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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: SoDoofBinIchNicht am 26. Oktober 2014, 13:20

Titel: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 26. Oktober 2014, 13:20
Ist vom Beitragsservice eigentlich auch schon mal was per Einschreiben verschickt worden?

Herr K fragt sich, wie oft eventuell ein Zustellungsversuch gemacht werden würde, wenn er zur Zeit der Zustellung mal nicht zu Hause sein sollte. Und wenn das Einschreiben dann in der Postfiliale zum Abholen bereit steht und er nicht hingeht, was passiert dann?

Desweiteren fragt sich Herr K ob die eventuellen Zwangsvollstrecker (ebenfalls) mit Einschreiben verschicken? Danke euch.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Calimero am 27. Oktober 2014, 00:32
....Und wenn das Einschreiben dann in der Postfiliale zum Abholen bereit steht und er nicht hingeht, was passiert dann?
....
Es gilt als zugestellt, egal ob es innerhalb der Frist abgeholt oder nicht abgeholt wird. Selbiges gilt, wenn die Annahme verweigert wird.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Lieselotte am 27. Oktober 2014, 10:31
"Es gilt als zugestellt", ist kein rechtlicher Konsens.
Rechtlich gilt es eben nicht als zugestellt.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Calimero am 27. Oktober 2014, 11:38
"Es gilt als zugestellt", ist kein rechtlicher Konsens.
Rechtlich gilt es eben nicht als zugestellt.
Da hast du in der Tat nicht ganz unrecht mit.
Es ist wohl so, dass es immer eine Einzellfallentscheidung ist, abhängig davon, ob der Adressat damit rechnen musste, dass ihm eine rechtserhebliche Erklärung zukommen könnte.
Spätestens aber mit dem 2'ten Versuch des Erklärenden, dem Adressaten das Schreiben auf diesem Wege zukommen zu lassen, dürfte dieses als zugestellt gelten. Quelle: OLG Hamburg, Urteil vom 24.04.2013, Az. 8 U 41/12

Daher meine Meinung bezgl. GEZ und Einschreiben: Da die Gescholtenen davon ausgehen müssen, dass ihnen im Zuge der Beitragseintreibung irgendwann auch mal ein solches Schreiben zugestellt werden könnte, wäre bereits der erste Zustellversuch als zugestellt zu werten.

Wenn jemand ein anderes 'höheres' Urteil kennt, immer her damit.

....
Desweiteren fragt sich Herr K ob die eventuellen Zwangsvollstrecker (ebenfalls) mit Einschreiben verschicken? Danke euch.
Meine Erfahrung: Wenn die vorherige(n) Zahlungsaufforderunge(n) erfolglos blieb(en), wirft der GV auch gerne mal nen Brief (mit dem Termin zur Zv) persönlich ein. Dies dürfte allerdings stark unterschiedlich gehandhabt werden.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: PersonX am 27. Oktober 2014, 11:47
dieser Link gibt weiter nette Informationen
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html

und hier ein Urteil dazu, auch bei mehr als 1er Zustellung
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2011/11011kgberlin1110.htm
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Bürger am 27. Oktober 2014, 12:25
Wenn jemand ein anderes 'höheres' Urteil kennt, immer her damit.

...da wäre z.B. ein Urteil des BGH = Bundesgerichtshofs ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Bernd Höcker
Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Zitat
Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).

Weshalb hingegen ein
Vorgehen gegen die Zustellung einer Postzustellungsurkunde ("gelber Brief)
mehr als nur "grenzwertig" sein dürfte, ist u.a. hier dargelegt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10671.msg72978.html#msg72978
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Calimero am 27. Oktober 2014, 12:27
grrrr, wie konnte mir der von Bürger zitierte Passus des BGH nur entfallen...hab ihn ja schon mehr als 1x gelesen. (#)
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Konspirativ am 27. Oktober 2014, 12:59
Zitat
Ist vom Beitragsservice eigentlich auch schon mal was per Einschreiben verschickt worden? Herr K fragt sich, wie oft eventuell ein Zustellungsversuch gemacht werden würde, wenn er zur Zeit der Zustellung mal nicht zu Hause sein sollte. Und wenn das Einschreiben dann in der Postfiliale zum Abholen bereit steht und er nicht hingeht, was passiert dann?

