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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: leonardodavinci am 04. November 2014, 15:03

Titel: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 04. November 2014, 15:03
Ich möchte hier in regelmäßigen Abständen die (vorübergehenden) Erfolge verschiedener Facebooknutzer gegen den BS teilen. Das Forum soll so mit mehr praktischen Beispielen, die ja durchaus diskutiert werden können, bereichert werden.

1. Aussetzung der Eintragungsanordnung durch das AG Bayreuth

(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_79623_Obergerichtsvollzieherin/Beschluss_AG-Bayreuth_1_grau.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/topic_79623_Obergerichtsvollzieherin/Beschluss_AG-Bayreuth_2_grau.jpg)

2. Abmeldung wegen Wohnungslosigkeit

(https://scontent-a.xx.fbcdn.net/hphotos-xpa1/t31.0-8/q86/s960x960/1262800_865687296798424_2963430167378779191_o.jpg)


3. Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadt zurückgezogen (wegen Klage?)

https://www.youtube.com/watch?v=mZZShBFXqQE (https://www.youtube.com/watch?v=mZZShBFXqQE)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: unGEZahlt am 04. November 2014, 15:55
Leonardo,
danke für die Dokumente.


Das finde ich interessant:
2. Abmeldung wegen Wohnungslosigkeit

Da steht:
Zitat
Sie melden Ihr Beitragskonto ab, da Sie zur Zeit wohnungslos sind.

Ihr Beitragskonto haben wir … abgemeldet.

… eine Abmeldung kann …… durchgeführt werden, nachdem uns eine schriftliche Mitteilung vorliegt.
….
Dabei diente Ihre Nachrichtals Bearbeitungsgrundlage.

Da steht nichts von Unterlagen und/oder Nachweisen!
( bspw.: "sendeten uns Unterlagen, aus denen hervor geht" o. "haben nachgewiesen, dass..." oder
haben die sich da bloß schlecht ausgedrückt? )

Jedenfalls lt. dem Text, so wie ich das verstehe, würde das doch bedeuten,
dass einfach nur die schriftliche Mitteilung, wohnungslos zu sein, dann ausreicht,
um aus der Zwangsverpflichtung heraus zu kommen (?)

( Wenn das wirklich so einfach wäre, dann nichts wie los .... (?) . )

Markus
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 04. November 2014, 16:44
Es scheint so gelaufen zu sein:

Originalpost:

Zitat
Liebe Anti-GEZ Gemeinde!

Ich möchte hier, hoffnungsvoll optimistisch, einen Erfolg bekunden!
Ich kann es noch selbst nicht glauben, aber ich bin ABGEMELDET!!!

Hatte mir das Formular runter geladen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf (https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf)
"Sonstiges" angekreuzt und Wohnungslosigkeit eingetragen - und siehe da, ich bin frei

Also Deutschland, werde obdachlos!

Ist allerdings mit Datum und Unterschrift zu quittieren.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: novoderm am 04. November 2014, 17:09
Das geht solang gut, bis der BS wieder die aktuellen Meldedaten abgleicht!
Dann gibt es wieder Post und wer sich unrechtmäßig, als wohnungslos, gemeldet hat, bekommt doppelt Ärger. (Meldpflicht und Betrug)
Der BS braucht doch auch keine Nachweise. Er bekommt sie immer aktuell, von den Behörden oder zahl demnächst für den Datenabgleich. Geld nimmt er ja genug ein und der Witz ist, dass dieses Geld wieder vom Bürger kommt!  >:D >:(
Das Gleiche trifft auch für die zu, die jemals im ALG 2 waren und ihre "Beitragsbefreiungen" frisiert an den BS schicken.

Mit solchen Sachen wäre ich sehr vorsichtig, weil man dann unter Umständen beim normalen Klageweg, sich selbst ins Knie geschossen hat, wenn solche Dinge zur Ansprache kommen.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 04. November 2014, 17:11
Zitat
Jedenfalls lt. dem Text, so wie ich das verstehe, würde das doch bedeuten,
dass einfach nur die schriftliche Mitteilung, wohnungslos zu sein, dann ausreicht,
um aus der Zwangsverpflichtung heraus zu kommen (?)

( Wenn das wirklich so einfach wäre, dann nichts wie los .... (?) . )

Markus

Ich hatte dir doch in einem anderen Thread schon mal erklärt, dass das so nicht ausreicht. Lies die §§ 7+8 RVStV. https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Es genügt eben nicht sich einfach wohnsitzlos zu melden und sonst keine Nachweise/Beweise dem Beitragsservice zu senden.

§ 7 (2) regelt, wann die Beitragspflicht endet und welche Forderungen noch gestellt werden können?

Beispiel: A meldet sich zum 31.10.2014 wohnsitzlos und schickt die erforderlichen Nachweise dem Beitragsservice. Da diese natürlich erst 11/2014 beim BS eintreffen, ist für 11/2014 auch noch zu zahlen. Kommt das Schreiben erst 12/2014, dann eben auch noch für 12/2014 u.s.w.!

§ 8 (2) regelt die schriftliche Abmeldung (siehe oben).

§ 8 (5) regelt genau, welche Nachweise/Beweise zu erbingen sind.

Beispiel: A meldet sich wohnsitzlos. Wenn A jetzt keine eindeutigen Nachweise/Beweise liefern kann, dann läuft die Beitragspflicht weiter. A ist nach dem Meldegesetz verpflichtet sich beim EMA abzumelden. Die Abmeldepflicht besteht nur, wenn A ins Ausland zieht oder seine Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgibt, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Deshalb erhält A auch eine Abmeldebestätigung vom EMA. Bedeutet weiterhin, dass i.d.R. auch auf dem Ausweis von A ein Vermerk ofW (ohne festen Wohnsitz) eingetragen wird, aber nur wenn A im Bundesgebiet bleibt.

