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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: noredan am 06. November 2014, 14:53

Titel: Klage gegen den SWR am VG Karlsruhe
Beitrag von: noredan am 06. November 2014, 14:53
Am 09. 05. 2014 kam die Bestätigung vom VG Karlsruhe über den Eingang meiner 10 Seiten umfassenden Klage gegen den SWR den Haushaltsbeitrag betreffend, mit Begründungen u. a., diverse Vertstösse gegen das Grundgesetz.

Heute nun erhielt ich die Anfrage vom Verwaltungsgericht …….."Mit Einverständnis der Beteiligten kann der Berichterstatter gem.§§ 87 a Abs. 2, 3 VwGO anstelle der Kammer entscheiden".

Dabei hatte ich meine Klage abgeschlossen…."Die Klage zielt darauf ab, dass verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und das Verfahren so lange eingestellt wird, bis ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vorliegt".

Bin dagegen, dass ein Berichterstatter entscheidet.

Meinungen??
Titel: Re: Klage gegen den SWR am VG Karlsruhe
Beitrag von: Roggi am 06. November 2014, 15:14
Auch wenn das Urteil schon feststeht, so ist die Kammer die bessere Wahl. Es werden in der Kammer sicherlich Diskussionen über die Klageargumente und das Urteil stattfinden, ein Berichterstatter wird einfach nur seiner Bezeichnung gerecht: abweisen, Textbausteine zusammenklicken, verkünden. In der Kammer dürfte es vermutlich zu Kopfschütteln und Augenverdrehen kommen ob dieser Rechtsbeugung.
Hoffentlich wurden nicht nur Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit vorgetragen, sonst ist die Klage nicht zulässig.