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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: FritzP am 25. Oktober 2014, 14:08

Titel: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 25. Oktober 2014, 14:08
Hallo,

ein stiller Mitleser meldet sich nun zu Wort. Ich hänge meine fiktive Geschichte hier an, da ich dringend eine Meinung benötige, mein Post allerdings seit Tagen nicht freigeschaltet wird.*

Da Person A letztes Jahr über ein Gerichtsurteil drübergestolpert ist, in dem bei Geräten, die überwiegend Privat genutzt werden und, wie Person A, die beruflichen Nebentätigkeiten abgewickelt werden, sind Beiträge nicht zulässig (BVerwG 6 C 15.10*) und müssen zurückgezahlt werden. Somit hat Person A das erste Schreiben im Sept. 2013 (alle per Einschreiben mit Rückschein) verschickt mit der Aufforderung, die zuviel bezahlten Beiträge zurück zu zahlen. Nicht reagiert. Zweites Scheiben verschickt. Nicht reagiert. Person A hate seitdem auch die Zahlungen eingestellt. Plötzlich war die Hälfte der Forderung auf dem Konto (warum nicht alles?). Weiteres Schreiben verschickt, mit der Aufforderung, den Restbetrag auszuzahlen. Nicht reagiert. Konsequenz: Im April 2014 hat Person A sich offiziell abgemeldet. Seitdem gingen auch keine Schreiben mehr ein, keine Akzeptanz, keine Ablehnung der Abmeldung. Heute war dann der gelbe Brief vom GV im Briefkasten mit der Zwangsvollstreckungssache. Person A hat heute dem GV gleich geantwortet und die Zwangsvollstreckungssache zurückgewiesen, Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Zudem hat Person A heute noch Anzeige gegen den BS erstattet wegen Unterschlagung.
Person A ist aktuell immer noch etwas unsicher, ob dieser den Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen soll oder nicht, hat aber noch 10 Tage Zeit. Untätig war Person A ja nicht, hat dem GV einen Brief geschrieben.

Gruss

*BVerwG 6 C 15.10: https://www.bverwg.de/de/170811U6C15.10.0

*Edit "Bürger":
Beitrag musste ausgegliedert werden, da anderer Thread explizit ein anderes Bundesland behandelt:
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.0.html
Bitte beim Erstellen neuer Beiträge auch auf klare Beschreibung des fiktiven Hergangs/ Sachverhalts und der eigentlichen Frage achten - dann fällt es auch leichter, diese schneller freizuschalten ;)

Edit: "DumbTV:
Link zum Urteil ergänzt.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 25. Oktober 2014, 14:31
Schau mal da rein:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html
Oma meinte, sie würde sich beim Termin die Schreiben mal ganz genau ansehen und das Urteil von Tübingen (Argumente je nach Bundesland überdenken, BW=1:1) dort vorlegen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 25. Oktober 2014, 14:47
In dem Brief an den GV (GV ist in Bayern zuständig) wurde das Urteil vom Tübinger Gericht aufgeführt.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 25. Oktober 2014, 14:54
Zitat
Person A ist aktuell immer noch etwas unsicher, ob dieser den Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen soll oder nicht, hat aber noch 10 Tage Zeit. Untätig war Person A ja nicht, hat dem GV einen Brief geschrieben.

Natürlich sollte A dorthin gehen. Ein Gerichtsvollzieher beißt bestimmt nicht, zumal A ja eh schon schriftlichen Widerspruch einlegte.

A könnte ja die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern, zumal diese eh nur auf schriftlichen Antrag der Landesrundfunkanstalt beim Richter des AG oder beim Leiter der Vollstreckungsbehörde durchgeführt werden darf. GV sind i.d.R. dazu angehalten und verpflichtet eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Hab ich doch im Posting über deinem schon alles erklärt.
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)*
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg78877.html#msg78877
GV darf auch nicht vollstrecken, außer es liegt ein unterschriebener Beschluß vom Gericht oder vom unmittelbaren Vorgesetzten vor.

Beruft sich der GV auf seinen Beamtenstatus, dann hat der das mittels Bestallungsurkunde zu beweisen. Kann er das nicht und zeigt stattdessen einen Beamtendienstausweis vor (den er vielleicht noch vor 01.08.2012 in seiner Obhut hat), dann begeht er Amtsanmaßung und andere schlimme Dinge, wenn er nicht einen Gang zurück schaltet. ;)  >:D

Sollte er wider Erwarten aber sämtliche Berechtigungen haben und vorlegen können, dann ziehe das Urteil Tübingen http://openjur.de/u/708173.html in Betracht.

Zitat
In dem Brief an den GV (GV ist in Bayern zuständig) wurde das Urteil vom Tübinger Gericht aufgeführt.

Es nützt nichts das Urteil nur an den GV zu schicken, sondern man sollte das Ersuchen auch sehen und überprüfen können (Akteneinsicht steht A auf Antrag eh zu). Ein persönliches Gespräch mit dem GV ist eh unausweichlich, schon allein deshalb, um zu sehen ob er einen Plan hat. ;)


*Edit "Bürger":
Querverweis eingefügt, da aus jenem Thread ausgegliedert.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 25. Oktober 2014, 15:21
Jeder Schuldner muß sich im Falle einer Vollstreckung der GEZ mit dem jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetz seines Bundeslandes auseinandersetzen. Dort steht genau, welche Vollstreckungsbehörde zuständig ist, nach welchen Vorschriften sie tätig wird und werden darf.

Diesbezüglich ist auch das Urteil Tübingen entsprechend der LVwVG zu prüfen. In jedem Bundesland kann das anders ausgelegt werden und auch die Vollstreckungsbehörde kann eine andere als der Gerichtsvollzieher sein.

Das Wichtigste ist, daß das Vollstreckungsorgan hoheitlich tätig werden darf!
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 28. Oktober 2014, 12:33
Person A hat nun mit dem GV telefoniert: Ergebnis des Gesprächs im Prinzip: Friss oder stirb! Zahlen oder Eintrag ins Schuldnerverzeichnis/Schufa und Haftbefehl.  >:(
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: PersonX am 28. Oktober 2014, 12:48
Sieh an ein übereifriger, wahrscheinlich ist dieser nicht ausreichend informiert. Vielleicht ist es besser nicht mit diesem zu telefonieren, sondern die Unterlagen, welche die "tatsächlichen" möglichen Handlungsmöglichkeiten in diesem Fall darstellen würden und die Drohkulisse, welche der GV versucht aufzubauen, also diese, welche den "tatsächlichen" Handlungsmöglichkeiten des GV diametral („entgegengesetzt“ oder „völlig anders“) sind vorzulegen und dem GV zu zeigen, dass sollte dieser diametrale Handlungen durchführen, welche in diesem Fall ja nicht zulässig wären, dann später dazu führen das dieser dafür sehr wohl auch privatrechtlich haftbar gemacht werden kann.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 28. Oktober 2014, 13:03
Naja, er sagte, bei nichterscheinen zur Abgabe der Vermögensauskunft, ginge es zum Gericht. Dieses schickt ein Schreiben, indem innerhalb von 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden könne. Ein Richter entscheidet dann ob dem stattgegeben wird oder nicht.
Habe auch unter der alternativen Telefonnummer 0221/5061-0 versucht, mit dem BS in Kontakt zu kommen, nach der zweiten Weiterleitung wurde einfach aufgelegt - die wollen ja garnicht reden.
Was heisst: "diametrale" Handlungen ??
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: PersonX am 28. Oktober 2014, 14:10
Voraussetzung für die Vollstreckung ist der Titel, so ein Titel sollte der GV vorweisen können, auch muss dem vermeintlichen Schuldner dieses zuvor angedroht worden sein -> also nachweisbar irgendein Verwaltungsakt oder ein anderer Punkt laut Voraussetzung bestehen. Das könnte Person A zuerst prüfen intern, und auch auf welche Akten sich der GV berufen fühlen würde, falls es solche gäbe, vielleicht beruft sich der GV auf andere, welche nicht Person A kennen könnte, wenn durch Person A zu dem GV Kontakt herstellt werden würde, und sich die Akten also die Unterlagen zum Titel zeigen lassen würde, dass sollte möglich sein. Wenn Person A sodann feststellen würde, das Person A diesbezüglich keine Verwaltungsakte / ähnliches erreicht haben könnten, könnte der GV auch ansich keine Vermögensauskunft abnehmen, wegen wahrscheinlich fehlenden Voraussetzungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_%28Deutschland%29#Vollstreckungsvoraussetzungen
-> dort unter Punkt Voraussetzung
und Abwehr falls solche Bescheide fehlen würden unter Vollstreckungserinnerung
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_%28Deutschland%29#Vollstreckungserinnerung