Sind die Nachweise/Beweise von A erbracht, dann muss der BS gemäß § 11 (5) das Konto schließen und die Daten löschen. In dem Fall wäre es für A auch vorteilhaft trotz Wohnsitzlosigkeit eine Postadresse zu haben, weil sonst die Abmeldebestätigung vom BS nicht zugestellt werden kann.

Zitat
Liebe Anti-GEZ Gemeinde!

Ich möchte hier, hoffnungsvoll optimistisch, einen Erfolg bekunden!
Ich kann es noch selbst nicht glauben, aber ich bin ABGEMELDET!!!

Hatte mir das Formular runter geladen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf
"Sonstiges" angekreuzt und Wohnungslosigkeit eingetragen - und siehe da, ich bin frei

Also Deutschland, werde obdachlos!

Da meint wohl einer ganz schlau zu sein!  >:D

Es ist eben nicht damit getan nur zu verschwinden oder sich unsichtbar zu machen. Das wars allerdings auch nach dem alten Rundfunkgebührenvertrag nicht. ;)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 04. November 2014, 17:22
4. Vollstreckung durch Stadtkasse - Zurückweisung unter (hier im Forum als unseriös angesehener) Bezugnahme auf BGB, AEMR u. dgl. - Stadtkasse leitet Fall an BS weiter - Informationsschreiben des BS und Beauftragung von Creditreform - Schreiben von Creditreform - erneute Zurückweisung in ähnlicher Form wie zu Anfang - Antwort von Creditrefom, Einstellung der Bemühungen und Rückgabe an den BS


Informationsschreiben des BS und Beauftragung von Creditreform

(http://i.imgur.com/JmMJaLy.jpg)(http://i.imgur.com/MorFSyX.jpg)

(http://i.imgur.com/vjpoj24.jpg)


Antwort von Creditrefom, Einstellung der Bemühungen und Rückgabe an den BS

(http://i.imgur.com/ft77DFi.jpg)

_____________________________________________________

Also ich sage einmal: Wer heilt, hat Recht. Bin gespannt, wie's weitergeht.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 04. November 2014, 17:38
Zitat
4. Vollstreckung durch Stadtkasse - Zurückweisung unter (hier im Forum als unseriös angesehener) Bezugnahme auf BGB, AEMR u. dgl. - Stadtkasse leitet Fall an BS weiter - Informationsschreiben des BS und Beauftragung von Creditreform - Schreiben von Creditreform - erneute Zurückweisung in ähnlicher Form wie zu Anfang - Antwort von Creditrefom, Einstellung der Bemühungen und Rückgabe an den BS

Das Problem an diesem Sachverhalt ist ebend, dass nicht genau bekannt ist, warum die Creditreform den Sachverhalt eingestellt hat? Es ist stark zu vermuten, weil sie ganz einfach nicht für die Vollstreckung zuständig sind.

Verwaltungsvollstreckung obliegt dem Amtsgericht und nicht einem anderen Vollstreckungsorgan außerhalb der Verwaltung und deren Gesetze. ;)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 04. November 2014, 17:40
Könnte natürlich sein, dass der Vorteil in solchen Fällen darin liegt, dass hier Stadtkassen und nicht etwa Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Wenn die Sache so klar und eindeutig wäre, warum dann das Hin- und Hergeschiebe zwischen Stadtkasse, BS und Creditreform?

Mir soll's recht sein.


Edit: Ein ergänzender Gedanke zu den Fällen, in denen auf Handelsrecht, Vertrag zu Lasten Dritter usw. Bezug genommen wird:

Auch wenn hier Rechtsirrtümer vorliegen sollten, so wird eine gewisse kritische Masse dennoch das verfolgte Ziel erreichen können. Wir wissen ja aus einem anderen Thread, dass die Vollstreckungsstellen schon jetzt überlastet sind. Wenn hier noch hunderttausende (oder gar Millionen?) Rundfunkfälle - und das auch noch jedes Quartal wiederkehrend - hinzukommen, dann bricht der Laden zusammen. Bei diesen Massen an mittlerweile bis zum Anschlag gereizten BS-Opfern wird es sich der Staat nie und nimmer leisten können, z. B. quartalsweise immer wiederkehrend Konto-, Lohn- oder sonstige Pfändungen durchzuführen. Dann würden die Ämter und Rundfunkanstalten wahrscheinlich wirklich brennen. Insofern verfolge ich das Ganze nicht ohne eine gewisse Sympathie. Wenn die Rundfunkmacher* illegal handeln, haben sie nichts anderes verdient.


*Edit Bürger: Korrigiert. Bitte auf gemäßigte Wortwahl achten. Danke.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 04. November 2014, 17:55
Das richtet sich nach den Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Je nachdem ist eine andere Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse, Gerichtsvollszieher, Finanzamt) zuständig. Es kann also niemals eine Behörde außerhalb der Verwaltung Vollstreckungsorgan i.Z.m. dem RBStV sein.

Allerdings regelt ja § 10 (7) RBStV, dass die LRA Ermittlungen von Beitragsschuldnern und die Durchführung des Beitragseinzugs auf Dritte übertragen kann. Vielleicht wird jetzt schon die Creditreform eingesetzt, weil die GV´s die Schnauze voll haben. Zuzutrauen ist denen mittlerweile alles.  >:D

Keine Ahnung, welche Hohlbirne den Vollstreckungsauftrag an die Creditreform weitergeleitet hat?  >:D Vielleicht wars ein Azubi?  (#)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 04. November 2014, 17:56
Das richtet sich nach den Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Je nachdem ist eine andere Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse, Gerichtsvollszieher, Finanzamt) zuständig. Es kann also niemals eine Behörde außerhalb der Verwaltung Vollstreckungsorgan sein.