Ist mir persönlich nicht bekannt. Hier mal die 2 Wichtigsten .

1. Einwurf-Einschreiben: Keine Unterschrift erforderlich, Zusteller dokumentiert mit seiner Unterschrift die Zustellung in den Briefkasten. Der Versender hat somit eine Bestätigung. Die Sendung gilt also als zugestellt, aber rechtlich nicht als förmliche Zustellung und gerichtlich nicht beweisbar.
Dennoch wird durch das Einwurf-Einschreiben zumindest ein Anscheinsbeweis erbracht.

2. Einschreiben mit Rückschein Absender erhält den Rückschein mit Original-Unterschrift. Damit wird nur bewiesen, daß es beim Empfänger ankam, aber nicht was sich darin befand. Das schränkt den Beweiswert z.B. für ein Gerichtsverfahren ein. Das Einschreiben muß auch nicht angenommen und falls bei der Post hinterlegt wird nicht abgeholt werden. Das Einschreiben geht eben wieder zurück und damit wird evtl. eine Frist versäumt.

Ein Einwurf-Einschreiben kann hingegen nicht verweigert werden. Es bietet sich an, wenn Fristen einzuhalten sind. Verweigerung geht also nur, wenn kein Briefkasten da ist. ;) >:D

Zitat
Desweiteren fragt sich Herr K ob die eventuellen Zwangsvollstrecker (ebenfalls) mit Einschreiben verschicken? Danke euch.

Das könnte durchaus möglich sein, aber normalerweise bedient sich das Vollstreckungsgericht oder der GV einer Zustellungsurkunde. Falls das Schreiben per Einschreiben kommen sollte, dann siehe oben. ;)
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: ss32 am 27. Oktober 2014, 17:15
Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).

Da hat jemand ein Urteil zu einem abseitigen Fall gefunden und meint das auf beliebige Fälle verallgemeinern zu können.
Das ist natürlich Quatsch.

In dem Fall ging es darum, dass für das Einschreiben nur ein Nachweis über den Versand existierte.
Im Normalfall wird aber die Zustellung vom Briefträger dokumentiert, und der Zugang ist damit bewiesen.
Oder das Einschreiben geht an den Absender zurück, weil der Empfänger es nicht abgeholt hat. Dann ist der vergebliche Zustellversuch bewiesen und für den zweiten Versuch gilt das, was das OLG Hamburg entschieden hat.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Lieselotte am 27. Oktober 2014, 17:25
Der Beitragsservice verschickt aber keine Bescheide per Einschreiben.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Bürger am 27. Oktober 2014, 17:37
Abgesehen davon, dass der Beitragsservice im Regelfall zumindest bisher Bescheide nicht per Einschreiben versendet...

Im Normalfall wird aber die Zustellung vom Briefträger dokumentiert, und der Zugang ist damit bewiesen.

Genau dies scheint eben explizit nicht der Fall zu sein (abgesehen vom fehlenden Nachweis des *Inhalts*)...
Einwurf-Einschreiben
http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_%28Post%29#Einwurf-Einschreiben
Zitat
Bei einem Einwurf-Einschreiben handelt es sich um eine besondere Form des Einschreibens. Für die Zustellung ist keine Unterschrift des Empfängers nötig, der Zusteller wirft die Sendung ausschließlich in dessen Briefkasten und dokumentiert die Zustellung mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Dadurch ist für den Versender sichergestellt, dass der Brief angekommen ist. Dem Empfänger muss nicht bekannt gegeben werden, wann bzw. dass das Einschreiben eingeworfen wurde. Rechtlich erfüllt dieses Einschreiben nicht die Anforderungen an eine förmliche Zustellung,[1] so dass damit eine förmliche Zustellung gerichtlich nicht bewiesen werden kann. Dennoch wird durch das Einwurf-Einschreiben zumindest ein Anscheinsbeweis erbracht. Zudem kann die Annahme eines Einwurf-Einschreibens in der Regel nicht verweigert werden, da der Adressat kaum verhindern kann, dass das Schriftstück durch den Zusteller in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies ist vor allem hilfreich, wenn Fristen einzuhalten sind.