Person A hat hier bezüglich irgendwelcher Verwaltungsakte keine weiterführenden Angaben gemacht, also fragt sich PersonX, auf was beruft sich der GV da überhaupt, oder hat Person A irgendwelche Bescheide vielleicht total vergessen oder waren diese möglicherweise als solche nicht erkennbar, und sind diese vielleicht deshalb nicht beantwortet oder diesen nicht widersprochen wurden, falls es also Bescheide gäben würde, welche vielleicht nicht nachweisbar zugestellt und auch nicht beantwortet wären---> dann fehlen vielleicht die Voraussetzungen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 28. Oktober 2014, 15:03
Person A hat hier bezüglich irgendwelcher Verwaltungsakte keine weiterführenden Angaben gemacht, also fragt sich PersonX, auf was beruft sich der GV da überhaupt, oder hat Person A irgendwelche Bescheide vielleicht total vergessen oder waren diese möglicherweise als solche nicht erkennbar, und sind diese vielleicht deshalb nicht beantwortet oder diesen nicht widersprochen wurden, falls es also Bescheide gäben würde, welche vielleicht nicht nachweisbar zugestellt und auch nicht beantwortet wären---> dann fehlen vielleicht die Voraussetzungen.

Siehe Eingangsposting.

Das sieht aber eher so aus, als hätte sich A nur auf etwaige Rückforderungen wegen eines Urteils http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2011&nr=67 mit dem BS berufen. Ob er den Schreiben des BS, falls ein Beitragsbescheid darunter gewesen sein sollte, überhaupt fristgerecht widersprochen hat, ist zumindest aus seiner Schilderungen so nicht anzunehmen.

Hat A einen Beitragsbescheid erhalten und fristgerecht innerhalb von 4 Wochen widersprochen?
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 28. Oktober 2014, 15:09
A hat nicht widersprochen. Evtl. war unter den vielen Schreiben ein relevantes, ein Bescheid dabei, der übersehen wurde.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 28. Oktober 2014, 15:43
Aus der momentanen Situation wird A wohl nix anderes übrig bleiben als widerwillig zu zahlen um grösseren finanziellen Schaden für sich und seiner Familie zu vermeiden.  :'(
Hätte A keine Familie, würde man es drauf ankommen lassen. Nur, wie will man 4- 5 Jährigen erklären, dass der Vater im Gefängnis ist ohne eine Straftat zu begangen zu haben??
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: PersonX am 28. Oktober 2014, 16:18
Warum bleibt das aus Sicht der Person A die einzige Option?

Wie immer Rechtsberatung ist nicht statthaft, deswegen nochmal die Fragen, welche Person A sich stellen könnte?

Könnte es zum Beispiel Bescheide Y und X gegeben haben? Was zeichnet einen richtig zugestellten Bescheid aus?
Wie könnte die Zustellung eines Bescheids Y und X ausgesehen haben? Was könnte daraus folgen.

Wenn z.B. PersonB einen Bescheid Y nachweisbar bekommen hätte dann hätte PersonB diesem sehr wahrscheinlich innerhalb der First direkt widersprochen. Weil aber möglicherweise ein GV sich jetzt doch auf einen Bescheid X berufen würde, dann könnte es passiert sein, dass dieser Bescheid X bei PersonB nicht vorgelegen hat, denn schließlich reagiert PersonB ja auf nachweisbar zugestellte Bescheide innerhalb einer Frist siehe Bescheid Y, weil diese, wenn diese denn einen Bescheid X bekommen hätte auch gegen diesen einen Widerspruch fristgerecht eingereicht hätte. Also würde PersonB in dem Fall dass es um Bescheid X geht wahrscheinlich die Option "nicht erhalten" in Betracht ziehen, und PersonB gegenüber keiner Anstalt oder dem BS eine Reaktion zum Erhalt eines Bescheides X getätigt hat, so dass eine Anstalt oder der BS davon ausgehen musste, das so ein Bescheid angekommen wäre.
Natürlich müsste sich PersonB fragen lassen warum dann vielleicht nicht auf die Mahnungen etc. reagiert wurde, aber das wäre erstmal egal, die Anstalt müsste den Nachweis erbringen, das tatsächlich ein vollstreckbarer Bescheid zu gegangen ist.  Selbst wenn es keinen Bescheid Y geben würde, würde PersonB immer fristgerecht Widerspruch gegen nachweislich zugestellte "Bescheide einlegen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Manso am 28. Oktober 2014, 17:50
Nur, wie will man 4- 5 Jährigen erklären, dass der Vater im Gefängnis ist ohne eine Straftat zu begangen zu haben??
Sie sind vielleicht noch nicht in dem Alter es zu verstehen, aber ich bin sicher sie würden später sehr stolz auf ihren Vater sein, der für die Freiheit gekämpft hat.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 28. Oktober 2014, 20:53
Schreiben vom Gerichtsvollzieher (Seite 1+2)
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 28. Oktober 2014, 21:18
Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice/ Bayerischen Rundfunk (Seite 1+2)
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Sacred am 28. Oktober 2014, 21:59
Person X könnte nun der Darstellung des GV folgen und bestätigen, dass er es auch so sieht, dass dies eine Forderung des "ARD ZDF Deutschlandradio -Beitragsservice-" ist.

Anmerkung: Der GV gibt es doch direkt an, dass es ein Schuldtitel von denen ist.

Weiter könnte Person X mitteilen, dass der "ARD ZDF Deutschlandradio -Beitragsservice-" ja eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ist, welche also kein Schuldtitel erlassen kann.

Abschließend kann Person X kurz darum bitten, sofern er (der GV) anderer Auffassung ist, diese bitte vortragen und entsprechend untersetzen soll.
Sofern nichts gegenteiliges binnen zwei Wochen eingeht, würde Person X davon ausgehen, dass sich die Zwangsvollstreckungssache erledigt hat.


Sollte später noch etwas kommen, kann Person X immer noch drauf hinweisen, dass das Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice kommt. Dass dort links oben Bayrischer  Rundfunk steht tut nichts zu Sache. Das Briefpapier gehört dem Beitragsservice, gut zu erkennen am rechten Seitenrand.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: ss32 am 28. Oktober 2014, 22:03
Ich wollte erst schreiben, dass in dem Vollstreckungsersuchen einiges fehlt (Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts etc.), aber das Bayrische Vollstreckungsgesetz (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VwZVGBYrahmen&doc.part=X) ist äußerst rigoros.