Keine Ahnung, welche Hohlbirne den Vollstreckungsauftrag an die Creditreform weitergeleitet hat?  >:D Vielleicht wars ein Azubi?  (#)

Das viel Wichtigere ist doch, dass die Stadtkasse den Fall zurückgeleitet hat. Es war ja der BS, der Creditreform beauftragt hat.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 04. November 2014, 18:14
Zitat
Das viel Wichtigere ist doch, dass die Stadtkasse den Fall zurückgeleitet hat. Es war ja der BS, der Creditreform beauftragt hat.

Das ist korrekt. Habe es oben noch ergänzt. Der BS bedient sich wohl jetzt gemäß § 10 (7) RBStV der Creditreform als Dritten. Kann schon sein, dass in der Zukunft vermehrt die Creditreform auftaucht. Warum die Stadtkasse den Vorgang zurückgesendet hat wissen wir nicht. Kann ja sein, dass beim Schuldner nix zu holen ist.

Was mich viel mehr interessiert ist, ob durch den Einsatz der Creditreform vorab Anfragen bei der Schufa durchgeführt werden können/dürfen, wodurch das Wegfallen einer Androhung zur EV beim GV oder dem AG im Raume steht?

Das wäre in der Tat ein Hammer und ganz sicher ein Verstoß gegen mehrere Gesetze.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 04. November 2014, 18:24
Warum die Stadtkasse den Vorgang zurückgesendet hat wissen wir nicht. Kann ja sein, dass beim Schuldner nix zu holen ist.

Die Stadtkasse konnte gar nicht wissen, ob beim Schuldner Zu-Recht-Boykottler etwas zu holen ist. Das Schreiben der Stadtkasse enthielt ja erst die Aufforderung zu bezahlen.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 04. November 2014, 20:14
5. Stadtkasse schließt den Vorgang und gibt ihn an den BS zurück

(http://i.imgur.com/NIPvKAE.jpg)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: unGEZahlt am 04. November 2014, 21:04
Der BS braucht doch auch keine Nachweise. Er bekommt sie immer aktuell, von den Behörden oder zahlt demnächst für den Datenabgleich. Geld nimmt er ja genug ein und der Witz ist, dass dieses Geld wieder vom Bürger kommt!  >:D >:(
Das Gleiche trifft auch für die zu, die jemals im ALG 2 waren und ihre "Beitragsbefreiungen" frisiert an den BS schicken.

Weil Du das direkt auch wegen dem ALG2 schreibst:
Wenn das wirklich stimmt (?), wäre es theoretisch möglich, dass alle ALG2-Empfänger automatisch(?) befreit werden könnten.
Die Frage steht z. Zt. noch unbeantwortet in einem anderen Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11308.msg77002.html#msg77002


Diese Macht müssten die Anstalten normalerweise anstandshalber (wenn vorhanden) dann dazu nutzen,
um durch diese automatische Befreiung  dann zu verhindern,
dass ALG2-Empfänger theoretisch durch "nicht fristgemäße Befreiungsbeantragung"
finanziell dann komplett ruiniert werden können.

Markus
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: dimon am 04. November 2014, 22:23
Das geht solang gut, bis der BS wieder die aktuellen Meldedaten abgleicht!

soweit mir bekannt ist war der Datenabgleich bei den Einwohnermeldeämter einmalig! nur nach einem Umzug werden die Daten erneut nach Köln übermittelt.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Kurt am 04. November 2014, 23:03
Das geht solang gut, bis der BS wieder die aktuellen Meldedaten abgleicht!

soweit mir bekannt ist war der Datenabgleich bei den Einwohnermeldeämter einmalig! nur nach einem Umzug werden die Daten erneut nach Köln übermittelt.
Hallo zusammen,

das steht zum einen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag- Beispiel RP (Rheinland-Pfalz)
hier - ab Seite 32: http://www.swr.de/-/id=11576220/property=download/nid=7687256/1m4aav5/index.pdf (http://www.swr.de/-/id=11576220/property=download/nid=7687256/1m4aav5/index.pdf)

7. Datenübermittlungen von Einwohnermeldeämtern
Der SWR erhält (wie die übrigen Landesrundfunkanstalten auch) Daten von den Einwohnermeldeämtern. Hierbei sind drei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
1. Die einmalige Datenübermittlung des Gesamtbestandes der Meldebehörde zu einem Stichtag nach § 14 Abs. 9 RBStV.
2. Die Übermittlung von den Einwohnermeldebehörden im Einzelfall nach den jeweiligen Meldegesetzen des Landes (z.B. § 29 MeldeG BW; § 31 MeldeG RP; § 31 MeldeGSaarland).
3. Die regelmäßigen Übermittlungen bei Veränderungen (Umzüge und Todesfälle) erfolgen ebenfalls aufgrund bestehender landesgesetzlicher Vorschriften im Melderecht (bislang § 35 MeldeG BW geändert durch Artikel 2 des Gesetzes 20. November 2012 (GbI. S. 631; § 16 MeldDÜVO RP und § 31a Meldegesetz Saarland). Die wurden im Wortlaut angepasst, da jetzt ein Rundfunkbeitrag und nicht mehr eine Rundfunkgebühr erhoben wird.


zum anderen im jeweiligen Bundesland in der Meldedaten-Übermittlungsverordnung

Beispiel RP (Rheinland-Pfalz) - hier: (oder auch im oberen link auf Seite 33)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1vdy/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-MeldD%C3%9CVRPV4P16%20jlr-MeldD%C3%9CVRPV3P16 (http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1vdy/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-MeldD%C3%9CVRPV4P16%20jlr-MeldD%C3%9CVRPV3P16)
§ 16 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:

1.     Familiennamen,
2.     Vornamen,
3.     frühere Namen,
4.     Doktorgrad,
5.     Tag der Geburt,
6.     gegenwärtige und letzte frühere Anschriften,
7.     Tag des Ein- und Auszugs,
8.     Familienstand,
9.     Sterbetag.