...und damit wären wir wohl wieder am Ausgangspunkt:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Bernd Höcker
Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm
Zitat
[...]
Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: ss32 am 27. Oktober 2014, 17:54
OK, wenn bei Wikipedia steht, dass Einwurfeinschreiben einen Anscheinsbeweis liefern, und der BGH in einem Spezialfall gesagt hat, dass der bloße Absendenachweis kein Anscheinsbeweis der Zustellung ist, dann heißt das selbstverständlich, dass mit keiner Art von Einschreiben jemals irgendetwas bewiesen wird.

Entschuldigung, dass ich mir das Urteil mal angeschaut habe, wo doch mit der Übereinstimmung eines Wortes schon alles klar ist.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: PersonX am 27. Oktober 2014, 18:03
http://www.ax-schneider-gruppe.de/lawnews/rechtsprechung-mietrecht/5071-hanseatisches-oberlandesgericht-hamburg-urteil-vom-24-4-2013-aktz-8-u-41-12

zeigt, dass in jedem Einzelfall auf die äußeren Umstände ankommt, in wie weit "Anscheinsbeweise" und "Treu" und "Glauben" behandelt werden.

Sollte also ein erstes Einschreiben nicht abgeholt werden, so sagt dass aus Sicht von PersonX immer noch nicht aus, ob ein zweites Einschreiben, wenn es nicht abgeholt wird, tatsächlich angekommen ist, noch nicht mal ob ein erstes. Schließlich muss der Empfänger ersteinmal Kenntnis darüber erlangen, dass ein zweites oder erstes Einschreiben angekommen sei. Der Grund warum z.B. bereits ein erstes Einschreiben nicht angekommen abgeholt wurden sein könnte, wäre z.B. dass der Postbote die Information dazu zwar in den Briefkasten gewurfen hat, aber A dieser der falsche war, ohne das es dem Postboten auffiel -> ergo keine Kenntnis darüber das ersten Einschreiben zur Abholung vorliegt -> und ja das ist bei PersonX bereits vorgekommen. Zum Glück hat die Nachbarin die Information zum Einschreiben weiter gegeben, und nein, dass müsste diese nicht.  .... das Hamburger Urteil ist aus Sicht von PersonX ein Einzelfall und läßt sich nicht allgemein auf die weiteren beliebig zugestellten Einschreiben anwenden.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Bürger am 27. Oktober 2014, 18:12
@ss32 Warum denn so ungehalten...? ???
Ich hatte lediglich eine mir im Rahmen meiner Zeit und Möglichkeiten gut zugängliche Quelle herangezogen, die dem Auszug aus dem BHG-Urteil nicht entgegenzustehen scheint.

OK, wenn bei Wikipedia steht, dass Einwurfeinschreiben einen Anscheinsbeweis liefern, und der BGH in einem Spezialfall gesagt hat, dass der bloße Absendenachweis kein Anscheinsbeweis der Zustellung ist, dann heißt das selbstverständlich, dass mit keiner Art von Einschreiben jemals irgendetwas bewiesen wird.
Vielleicht? Immerhin, wenn "266 Fälle von 1 Million Fälle" ausreichen, einen Anscheinsbeweis eben nur als Anscheinsbeweis, aber eben augenscheinlich nicht als Beweis zuzulassen...

Entschuldigung, dass ich mir das Urteil mal angeschaut habe, wo doch mit der Übereinstimmung eines Wortes schon alles klar ist.
Könntest Du da nicht zu unser aller Aufklärung die entsprechend relativierenden Passagen beisteuern...?