Da reicht es, dass die Behörde auf ein "Ausstandsverzeichnis" schreibt, dass die Ausfertigung vollstreckbar ist. Ob die Voraussetzungen überhaupt vorliegen, prüft niemand. Falls zu unrecht vollstreckt wurde, kann man das Geld später zurückholen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Bürger am 28. Oktober 2014, 22:25
...es kommt immer auf die jeweilige Vorgeschichte an.
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Und bitte spätestens jetzt auch noch zügig generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Das Thema "alles ignoriert" bzw. "Vollstreckung obwohl Bescheid nicht erhalten" ist im Forum schon eingehend behandelt...
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 29. Oktober 2014, 11:19
Bringt es A etwas, wenn dieser unter "Vorbehalt" zahlt? Problem ist, das A noch andere Baustellen hat und dieses Verfahren mit dem GV damit eingestellt wird um Zeit zu gewinnen und sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit dem Haufen zu beschäftigen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Bürger am 29. Oktober 2014, 12:08
Bringt es A etwas, wenn dieser unter "Vorbehalt" zahlt?
Dazu bitte einlesen unter
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Erschwerend könnte hinzukommen, dass bei all diesem Hick-Hack kaum klar ist, ob denn das Verfahren schon offiziell im Verwaltungsrecht anzusiedeln ist...
Die Zahlung unter Vorbehalt ist nämlich lt. Aussage von akademie.de allenfalls bis zum Erlass eines Bescheides machbar, da öffentliche Abgaben (und als solche werden sie durch Bescheid festgesetzt) tatsächlich nicht mehr unter Vorbehalt geleistet werden können...
Ein nicht gerade leichtes Unterfangen, nachdem nun schon die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde - zugestellter/ bekanntgegebener Bescheid hin oder her...
Abstreiten wird "Beitragsservice" hier erst recht alles.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 06. November 2014, 11:12
Heute Brief vom Staatsanwalt bekommen bzgl. der Anzeige von Person A gegen den BS: Verfahren wird eingestellt, da keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Die Spinnen komplett!
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: koppi1947 am 06. November 2014, 12:55
Genau die gleiche Antwort habe ich hier in Stuttgart bekommen, die Justiz ist Handlanger der Politik und diese Handlanger der ÖR.
Wie hat Sarazin in seinem Buch geschrieben "Deutschland schafft sich ab". Leider wird nur das Volk abgeschafft, weil es sich nicht wehrt und diejenigen die sich wehren werden rechts zugeordnet.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 06. November 2014, 14:43
Weshalb sollten die Staatsanwaltschaften auch tätig werden?

Es liegen eindeutig keine strafrechtlich relevante Punkte vor. Der Beitragsservice wird aufgrund eines gewissen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages tätig, der von den 16 Landesparlamenten gemeinsam per Gesetz verabschiedet wurde.

Bedeutet, dass Strafanzeigen gegen eine staatliche Institution, eine Behörde oder eine nichtrechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die aufgrund eines Gesetzes (RBStV) tätig wird, zu keinerlei Erfolg führen.

Dafür steht der Rechtsweg offen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Calimero am 06. November 2014, 21:22
.... Es liegen eindeutig keine strafrechtlich relevante Punkte vor. ...

Ist das sooo eindeutig? Wie wäre es mit Amtsanmaßung und Vortäuschung falscher Tatsachen bzgl. des Verwaltungsaktes der Zwangsvollstreckung?

Abgesehen davon, das Person A v. FritzP damals wohl nicht daraufhin angezeigt hat ...nur mal so ein Gedanke.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: ss32 am 06. November 2014, 22:36
....
Es liegen eindeutig keine strafrechtlich relevante Punkte vor. ...
Ist das sooo eindeutig?

Absolut. Wer hier von Straftaten schwafelt, zeigt, dass er von Recht nicht den Hauch einer Ahnung hat.

Wie wäre es mit Amtsanmaßung und Vortäuschung falscher Tatsachen bzgl. des Verwaltungsaktes der Zwangsvollstreckung ?

Amtsanmaßung (§ 132 StGB):
Niemand tut unbefugt so, als nehme er ein öffentliches Amt wahr.

Vortäuschung falscher Tatsachen ist keine Straftat.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: dimon am 06. November 2014, 23:00
Es liegen eindeutig keine strafrechtlich relevante Punkte vor.

doch! und zwar ist es im 16 RstV nicht geregelt warum eine Zwangsanmeldung erfolgt für die, die sich nicht freiwillig melden.

Oder ein anderes Beispiel: In einer WG leben 3 Personen, die gleiches Einkommen beziehen. Person B wird "zwangsangemeldet", warum nicht Person A oder Person C ? Wer gibt dem BS das Recht darüber urteilen zu dürfen wer angemeldet wird und wer nicht?
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Calimero am 06. November 2014, 23:03
Amtsanmaßung (§ 132 StGB):
Niemand tut unbefugt so, als nehme er ein öffentliches Amt wahr.
Die GEZ tut aber so und behauptet, als dürften sie Verwaltungakte erlassen.....in dem Moment täuschen sie vor, als wären sie als Vollstreckungsbehörde dazu berechtigt. Sie maßen sich also ein Amt an, dessen sie nicht befugt sind.
Wie gesagt, is nur ein Gedankengang und keine Behauptung.

Wer hier von Straftaten schwafelt, zeigt, dass er von Recht nicht den Hauch einer Ahnung hat.
->bleib bitte sachlich, danke!
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 07. November 2014, 11:06
Zitat
Die GEZ tut aber so und behauptet, als dürften sie Verwaltungakte erlassen.....in dem Moment täuschen sie vor, als wären sie als Vollstreckungsbehörde dazu berechtigt. Sie maßen sich also ein Amt an, dessen sie nicht befugt sind.
Wie gesagt, is nur ein Gedankengang und keine Behauptung.

Du bist doch eigentlich schon lange genug dabei, um zu wissen, dass die GEZ überhaupt keine Vollstreckungsbehörde ist. Die Landesrundfunkanstalten verfügen über keine eigenen Vollstreckungsstellen, weshalb sie ja die Amtshilfe der Vollstreckungsbehörden (GV, Stadtkasse, Finanzamt) in Anspruch nehmen.

Der BS tritt nur als Gläubiger auf!!!

Der BS erlässt auch keine Verwaltungsakte, sondern das tun die LRA´s. Die sind durch den RBStV dazu ermächtigt. Der BS wird als Teil der LRA nur gemäß §10 (7) RBStV tätig.

Zitat
Ist das sooo eindeutig? Wie wäre es mit Amtsanmaßung und Vortäuschung falscher Tatsachen bzgl. des Verwaltungsaktes der Zwangsvollstreckung ?

Zitat
doch! und zwar ist es im 16 RstV nicht geregelt warum eine Zwangsanmeldung erfolgt für die, die sich nicht freiwillig melden.

Nochmals.

Der BS handelt nach angeblichem Gesetz. Das Gesetz soll durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vollzogen werden. Solange dieser Vertrag, der angeblich ein Gesetz sein soll, nicht von einem Gerichts für ungültig erklärt wird und somit das Gesetz verfassungswidrig macht, können die mit staatlicher (landesrechtlicher) Legitimation tun und lassen was sie wollen ohne rechtlich belangt zu werden.