Datensätze, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Abs. 8 oder Abs. 9 Nr. 2 MG besteht, dürfen nicht übermittelt werden; im Übrigen gilt § 1 Abs. 3.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um den Beginn und das Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie diejenige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der Südwestrundfunk und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.

(3) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31. August 1991 (GVBl. S. 369), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Staatsvertrages vom 18. Dezember 2008 (GVBl. 2009 S. 113), in Verbindung mit § 14 Abs. 11 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

*************************************************************

Gruß
Kurt
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: spreefischer am 05. November 2014, 00:01
Das geht solang gut, bis der BS wieder die aktuellen Meldedaten abgleicht!

soweit mir bekannt ist war der Datenabgleich bei den Einwohnermeldeämter einmalig! nur nach einem Umzug werden die Daten erneut nach Köln übermittelt.

Dann bedienen sie sich ab nächsten Jahr womöglich anderer Quellen.

Zitat
§14 Übergangsbestimmungen RBStV
Absatz (10) Die Landesrundfunkanstalten dürfen bis zum 31. Dezember 2014 keine Adressdaten privater Personen ankaufen.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 05. November 2014, 09:30
Zitat
Die Stadtkasse konnte gar nicht wissen, ob beim Schuldner Zu-Recht-Boykottler etwas zu holen ist. Das Schreiben der Stadtkasse enthielt ja erst die Aufforderung zu bezahlen.
5. Stadtkasse schließt den Vorgang und gibt ihn an den BS zurück

(http://i.imgur.com/NIPvKAE.jpg)

 >:D LOL...  >:D So kann man es natürlich auch machen. Klassisch ausgekontert würde ich sagen, auch wenns nix bringt außer Zeitgewinn. Die Schuldner haben wohl ihre Widersprüche nach BGB und dgl. verfasst, worauf die Stadtkasse den Vorgang an den BS zurück gab, weil Verwaltungsvollstreckung nicht anwendbar war und die Creditreform gabs zurück, weil sie erkannte, dass es um Verwaltungsvollstreckung geht. ;)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 05. November 2014, 14:23
>:D LOL...  >:D So kann man es natürlich auch machen. Klassisch ausgekontert würde ich sagen, auch wenns nix bringt außer Zeitgewinn.

Ob's nichts bringt, wird man sehen. Was soll denn als nächstes kommen? Nochmal an die Stadtkasse? Das hätte der BS auch gleich machen können. Ich bin da nicht ganz so pessimistisch. Und überhaupt gilt auch hier: Die Masse macht's.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 05. November 2014, 15:03
Was soll denn als nächstes kommen? Nochmal an die Stadtkasse? Das hätte der BS auch gleich machen können. Ich bin da nicht ganz so pessimistisch. Und überhaupt gilt auch hier: Die Masse macht's.

Das hat der BS doch getan. Natürlich geht das später wieder an die Stadtkasse zurück, weil hier eindeutig das Verwaltungsrecht greift. Der Schuldner hat aber mit seinem Widerspruch (vermutlich BGB und dgl.) bei der Stadtkasse derart Verwirrung ausgelöst, dass die den Fall wieder zurückgesendet haben. Es ist auch nicht deren Aufgabe zu ermitteln, welche Rechtsform laut RBStV da jetzt gilt. Die bekommen bestimmt bald noch ne Einweisung (öhm Einlauf).  :P

Der Hinweis bzw. Aufklärung in ihrem Schreiben macht deren Verunsicherung recht deutlich. Die haben dort Null Plan. ;)  Klar doch, die Masse machts immer. Hauptsache Widerspruch.

Mich würde in der Tat aber mehr interessieren, welcher Trottel die Creditreform beauftragt hat und weshalb? Vielleicht kannst du das ja herausbekommen Leonardo? ;)  >:D
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 05. November 2014, 15:46
Ob's nichts bringt, wird man sehen. Was soll denn als nächstes kommen? Nochmal an die Stadtkasse? Das hätte der BS auch gleich machen können. Ich bin da nicht ganz so pessimistisch. Und überhaupt gilt auch hier: Die Masse macht's.
Das hat der BS doch getan. [...]

Das hat der BS eben nicht getan. Erst ging's an die Stadtkasse, ja. Aber nach Rücküberweisung zum BS ging's eben nicht wieder an die Stadtkasse! Es ging an Creditreform.

Ich kenne den Namen des/der Bearbeiters/Bearbeiterin des BS, der/die es an Creditreform weitergeleitet hat. Ist im Dokument oben geschwärzt.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 05. November 2014, 16:02
Ach so war der Ablauf.  ;D

Wird ja immer abenteuerlicher. Ja was denn nun? Creditreform oder Amtsgericht?
Die haben schwer einen an der Klatsche. So ist das nunmal, wenn man nur geldgeil ist und eine Vollstreckung ohne gesetzliche Handhabe bei der Creditreform einleitet. Kann mir nicht vorstellen, dass da der Sachbearbeiter ohne Anordnung eines Vorgesetzten tätig wurde.

Ich habs doch schon immer gesagt. Briefkasten zu, Namensschild weg, Post ohne Nachsendeauftrag umleiten und auf den Schwachsinn gar nicht reagieren.