Danke :)
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: ss32 am 27. Oktober 2014, 21:22
Hier der Leitsatz des fraglichen BGH-Urteils (http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1668.php):

Zitat
     Der Zugang einer schriftlichen Mahnung nach VVG § 39 bedarf des vollen Beweises. Er kann nicht schon mit dem Nachweis, daß das Mahnschreiben als Einschreibesendung abgesandt worden ist, nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins als erbracht angesehen werden.

Und im Text:

Zitat
Aber auch bei Verwendung eines einfachen Einschreibebriefs kann der Absender fast immer mit Hilfe des vom Empfänger vollzogenen und bei der Post aufbewahrten Ablieferungsscheins seiner Beweispflicht für den Zugang genügen.

Da war jemand erst über 2 Jahre nach Zustellung auf die Idee gekommen, den Zugang nachzuweisen. Weil zu der Zeit kein Beleg bei der Post mehr existierte, kam er auf die Idee mit dem Anscheinsbeweis.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: PersonX am 27. Oktober 2014, 22:54
Und nochmal, selbst das Einwurfeinschreiben sagt nur, das irgendwo irgendwann irgendetwas in ein x beliebigen Briefkasten eingeworfen wurde, Fall A falscher Briefkasten Fall B falscher Inhalt z.B leerer Umschlag, das hatte PersonX sogar bereits eine Suchmeldung bei der Post hat nichts gebracht ;-)
Falls es ein Einschreiben mit Rückschein ist gilt das für die Information das ein Einschreiben zur Abholung bereit liegt analog. Will irgend eine Partei etwas wirklich gerichtsfest zustellen bleiben nur wenige Wege Einschreiben gehören nicht dazu, zumindest kann das erheblich angezweifelt werden.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Konspirativ am 28. Oktober 2014, 02:02
Zitat
Will irgend eine Partei etwas wirklich gerichtsfest zustellen bleiben nur wenige Wege

Deshalb klopft ja auch irgendwann der Gerichtsvollzieher an! ;)

Eine plausible Erklärung wäre trotzdem nicht schlecht. Wie schon ein paar mal hier niedergeschrieben, kann mal ein Schreiben vom BS verschwinden, aber dass alle nicht angekommen sein sollen klingt doch schon sehr unglaubwürdig.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: tokiomotel am 28. Oktober 2014, 07:00
Das Problem ist ein ganz anderes. BS und LRAs versenden aus eher Hinterhältigkeit grundsätzlich nur mit gewöhnlicher Post . Briefe deren Inhalte nur ignorierfähige Informationsschreiben enthalten sind so nicht von Briefen mit den eigentlich nur wichtigen Bescheiden zu unterscheiden.
Würde das anders laufen und Bescheide nachweislich zugestellt werden , würde das gewünschte Bedrohungsszenario im Vorfeld eines Bescheides sang-und klanglos untergehen.
Es ist doch so eindeutig erkennbares Ziel , den "Beitragsschuldner" schon vorher mürbe zu machen und zur Zahlung zu bewegen , bevor er jemals einen Bescheid in den Händen halten wird.
Bescheide werden solange wie möglich zurück gehalten und dann auch nur bewusst der gewöhnlichen Post untergejubelt. Es ist klare Masche , dass diese nicht auf den ersten Blick als wichtig erkennbar sein sollen.
Schließlich sollen diese auf der gleichen Stufe des Interesses stehen wie die gezielte Einschüchterung in den Informationsschreiben.
Dann leider eben deren Problem , wenn eine bestimmte Sorte von Schreiben von Briefkästen seltsamerweise nicht angenommen wird und auf unerklärlichen Wegen verloren geht. >:D
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: PersonX am 28. Oktober 2014, 09:49
Nicht aus Hinterhältigkeit, sondern um die Kosten niedriger zu halten, wenn die Kosten noch weiter gesenkt würden, dann würden auch diese Infoschreiben nicht mehr kommen, sondern sofort die Bescheide. Ausgelegt ist diese Art auf Gut Will, es ist schlicht preiswerter diese vielen Infobriefe zu versenden, als gleich richtige Bescheide zu erstellen. Zudem eine nachweisbare Zustellung wesentlich mehr Kosten verursacht. Die meisten Personen reagieren sehr wohl, wenn Ihnen ein Bescheid mit normaler Post zu geht, wäre das anders, würden die Bescheide grundsätzlich anders zugestellt. Jetzt werden nur bei Personen, welche diese Art der Zustellung ablehnen und angeben dass nichts angekommen ist "besonders" behandelt, würden dass alle Personen machen, würden alle "besonders" behandelt.