Jedem Bürger dieses Landes steht es zu, dagegen Rechtsmittel einzulegen und zwar nicht nur den Schuldnern, sondern auch den Beitragszahlern. Dazu müssten sie aber erstmal ihre Zahlungen einstellen, weil ohne einen Beitragsbescheid (Zahlungsaufforderung/Verwaltungsakt) und einen späteren Widerspruchsbescheid nunmal kein Verfahren vor Gericht in Gang kommt.

Ich weis zwar nicht, was du mit §16 BBStV meinst, denn es im Übrigen gar nicht gibt, aber das wird im §11 RBStV geregelt. Wenn dir das nicht passt, dann steht die Klage gegen diesen Vertrag offen.

Eine Straftat oder Ordungswidrigkeit stellt die Zwangsanmeldung auch nicht dar, weil sich der Staat/das Land das Recht nimmt, Zwang per Gesetz durchzusetzen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Calimero am 07. November 2014, 12:41
@Konspirativ: lese das, was ich geschrieben habe nochmal ganz genau und in aller Ruhe. Denke danach über das nach und vergleiche es mit der Vorgehensweise, wie es der BS in der Vergangenheit i.d. Regel gemacht hat. Dann denke über das was du geschrieben hast nochmal nach. Und dann korrigiere dich bitte selber  ;)
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 07. November 2014, 13:15
Ich brauch gar nix durchlesen. Der BS maßt sich überhaupt nix an und schon gar nix von Amts wegen. Vortäuschen tut er auch nix. Punkt.

Im Übrigen ist jeder selbst schuld, wenn er mit dieser Insitution kommuniziert und diese nicht ignoriert. Bevor nicht ein Schreiben einer Vollstreckungsbehörde auftaucht, gegen dessen Tätigwerden Rechtsmittel eingelegt werden können, interessiert dessen Dasein zumindest mich nicht die Bohne.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: vmp am 07. November 2014, 13:20
@Konspirativ: lese das, was ich geschrieben habe nochmal ganz genau und in aller Ruhe. Denke danach über das nach und vergleiche es mit der Vorgehensweise, wie es der BS in der Vergangenheit i.d. Regel gemacht hat. Dann denke über das was du geschrieben hast nochmal nach. Und dann korrigiere dich bitte selber  ;)

Dahingehend, dass du auf die GEZ eingehst, ist alles was du schreibst schonmal veraltet, weil es die GEZ sei Anfang 2013 nicht mehr gibt
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Kurt am 07. November 2014, 13:36
OT:

äääähm - wollen (und können) wir uns hier gegenseitig HELFEN oder wollen wir uns gegenseitig zerfleischen  :(

Bitte etwas höflicher, netter etc. miteinander !?


Das "andere" ist schon schlimm genug.

Just my2Cent

Kurt
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: leonardodavinci am 07. November 2014, 14:54
@ Konspirativ

So einfach ist es eben nicht. Abhängig von den jeweiligen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen sind GV und Stadtkasse nicht die Vollstreckungsbehörde. Auch ist der Beitragsservice nicht die Gläubigerin. Nochmal ruhig und konzentriert das Tübingenurteil lesen, das den Sachstand für Ba-Wü darlegt.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Calimero am 07. November 2014, 15:17
Ich brauch gar nix durchlesen. ..... Punkt.
....
Wenn du das soooo plump möchtest und zu mehr nicht in der Lage bist, dann bitte ich dich für die Zukunft, meine Beiträge nicht mehr mit unsinnigen Kommentaren zu kontern, in denen du versuchst, Dinge zurecht zu rücken, die ich gar nicht behauptet habe. Deine Antwort war also absolut sinnfrei und nutzlos!

Denn:
Ich habe dich schon mal darum gebeten, etwas besonnener zu Antworten. Aber wie man bemerkt, hast du über das gelesene mal wieder nicht nachgedacht und auch nicht verstanden.

...
Du bist doch eigentlich schon lange genug dabei, um zu wissen, dass die GEZ überhaupt keine Vollstreckungsbehörde ist....
Das habe ich auch nie behauptet, sondern ich schrieb:
...
Die GEZ tut aber so und behauptet, als dürften sie Verwaltungakte erlassen.....
Weiter schrieb ich:
...
in dem Moment täuschen sie vor, als wären sie als Vollstreckungsbehörde dazu berechtigt. Sie maßen sich also ein Amt an, dessen sie nicht befugt sind.
Mit dem letzten Satz sage ich, dass sie sich das Amt einer Vollstreckunsbehörde anmaßen, was sie aber weder sind noch dürfen.
--Hast du es jetzt begriffen?--

....
Der BS tritt nur als Gläubiger auf!!!
....
Nein, sie traten in der Vergangenheit i.d. R. (wenn auch widerrechtlich) als Gläubiger und Vollstreckungsbehörde auf !!!

Noch mal zu Klarstellung für dich: Die LRA's sind die Vollstreckungsbehörden mit ihren Rechten, die örtl. Stadtkassen, Finanzämter, Zoll, GV's etc. sind dann im Zuge der Amtshilfe bei der Beitreibung und späteren Zwangspfändung Vollzugsorgan oder Vollzugsbehörde. GEZ/BS sind lediglich handlanger zur Beitragsbearbeitung/-buchführung ohne Verwaltungs-Rechte.
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....
Vortäuschung falscher Tatsachen ist keine Straftat.
§263 StGB:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Soviel zu meinem geschwafel bzgl. Strafsachen und keine Ahnung vom Recht!

Mein Gedankengang zielte darauf hinaus,
1) dass die GEZ halt vortäuscht, irgendeine Berechtigung zum erlassen für einen Verwaltungsakt zu haben. ->falsch
2) Ausserdem heist es in den Vollstreckungsersuchen i.d.R. (Sinngemäß): "Die Bescheide sind rechtskräftig, die Beträge einzuziehen."
Auch das ist ja in den allermeisten Fällen falsch, somit eine Vortäuschung.

Und wie gesagt, es ist keine Behauptung/Feststellung von mir, sondern war nur ein Gedankengang, dass man es durchaus so auslegen könnte !

Sorry für OT....
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Calimero am 07. November 2014, 15:28
...
Dahingehend, dass du auf die GEZ eingehst, ist alles was du schreibst schonmal veraltet, weil es die GEZ sei Anfang 2013 nicht mehr gibt
Dann ist ja das ganze Forum hier völlig falsch/veraltet/unsinnig ...es heisst ja schließlich gez-boykott.
Zur Info für dich: Wir nennen hier das Kind halt weiterhin beim Namen: GEZ und/oder BS (Beitragsservice)... völlig Latte am Ende (es sei denn, jemand hat ein Thema: GEZ-früher vs BS-heute).
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: dimon am 07. November 2014, 15:47

 §16 BBStV

wo habe ich das denn geschrieben? sag mal, für wen hälst du dich hier eigentlich. Wenn du mich zitierst, dann brauchst du auch nicht deine Sätze so auffällig mit fetter Schrift markieren. Ich kann auch so lesen.
Ich habe auch niergendwo geschrieben, dass mir etwas nicht passt. Bleib anständig und mache hier nicht auf dicke Hose, wir sind hier nicht im Autoforum.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 07. November 2014, 16:30
Oh Mann oh Mann,

Die Landesrundfunkanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts und zum Erlass von Verwaltungsakten gemäß §10 RBStV ermächtigt. Sie treten auch als Vollstreckungsbehörde im Verwaltungsvollstreckungsverfahren der Länder auf. Der Veraltungakt (Beitragsbescheid) wird erlassen und verschickt. Wird auf den Bescheid nicht reagiert oder Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt (keine aufschiebare Wirkung), dann tritt sie auch als Vollstreckungsbehörde auf. Sie erläßt einen Feststetzungsbescheid der einem Titel gleichkommen soll. Sie bedient sich eines Selbsttitulierungsrechts. Bedeutet, sie muss nicht wie im Privatrecht zuerst bei Gericht einen Titel mit richterlicher Anordnung einholen, sondern kann sofort Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu handelt sie nicht selbst als Vollstreckungsbehörde, sondern bedient sich i.R.d. Amtshilfe den Vollstreckungsorganen (GV, Stadtkasse, Finanzamt).

