gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 907 am 18. Oktober 2014, 22:32
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Hallo
eine fiktive Person X möchte eine Klage schreiben und hat paar Fragen (siehe auch angehängte Bild)
1) Was soll hier stehen? "dem neuen 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag und darin enthaltenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der am 01.01.2013 in Kraft getreten ist" oder "Rundfunkbeiträge"
2) Was soll hier stehen?
3 und 4) Was soll hier stehen? Zustellungsdatum oder Erstellungsdatum?
Muss auch Streitwert stehen? Ich denke ja. Welche Summe? Wo kann man es ablesen? Letzter Beitragsbescheid?
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Der Anhang ist noch nicht sichtbar, X sollte aber nach Meinung von Y immer konkret gegen den/die Bescheid/e von X klagen, damit der Streitwert nicht pauschal festgelegt wird.
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Etws "feststellen" zu lassen, dürfte wohl zur Folge haben, dass dies auch als "Feststellungsklage" geführt wird - was meines Wisens nach regelmäßig einen höheren Streitwert und somit höhere Verfahrenskosten zur Folge hat als bei einer Anfechtungsklage...
Bitte hierzu mal die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums malträtieren...
u.a. bei den Verfahren in Potsdam wurden die Kläger darauf hingewiesen, dass die Anfechtungsklage praktisch hinreichend sei und ob sie (der eine oder andere hatte wohl...) weiter an ihrem Feststellungsantrag festhalten...
...was dann augenscheinlich höhere Kosten zur Folge hatte.
Einfache, beispielhafte Klageformulierungen dürften im Forum und im Netz schon zur Genüge zu finden sein...
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Person X hat die fiktive Klageschrift etwas abgeändert (sieh Bild)
ist es besser so?
(http://abload.de/img/klage337kxm0.png)
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Ergänzung
Vorsorglich erkläre ich, einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit nicht zuzustimmen. Die grundsätzliche Bedeutung der Erhebung von Rundfunkbeiträgen hat bereits das VG Hamburg mit Urteil vom 17.07.14 bejaht (Az: 3 K 5371/13).
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Punkt 1 ganz weglassen.
Man klagt nicht wegen eines Gesetzes oder einer Pflicht.
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Punkt 1 ganz weglassen.
Man klagt nicht wegen eines Gesetzes oder einer Pflicht.
oder vielleicht "wegen der Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen"
so vielleicht "In dem Rechtsstreit -Kläger- gegen -Beklagter- wegen der Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen, erhebe ich hiermit in eigenem Namen Anfechtungsklage
gegen den Widerspruchsbescheid vom Erstellungsdatum, eingegangen am Zustellungsdatum und beantrage"
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hi
es geht noch einfacher: "wegen Rundfunkbeitrag"
damit ist alles gesagt, die Argumentation gehört in die Klageschrift, nicht die Überschrift :)