Das Ersuchen geht mit Sicherheit wieder an die Stadtkasse zurück, weil die nunmal für die Vollstreckung zuständig sind. Vielleicht findest ja noch mehr raus Leonardo! ;)

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass der BS sich der Creditreform bedient hat, um Daten über die Bonität des Schuldners zu erfahren. Das ist meines Wissens seit dem 01.01.2013 durch die Anpassung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in NRW möglich.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 05. November 2014, 16:13
Ach so war der Ablauf.  ;D

Wird ja immer abenteuerlicher. Ja was denn nun? Creditreform oder Amtsgericht?
Die haben schwer einen an der Klatsche. So ist das nunmal, wenn man nur geldgeil ist und eine Vollstreckung ohne gesetzliche Handhabe bei der Creditreform einleitet. Kann mir nicht vorstellen, dass da der Sachbearbeiter ohne Anordnung eines Vorgesetzten tätig wurde.

Ich habs doch schon immer gesagt. Briefkasten zu, Namensschild weg, Post ohne Nachsendeauftrag umleiten und auf den Schwachsinn gar nicht reagieren.

Das Ersuchen geht mit Sicherheit wieder an die Stadtkasse zurück, weil die nunmal für die Vollstreckung zuständig sind. Vielleicht findest ja noch mehr raus Leonardo! ;)


Vielleicht noch einmal in Ruhe und gründlich Fall #4 und #5 lesen, liebe/r/s Konspirativ  :)

Ist eigentlich alles ersichtlich.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 05. November 2014, 16:26
Es geht hier aber nicht um §4+5, sondern wie ich bereits hier geschrieben habe um §10 (7) RBStV.

Ab Nr. 16.6. ist alles ersichtlich. Insbesonders das gelb markierte unter Inkasso. ;)

http://www.winterhilfe.rockdiele.de/Ablage/Rundfunkgebhren-2013.pdf
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 05. November 2014, 16:30
#4 und #5 meiner Beispiele, nicht § des RBStV...
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 05. November 2014, 16:41
Zitat
Könnte natürlich sein, dass der Vorteil in solchen Fällen darin liegt, dass hier Stadtkassen und nicht etwa Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Wenn die Sache so klar und eindeutig wäre, warum dann das Hin- und Hergeschiebe zwischen Stadtkasse, BS und Creditreform?

Yo sorry, hab ich falsch gedeutet mit der 4+5. ;)

In dem Link http://www.winterhilfe.rockdiele.de/Ablage/Rundfunkgebhren-2013.pdf sind unter Vollstreckungsbehörden die jeweils pro Bundesland zuständigen Stellen ersichtlich.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 05. November 2014, 16:43
Die Frage ist eben, was bei einer erneuten Überweisung an die Stadtkasse passiert. In ihrer ersten Antwort haben sie ja trotz Darlegung der Rechtsgrundlagen den Fall zurückgeleitet.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 05. November 2014, 16:52
Naja, im Link wird ja erklärt, warum die Creditreform tätig werden darf. War von mir auch nur ne Vermutung und aus §10 (7) abgeleitet, bis ich auf den Link gestoßen bin. Der ist echt gut. ;) http://www.winterhilfe.rockdiele.de/Ablage/Rundfunkgebhren-2013.pdf

Wenn beim Schuldner was zu holen ist, dann wird jetzt die Zwangsvollstreckung durch die Stadtkasse eingeleitet. Die sind für die Verwaltungsvollstreckung zuständig. Vorher wars ja vermutlich nur ein Ersuchen zur Abnahme der EV bzw. um eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: novoderm am 05. November 2014, 16:53
Zitat
Weil Du das direkt auch wegen dem ALG2 schreibst:
Wenn das wirklich stimmt (?), wäre es theoretisch möglich, dass alle ALG2-Empfänger automatisch(?) befreit werden könnten.
Die Frage steht z. Zt. noch unbeantwortet in einem anderen Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11308.msg77002.html#msg77002

Hallo Markus!

Es gibt doch bei jedem Bewilligungsbescheid, für ALG 2 ein Beiblatt, welches sich "Beitragsbefreiung GEZ" oder so ähnlich nennt.
Das Ding ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.
Das schickt man an den BS und ist für einen gewissen Zeitraum dann davon befreit. (Also bis zum nächsten Bescheid. Dann gehts wieder von vorn los.)
Natürlich ist jeder ALG 2- Empfänger davon befreit und wenn er dieses Beiblatt nicht automatisch mitgeschickt bekommt, dann holt man sich das beim Sachbearbeiter ab. Da gibt es auch keine Ausnahmen!

Ich kenne Fälle, da machte der BS dann wieder Schwierigkeiten, indem er sagte, dass man diesen "Antrag" nicht erhalten habe.
Und jetzt kommts!
Leute die das einfach per Normalpost verschickt hatten und NICHT auf diesem Papier, "ORIGINAL", draufgeschrieben haben, bekamen Post vom BS und wurden zur "Spende" ermahnt!

Begründung des BS, sinngemäß: "Wenn sie per Normalpost an uns schicken und kein Vermerk, "ORIGINAL", zugefügt wurde, kann unter Umständen dazu führen, dass diese Schreiben vernichtet und nicht anerkannt werden."
Das ist echt unglaublich aber wahr! >:D >:(


Also muss man es per Fax und/oder Einschreiben schicken und ja nicht vergessen, diesen lächerlichen Vermerk darauf zu machen.
Ach, und man muss beim JC ein neuen Befreiungsantrag abholen, weil man das Andere ja schon verschickt hat.  ::) :P

Und jetzt gibt es Leute, die aus der ALG 2 Sache raus sind aber weiterhin diese Befreiungen an den BS schicken.
Eingescannt und mit PDF-bearbeitet, ist das ja auch kein Thema.
Ich rate aber davon ab, dies zu machen. Wenn es rauskommt, ist es auch wieder Betrug und "Urkundenfälschung")
Froh sein, aus diesem Sumpf raus zu sein und dann mit den legalen Mitteln für Unruhe sorgen! :-)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 05. November 2014, 17:02
Zitat
Begründung des BS, sinngemäß: "Wenn sie per Normalpost an uns schicken und kein Vermerk, "ORIGINAL", zugefügt wurde, kann unter Umständen dazu führen, dass diese Schreiben vernichtet und nicht anerkannt werden."
Das ist echt unglaublich aber wahr! >:D >:(