Diese Vorgehen ist durch die Ratifizierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags der Länderparlamente rechtmäßig, weil dadurch ab 01.01.2013 der Rundfunkgebührenstaatsvertrag durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgelöst wurde. Dadurch wurde es zu einem Gesetz.

Jeder kann davon halten was er will, aber das ist eben nunmal Fakt.

Nach §10 (7) RBStV kann die Landesrundfunkanstalt Dritte mit Tätigkeiten zur Durchführung der Beitragsbetreibung oder zur Ermittlung von Beitragsschuldnern beauftragen. Hierzu bedient sie sich einer nichtrechtsfähigen öffentlichen-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft. Das ist derzeit der Beitragsservice als ein ausgegliederter Teil der Landesrundfunkanstalten. Zusätzlich kann sie aber noch andere Dritte mit diesen Aufgaben übertragen. Das ist derzeit die Creditreform, die dann tätig wird, wenn die Verwaltungsvollstreckung nicht den gewünschten Erfolg verspricht. Die Creditreform kann aber nicht vollstrecken, sondern nur zur freiwilligen Zahlung auffordern. Ob sie das nun freundlich tut oder mittels Druckmitteln interessiert keine Sau. Man kann sich drüber aufregen oder auch nicht.

Fakt ist, sowohl der Beitragsservice als auch die Creditreform handeln nach Gesetz gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auf Anordnung der Landesrundfunkanstalten. Punkt, Komma, Ausrufezeichen, blablablubb!!!!!!!!!

Ist das jetzt genug und ausführlich genug erklärt, warum das StGB und das OWiG hier niemals greifen können?

Zitat
@ Konspirativ

So einfach ist es eben nicht. Abhängig von den jeweiligen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen sind GV und Stadtkasse nicht die Vollstreckungsbehörde. Auch ist der Beitragsservice nicht die Gläubigerin. Nochmal ruhig und konzentriert das Tübingenurteil lesen, das den Sachstand für Ba-Wü darlegt.

Habe ich auch nie behauptet. Ich wollte damit klarstellen, gerade wie im Tübinger Urteil unter Nr. 16 aufgeführt, dass sich die LRA als Vollstreckungsbehörde drücken wollte und sich stattdessen dem Gerichtsvollzieher bediente.

Der Beitragsservice ist immer der Gläubiger, weil kraft Gesetz dazu ermächtigt, die Beiträge beizutreiben und die Beitragsbescheide (Verwaltungsakte) sowie die Festsetzungsbescheide (Titel) zu versenden.

Im Tübinger Vollstreckungsersuchen ging es darum, dass die LRA nicht eindeutig als Vollstreckungsbehörde erkennbar war, weil das genauso gut der Gläubiger (Beitragsservice) hätte sein können, was er aber nicht sein darf.

Das hat ausgereicht, um das Ersuchen und den daraus abgeleiteten Titel aufzuheben. Ob das Ersuchen nun kein Dienstsiegel hat oder nicht unterschrieben ist, spielt eine untergeordnete Rolle. Diese Merkmale können unter bestimmten Vorraussetzungen wegfallen.

Viel interessanter ist die Tatsache, dass der Gerichtsvollzieher eben dieses Ersuchen nicht richtig geprüft hat und trotzdem die Eintragsanordnung nach Nichtzahlung verlasste. Zudem wäre noch zu prüfen, ob nicht das Vollstreckungsorgan (GV oder Amtsgerichtsstelle) das Ersuchen erstellt hat?

Ich glaube es gibt dem nichts mehr hinzuzufügen. Warten wir auf die Entscheidung des BGH ab, was allerdings eh keine großen Auswirkungen haben wird, solange in künftigen Ersuchen die Vollstreckungsbehörde und Gläubiger klar erkennbar sind. Es wird hier weder über Beitragsbescheide, noch über die Tätigkeiten des Beitragsservices entschieden, sondern nur wie ein Vollstreckungsersuchen aussehen muss, um die formalen Anforderungen an einen Verwaltungsakt zu erfüllen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: leonardodavinci am 07. November 2014, 16:42
Also so langsam muss ich den Eindruck gewinnen, dass Konspirativ hier bewusst Halbwahrheiten streuen soll.

Egal wie fett und rot die Behauptung auch hervorgehoben wird, der Beitragsservice ist nicht der Gläubiger. Nochmal die Bitte, den Tübingenfall ruhig und konzentriert zu lesen.

Zitat
14 Gläubigerin der Forderung, derentwegen das Vollstreckungsersuchen gestellt wurde, ist gemäß § 10 RBStV der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - als örtlich zuständige Landesrundfunkanstalt. Gläubigerin ist nicht - wie in den Entscheidungen des Gerichtsvollziehers angegeben - ein „Südwestrundfunk ARD ZDF Deutschlandradio“ und auch nicht - wie in dem angefochtenen Beschluss des Amtsgericht Nagold angegeben - ein „ARD ZDF Deutschlandradio, vertreten durch den Vorstand, Beitragsservice. Schon das Fehlen des richtigen Gläubigers in den angefochtenen Entscheidungen führt zu deren Aufhebung.

15 Dieser Fehler wurde maßgeblich durch die Antragstellerin selbst verursacht, da bereits hier keine korrekte Gläubigerbezeichnung gemacht wurde. Im Vollstreckungsersuchen sind lediglich die vollständigen Daten des mit der Beitreibung befassten Beitragsservice als nicht rechtsfähiger Verwaltungsgemeinschaft (§ 10 VIII RBStV) angegeben. Der Name der Gläubigerin erscheint nur - ohne weitere Daten (Rechtsform, Anschrift, Vertretung) neben dem Beitragsservice im Kopf des Ersuchens auf; außerdem endet das Ersuchen mit „freundlichem Gruß Südwestrundfunk“. Korrekt hätte die Gläubigerin umfassend und eindeutig angegeben werden müssen, ebenso hätte klargestellt werden müssen, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice lediglich im Vollstreckungsverfahren eine Forderung des Südwestrundfunks für diesen geltend macht.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 07. November 2014, 17:01
Zitat
Also so langsam muss ich den Eindruck gewinnen, dass Konspirativ hier bewusst Halbwahrheiten streuen soll.

[EDIT MODERATOR: Diesen Tonfall brauchen wir im Forum nicht. Passage wurde entfernt]

Genau wegen deinem Zitat 14+15 wurde von der LRA Revision eingelegt, um eine Entscheidung des BGH herbeizuführen. Hier gehts vornehmlich auch darum, wer Vollstreckungsbehörde ist und wer Gläubiger sein darf.

Auch ein Richter am LG kann sich irren!

