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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: leonardodavinci am 06. November 2014, 00:41
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(http://i.imgur.com/Y9gkFAq.jpg)
haben wir Ihnen als verschlüsselte Datei die Daten mehrerer Vollstreckungsersuchen per E-Mail zugesandt
Wen wundert es da noch, dass solche Vollstreckungsersuchen nicht, wie von einigen Landesvollstreckungsgesetzen vorgesehen, unterschrieben und gesiegelt sind?
Offenbar werden ja nur die "Daten" zugesandt. Das alleine sollte für alle von einer Vollstreckung Betroffenen Anlass sein, Erinnerung einzulegen.
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Auch interessant das eine Thüringer Rundfunkgebührenbetreibungsverordnung von 1995 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen zum Tragen kommen soll.
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haben wir Ihnen als verschlüsselte Datei die Daten mehrerer Vollstreckungsersuchen per E-Mail zugesandt
WOW, der BS kann verschlüsselte Mails senden?
(Enigmail, PGP, GnuPG, ab Outlook 2010????)
Das stelle ich echt in Frage! |-
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Auch interessant das eine Thüringer Rundfunkgebührenbetreibungsverordnung von 1995 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen zum Tragen kommen soll.
Darin steht nur, dass die Landes- und Gemeindekassen mit der Beitreibung beauftragt werden und der zu erstattende Verwaltungsaufwand auf 17 Mark festgesetzt wird.