So machen es einige von uns auch und hoffentlich in der Zukunft noch mehr! Also was wollen die? Ist eben Altpapier oder was auch immer!  >:D Die gehören alle in ne Zwangsjacke gesteckt. Dann wissen die endlich, wie sich Zwang anfühlt.  |-
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Calimero am 06. November 2014, 22:39
....
Ob's nichts bringt, wird man sehen. Was soll denn als nächstes kommen? Nochmal an die Stadtkasse? Das hätte der BS auch gleich machen können. Ich bin da nicht ganz so pessimistisch. Und überhaupt gilt auch hier: Die Masse macht's.
Wie du an dem Fall meines Kumpels in diesem Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10781.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10781.0.html) ersehen kannst: 3x Stadtkasse, 2x Creditreform beauftragt. Insgesamt über'n Zeitraum von  3,5 Jahre abwechselnd....

Bzgl. Creditrefom: ich könnte mir vorstellen, dass die die dem Zwecke des zusätzlichen Druckmittel einsetzen. Zumindest Mentalschwache bekommen auch bei Briefen von denen das Hosenflattern. Bei meinem Kumpel hatte das erste Schreiben schon einen gewissen Unterton und Druck zwischen den Zeilen. Beim 2'ten mal hab sie es dann auf die Freundschaftstour versucht: "Hi, wir treten ja hier als Vermittler auf und bieten Ratenzahlung an bla bla bla...." Sobald die aber merken, dass da ein Zahlungunwilliger ist, hören die auf, denn da verdienen die ja sonst nix weiter dran.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 06. November 2014, 22:51
In den Facebookgruppen häufen sich aktuell die Fälle, in denen über die Stadtkassen die Konten dichtgemacht wurden.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Konspirativ am 07. November 2014, 10:27
Zitat
Bzgl. Creditrefom: ich könnte mir vorstellen, dass die die dem Zwecke des zusätzlichen Druckmittel einsetzen.

Das hat nix mit Druckmittel zu tun, sondern der BS will an die Daten (Bonitätsauskunft) des Schuldners. Das was die Vollstreckungsbehörde nicht schafft, z.B. Abgabe der EV, übernimmt dann die Creditreform. Diese wird i.R.d. Amtshilfe gemäß §10 (7) RBStV tätig.

Zitat
Inkasso

Bleibt die Beitreibung durch die nach Landesrecht zuständige Vollstreckungsbehörde erfolglos, kann die Landesrundfunkanstalt nach § 10 Abs. 7 Satz 2 RBStV den Forderungseinzug – für einen begrenzten Zeitraum – an einen Inkassodienstleister
übertragen. Bisher wurde die Creditreform Mainz damit beauftragt (Stand: 2013).
Das Inkassounternehmen nimmt keine Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung wahr. Es darf den Beitragsschuldner nur während eines festen Bearbeitungszeitraums mehrmals anschreiben, wobei der Inhalt mit dem BEITRAGSSERVICE AZD abgestimmt ist, um ihn so zu einer freiwilligen
Zahlung der rückständigen Rundfunkbeiträge zu veranlassen.Dem Beitragsschuldner werden keine Inkassokosten in Rechnung gestellt. Der Dienstleister behält im Erfolgsfall seine Provision zu Lasten der Landesrundfunkanstalt ein. Lediglich die Portokosten sind vom Schuldner zu tragen, falls(Teil-)Zahlungen zu erlangen sind.

Zitat
In den Facebookgruppen häufen sich aktuell die Fälle, in denen über die Stadtkassen die Konten dichtgemacht wurden.

Das liegt aber daran, weil die Schuldner rechtlich nicht dagegen vorgehen. Einerseits, weil sie nicht wissen wie und andererseits vielleicht aus Faulheit oder Resignation. Keiner kann jemandem das Konto so einfach dicht machen. Das geht nur, wenn man keine Rechtsmittel einlegt und Fristen mißachtet.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 09. November 2014, 22:32
6. Eigenartige Reduzierung des Kontostands

August 2014 397,93

(http://i.imgur.com/buEBf6a.jpg)


Oktober 2014 96,73

(http://i.imgur.com/0A7h5Qn.jpg)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: unGEZahlt am 10. November 2014, 10:42
6. Eigenartige Reduzierung des Kontostands

August 2014 397,93

Oktober 2014 96,73


Ein günstigeres Zwangsangebot habe ich auch bekommen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9702.msg67097.html#msg67097

Das kann entweder ein Versehen sein
oder
der eigenartige Versuch, mit einem vorgeblichen Zwangsschnäppchen eine Zahlung provozieren zu wollen.

Natürlich ist ausschließlich nur ein Zwangsangebot von 0 €/fortwährend akzeptabel  ;)

Markus
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Calimero am 13. November 2014, 02:46
.....
Ein günstigeres Zwangsangebot habe ich auch bekommen:
....
Das kenne ich auch. Das liegt aber wohl daran, dass die mal die Gesamtschuld annmahnen, mal nur einen aktuellen, also neu entstandenen (zusätzlichen) Rückstand anmahnen/dran erninnern.
Später, wenn es mal Richtung Zwangsvollstreckungnsankündigung geht, werden die Beträge schon noch zusammen gerechnet.
Die aktuellsten (also ganz neuen) Rückstandsbeiträge fehlen da dann aber wiederum, weil die ggf. noch nicht angemahnt wurden.
So zumindest mein Eindruck/Erkenntnis, wie es zu den unterschiedlichen Summen kommt.

Zitat
Bzgl. Creditrefom: ich könnte mir vorstellen, dass die die dem Zwecke des zusätzlichen Druckmittel einsetzen.