Macht was ihr wollt. bin dann mal weg, weil ich weis was ich zu tun habe. ;)

Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Camelion am 07. November 2014, 17:04
Passend zur letzten Bemerkung von leonardodavinci ein Artikel aus der Systempresse.
Bei 8 Mrd. Budget...
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sockenpuppen-agentur-manipuliert-online-meinung-in-oesterreich-a-1001459.html
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FreiheitskampfGEZ am 07. November 2014, 17:08
Mein Eindruck ist, dass "Konspirativ" hier bewusst die Sach- und Rechtslage so darstellt, wie es der ÖRR es propagiert. Es gibt Rechtsgutachten die fachlich kompetent belegen, das diese Auslegung der Rechtssituation nicht verfassungskonform ist. Wenn man die Ausführungen von "Konspirativ" folgen möchte, kann man also nichts tun - ist ja alles unantastbar korrekt, was der ÖRR hier tut. Also sinnlos sich dagegen zu wehren? Ich meine es macht Sinn!

Beim Lesen solcher Beiträge kommt mir ein Thema durch den Sinn: Woran erkennt man, wann in den Foren Beauftragte des ÖRR versuchen Einfluss zu nehmen? Andere Manipulieren scheint mir ja auch deren Kernkompetenz. Schließlich kann sich jeder anmelden und einloggen. Ich denke, hier ist der gesunde Menschenverstand gefragt. Nicht alles was zu lesen ist, ist auch wahr. Fakt ist, es geschieht hier die Durchsetzung einer Zwangsabgabe entgegen vieler Grundrechte und ohne einen wirklichen Nutzen für die Bürger. Da ist es wenig hilfreich zu suggerieren, es ist alles rechtlich okay und unantastbar. Das ist es nämlich nicht, auch wenn einige möglicherweise das noch nicht erkennen können oder wollen.

Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: robbig am 07. November 2014, 17:42
Fakt ist, sowohl der Beitragsservice als auch die Creditreform handeln nach Gesetz gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auf Anordnung der Landesrundfunkanstalten. Punkt, Komma, Ausrufezeichen, blablablubb!!!!!!!!!

Ich kenn mich ja mit juristischen Dingen nicht so aus, aber müssen sich die Bürger irgendwelchen Staatsverträgen unterwerfen,  die ohne ihren Wunsch aber mit ihrem Geld zwischen 2 Amigos(Politamigos Altparteien und Glotzenamigos örr) geschlossen wurden ?
Ich finde, das "Konspirativ" eine verdächtig devote Haltung gegenüber dem ÖRR hat und daß er sich jetzt verdrückt hat, spricht doch irgendwie eine deutliche Sprache.
Er kam nicht durch mit seinen Versuchen, also was will er noch hier. Und das er sich "konspirativ" nannte fand er wohl ziemlich genial, weil es genau der Wahrheit entspricht und somit niemand drauf kommen würde, weil Nicknames normalerweise ja eher kaschieren als offenlegen.

Holzauge sei wachsam !
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: ss32 am 07. November 2014, 17:43
....
Vortäuschung falscher Tatsachen ist keine Straftat.
§263 StGB:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Soviel zu meinem geschwafel bzgl. Strafsachen und keine Ahnung vom Recht!

Mein Gedankengang zielte darauf hinaus,
1) dass die GEZ halt vortäuscht, irgendeine Berechtigung zum erlassen für einen Verwaltungsakt zu haben. ->falsch
2) Ausserdem heist es in den Vollstreckungsersuchen i.d.R. (Sinngemäß): "Die Bescheide sind rechtskräftig, die Beträge einzuziehen."
Auch das ist ja in den allermeisten Fällen falsch, somit eine Vortäuschung.


Du musst nicht ständig weiter deine Ahnungslosigkeit demonstrieren.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 07. November 2014, 17:57
Zitat
Mein Eindruck ist, dass "Konspirativ" hier bewusst die Sach- und Rechtslage so darstellt, wie es der ÖRR es propagiert.

Zitat
Beim Lesen solcher Beiträge kommt mir ein Thema durch den Sinn: Woran erkennt man, wann in den Foren Beauftragte des ÖRR versuchen Einfluss zu nehmen? Andere Manipulieren scheint mir ja auch deren Kernkompetenz. Schließlich kann sich jeder anmelden und einloggen.

Sorry, aber das ist schon extrem sinnfrei. Ich bin weder von den ÖRR, noch spreche ich für diese Pfeifen, sondern ich teile dem Forum hier nur mit, wie das Gesetz lautet. Glaubt es oder lasst es bleiben.

Tatsache ist auch, dass ihr vermutlich das Tübinger Urteil in die Tonne kloppen könnt. Vermutlich sage ich deshalb, weil der BGH vermutlich genauso urteilt, wie es eben in Verwaltungsrecht und bei der Zwangsvollstreckung geregelt ist.

Vollstreckungsbehörde und Gläubiger müssen nicht identisch sein!

Vollstreckungsbehörde ist nach §4 LVwVG die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Gläubiger in der Zwangsvollstreckung ist derjenige, der der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt.

Bedeutet, dass nach §10 (7) RBStV der Beitragsservice als Gläubiger tätig werden darf, weil der vollstreckbare Titel von der Landesrundfunkanstalt erlassen wurde.

Wenn nun ein Richter am LG Tübingen in seiner Entscheidung das nicht erkennt und die LRA deshalb Revision vor dem BGH einlegt, dann ist es eben dem BGH vorbehalten, das festzustellen.

Warten wir es ab! ;)
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FreiheitskampfGEZ am 07. November 2014, 18:24
Es ist bezeichnend, wenn "Konspirativ" meine Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen, um dadurch eine andere Aussagen zu suggerieren.  Ich hatte geschrieben: "Mein Eindruck ist, dass "Konspirativ" hier bewusst die Sach- und Rechtslage so darstellt, wie es der ÖRR es propagiert. Es gibt Rechtsgutachten die fachlich kompetent belegen, das diese Auslegung der Rechtssituation nicht verfassungskonform ist." Wenn man dann NUR zitiert: "Mein Eindruck ist, dass "Konspirativ" hier bewusst die Sach- und Rechtslage so darstellt, wie es der ÖRR es propagiert." soll doch hier offensichtlich meine Aussage verfälscht werden. Im übrigen scheint mir seine Beurteilung, "das ist schon extrem sinnfrei" nicht nur sehr überheblich, sondern zeigt mir deutlich, dass es ihm hier nicht um eine sachliche Diskussion geht. Wenn er glaubt schon alles zu wissen und nicht für den ÖRR arbeitet, wie er behauptet, wäre doch ein Vorschlag von ihm sehr interessant, um mal zu erfahren, wie man sich nach seiner Auffassung gegen die Zwangsabgabe wehren kann! Wie er an anderer Stelle meint, einfach nicht zu reagieren, ist wohl das Dümmste was man tun kann. Das wäre dann genau das, was dem ÖRR sehr gelegen käme, denn dann könnten die Forderungen rechtmäßig werden.

Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Calimero am 07. November 2014, 20:23
....
Der Beitragsservice ist immer der Gläubiger, weil kraft Gesetz dazu ermächtigt, die Beiträge beizutreiben und die Beitragsbescheide (Verwaltungsakte) sowie die Festsetzungsbescheide (Titel) zu versenden.
....
Oh mann, viel mehr Blödsinn kannst du nun wirklich nicht mehr schreiben.
Der BS kann niemals Gläubiger sein, weil nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft. Gegen einen Gläubiger muß man aber rechtlich vorgehen können, dass ist hier aber nicht möglich, weil nicht rechtsfähig, Was ist daran nicht zu verstehen ?? ?
Und sie werden nicht 'kraft Gesetz' dazu ermächtig, sondern die LRA's darf dem BS rechtsunbedeutende Aufgaben zuteilen. Dazu haben die haben 'kraft Gesetz' die Ermächtigung. Nichtsdestotrotz bleiben aber die LRA's Vollstreckungbehörde und Gläubigerin !

