällen auch ein Jahr?"
Alles Käse bis auf 4...
da man immer wohnt und wenn nicht wirklich eine WG bestand - vergisses!
- Gibt es noch eine andere bessere Variante?
Ja! Ebenfalls Widerspruch einlegen! Wie der aussieht ist vollkommen schnuppe (man erhält sowieso nur Textbausteine als Antwort)! Sollte nur §80 rein:
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung Ihres Festsetzungsbescheids vom xxxx 2015 nach § 80 Abs. (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch höchstrichterlich entschieden wurde
[/list]
Bitte entschuldigt, wenn die Problematik schon längst ausdiskutiert ist. Ich steh das ohne Rückmeldung von euch allein nicht durch. :-[
PS: Ist das gut oder schlecht einzuschätzen, dass in diesem fiktiven Fall seit einem Jahr kein Widerspruchsbescheid gekommen ist.
Sagen wir mal "normal! Die sind überlastet und jeder Widerspruchsbescheid wäre eine erneute Belastung... also locker bleiben (#)
...rein fiktiv gesehen!
Diese Klage gefällt mir persönlich sehr gut!
Vielleicht umsetzen und als Widerspruch formulieren?
Re: Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße -
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290)
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Wie du wohl vermutest, muss nur eine Person pro Wohnung bezahlen. Wenn diese freiwählbare Person befreit wird, ist die Sache damit für alle erledigt.
Das stimmt so nicht! Dies gilt nur für Singlewohnungen, verheiratete/verpartnerte Paare und WGs in denen alle Personen einen Befreiungsgrund haben. In allen anderen WGs werden die Personen zur Beitragszahlung herangezogen, die nicht befreit sind.
@Seppl
Ok. Ich hatte die Info aus einer Broschüre vom AZD. Da steht für WGs: "Eine Bewohnerin... meldet sich zum Rundfunkbeitrag an und zahlt für die gemeinsame Wohnung monatlich... Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Alle anderen Bewohner können sich abmelden" und es geradewegs so verstanden, dass das auch gilt, wenn die "eine Bewohnerin..." befreit ist.
Aber stimmt, du hast Recht, ist nachzulesen auf der homepage unter Stichwort "Wohngemeinschaft". http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/
danke für die Richtigstellung.
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@Herbert
man könnte natürlich diesen neuen Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und dann ergänzen:
"Zur Begründung des Widerspruchs und des Antrags nehme ich auf mein Widerspruchsschreiben vom (Datum einfügen) und das dortige Vorbringen Bezug".