Egal wo oder wie, wenn eine Partei A sichergehen will, dass eine Partei B ein Schreiben tatsächlich und auch im vollen Umfang und fristgerecht erhalten hat, bleibt am Ende nur, die Übermittlung A persönlich, wobei die Unterschrift nebst Datum vom Emfänger B auf einer Kopie zu leisten ist.

Persönlich kann jederzeit ersetzt werden durch einen dafür direkt qulifizierten Boten.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Costinesti-98 am 29. Oktober 2014, 20:05
Das Problem ist ein ganz anderes. BS und LRAs versenden aus eher Hinterhältigkeit grundsätzlich nur mit gewöhnlicher Post ...

Den letzten Widerspruchsbescheid vom August 2014, nicht jedoch die zwei vorangegangenen, auch nicht die bisher ergangenen Beitragsbescheide, hat Person T per Postzustellungsauftrag ("Förmliche Zustellung") erhalten. Ich meine, einige andere Forumsteilnehmer hätten davon auch schon berichtet.

Diese Versandart wird u.a. von Gerichten für wichtige Schreiben genutzt. Vom Prinzip her funktioniert es quasi wie ein Einwurfeinschreiben, aber mit - sagen wir - erweiterter Dokumentationspflicht des Zustellers.

Ich kann mich nicht erinnern, gelesen zu haben, dass Beitragsservice oder Rundfunkanstalten Sendungen per Einschreiben zusenden, jedenfalls soweit es um den Rundfunkbeitrag geht.

Für den Moment einfach folgende Links zum Weiterlesen:

https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html (https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html)
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellung), dort auch die beiden Links unter "Siehe auch" beachten.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: ss32 am 29. Oktober 2014, 20:44
Den letzten Widerspruchsbescheid vom August 2014, nicht jedoch die zwei vorangegangenen, auch nicht die bisher ergangenen Beitragsbescheide, hat Person T per Postzustellungsauftrag ("Förmliche Zustellung") erhalten.

Interessant.
Hat T schon mal den Erhalt von wichtigen Schreiben bestritten? Oder gab es mal Umstimmigkeiten über Fristen?
Offenbar glaubt man, dass bei T ein Nachweis über den Zugang erforderlich ist.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Bürger am 30. Oktober 2014, 01:49
Den letzten Widerspruchsbescheid [...] hat Person T per Postzustellungsauftrag ("Förmliche Zustellung") erhalten.
Hat T schon mal den Erhalt von wichtigen Schreiben bestritten? Oder gab es mal Umstimmigkeiten über Fristen? Offenbar glaubt man, dass bei T ein Nachweis über den Zugang erforderlich ist.
Das ist wohl schwer zu sagen.
Mir ist dies auch mind. 1x aus persönlichem Umkreis bekannt, wo es aber keine wirklich offensiven Auseinandersetzungen bzgl. vorheriger Zustellungen gegeben hat.
Auch Bernd Höcker hatte seinen Widerspruchsbescheid augenscheinlich per förmlicher Zustellung erhalten:
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046
(http://www.gez-abschaffen.de/Neu2014/zweiter-widerspruchsbescheid-umschlag.jpg)