Und du kannst noch so viel dick, fett und rot schreiben, es wird dadurch nicht richtiger !

....
Vollstreckungsbehörde und Gläubiger müssen nicht identisch sein!

Vollstreckungsbehörde ist nach §4 LVwVG die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Gläubiger in der Zwangsvollstreckung ist derjenige, der der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt.
....
zu Satz 1. Das ist im Grunde zwar richtig, trifft im Fall des Rundfunkbeitrags aber nicht zu !
zu Satz 2. Wer erlässt denn widerrechtlich i.d.R. den Verwaltungsakt? Der BS, das dürfen sie aber nicht !
zu Satz 3. Es gibt keinen vollstreckbaren Titel, solange der BS sich als Vollstreckungbehörde und/oder als Gläubiger ausgibt !
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
....
Du musst nicht ständig weiter deine Ahnungslosigkeit demonstrieren.
Meinst du mich oder dich selber damit??
  • Strafbar können sich nur Menschen machen, keine Institutionen.
->falsch ->richtig wäre: juristische Personen, und diese arbeiten beim BS. Info: juristische Personen sind nicht nur Menschen
  • Die Straftat in § 263 heißt Betrug.
->Richtig, und zum Betrug gehört das vortäuschen falscher Tatsachen, somit ist das vortäuschen f. Tatsachen eine strafbare Handlung.
  • Die Täuschung ist nur eins von mehreren Tatbestandsmerkmalen, für Betrug müssten noch einige dazukommen.
->Nein, müssen nicht, es reicht ein Punkt, um den Tatbestand zu erfüllen. Der Versuch ansich ist schon strafbar !
  • Es wird keine Berechtigung vorgetäuscht, die RFA hat sie.
->Die LRA'S haben sie, der BS täucht vor sie zu haben. Das, und nichts anderes habe ich bisher geschrieben
  • Einen rechtswidrigen Vermögensvorteil gibt es eh nicht.
->Der BS versucht auf rechtswidrige Art und Weise an mein Vermögen zu kommen, in dem sie rechtswidrige (weil nicht dazu befähigt) Verwaltungsakte erlassen.
[/list]
Das kann doch alles nicht so schwer zu kapieren sein ... man man man
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 07. November 2014, 20:52
Zitat
Wenn er glaubt schon alles zu wissen und nicht für den ÖRR arbeitet, wie er behauptet, wäre doch ein Vorschlag von ihm sehr interessant, um mal zu erfahren, wie man sich nach seiner Auffassung gegen die Zwangsabgabe wehren kann!

Meiner Meinung nach ist diese Zwangsabgabe, von der Politik durch einen "Murksvertrag" legitimiert und "legalisiert" nur zu kippen, wenn bewiesen werden kann, dass es sich um eine Rundfunksteuer und nicht um einen Beitrag handelt. Gelingt das nicht, dann eben Zahlemann und Söhne.

Zitat
Wie er an anderer Stelle meint, einfach nicht zu reagieren, ist wohl das Dümmste was man tun kann. Das wäre dann genau das, was dem ÖRR sehr gelegen käme, denn dann könnten die Forderungen rechtmäßig werden.

Ob man nun fristgerecht reagiert oder nicht spielt eine untergeordnete Rolle, weil man sowieso mit Vollstreckungsandrohungen und -maßnahmen konfrontiert wird. Im Zwiefelsfall ist immer noch vom BS zu beweisen, dass ein Verwaltungsakt zugestellt wurde. Nicht zu reagieren, verursacht also immer Mehrarbeit für diesen Verein und bringt die Vollstreckungsorgane an den Rand des Kollaps!

Zudem habe ich einen konkreten Ansprechpartner, kann Akteneinsicht verlangen und auch noch süffisant klugscheißen!  >:D Widerspruch einlegen geht immer noch, einen Beitragsbescheid anfordern auch und danach klagen sowieso. Muss jeder selbst wissen wie und was er tut und wann? ;)

Zitat
zu Satz 1. Das ist im Grunde zwar richtig, trifft im Fall des Rundfunkbeitrags aber nicht zu !
zu Satz 2. Wer erlässt denn widerrechtlich i.d.R. den Verwaltungsakt? Der BS, das dürfen sie aber nicht !
zu Satz 3. Es gibt keinen vollstreckbaren Titel, solange der BS sich als Vollstreckungbehörde und/oder als Gläubiger ausgibt !

Hiermit rufe ich Calimero zum Troll des Jahres aus.

Wieso sollte man gegen den BS nicht rechtlich vorgehen können? Ist doch eine Firma mit Umsatzsteuernummer und einem Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf.

Viel Glück! ;) Erzähl uns von deinem Erfolg.  >:D
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: ss32 am 07. November 2014, 21:06
  • Strafbar können sich nur Menschen machen, keine Institutionen.
->falsch ->richtig wäre: juristische Personen, und diese arbeiten beim BS. Info: juristische Personen sind nicht nur Menschen
  • Die Straftat in § 263 heißt Betrug.
->Richtig, und zum Betrug gehört das vortäuschen falscher Tatsachen, somit ist das vortäuschen f. Tatsachen eine strafbare Handlung.
  • Die Täuschung ist nur eins von mehreren Tatbestandsmerkmalen, für Betrug müssten noch einige dazukommen.
->Nein, müssen nicht, es reicht ein Punkt, um den Tatbestand zu erfüllen. Der Versuch ansich ist schon strafbar !
  • Es wird keine Berechtigung vorgetäuscht, die RFA hat sie.
->Die LRA'S haben sie, der BS täucht vor sie zu haben. Das, und nichts anderes habe ich bisher geschrieben
  • Einen rechtswidrigen Vermögensvorteil gibt es eh nicht.
->Der BS versucht auf rechtswidrige Art und Weise an mein Vermögen zu kommen, in dem sie rechtswidrige (weil nicht dazu befähigt) Verwaltungsakte erlassen.
[/list]
Das kann doch alles nicht so schwer zu kapieren sein ... man man man

*kopfschüttel*

Du willst also juristische Personen ins Gefängnis sperren?

Zum Betrug gehört auch die Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Willst du also jeden wegen Betrugs anzeigen, der ein Geschäft macht?
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: plempos am 07. November 2014, 21:29
Wieso sollte man gegen den BS nicht rechtlich vorgehen können? Ist doch eine Firma mit Umsatzsteuernummer und einem Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf.

Und mir wollen sie schon nicht mehr antworten :o, es sei alles schon geschrieben, und das nach einem Brief. (#)
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Calimero am 07. November 2014, 22:06
@ konspirativ:
nicht rechtsfähig nicht rechtsfähig nicht rechtsfähig nicht rechtsfähig , was genau verstehst du daran nicht?

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------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
....
Du willst also juristische Personen ins Gefängnis sperren?
Die Verantwortlichen ...z.B. Geschäftsführer
Zum Betrug gehört auch die Absicht, sich *1 einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Willst du also jeden wegen Betrugs anzeigen, der ein Geschäft macht?
Schreib nicht son Unfug und lasse dabei entscheidenen Worte einfach Weg. *1 Die Betonung liegt auf rechtswidrig, welches du weggelassen hast.
Du versuchst, mir die Worte im Mund umzudrehen und so zu legen, dass deine vorrangegangenen Antworten wieder passen könnten. Das funktioniert so aber nicht.

