Will A das Vollstreckungsersuchen wegen Formfehler anfechten und dafür die Vorlage des LG Tübingen verwenden, dann muß er das sowieso beim Amtsgericht tun.
Die Antwort des GV war dann, dass auf Antrag der LRA nun Zwangshaft beantragt werden kann und man sich bald wiedersehe.
Nun hat Person A mehrfach versucht den GV telefonisch und per Mail zu erreichen, um
1) von ihm in Erfahrung zu bringen, ob bereits ein Haftbefehl seitens der LRA beantragt wurde
Die LRA wird sich tunlichst hüten , diese Option ins Kalkül zu ziehen , geschweige denn anzuwenden.
So bescheuert kann selbst eine LRA nicht sein und sich dermaßen zum Affen machen wollen.
Bisher gab es dass noch nicht , es wird aber leider weiterhin eine dreiste Art der Angstmache bleiben.
Die LRA wird sich tunlichst hüten , diese Option ins Kalkül zu ziehen , geschweige denn anzuwenden.
Eigentlich müßte das Ersuchen des BS/SWR bei der Geschäftsstelle des AG´s eingehen, die es dann an den GV verteilt. Also müßte es A unter seinem Namen oder unter dem AZ: eigentlich in Erfahrung bringen.
Mal schauen, was sich machen lässt...
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=11397.0;attach=3791;image) | (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=11397.0;attach=3793;image) |
Dann hat man ja bei dir das gewünschte Ziel der Einschüchterung erreicht .Zitat von: tokiomotelDie LRA wird sich tunlichst hüten , diese Option ins Kalkül zu ziehen , geschweige denn anzuwenden.
Ich persönlich denke sehr wohl, dass die LRA zum Mittel der Erzwingungshaft greifen wird.
Dann hat man ja bei dir das gewünschte Ziel der Einschüchterung erreicht .
Genauso funktioniert das leider auch noch bei den VIELEN anderen Schauermärchen glaubenden ÖRR-Gläubigen.
Kommt Person A dann auch über das Amtsgericht an eine Kopie des Vollstreckungsersuchens?
Du verwechselst da was Tokiomotel. Nicht der GV erläßt die Erzwingungshaft, sondern der Richter auf Antrag der LRA. Er muß das sogar tun, wenn LRA den Antrag stellt. ;)Habe ich das behauptet ? , ist schon klar dass der GV nur Erfüllungsgehilfe und Sprachrohr der Richter ist.
Dass die LRA sehr wohl Leute ins Gefängnis befördert, ist schon dokumentiert worden (http://www.gez-abschaffen.de/Gefaengnis.htm) (!)Das war vor 5 Jahren zu GEZ-Zeiten und ist mit den Voraussetzungen ab 2013 nicht mehr vergleichbar.
Zum Bösen brauchen sie beide Hände, um es ja recht gut zu machen; der Fürst fordert, und dem Richter ist es um den Lohn zu tun; der Große sagt, wie er es haben will, und danach drehen sie's!
Das ist nun schon gut drei Monate her. Dennoch denke ich, dass der Antrag auf Erzwingungshaft kommen wird.
Dennoch denke ich, dass der Antrag auf Erzwingungshaft kommen wird.
Schminkt euch ab, dass durch Klagen oder juristisches Geplänkel irgendetwas bewirkt wird und jemandem Recht gesprochen wird.Diese Debatte gehört nicht hierher...
Was man allerdings schon lange hinter vorgehaltener Hand tuschelt ist, dass der BS nur online Daten übermittelt und sich die Vollstreckungsbehörde ihr Ersuchen selbst zusammenbastelt. >:DDas Obenstehende macht die Theorie unwahrscheinlich, meint A.
Das wäre mal ein Punkt, den A auch eroieren könnte.
Sehr geehrter Richter X.,
mit Schreiben vom xx.11.2014 forderten Sie eine Kopie des Urteils Az. 5T81/14 vom LG Tübingen an. Desweiteren baten Sie mich klarzustellen, ob ich Ziff. 2 meines Antrags als Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung verstanden wissen will.
Mit diesem Schreiben möchte ich nun meinen Antrag bzw. meine Erinnerung gem. §766 ZPO vom xx.11.2014 zurücknehmen. Ich habe in dieser Sache vorschnell gehandelt und nicht konsequent zu Ende gedacht. Als gläubiger Mensch ist für mich der Befehl Christi verbindlich, wenn er sagt: "Ihr sollt dem Bösen nicht widerstehen!" Daher will ich lieber Unrecht erleiden, als mein Recht über ein Gericht durchzusetzen, auch wenn das bedeutet in Erzwingungshaft zu gehen. Ich verweigere ja aus Gewissensgründen die Zahlung des Rundfunkbeitrags.
Man muss konstatieren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in oben erwähntem Sinne als böse zu bezeichnen ist. Die Medien (inkl. den öffentlich-rechtlichen) sind weitgehend gleichgeschaltet und betreiben einseitig Stimmungsmache gegen Rußland, indem sie als Sprachrohr Washingtons fungieren. Dabei werden ganz bewußt Propagandatechniken eingesetzt, vermengt mit handfesten Lügen, um die Bevölkerung "kriegsreif" zu machen. Diese Tatsachen sind evident und zum Beispiel unter propagandaschau.wordpress.com mannigfach dokumentiert und unwiderlegbar. Als Ergänzung sei noch auf die Programmbeschwerden der Ständigen Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien unter https://publikumskonferenz.de/forum/viewforum.php?f=30 hingewiesen. Das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Medien ist freilich mit §26 GG und darüberhinaus mit jeder Form von moralischen Werten in keinster Weise vereinbar.
Als Richter haben Sie ein ehren- und verantwortungsvolles Amt inne. Wenn Sie Zustimmung zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des SWR geben, so bestätigen Sie diese Forderung als rechtens und machen sich in dieser Sache gemein mit dem SWR. Es kann sicher keine Rechtsgrundlage geben, in der ich als Bürger verpflichtet bin entgegen §26 GG Kriegspropaganda, die geeignet ist die Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten, mitzufinanzieren. Was mich betrifft, will ich wie gesagt lieber Unrecht leiden, als mein Gewissen brechen zu lassen.
Hochachtungsvoll,