Olaf Kretzschmann offenbar wiederum nicht:
Do, 14. November 2013 - ablehnender Widerspruchsbescheid des rbb
"Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013 "
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/widerspruchsbescheid-des-rundfunk.html
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: tokiomotel am 30. Oktober 2014, 06:36
Der BS und die LRAs versenden ihre Infoschreiben und Bescheide meines Wissens zu annähernd 100% in üblichen kleinformatigen Umschlägen. Ich habe vor geraumer Zeit einen wichtigen Bescheid im großformatigen A4-Umschlag als gewöhnlichen Großbrief erhalten. Der Umfang in Seitenzahl war im hier bekannten Rahmen , kann also also nicht der Grund sein.
Ist durchaus eine feine Sache und eine Augenweide im Hefter , die hässlichen Knickfalten fallen weg. 8)
Hat hier schon ein anderer Schreiben in Umschlägen im A4-Format erhalten oder ist dies die absolute Ausnahme ?
Kann dies als Seitenhieb verstanden werden , wenn man bereits einen Bescheid als verschollen reklamiert hat. Nach dem Motto , groß kommt sicherer an als klein.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Bürger am 30. Oktober 2014, 06:47
Hat hier schon ein anderer Schreiben in Umschlägen im A4-Format erhalten oder ist dies die absolute Ausnahme ?
Kann dies als Seitenhieb verstanden werden , wenn man bereits einen Bescheid als verschollen reklamiert hat. Nach dem Motto , groß kommt sicherer an als klein.
Diverse fiktive Personen A-Z, die den Zugang der vorherigen Post nicht abgestritten haben, haben den Widerspruchsbescheid dennoch im weißen C4-Umschlag erhalten... (so ja u.a. auch Olaf Kretschmann)
Wie so oft bei ARD-ZDF-GEZ, so scheint es auch hier keine klar erkennbare Systematik zu geben.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: Konspirativ am 30. Oktober 2014, 14:01
Zitat
Diese Versandart wird u.a. von Gerichten für wichtige Schreiben genutzt. Vom Prinzip her funktioniert es quasi wie ein Einwurfeinschreiben, aber mit - sagen wir - erweiterter Dokumentationspflicht des Zustellers.

Nein, mit der Dokumentationpflicht hat das nichts zu tun. Die Zustellung von Einwurf-Einschreiben wird vom Briefträger auch dokumentiert. Der Unterschied ist, dass bei einer förmlichen Zustellung (gelber Brief) der Empfänger festgenagelt wird und dem Absender quasi die rechtlich unanfechtbare Zustellung dokumentiert wird. Bei einem Einwurf-Einschreiben liegt die Beweispflicht über den Empfang des Schreibens trotz Dokumentation des Briefträgers weiterhin beim Absender. Das betrifft letztendlich nur einzuhaltene Fristen, weshalb der gelbe Brief versendet wird.
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: karedig am 15. Januar 2015, 23:18
Person A hat ein Schreiben vom GV erhalten zwecks vollstreckbarem Titel etc., das Übliche. Nur, wie kann er beweisen, dass ein Bescheid jemals zugegangen ist? A wird auf jeden Fall so argumentieren und schauen, was passiert. Oder hat jemand bereits Erfahrung damit?

Des Weiteren, ein vollstreckbarer Titel gibt es bei Urteilen etc. Diesen müsste er A zunächst vorlegen, mit Stempel etc. oder? Das wird A auch anfordern.

Vorschläge und Kommentare dazu?
Titel: Re: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 16. Januar 2015, 13:59
Nicht aus Hinterhältigkeit, sondern um die Kosten niedriger zu halten, wenn die Kosten noch weiter gesenkt würden, dann würden auch diese Infoschreiben nicht mehr kommen, sondern sofort die Bescheide. Ausgelegt ist diese Art auf Gut Will, es ist schlicht preiswerter diese vielen Infobriefe zu versenden, als gleich richtige Bescheide zu erstellen.

Bescheide werden genauso automatisch erstellt wie die Infopost. Warum soll das also teurer sein? Selbst wenn sie mit gelbem Umschlag verschicken würden anstatt dem normalen, müßte das immer noch gleich viel kosten. Nee, ich denke mal das ist zumindest ne Mischung aus Hinterhältigkeit und Kosten unten halten.