Ich werde ab jetzt nicht mehr auf eure Antworten hier reagieren, egal wie sehr ihr mir nicht gegebene Behauptungen unterstellt, Worte i.d. Mund legt oder Aussagen verdreht oder falsch wieder gebt.
Denn abgesehen davon, dass wir mittlerweiel völlig OT sind, hat es keinen Sinn in einem (öffentl. zugänglichem) Forum auf diese Art und Weise zu diskutieren.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: Bürger am 07. November 2014, 22:21
Aus gegebenem Anlass eine Bitte an alle Beteiligten:

Mal bitte kurz Luft holen & beruhigen.
Nicht in Unterstellungen und gegenseitige Beschuldigungen abdriften, sondern konstruktiv am Thema arbeiten. Vielleicht könnte zu diesem Zeitpunkt einfach mal jeder seinen bis hierher erarbeiteten Kenntnisstand aus dieser Diskussion kurz und knapp zusammenfassen...
...dann hätten wir vielleicht mal ein paar gesammelte und weiterverwertbare Erkenntnisse.

Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FreiheitskampfGEZ am 07. November 2014, 22:26
Die Vorschläge von "Konspirativ" erscheinen mir sehr fragwürdig und zeigen mir nur, dass man in diesem Forum sehr genau und kritische drauf achten muss, was hier geschrieben wird. Es bringt nichts hier weiterzumachen, denn mein Eindruck wird für mich immer mehr bestätigt: Wir müssen sehr bewusst darauf achten, dass dieses Forum nicht von Beauftragten des ÖRR manipuliert wird! Wie bereits erwähnt, ist hier der gesunde Menschenverstand gefragt. Und ein "Vorschlag" wie der  von "Konspirativ"sollte jeden hellhörig machen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: leonardodavinci am 07. November 2014, 22:47
Verhalten bei Vollstreckungsankündigung/Forderung der Abgabe der Vermögensauskunft und dgl. durch Gerichtsvollzieher

Grundlage ist das jeweilige Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, zu finden unter:

http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm (http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm)

Hier finden sich die formalen Vollstreckungsvoraussetzungen (z. B. ergangener Leistungsbescheid) und z. T. die formalen Anforderungen an die Vollstreckungsaufträge/-ersuchen.

Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung sind nicht beim Gerichtsvollzieher, sondern nach § 766 ZPO beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vorzubringen.

Der Antrag auf Aussetzung der Eintragunsanordnung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt nach § 882d ZPO ebenfalls beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Hierfür gibt es schon mehrere erfolgreiche Beispiele.

Gegen die formalen Mängel des Vollstreckungsauftrags/-ersuchens kann wohl erst vorgegangen werden, wenn eine tatsächliche Vollstreckungshandlung ausgeführt wurde, vgl. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1986/XX860731.HTM (http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1986/XX860731.HTM):

Zitat
Dieses Ergebnis entspricht auch der Rechtslage, daß der Vollstreckungsschuldner erst bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen und nicht schon die Vollstreckungsanordnung i. S. des § 3 Abs. 1 VwVG (vgl. dazu Sadler, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, 1983, § 3 Anm. 1) oder das Vollstreckungsersuchen anfechten kann (vgl. Schwarz, a. a. O., Anm. 4).
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 08. November 2014, 08:19
Da Person A letztes Jahr über ein Gerichtsurteil drübergestolpert ist, in dem bei Geräten, die überwiegend Privat genutzt werden und, wie Person A, die beruflichen Nebentätigkeiten abgewickelt werden, sind Beiträge nicht zulässig (BVerwG 6 C 15.10*) und müssen zurückgezahlt werden. Somit hat Person A das erste Schreiben im Sept. 2013 (alle per Einschreiben mit Rückschein) verschickt mit der Aufforderung, die zuviel bezahlten Beiträge zurück zu zahlen. Nicht reagiert. Zweites Scheiben verschickt. Nicht reagiert. Person A hatte seitdem auch die Zahlungen eingestellt. Plötzlich war die Hälfte der Forderung auf dem Konto (warum nicht alles?). ... Zudem hat Person A heute noch Anzeige gegen den BS erstattet wegen Unterschlagung.

Ui, jetzt war ich mal ein paar Tage nicht online und es hat sich soviel getan.

Nochmal zur Klarstellung: Die Anzeige bezog sich auf die unrechtmässig einbehaltenen Beiträge, die der BS lt. Gerichtsurteil (BVerwG 6 C 15.10) zurück zahlen muss. Dass haben die bis heute nicht gemacht.


*BVerwG 6 C 15.10: https://www.bverwg.de/de/170811U6C15.10.0


Edit: "DumbTV:
Link zum Urteil ergänzt.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 10. November 2014, 15:17
Person A hat dem GV unverzüglich geantwortet. Heute ist der Brief (per Einschreiben mit Rückschein) ungeöffnet wieder zurück gekommen gleichzeitig mit einem weiterem Schreiben der GV´s. Was ist das eigentlich für ein GV??? Was will der damit bezwecken??
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: PersonX am 10. November 2014, 15:28
Der GV hat das Schreiben mittels Einschreiben zurück gesendet? Oder hat der GV den Brief, welcher von Person A mittels Einschreiben an den GV gesendet hat, nicht abgeholt oder die Annahme verweigert?

Das macht für PersonX einen Unterschied.

Das zusätzliche Schreiben wurde mit zweiter Post also eigener Briefmarke durch den GV gesendet? Hätte also genausogut gestern oder morgen angekommen sein? Dann wäre es unabhängig von dem Brief zu bewerten, die Frage welchen Inhalt könnte es haben?
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: FritzP am 10. November 2014, 17:02
Der Brief von Person A kam ungeöffnet zurück und wurde wohl nicht abgeholt.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: leonardodavinci am 10. November 2014, 17:06
Gegen Handlungen des GV ist vorm Amtsgericht vorzugehen, entweder Erinnerung nach 766 ZPO oder Aussetzung der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis nach 882d ZPO. Mit solchen "Vögeln", die Briefe ungeöffnet zurückgehen lassen, sollte man sich gar nicht erst auseinandersetzen.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: PersonX am 10. November 2014, 17:18
Und da zeigt es sich mal wieder, dass Post eben nicht ankommen muss, selbst als Einschreiben nicht. Weil es könnte ja sein das die Information, dass ein Einschreiben für den GV zur Abholung bereit liegt nicht bei dem GV im Kasten gelandet ist, sondern irgendwo anders, so dass dieser keine Kenntnis über ein zur Abholung bereites Schreiben erhalten haben muss.

Person A tut gut daran, das Schreiben nochmals persönlich dem GV zuzustellen, wenn es rechtlich später irgendwie verwendet werden soll, und vermerken bei der Zustellung, dass dieses eine Ersatzzustellung sei, das falls irgendeine Frist seitens des GV abgelaufen wäre diese nicht im Schuldbereich von Person A liegt.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: leonardodavinci am 10. November 2014, 17:29
Ich erinnere nochmal hieran:

Zitat
Ein Widerspruch beim Gerichtsvollzieher ist nicht zulässig.
Titel: Re: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
Beitrag von: leonardodavinci am 10. November 2014, 21:05
@ Konspirativ

Jetzt haben wir es schriftlich vom NDR, dass der BS nicht der Gläubiger ist, siehe:
Neues von Bernd Höcker
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7965.msg80218/topicseen.html#msg80218