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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: wimmerma am 03. November 2014, 11:21

Titel: Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)
Beitrag von: wimmerma am 03. November 2014, 11:21
Edit "Bürger": Fortsetzung von
Jetzt kommt die Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.0.html



So, jetzt habe ich auch meine Abfuhr erhalten.
Habe die Ehre. So isses Recht.Unglaublich!

Mal sehn, was der Anwalt dazu sagt...
Gehe aber nicht davon aus, dass ich weitermachen werde.

Hier in Bayern hats keinen Sinn. Da is der Klüngel wohl zu mächtig.
Sieht man leider fast jeden Tag in der Presse.
Titel: Re: Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)
Beitrag von: Bürger am 03. November 2014, 11:45
Zitat
32 Das Gericht schließt sich den in den oben genannten Entscheidungen dargelegten Rechtsauffassungen auch insoweit an.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach Art. 29 Abs. 1 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs für alle anderen Verfassungsorgane sowie für Gerichte und Behörden bindend sind.
Das entsprechende Vorbringen des Klägers verhilft daher der Klage nicht zum Erfolg.
Wenn das von vornherein klar ist, müsste es da nicht eine "Abkürzung" des Verfahrens geben?
Zumindest in Bayern (und Rheinland-Pfalz) wo es diese Urteile der Landes-Verfassungsgerichtshöfe gibt.
Was soll dann die "Ausschöpfung" des Rechtswegs?!?

Verkommt hier der Instanzenweg zu einem noch kafkaeskeren Alibiverfahren als es schon das Widerspruchsverfahren ist?!?

Begreife ich nicht.
Hier wäre eine verlässliche juristische Auskunft interessant...
Titel: Re: Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)
Beitrag von: hcalex am 16. März 2015, 13:21
Hallo,

Person A möchte nach ergangenem Widerspruchsbescheid nun auch Klage einreichen. Diesmal betrifft es jedoch das VG Ansbach (was aber wie dem VG Augsburg auch dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG)untergeordnet ist).
Macht es hier überhaupt noch Sinn dass sich A Gedanken über eine umfangreiche Klage macht wenn der Ausgang durch das Urteil vom VfGHG schon von vonrherein bindend ist?
Oder sollte A in seiner Klage nur noch das Ruhen des Verfahrens beantragen bis das BVerwG geurteilt hat?
Titel: Re: Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)
Beitrag von: Roggi am 17. März 2015, 19:28
Jede Klage mit gut formulierten Argumenten hat letztendlich Aussicht auf Erfolg. Die große Anzahl der Klagen ist ausserdem ein Zeichen für die falsche Typisierung. Das Urteil vom OVG Münster ist offensichtlich unrechtmäßig. Ein Ruhen des Verfahrens sollte das mindeste sein, was man erreichen kann.