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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Jobberknoll am 17. Oktober 2014, 14:50

Titel: Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
Beitrag von: Jobberknoll am 17. Oktober 2014, 14:50
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden
VG Köln verneint Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und weist Klagen gegen Beitragserhebung ab

Hallo und Grüß Gott allerseits,
Person A hat gestern ein sehr freundlich gehaltenes Schreiben auf seine beiden Widersprüche von ARD/ZDF Beitragsservices bekommen; sie nennen es „Rundfunkbeitrag“ damit kann A nun überhaupt nichts anfangen???
Sie schreiben auch von einem „Einwand“ anstatt Widerspruch, gibt es da einen Unterschied?
Des Weiteren legen sie den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bei und schreiben weiter: Da sie nach wie vor Inhaber einer Wohnung sind, führen wir ihr Beitragskonto unverändert fort!
Und dann der Hammer:
Mit unseren Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als geklärt an; mein Anliegen???
Soll Person A dagegen  nochmals Widerspruch einlegen oder soll ich es einfach ruhen lassen; kann da jemand der Person A helfen?

Lothar Peter
Titel: Re: Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"
Beitrag von: gurke7 am 17. Oktober 2014, 22:21
hallo
da das Schreiben aller Wahrscheinlichkeit keine Belehrung beinhaltet, ist es kein Verwaltungsakt, daher kann auch kein Widerspruch von Person A dagegen eingelegt werden.
es handelt sich um den Versuch, Person A ohne Widerspruchsbescheid zur Zahlung zu "überreden".
Person A kann es beantworten und um einen klagefähigen Widerspruchsbescheid bitten, oder es einfach ruhen lassen.
Im Forum sind mehrere solche Schreiben zu finden, Person A ist nicht der einzige der ein solches bekommen hat.
Titel: Re: Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
Beitrag von: Bürger am 18. Oktober 2014, 01:44
Es hilft üblicherweise nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Zu finden sind vergleichbare Schreiben mit dem Titel "Rundfunkbeitrag" als eine Art "Eingangsbestätigung" auf die Widersprüche unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.


Sofern also Person A die Zahlungen eingestellt und form- und fristgerecht gegen alle bisherigen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html) (und nicht etwa gegen die vorausgehenden Informationsschreiben) Widerspruch eingelegt hat, sollte erst mal alles den regulären Weg verlaufen.

Einzig befremdlich ist die Notiz:

Mit unseren Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als geklärt an [...]

Vielleicht kannst Du das fiktive Antwortschreiben mal digitalisieren und anonymisiert hier hochladen, damit man sich ein besseres Bild davon mchen kann?
...und dazu am besten auch noch mal eine chronologische Auflistung des bisherigen fiktiven Schriftverkehrs?
Titel: Re: Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
Beitrag von: Bürger am 25. Juni 2015, 03:01
Zitat
"Mit unseren Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als geklärt an [...]"
Zitat
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an [...]"
o.ä.

>>> mögliche Antwort einer fiktiven Person A ;)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. Ihres Schreibens vom ... stelle ich hiermit fest, dass dieses keineswegs als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist, auch wenn Sie dies mit Ihrer Formulierung
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an."
gern suggerieren möchten und fordere hiermit den im Widerspruchsverfahren mir selbstverständlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ein, welchen Sie besser gleich anstelle eines solch unverbindlichen Informationsschreibens erstellt hätten.

Vorsorglich weise ich Sie hiermit auch darauf hin, dass ich etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits trotz meines Widerspruchs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit hilfsweise nachreiche bzw. nochmals bekräftige, falls ich dies im Widerspruch unterlassen haben sollte - mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren werde.

Mit freundlichen Grüßen

...oder so ähnlich.
Titel: Re: Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
Beitrag von: Bürger am 28. Juni 2020, 02:31
Aktueller Querverweis aus regelmäßig wiederkehrendem Anlass:
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0