Das hat nix mit Druckmittel zu tun, sondern der BS will an die Daten (Bonitätsauskunft) des Schuldners.
Für eine Bonitätsauskunft brauchts aber doch nicht extra die Cf, das können die auch selber.
Abgesehen davon, was will der BS mit einer BönitätsInfo? Wollen die mir vielleicht einen Handyvertrag oder gar einen Kredit verkaufen? Wohl eher nicht.
Zum eintreiben der Gebühren interessiert die weder meine Bönität, noch mein Vermögen.
Und wenn die eine Auskunft v.d. Cf haben wollen, muß die Cf ja nicht erst überflüssige Briefe verschicken.
Ausserdem hast du es ja selber zitiert und rot eingefärbt (für dich habe ich das entscheidende mal in schwarzFETT markiert):
"kann die LRA den Forderungseinzug – für einen begrenzten Zeitraum – an einen Inkassodienstleister übertragen."

Das was die Vollstreckungsbehörde nicht schafft, z.B. Abgabe der EV, übernimmt dann die Creditreform.....
Und nochmal abgesehen davon: das Vollstreckungsorgen kommt wesentlich einfacher an eine EV als die Cf, denn letzte schmeissen sofort das Handtuch, sobald die feststellen, dass der mündige Bürger zahlungsunwillig ist.

Es geht also um den Forderungseinzug, und das dient m.M.n. einzig und alleim dem Zweck, Druck auszuüben. So sind dann auch deren Briefe, zumindest der erste.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 13. November 2014, 17:03
7. Amtsgericht leitet Fall an BS zurück

(https://fbcdn-sphotos-c-a.akamaihd.net/hphotos-ak-xpf1/v/t1.0-9/10410959_788656061173686_5035502960647335403_n.jpg?oh=09b3e75f87c87289d6afa92a5fe641c1&oe=551DDED4&__gda__=1427958462_ff1a58a478a8aa1346840ce7d7845dba)

Man achte hier auf die durch den BS verursachte verworrene Anschrift.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Calimero am 13. November 2014, 19:18
...
Man achte hier auf die durch den BS verursachte verworrene Anschrift.
Muahaha, ja danke für den Hinweis. Ist mir a.d. ersten Blick gar icht aufgefallen.
Aber da sieht man mal wieder, was der Bs und die LRA's mit ihrem Briefkopfwirrwarr provozieren.
Bürger die sich damit nicht befassen, können fast nicht erkennen, wer, wie, wo für was zuständig ist bzw. der richtige Empfänger ist.
Die Begründung ist doch mal ein Schritt i.d. richtige Richtung, letztendlich zwar nur Zeitgewinn, aber die Fordernden werden endlich mal dazu gezwungen, sich an die Verfahrensvorschriften zu halten.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 16. November 2014, 03:39
8. SWR-Rechtsabteilung antwortet auf Widerspruch beim Amtsgericht und unterliegt


(http://i.imgur.com/SL9UUwR.jpg)  (http://i.imgur.com/k1OTxlb.jpg)  (http://i.imgur.com/ig5hjFn.jpg)  (http://i.imgur.com/hwLQhqv.jpg)

Antwort des Gerichts laut Facebookuser:

Zitat
Der Antrag der Gläubigerin vom 15.09.2014, das Rubrum zu berichtigen und den Schuldner in das Schuldnerverzeichnis einzutragen wird zurückgewiesen. [...]

Es kann dahingestellt sein lassen, ob die Bescheide ordnungsgemäß zugegangen sind. Nach dem Beschluss des Landgerichts Tübingen muss das Vollstreckungsersuchen u.a. mindestens enthalten:
- Bezeichnung und Dienstsiegel der Vollstreckungsbehörde sowie Unterschrift des Behördenleiters
- Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts unter Angabe der erlassenden Behörde, Datum und Aktenzeichen
- Angabe wann der Pflichtige gemahnt wurde oder weshalb dies unterblieb

Diese Anforderungen sind in dem, diesem Verfahren zugrundeliegenden, Vollstreckungsersuchen nicht enthalten.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. November 2014, 12:19
Sehr schön, dass sich die Gerichte in BW dem Urteil des LG Tübingen fügen. Jetzt müssen nur noch alle AG selbsttätig die Vollstreckungsersuchen zurückweisen, ohne Erinnerung des Schuldners. Das bringt zwar in der Sache gegen den Beitrag nicht unmitelbar was, lässt aber die Gerichte aufhorchen mit welchen unrechtmäßigen Methoden hier versucht wird sich die Pensionskassen zu füllen.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 16. November 2014, 13:50
Wird so leider nicht passieren, da die Amtsgerichte erst auf Erinnerung oder Widerspruch nach ZPO tätig werden. Aufhorchen sollten vor allem die GVs, auch wenn die die Sache letztlich wohl nicht selbständig zurückgeben können.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: tokiomotel am 16. November 2014, 14:06
Aufhorchen sollten vor allem die GVs, auch wenn die die Sache letztlich wohl nicht selbständig zurückgeben können.
GVs können m.E. einen Vorgang sehr wohl selbständig zurückgeben. Bei mir war es jedenfalls so , ging erstaunlicherweise reibungslos und schnell vonstatten und m.E. auf direktem Weg zum Bservice/LRA zurück.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Calimero am 16. November 2014, 22:59
@konspirativ:
Interessant für dich dürfte oben von Seite 1 der letze Absatz sein (nein, ich will da jetzt nicht weiter drauf rumhacken/anderer Thread):
"Beim BS handelt es sich um eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten. Der BS kann daher auch nicht Partei eines Rechtsstreits sein"

