gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: phöbus am 16. Oktober 2014, 22:45

Titel: Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
Beitrag von: phöbus am 16. Oktober 2014, 22:45
Hallo zusammen,
Bis jetzt kann A nur entdecken, dass man zahlen muss... wohlgemerkt: A hat kein Radio, kein Fernseher und auch kein Interesse daran.
Abgesehen von irgendwelchen komplizierten Gerichtsurteilen, die die ÖR in ihrem Raub bestätigen -  wie ist die Gesamtentwicklung???
Weiterhin so ignorant und schädigend wie bei Kinderpornographie? (Die EU hat ihre Massnahmen dagegen eingestellt...)
Passiert überhaupt irgendetwas Aussichtsreiches?
Ich A hat keine Kraft für eine komplizierte Weigerung, die nichts bringt.
Und A kann nicht begreifen, dass man von irgendeinem "Regelfall" ausgeht, der nicht an der Realität abgeglichen ist.
Titel: Re: Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
Beitrag von: Bürger am 17. Oktober 2014, 01:12
[...] wie ist die Gesamtentwicklung?
[...] Passiert überhaupt irgendetwas Aussichtsreiches?

Man muss sich dessen bewusst sein, dass in 1. Instanz keiner "gewinnen" wird. Letztenendes ist es aber auch "logisch", da die *Verfassungsmäßigkeit* nicht durch ein "einfaches" unterinstanzliches Verwaltungsgericht, sondern nur durch das BVerfG selbst "geklärt" werden kann.

Insbesondere unter diesen Vorzeichen ist es eigentlich ein Unding, dass man überhaupt von vornherein auf den Instanzenweg gezwungen wurde. Da war sicher mit im Spiel, "Zeit gewinnen zu wollen" oder evtl. die Zeit "entscheiden" zu lassen - oder generell erst mal zu sehen, ob da überhaupt ein erkleckliches Grüppchen aufmuckt...

Ungeachtet dessen:
Wer gegen Bescheide = Verwaltungsakte keine Rechtsmittel einlegt, verwirkt seine Rechtsansprüche!!!

Ein nicht widersprochener Beitrags-/ Festsetzungsbescheid = Verwaltungsakt wird prinzipiell erst mal vollstreckbar.

Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen", so RA Koblenzer.


Prof. Koblenzer ist Verfasser eines der vernichtenden Gutachten:
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE  [gesammelte Werke]

die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html


"Sein" Verfahren am VG Freiburg führte zu dessen Entscheidung, die Sprungrevision direkt zum BVerwG zuzulassen:
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html

Diese Zulassung der Sprungrevision darf durchaus schon mal bescheiden als kleiner "Etappensieg" gefeiert werden...

Wenn dessen Aussagen also nicht ernstzunehmen sein sollen, dann weiß ich nicht... ;)

Die unterinstanzlichen Entscheidungen sind insofern nicht sonderlich interessant.
Es geht bis vors BVerfG - notfalls bis zum EGMR.
Also immer schön mit Geduld & Spucke ;)


...und um noch mal die möglichen Optionen zu verdeutlichen, die sich daraus ergeben können:
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
Titel: Re: Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
Beitrag von: ropo am 21. Dezember 2014, 00:03
Als Komplettverweigerer, fragt A sich, wieso ist nach Ignorierung von Gebührenbescheid, gefolgt von nicht abgegebener eidesstattlicher Versicherung beim Amtsgericht und zuletzt unzähliger Schreiben von CREDIT-Reform, nicht wirklich was passiert?
Der Gerichtsvollzieher hat die SCHUFA-Eintragung veranlasst, aber damit kann A leben.
Titel: Re: Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
Beitrag von: mickschecker am 21. Dezember 2014, 00:31
....., nicht wirklich was passiert?
Ich schätze mal auch der Gegenpart ist nicht ganz von Dummsdorf und investiert seine Energie vorrangig in die leichteren bequemeren Fälle. Bei zu erwartendem vermehrtem Widerstand begibt er sich doch wissentlich selbst auf brüchiges Eis. Das Risiko geht er bislang nur äußerst ungern ein und lässt es eher besser im Sande verlaufen.
So jedenfalls ist mein Eindruck , dem ich mich zunehmend nicht erwehren kann.
Das ganze gleicht doch eh einem Pokerspiel von Betrüger und dem der abgezockt werden soll.
Der Betrüger hat keine hundertprozentige Rückendeckung und agiert sehenden Auges auf gut Glück dass sein fieses Spiel funktioniert.
Titel: Re: Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
Beitrag von: Propaganda³ am 21. Dezember 2014, 11:52
Zitat
Passiert überhaupt irgendetwas Aussichtsreiches?
Ich A hat keine Kraft für eine komplizierte Weigerung, die nichts bringt.

Ja, wer zahlt ist selber schuld! Mittlerweile wurden mehrere Zwangsvollstreckungsversuche erfolgreich abgewehrt
Ich kenne nicht wenige Leute, die haben noch nie Rundfunkgebühren gezahlt, auch nicht nach dem neuen RBStv.

Ein paar Minuten Zeit sollte man schon aufbringen um sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, spart gut 200 EUR im Jahr.



Der Gerichtsvollzieher hat die SCHUFA-Eintragung veranlasst, aber damit kann A leben.

???

Schufa Eintrag oder Eintrag ins Schuldnerverzeichnis?

Gegen beides würde ich unbedingt vorgehen, da m.M.n. rechtswidrig!