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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Heroldo am 27. Oktober 2014, 15:27
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A hat einen Bescheid mit Widerrufsbelehrung bekommen und will per FAX widersprechen - ist das juristisch äquivalent zu einem Einschreiben mir Rückschein?
Danke!
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...prinzipiell wohl schon, aber "Beitragsservice" fühlt sich da mitunter wieder "special"...
Achtung! WIDERSPRUCHSBESCHEID zurückgewiesen wegen unzulässiger Form? FAX?
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