gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: PersonX am 16. Oktober 2014, 01:16
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Dieses Schreiben, dass - falls gewünscht wird - ein Widerspruchsbescheid ausgestellt wird, kann wahrscheinlich unterbunden werden, wenn die Zurückweisung des Bescheids, mit einem hilfsweisen Widerspruch versehen, nur als zulässige Antwort einen entsprechenden Widerspruchsbescheid beschreibt.
Der BS sendet darauf nur eine Mitteilung, dass Schreiben gleichen Inhalts zukünftig nicht mehr beantwortet werden und die Anstalt reagiert möglicherweise erstmal überhaupt nicht.
Siehe hier
2te Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html