gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: m_herr am 04. November 2014, 10:04
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Hallo,
Einzelunternehmen X hat als Betriebsadresse im Gewerbeschein eine Adresse angegeben, die schon bei der GEZ/Beitragservice angemeldet ist. Muß X jetzt aber dennoch sich beim Beitragservice anmelden, und dann doppelt zahlen? Besteht die Pflicht einer Zahlung von Freiberuflern/Gewerbetreibenden, egal ob sie ein Räumen von einem Beitragszahler sind oder nicht?
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§ 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV
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Danke :)
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Hallo,
gleich noch eine Anschlußfrage. Was wäre das sinnvollste Datum? Da der Beitragsservice fragt, seit wann Unternehmen X dort ansässig ist? Es war doch schon zu GEZ-Zeit so, daß man als Unternehmen in bereits angemeldeten Räumlichkeiten keine Extra gebühren zahlen muß, oder? Also wäre es nichts verwerfliches, wenn man zb seit Gründung (Anfang 2000er) jetzt auf dem Schreiben angibt, oder wäre es ein Fallstrick? Danke