Ich finde es echt perfide, wie man aus der Antwort vom SWR erlesen kanm, wie die sich immer wieder das Gesetz für ihre Bedürfnisse zurecht biegen. Urteilbegründungen zu ihren Gunsten werden mit eingefügt, aber wichtige und auch höher instanzliche Urteile, die deren Ansinnen entgegen stehen, werden ignoriert, z.B. bzgl. Zustellung v. Bescheiden.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 17. November 2014, 01:13
Es ist bezeichnend, dass trotz genauer Kenntnis der Rechtslage - siehe den SWR zur korrekten Gläubigerbezeichnung und ebenso hier (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/Erwiderung-vom-Oktober-2014-Seite2.jpg (http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/Erwiderung-vom-Oktober-2014-Seite2.jpg)) den NDR - weiterhin munter zehntausendfach Vollstreckungsersuchen an GVs und Stadtkassen gesendet werden, die die abenteuerlichsten, aber nie die korrekte Gläubigerbezeichnung enthalten.
Titel: !!! Facebookerfolge gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 23. November 2014, 21:31
9. BS verzichtet auf 572 € Gebühren und Beiträge

(http://i.imgur.com/RNWr7Cd.jpg)


Zitat
bei mir hat ZDF den Fall an 3 verschiedenen Inkassos einem nach den anderen gegeben. Dann kam 6 Monate lang nichts und dann dieses Schreiben, und nein die 572 € hab ich nicht bezaht, es wurde einfach zurückgezogen also auf Null gesetzt und fieng wieder von Null an

https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/permalink/507552866016399/?comment_id=627834807321537&offset=0&total_comments=95 (https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/permalink/507552866016399/?comment_id=627834807321537&offset=0&total_comments=95)
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: CoK_Thor am 24. November 2014, 09:06
Herrlich.  :laugh:
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 24. November 2014, 16:22
10. BS verzichtet auf Großteil der Forderungen

(http://i.imgur.com/949TOJQ.jpg)


Sagt mir nur, dass die dermaßen im Geld schwimmen, dass sie sich das locker leisten können. Noch ein Grund mehr nicht zu zahlen.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: Blitzbirne am 24. November 2014, 20:29
Die denken sich wohl, wenn die sich die Gerichtskosten sparen, können die auch mal einen Teil der Beiträge erlassen. Wenn der "Kunde" dann einmal den geringeren Beitrag gezahlt hat, zählt das als Eingeständnis und man kann dann in Zukunft "ordnungsgemäß" kassieren!

SO NICHT! Die versuchen doch durch solche billigen ricks, die "Abtrünigen" zurückzugewinnen, imdem sie die galuben lassen, gewonnen zu haben!
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: leonardodavinci am 24. November 2014, 20:47
Was mich etwas stutzig macht, ist, dass da von "Sehr geehrte Damen und Herren" die Rede ist, obwohl das Schreiben ja doch erkennbar kein automatisch erstelltes sein kann. Layout und Nummern habe ich überprüft, stimmt alles soweit. Mal abwarten, ob sich solche Fälle häufen.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: mickschecker am 24. November 2014, 22:17
Es geht hier um die "besondere Situation" , welche nicht genauer beschrieben ist.
Kann es sich vielleicht um einen der hier im Forum schon öfters erwähnten "Ausnahmefälle" handeln , welche auf nachhakenden Druck von örtlichen Zeitungen zum Einlenken beim Bservice und demzufolge Erlässen geführt haben.
Ich denke hier an mehrere schon öffentlich gewordene Fälle des doppelten Abkasssierens wegen Innehabens eines Wochenend/Gartenhauses.
Der Bservice verzichtet da wohl lieber besser ungern auf einen größeren Betrag , als dass er sich durch zusätzliche Erregung öffentlichen Ärgernisses noch mehr "Querulanten" rekrutiert.
Die bei Facebook an Land gezogenen Dokumente sind leider nicht so richtig verwertbar , da bisher immer der wichtigste Teil an Infos nicht mitgeliefert wird. Schon interessant , aber noch Schiene spekulativ.

Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: FreiePerson am 25. November 2014, 14:21
Hallo Person L,

es freut Person A, dass und sicher anderen auch, dass Person L Erfolg gegen den BetrugsDrohService hattest. A hätte vier Fragen und es zu schätzen wissen, wenn Person L, A diese beantworten würde.

1) Musste Person L nach seinem Widerspruch das zuständige Amtsgericht in seiner Stadt bezüglich "der Aussetzung der Vollziehung" beantragen ?

2) Hat Person L geklagt mit einem Anwalt und hatte er Erfolg ?

3) Wie hat Person L es geschafft, dass die bei L auf seinem Bankkonto nichts holen konnten ?

4) Kam der Vollstrecker vorbei ?


A will dieses PropagandaZwangsDrohSystem nicht unterstützen. Bitte um Rückantwort.

Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: mickschecker am 25. November 2014, 19:35
@FreiePerson
leonardodavinci wird dir auf deine Fragen nicht antworten können , denn es betrifft ihn nicht .
Er hat das Schreiben lediglich bei Facebook aufgeschnappt und in dieses Forum weiter geleitet .
Über die genauen Hintergründe des Rückziehers vom BS weiß er auch bloß nichts....
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: FreiePerson am 25. November 2014, 20:46
@mickschecker

danke dir für die Antwort, ich hatte etwas vorschnell und voller Euphorie diese Details überlesen. Hoffentlich ändert sich 2015 etwas.
Titel: Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
Beitrag von: seppl am 26. November 2014, 12:16
Der Threadersteller möchte zu den von ihm eingestellten, nicht ihn selbst betreffenden Dokumenten keine Herkunftsangabe machen. Leider wird dadurch die Nachvollziehbarkeit bzw. Nachverfolgung der Vorgänge unmöglich. Um Verwirrung zu vermeiden, wird der Thread vorerst  geschlossen.
seppl/ Das gez-boykott Team